Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 19.04.2018

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2018 - 2 StR 337/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17624
BGH, 06.06.2018 - 2 StR 337/14 (https://dejure.org/2018,17624)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2018 - 2 StR 337/14 (https://dejure.org/2018,17624)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 2 StR 337/14 (https://dejure.org/2018,17624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Revisionsverfahren

  • Burhoff online

    Adhäsionsverfahren, Festsetzung des Gegenstandswertes

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Gebührensstreitwert für Feststellung der Haftung für künftige Schäden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 2 Abs. 1 ; RVG § 23 Abs. 1 ; RVG § 33 Abs. 1
    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schmerzensgeld/zukünftiger Schaden: Wie hoch ist der Gegenstandswert?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.2010 - II ZR 62/06

    Rechtsanwaltsgebühr: Voraussetzungen für die Erhöhung der Wertgrenze auf 100 Mio.

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 StR 337/14
    Funktionell zuständig für die Entscheidung ist der Senat (BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - II ZR 62/06, NJW 2010, 1373).
  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 StR 337/14
    Zugleich hat er die Entscheidung über die Revision gegen die im vorbezeichneten Urteil getroffene Adhäsionsentscheidung sowie über die Kosten des Rechtsmittels im Hinblick auf das mit Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 2 StR 137/14 u.a. (NStZ-RR 2015, 382) bei den anderen Strafsenaten und beim Großen Senat für Zivilsachen eingeleitete Anfrageverfahren zur Frage der Bemessung eines Schmerzensgeldes zurückgestellt und sie einer abschließenden Entscheidung vorbehalten.
  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 StR 337/14
    Nach der Entscheidung der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2016 - VGS 1/16 (JR 2017, 179) hat der Senat mit Beschluss vom 11. Mai 2017 auf die Revision des Angeklagten das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts im Adhäsionsausspruch dahin geändert, dass an die Stelle der Verurteilung des Angeklagten zur Zahlung eines auf 5.000 Euro bezifferten Schmerzensgeldes nebst Zinsen und der dazugehörigen Vollstreckbarkeitserklärung der Ausspruch tritt, dass der von der Nebenklägerin gegen den Angeklagten erhobene Anspruch auf Schmerzensgeld dem Grunde nach gerechtfertigt ist und im Übrigen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen wird.
  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 StR 337/14
    Soweit im Adhäsionsverfahren die Feststellung der Haftung für künftige Schäden begehrt wird, hängt der Gegenstandswert davon ab, wie hoch der drohende Schaden bzw. das Risiko eines künftigen Schadens und einer tatsächlichen Inanspruchnahme des Angeklagten ist (BGH, Beschluss vom 28. November 1990 - VIII ZB 27/90, NJW-RR 1991, 509; KG, aaO).
  • BGH, 09.08.2021 - GSZ 1/20

    Einscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Wertes

    Die Strafsenate des Bundesgerichtshofs, die auch nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG wie zuvor Entscheidungen über Anträge nach § 33 Abs. 1 RVG weiterhin durch den Senat in der Besetzung von fünf Mitgliedern getroffen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2018 - 3 StR 163/15, StraFo 2018, 446, vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, NStZ-RR 2018, 263, vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17, NStZ-RR 2019, 127, 128, vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18, juris, vom 29. Juni 2020 - 1 StR 1/20, juris und vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20, juris), haben bei ihrer informatorischen Anhörung erklärt, dem Beschluss des Großen Senats nicht entgegenzutreten.
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZR 355/18

    Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des

    Dagegen werden Entscheidungen über Anträge nach § 33 Abs. 1 RVG von den Strafsenaten auch nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG wie zuvor weiterhin durch den Senat in der Besetzung von fünf Mitgliedern getroffen (vgl. zur alten Rechtslage BGH, Beschlüsse vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06, wistra 2009, 284, vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09, juris, vom 30. April 2014 - 1 StR 53/13, wistra 2014, 326, vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07, wistra 2015, 35 und vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, juris; zur neuen Rechtslage BGH, Beschlüsse vom 8. März 2018 - 3 StR 163/15, StraFo 2018, 446, vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, NStZ-RR 2018, 263, vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17, NStZ-RR 2019, 127, 128, vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18, juris, vom 29. Juni 2020 - 1 StR 1/20, juris und vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20, juris).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 351/20

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Adhäsionsverfahren

    Der nach § 33 Abs. 1 RVG durch den Senat (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, juris Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - XI ZR 355/18, juris Rn. 39 mwN) festzusetzende Gegenstandswert für die Berechnung der Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit des Antragstellers für den Adhäsionskläger im Revisionsverfahren (§ 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 RVG) bemisst sich, da der Angeklagte lediglich die Nichtanordnung der Unterbringung nach § 64 StGB von seinem im Übrigen unbeschränkten Revisionsangriff ausgenommen hat, nach der erstinstanzlichen gesamtschuldnerischen Verurteilung des Angeklagten (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20, juris Rn. 1).
  • LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21

    Zu den Anforderungen an die Pausenaufsicht in einer Förderschule

    D. h., maßgeblich ist, welches Risiko für den Eintritt welcher Schäden droht (vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 22 W 48/95 -, Rn. 2 - 4, juris; BGH, Beschluss vom 06. Juni 2018 - 2 StR 337/14 -, Rn. 7, juris).Anlass, die Revision zuzulassen (§ 543 I Nr. 1, II ZPO), bestand nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 Ws 14/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22840
OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 Ws 14/18 (https://dejure.org/2018,22840)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2018 - 2 Ws 14/18 (https://dejure.org/2018,22840)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2018 - 2 Ws 14/18 (https://dejure.org/2018,22840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,22840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 JVEG, § 16 JVEG, § 17 JVEG, § 18 JVEG
    Entschädigungsanspruch von Schöffen bei Teilzeittätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch von Schöffen bei Teilzeittätigkeit

  • rechtsportal.de

    JVEG § 4 ; JVEG § 16 ; JVEG § 17 ; JVEG § 18
    Entschädigungsanspruch von Schöffen bei Teilzeittätigkeit

  • rechtsportal.de

    JVEG § 4 ; JVEG § 16 ; JVEG § 17 ; JVEG § 18
    Höhe des Entschädigungsanspruchs teilzeitbeschäftigter ehrenamtlicher Richter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15

    Entschädigung des ehrenamtlichen Richters für Nachteile bei der Huashaltsführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 Ws 14/18
    Nach den unwiderlegten Feststellungen führt sie einen Haushalt für mehrere Personen, nämlich für sich und ihren Ehemann (wohl h. M. vgl. SG Dresden B.v. 27.05.2003, S1 AR 11/03; OLG Köln B. v. 29.12.2015, 2 Ws 797/15; KG Berlin B.v. 16.08.2010, 1 Ws 135/10; OLG Stuttgart B.v. 18.12.2012, 5 Ws 63/12; BeckRS 2013, 00786; Hartmann, Kostengesetz, 48. Aufl. 2018 Rdnr. 3.).

    Die gegenteilige Auffassung, auf die sich die Bezirksrevisorin stützt, nach der derjenige, der mehr als halbtags erwerbstätig arbeitet, vom Grundsatz erwerbstätig ist und somit der "prägende Teil" seiner Tätigkeit nicht die Haushaltsführung ist (vgl. OLG Köln B. v. 29.12.2015, 2 Ws 797/15; SG Dresden B.v. 27.05.2003, S 1 AR 11/03), findet weder im Wortlaut des Gesetzes noch in seiner Historie eine Stütze.

    Dem Gedanken der "prägenden Tätigkeit" liegt ein im Gesetz nicht genannter Bewertungsgesichtspunkt zu Grunde, wonach es einen Zeitumfang gibt, nämlich mindestens 50 % der üblichen Erwerbszeit, in dem die Haushaltstätigkeit (nur) geleistet werden kann (vgl. in diesem Sinne OLG Köln B.v. 29.12.2015, 2 Ws 797/15 Rdnr. 26).

  • OLG München, 19.12.2013 - 4c Ws 1/13

    Zur Entschädigung einer ehrenamtlichen teilzeitbeschäftigten Richterin für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 Ws 14/18
    Der Umfang der Teilzeit spielt dabei keine Rolle, da § 17 JVEG und § 18 JVEG nicht in einem Konkurrenzverhältnis stehen, sondern sich vom Wortlaut her ergänzen und zwar unter dem Vorrang des § 18 JVEG (vgl. auch OLG München B.v. 19.12.2013, 4c Ws 1/13).

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist Sinn und Zweck des § 17 JVEG, dass der haushaltsführende Schöffe einen materiellen Ausgleich für die Heranziehung zu einer Zeit erhält, die er für die Verrichtung von Hausarbeit vorgesehen hat, unabhängig davon wie er konkret die Teilzeit eingeteilt hat (vgl. auch OLG München B.v. 19.12.2013, 4c Ws 1/13).

  • KG, 16.08.2010 - 1 Ws 135/10

    Entschädigung ehrenamtlicher Richter: Anspruch eines Rentenempfängers auf eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 Ws 14/18
    Nach den unwiderlegten Feststellungen führt sie einen Haushalt für mehrere Personen, nämlich für sich und ihren Ehemann (wohl h. M. vgl. SG Dresden B.v. 27.05.2003, S1 AR 11/03; OLG Köln B. v. 29.12.2015, 2 Ws 797/15; KG Berlin B.v. 16.08.2010, 1 Ws 135/10; OLG Stuttgart B.v. 18.12.2012, 5 Ws 63/12; BeckRS 2013, 00786; Hartmann, Kostengesetz, 48. Aufl. 2018 Rdnr. 3.).
  • SG Dresden, 27.05.2003 - S 1 AR 11/03
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 Ws 14/18
    Die gegenteilige Auffassung, auf die sich die Bezirksrevisorin stützt, nach der derjenige, der mehr als halbtags erwerbstätig arbeitet, vom Grundsatz erwerbstätig ist und somit der "prägende Teil" seiner Tätigkeit nicht die Haushaltsführung ist (vgl. OLG Köln B. v. 29.12.2015, 2 Ws 797/15; SG Dresden B.v. 27.05.2003, S 1 AR 11/03), findet weder im Wortlaut des Gesetzes noch in seiner Historie eine Stütze.
  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 5 Ws 63/12

    Entschädigung ehrenamtlicher Richter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 Ws 14/18
    Nach den unwiderlegten Feststellungen führt sie einen Haushalt für mehrere Personen, nämlich für sich und ihren Ehemann (wohl h. M. vgl. SG Dresden B.v. 27.05.2003, S1 AR 11/03; OLG Köln B. v. 29.12.2015, 2 Ws 797/15; KG Berlin B.v. 16.08.2010, 1 Ws 135/10; OLG Stuttgart B.v. 18.12.2012, 5 Ws 63/12; BeckRS 2013, 00786; Hartmann, Kostengesetz, 48. Aufl. 2018 Rdnr. 3.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht