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   BGH, 30.05.2018 - StB 12/18   

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https://dejure.org/2018,16809
BGH, 30.05.2018 - StB 12/18 (https://dejure.org/2018,16809)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2018 - StB 12/18 (https://dejure.org/2018,16809)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - StB 12/18 (https://dejure.org/2018,16809)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 10 Abs. 1 VStGB; § 57 Abs. 1 StGB; § 239a StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten (dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen und erpresserischem Menschenraub; Fluchtgefahr; Beurteilung des Fluchtanreizes; Nettostraferwartung; Verhältnismäßigkeit; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VStGB, § ... 239 Abs. 1, 3 Nr. 1 StGB, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 239a Abs. 1 StGB, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 116 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Untersuchungshaft im Rahmen der Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen

  • rewis.io

    Verhältnismäßigkeitsprüfung über Fortdauer der Untersuchungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VStGB § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Fortdauer der Untersuchungshaft im Rahmen der Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 255
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
    Durch das verurteilende Erkenntnis vom 20. September 2017 wird der dringende Tatverdacht hinreichend belegt (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 7; vom 11. August 2016 - StB 25/16, juris Rn. 7; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297; vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, NStZ 2004, 276, 277).

    Damit kann hier bei der Beurteilung des Fluchtanreizes nicht allein auf die sogenannte Nettostraferwartung (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB) und zwar bemessen an der verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten abgestellt werden (dazu nur BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9).

    Denn auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ist bei dieser schwerwiegenden Tat mit jihadistischem Bezug innerhalb der Aussetzungsentscheidung ein bedeutender Umstand (dazu nur BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 11).

  • BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02

    Begründung des Haftfortdauerbeschlusses; Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
    Durch das verurteilende Erkenntnis vom 20. September 2017 wird der dringende Tatverdacht hinreichend belegt (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 7; vom 11. August 2016 - StB 25/16, juris Rn. 7; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297; vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, NStZ 2004, 276, 277).

    Jedenfalls nach gegenwärtigem Stand ist für den Senat nicht erkennbar, dass das Rechtsmittel des Generalbundesanwalts offensichtlich unbegründet wäre (vgl. dazu KK/Schultheis aaO; zu einer solchen Prognose der Erfolgsaussichten einer Revision innerhalb der Prüfung des dringenden Tatverdachts BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297).

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
    Der - allein von der Beschwerde geltend gemachte - Gesichtspunkt, ob die Vollstreckung des Strafrests nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe zur Bewährung "hypothetisch' ausgesetzt werden kann (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB), ist bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zwar zu berücksichtigen (siehe nur BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 -2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08, StV 2008, 421, 422; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 249).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12

    Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
    Der - allein von der Beschwerde geltend gemachte - Gesichtspunkt, ob die Vollstreckung des Strafrests nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe zur Bewährung "hypothetisch' ausgesetzt werden kann (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB), ist bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zwar zu berücksichtigen (siehe nur BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 -2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08, StV 2008, 421, 422; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 249).
  • BGH, 22.10.2012 - StB 12/12

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fortdauer der

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
    Der - allein von der Beschwerde geltend gemachte - Gesichtspunkt, ob die Vollstreckung des Strafrests nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe zur Bewährung "hypothetisch' ausgesetzt werden kann (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB), ist bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zwar zu berücksichtigen (siehe nur BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 -2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08, StV 2008, 421, 422; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 249).
  • BGH, 11.08.2016 - AK 43/16

    Dringender Tatverdacht wegen eines Kriegsverbrechens gegen humanitäre Operationen

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
    Der Senat hat mit Beschluss vom 11. August 2016 (AK 43/16) die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
  • BGH, 11.08.2016 - StB 25/16

    Verwerfung der Haftbeschwerde als unbegründet (keine Notwendigkeit der näheren

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
    Durch das verurteilende Erkenntnis vom 20. September 2017 wird der dringende Tatverdacht hinreichend belegt (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 7; vom 11. August 2016 - StB 25/16, juris Rn. 7; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297; vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, NStZ 2004, 276, 277).
  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
    Durch das verurteilende Erkenntnis vom 20. September 2017 wird der dringende Tatverdacht hinreichend belegt (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 7; vom 11. August 2016 - StB 25/16, juris Rn. 7; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297; vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, NStZ 2004, 276, 277).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
    Der - allein von der Beschwerde geltend gemachte - Gesichtspunkt, ob die Vollstreckung des Strafrests nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe zur Bewährung "hypothetisch' ausgesetzt werden kann (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB), ist bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zwar zu berücksichtigen (siehe nur BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 -2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08, StV 2008, 421, 422; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 249).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

    Dieser Umstand steht der Annahme von Fluchtgefahr indes nicht entgegen, auch wenn bei der Beurteilung der Dauer der noch zu vollstreckenden Sanktion als ein Fluchtanreiz setzender Faktor nicht auf die Höhe der mit dem Urteil verhängten Strafe, sondern auf die "Nettostraferwartung" unter prognostischer Berücksichtigung einer etwaigen Strafrestaussetzung zur Bewährung abzustellen ist (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - StB 43/23, juris Rn. 7; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 13; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 14; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).

    Da aber zumindest nicht auszuschließen ist, dass die zu Ungunsten der Angeklagten eingelegte Revision des Generalbundesanwalts Erfolg hat, griffe es zu kurz, zur Beurteilung des Fluchtanreizes die weitere Straferwartung allein ausgehend von der mit dem vorliegenden Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zu prognostizieren (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).

    Der Umstand, dass die Angeklagte bereits jetzt - ausgehend von der erstinstanzlich verhängten Strafe - den Zwei-Drittel-Termin des § 57 Abs. 1 StPO erreicht hat, führt für sich genommen nicht zur Unverhältnismäßigkeit des Haftbefehls, vielmehr ist die Wahrscheinlichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung in eine Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 20; vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).

  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

    Der dringende Tatverdacht wird in der Regel durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (s. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).

    b) Der Gesichtspunkt, ob die Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung "hypothetisch" ausgesetzt werden könnte, ist zwar bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ebenfalls zu berücksichtigen (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247 Rn. 17; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).

    Wie dargelegt (s. oben II. 2. b] bb]), sind keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung zu erwarten ist (zu dem Beurteilungsmaßstab s. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255; MüKoStPO/Böhm/Werner, § 112 Rn. 53 mwN).

  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während

    Bei dem Zwei-Drittel-Termin des § 57 Abs. 1 StGB handelt es sich jedoch nicht um eine starre Grenze, bei deren Erreichen der weitere Vollzug der Untersuchungshaft stets ausscheidet (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018 Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 Ws 186/18, juris Rn. 14; BeckOK StPO/Krauß, 42. Ed., § 112 Rn. 46).

    Bei der im Raum stehenden schwerwiegenden Tat mit terroristischem Bezug, die ihren Ursprung in ausländerfeindlichen und rassistischen Motiven des Angeklagten findet, ist für die Aussetzungsentscheidung zudem das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ein bedeutender Umstand (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 07.03.2024 - StB 14/24
    Der dringende Verdacht wird außerdem nunmehr durch das verurteilende Erkenntnis belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
    Dieser Umstand steht der Annahme von Fluchtgefahr indes nicht entgegen, auch wenn bei der Beurteilung der Dauer der noch zu vollstreckenden Sanktion als ein Fluchtanreiz setzender Faktor nicht auf die Höhe der mit dem Urteil verhängten Strafe, sondern auf die "Nettostraferwartung" unter prognostischer Berücksichtigung einer etwaigen Strafrestaussetzung zur Bewährung abzustellen ist (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - StB 43/23, juris Rn. 7; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 13; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 14; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).

    Da aber zumindest nicht auszuschließen ist, dass die zu Ungunsten der Angeklagten eingelegte Revision des Generalbundesanwalts Erfolg hat, griffe es zu kurz, zur Beurteilung des Fluchtanreizes die weitere Straferwartung allein ausgehend von der mit dem vorliegenden Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zu prognostizieren (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).

    Der Umstand, dass die Angeklagte bereits jetzt - ausgehend von der erstinstanzlich verhängten Strafe - den Zwei-Drittel-Termin des § 57 Abs. 1 StPO erreicht hat, führt für sich genommen nicht zur Unverhältnismäßigkeit des Haftbefehls, vielmehr ist die Wahrscheinlichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung in eine Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 20; vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).

  • BGH, 28.04.2020 - StB 12/20

    Keine Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft wegen pandemiebedingter

    Die Beschlussgründe ergeben nicht, dass seine Beweiswürdigung zwingend oder mit großer Wahrscheinlichkeit durch Rechtsfehler beeinflusst ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 - StB 15/05, NStZ 2006, 297 Rn. 1; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).
  • BGH, 09.02.2023 - StB 4/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit:

    bb) Eine hypothetische Aussetzung des Strafrests zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB hat der Staatsschutzsenat in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; zur sog. Nettostraferwartung s. ferner BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 23), eine solche jedoch angesichts des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit für unwahrscheinlich erachtet (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftgründe der Fluchtgefahr und der

    bb) Eine hypothetische Aussetzung des Strafrests zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB hat das Oberlandesgericht bei der Einschätzung der drohenden weiteren Haftzeit in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; zur sog. Nettostraferwartung s. ferner BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 23), eine solche Aussetzung jedoch angesichts des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit für unwahrscheinlich erachtet (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 f. mwN).
  • BGH, 03.11.2022 - StB 49/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit unter

    bb) Eine hypothetische Aussetzung des Strafrests zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB hat das Oberlandesgericht bei der Einschätzung der drohenden weiteren Haftzeit in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; zur sog. Nettostraferwartung s. ferner BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 23), eine solche Aussetzung jedoch angesichts des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit für unwahrscheinlich erachtet (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 f. mwN).
  • BGH, 05.10.2022 - StB 41/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr;

    b) Der dringende Tatverdacht, den der Angeklagte nicht beanstandet, wird durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).

    Eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung (zu deren Berücksichtigung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung s. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247 Rn. 17; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255) verstieße - hypothetisch betrachtet, wie dargestellt - ebenfalls gegen das Sicherungsinteresse der Allgemeinheit.

  • OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19

    Voraussetzungen bei Fluchtgefahr wie bei dringendem Tatverdacht

  • BGH, 25.08.2020 - StB 27/20

    Aufrechterhaltung des Haftbefehls; Mitgliedschaft in einer terroristischen

  • BGH, 29.10.2020 - StB 37/20

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss

  • BGH, 20.09.2022 - StB 39/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit unter

  • BGH, 20.07.2023 - StB 43/23

    Dringender Tatverdacht der Auslieferung von zwei Spektrometer-Systemen an den

  • BGH, 06.04.2022 - StB 11/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft vor der Revisionsentscheidung: Vorliegen eines

  • BGH, 18.05.2022 - StB 18/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft

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