Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.05.2018

Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18   

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https://dejure.org/2018,22844
BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18 (https://dejure.org/2018,22844)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2018 - 3 StR 115/18 (https://dejure.org/2018,22844)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18 (https://dejure.org/2018,22844)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 35 BtMG
    Verhältnis von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und stationärer Therapie unter Zurückstellung der Strafvollstreckung (kein Wahlrecht; Prüfung der Möglichkeit eines Weckens der Therapiebereitschaft während der stationären Therapie; Behandlungsaussicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 64 S. 1 StGB, § 64 S. 2 StGB, § 35 BtMG, § 64 StGB, § 67d Abs. 1 S. 3 StGB, § 67 Abs. 4 StGB, § 67d Abs. 1 S. 1 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Verurteilung wegen bewaffneten Einführens von Betäubungsmitteln; Prüfung der Erfolgsaussicht der Unterbringung

  • rewis.io

    Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 1-2; BtMG § 35
    Ablehnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Verurteilung wegen bewaffneten Einführens von Betäubungsmitteln; Prüfung der Erfolgsaussicht der Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die abgelehnten Erfolgsaussichten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die fehlende Therapiebereitschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 275
  • StV 2019, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 38/17

    Unzureichende Auseinandersetzung mit der Erfolgsprognose beim Absehen von der

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18
    Der hieraus gezogene Schluss, dass die Gefahr bestehe, der Angeklagte könne keine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang bewahrt werden, verfehlt jedoch den gesetzlichen Maßstab; denn nicht jedes Risiko, dass in einer Entziehungsanstalt ein nachhaltiger Behandlungserfolg nicht erzielt wird, bedeutet zugleich, dass keine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht besteht (BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 38/17, NStZ-RR 2017, 283, 284).

    Diesen ermessensleitenden Umstand hat nicht nur die die Zurückstellung anordnende Vollstreckungsbehörde, sondern auch das zustimmende Gericht zu beachten (BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 38/17, NStZ-RR 2017, 283, 284).

  • BGH, 07.09.2017 - 3 StR 307/17

    Höchstdauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei gleichzeitig

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18
    Vielmehr verlängert sich in diesen Fällen die Höchstfrist nach Maßgabe des § 67d Abs. 1 S. 3 StGB um die Dauer des nach § 67 Abs. 4 StGB anrechenbaren Teils der Freiheitsstrafe und beträgt hier mit Blick auf die verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten mithin vier Jahre und vier Monate (zwei Jahre gemäß § 67d Abs. 1 S. 1 StGB zuzüglich zwei Drittel der verhängten Strafe gemäß § 67d Abs. 1 Satz 3, § 67 Abs. 4 StGB, also zuzüglich zwei Jahre und vier Monate; vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18
    Hinsichtlich der Betäubungsmittelstraftat genügt eine Formulierung, die das bewaffnete Einführen von Betäubungsmitteln zum Ausdruck bringt; des Zusatzes "in nicht geringer Menge" bedarf es nicht, weil der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG stets voraussetzt, dass die Tat eine solche Menge betrifft (vgl. zur Tenorierung BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 3; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 589/10, juris; Zschockelt, NStZ 1997, 266).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 554/15

    Keine Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln des ohne Einfluss auf den

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18
    Denn die Unterbringung nach § 64 StGB geht der Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG vor; ein 'Wahlrecht' des Angeklagten besteht insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209, 210).
  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 589/10

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18
    Hinsichtlich der Betäubungsmittelstraftat genügt eine Formulierung, die das bewaffnete Einführen von Betäubungsmitteln zum Ausdruck bringt; des Zusatzes "in nicht geringer Menge" bedarf es nicht, weil der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG stets voraussetzt, dass die Tat eine solche Menge betrifft (vgl. zur Tenorierung BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 3; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 589/10, juris; Zschockelt, NStZ 1997, 266).
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18
    Soweit der Angeklagte nach dem Waffengesetz strafbar ist, bedarf es der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO); der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz genügt regelmäßig nicht (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981 mwN).
  • BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18
    Angesichts dessen hätte die Verneinung einer Erfolgsaussicht der Maßregel i.S.v. § 64 StGB zumindest näherer Darlegung bedurft (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, NStZ-RR 2013, 241, 242), zumal die Strafkammer bereits mit dem angefochtenen Urteil der Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG zugestimmt hat (UA S. 32).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Allerdings hat der Senat mit Blick auf den im Fall II. 1. b) bb) der Urteilsgründe ausgeurteilten Verstoß gegen das Waffengesetz den Schuldspruch wie aus der Beschlussformel ersichtlich neugefasst, da es zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat bedarf (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO); der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz genügt daher regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris Rn. 2; vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981; vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ-RR 2007, 149).
  • BGH, 11.12.2023 - 1 StR 276/23

    Bestellung der Kräutermischung mit dem Wirkstoff 4F-MDMB-BICA vom

    b) Soweit der Angeklagte nach dem Waffengesetz strafbar ist, bedarf es der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO); der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz genügt regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2022 - 3 StR 345/22; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18 Rn. 2 und vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11 mwN).
  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 306/18

    Springmesser als verbotener Gegenstand

    b) Der Schuldspruch war entsprechend zu ändern (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, juris; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris).
  • BGH, 09.11.2021 - 5 StR 208/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Dies lässt besorgen, dass das Landgericht einen unzutreffenden Maßstab zugrunde gelegt und die Anforderungen des § 64 Satz 2 StGB, wonach es einer positiv festzustellenden hinreichend konkreten Erfolgsaussicht bedarf (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90, BVerfGE 91, 1; BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276; Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71), nicht beachtet haben könnte.
  • BayObLG, 25.08.2021 - 203 VAs 274/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    Der Anordnung der Unterbringung des § 64 StGB gebührt grundsätzlich der Vorrang gegenüber einer Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG, selbst wenn die Therapie im Rahmen des § 35 BtMG erfolgversprechender wäre als die Unterbringung im Maßregelvollzug (ganz h.M.; vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.2002, Az.: 4 StR 330/02, NStZ-RR 2003, 12; Beschluss vom 30.06.2004, Az.: 2 StR 196/04, StraFo 2004, 359; Beschluss vom 20.07.2004, Az.: 3 StR 228/04, juris; Beschluss vom 20.07.2004, Az.: 5 StR 257/04, juris; Beschluss vom 27.09.2006, Az.: 2 StR 329/06, juris; Beschluss vom 27.03.2008, Az.: 3 StR 38/08, StV 2008, 405; Beschluss vom 08.08.2008, Az.: 2 StR 277/08, juris; Beschluss vom 25.11.2008, Az.: 3 StR 404/08, StV 2009, 353; Beschluss vom 04.03.2009, Az.: 2 StR 37/09, NStZ 2009, 441; Beschluss vom 24.06.2009, Az.: 2 StR 170/09, juris; Beschluss vom 30.07.2009, Az.: 4 StR 288/09, NStZ-RR 2009, 383; Beschluss vom 16.09.2009, Az.: 5 StR 334/09, juris; Beschluss vom 26.01.2010, Az.: 3 StR 2/10, juris; Beschluss vom 10.03.2010, Az.: 2 StR 34/10, StV 2010, 678; Beschluss vom 30.03.2010, Az.: 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216; Beschluss vom 15.06.2010, Az.: 4 StR 229/10, NStZ-RR 2010, Beschluss vom 29.06.2010, Az.: 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307; 319; Beschluss vom 22.02.2011, Az.: 4 StR 5/11, juris; Beschluss vom 10.05.2011, Az.: 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323; Beschluss vom 24.01.2012, Az.: 4 StR 636/11, NStZ-RR 2012, 203; Beschluss vom 19.06.2012, Az.: 3 StR 201/12, NStZ-RR 2012, 314 (L), juris; Beschluss vom 11.07.2013, Az.: 3 StR 193/13, juris; Beschluss vom 03.03.2016, Az.: 4 StR 497/15, NZWiSt 2016, 323; Beschluss vom 05.04.2016, Az.: 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209; Beschluss vom 22.03.2017, Az.: 3 StR 38/17, NStZ-RR 2017, 283; Beschluss vom 28.05.2018, Az.: 3 StR 115/18, NStZ-RR 2018, 275; Beschluss vom 16.01.2020, Az.: 1 StR 490/19, NStZ-RR 2020, 170; aus der Rspr. des BGH allein zweifelnd - aber nicht tragend - Beschluss vom 08.06.2016, Az.: 5 StR 170/16, StraFo 2016, 431; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 64 Rn. 26; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 64 Rn. 20; BeckOK StGB/Ziegler, Ed. 01.05.2021, § 64 Rn. 17; MüKoStGB/van Gemmeren, 4. Aufl. 2020, StGB § 64 Rn. 144; MüKoStGB/Kornprobst, 3. Aufl. 2018, BtMG § 35 Rn. 10; BeckOK BtMG/Bohnen, 11. Ed. 15.06.2021, BtMG § 35 Vorbemerkung zu §§ 35 bis 38 Rn. 15 ff.; Körner/Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 9. Aufl., § 35 Rn. 9, Rn. 51, Rn. 526; Weber, BtMG, 5. Aufl. 2017, Vorbemerkungen zu den §§ 29 ff. BtMG Rn. 1296, Vorbemerkungen zu den §§ 35 bis 38 BtMG Rn. 15).
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 521/18

    Urteilsformel (konkrete rechtliche Bezeichnung der Tat)

    Soweit der Angeklagte nach dem Waffengesetz strafbar ist, bedarf es der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO); der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz genügt regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris Rn. 2; vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981 mwN).
  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21

    Diebstahl eines Fahrzeuges (Konkurrenzen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Tateinheit,

    Ferner stellt der Senat das Konkurrenzverhältnis im Fall II.6 der Urteilsgründe dahingehend klar, dass das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und unerlaubtem Besitz eines verbotenen Gegenstands erfolgte, und fügt die konkrete Bezeichnung "Butterflymesser" hinzu (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18; Beschluss vom 23. August 2018 - 3 StR 306/18).
  • BGH, 13.09.2023 - 2 StR 42/23

    Beweiswürdigung zur Beihilfe des bewaffneten Handeltreibens mit

    Von einer Klarstellung des verbleibenden Tenors (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, jeweils mwN) sieht der Senat ab.
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 11/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht;

    Diesen ermessensleitenden Umstand hat nicht nur die die Zurückstellung anordnende Vollstreckungsbehörde, sondern auch das zustimmende Gericht zu beachten (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, BeckRS 2018, 17116 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 345/22

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 15. Juni 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Schuldspruch aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführten Gründen dahin neu gefasst, dass der Angeklagte wegen bewaffneter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Führen eines verbotenen Gegenstandes (Schlagring) verurteilt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris Rn. 2 und vom 8. September 2022 - 3 StR 177/22, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • LG Memmingen, 28.07.2020 - 1 KLs 221 Js 15654/18

    Berücksichtigung des Gewichts der Beihilfehandlung bei der Prüfung des minder

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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17890
BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18 (https://dejure.org/2018,17890)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2018 - 1 StR 51/18 (https://dejure.org/2018,17890)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18 (https://dejure.org/2018,17890)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 2 StGB; § 246a StPO
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs: Beurteilungszeitpunk, Abweichung des Tatgerichts von einem Sachverständigengutachten, erforderliche Begründung im Urteil)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 66 StGB, § 246a StPO, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Darlegung hinreichend konkreter Aussichten auf einen Therapieerfolg für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Abweichung eines Gerichts von der Beurteilung des Therapieerfolgs durch ein Gutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Darlegung hinreichend konkreter Aussichten auf einen Therapieerfolg für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz negativem Sachverständigengutachtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und der für die Prognose maßgebliche Zeitpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 275
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
    Die Prognose des Landgerichts, bei dem Angeklagten bestehe die erforderliche hinreichend konkrete Aussicht auf einen Therapieerfolg (§ 64 Satz 2 StGB), enthält auch unter Berücksichtigung des dem Tatrichter dabei zustehenden Beurteilungsspielraums (BGH, Beschluss vom 13. September 2005 - 3 StR 276/05 mwN; siehe auch Urteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NStZ 2000, 587, 588 (bzgl. der Gefährlichkeitsprognose bei § 66 StGB)) der Überprüfung durch das Revisionsgericht zugängliche und durchgreifende Rechtsfehler.
  • BGH, 17.02.2004 - 1 StR 437/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
    aa) Maßgeblicher Zeitpunkt für sanktionsrechtliche Prognoseentscheidungen, zu denen diejenige über den hinreichend konkreten Therapieerfolg gemäß § 64 Satz 2 StGB gehört, ist der der tatrichterlichen Hauptverhandlung (BGH, Urteile vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03 und vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426 (bzgl. der Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB) mwN).
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
    Insbesondere hat das Landgericht keine Verknüpfung zwischen der Strafe und der Maßregelentscheidung hergestellt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 12 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2016, 113 f.) mwN), was rechtlich regelmäßig auch nicht tragfähig wäre (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15 Rn. 28 (insoweit nicht abgedruckt in StV 2017, 29) und vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206).
  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 193/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
    aa) Maßgeblicher Zeitpunkt für sanktionsrechtliche Prognoseentscheidungen, zu denen diejenige über den hinreichend konkreten Therapieerfolg gemäß § 64 Satz 2 StGB gehört, ist der der tatrichterlichen Hauptverhandlung (BGH, Urteile vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03 und vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426 (bzgl. der Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB) mwN).
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
    Insbesondere hat das Landgericht keine Verknüpfung zwischen der Strafe und der Maßregelentscheidung hergestellt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 12 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2016, 113 f.) mwN), was rechtlich regelmäßig auch nicht tragfähig wäre (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15 Rn. 28 (insoweit nicht abgedruckt in StV 2017, 29) und vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206).
  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 368/17

    Abweichung der tatrichterlichen Würdigung von einem Sachverständigengutachten

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
    aa) Zwar war das Landgericht an einer vom Gutachten abweichenden Beurteilung des hinreichend konkreten Therapieerfolges nicht grundsätzlich gehindert, weil die gutachterlichen Ausführungen stets lediglich eine Grundlage der eigenen richterlichen Überzeugungsbildung sind (siehe nur BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17 Rn. 11 (NStZ-RR 2018, 85 nur redak. Leitsatz)).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
    Noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen während des Vollzugs der fraglichen Maßnahme genügen als tragfähige Anknüpfungstatsachen nicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11 Rn. 12, (in NStZ-RR 2012, 272 nur redak. Leitsatz) und vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337 mwN).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
    Insbesondere hat das Landgericht keine Verknüpfung zwischen der Strafe und der Maßregelentscheidung hergestellt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 12 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2016, 113 f.) mwN), was rechtlich regelmäßig auch nicht tragfähig wäre (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15 Rn. 28 (insoweit nicht abgedruckt in StV 2017, 29) und vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206).
  • BGH, 13.09.2005 - 3 StR 276/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine hinreichend konkrete Aussicht

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
    Die Prognose des Landgerichts, bei dem Angeklagten bestehe die erforderliche hinreichend konkrete Aussicht auf einen Therapieerfolg (§ 64 Satz 2 StGB), enthält auch unter Berücksichtigung des dem Tatrichter dabei zustehenden Beurteilungsspielraums (BGH, Beschluss vom 13. September 2005 - 3 StR 276/05 mwN; siehe auch Urteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NStZ 2000, 587, 588 (bzgl. der Gefährlichkeitsprognose bei § 66 StGB)) der Überprüfung durch das Revisionsgericht zugängliche und durchgreifende Rechtsfehler.
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
    Entsprechend vermag auch die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142).
  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des

  • BGH, 14.12.2023 - 3 StR 225/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Dies gilt erst recht, wenn anzunehmen ist, dem Tatgericht stehe bei seiner Prognose ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. September 2005 - 3 StR 276/05; Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276, jeweils mwN).
  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Therapie bei der Anordnung der

    1. Die lediglich zugunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113) ist wirksam auf die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beschränkt (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275).

    Entsprechend vermag auch die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275 mwN).

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17; vom 18. September 2019 - 2 StR 187/19; Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, jeweils mwN).

  • BGH, 02.11.2023 - 3 StR 249/23

    Freispruch eines Angeklagten vom Vorwurf u.a. des schweren sexuellen Missbrauchs

    Hierzu bedarf es einer umfassenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17, juris Rn. 11; vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 16; Urteile vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, StV 2018, 199 Rn. 10; vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276, jeweils mwN).
  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 194/23

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Die lediglich zugunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114) ist wirksam auf die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beschränkt (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276).
  • BGH, 09.11.2021 - 5 StR 208/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Dies lässt besorgen, dass das Landgericht einen unzutreffenden Maßstab zugrunde gelegt und die Anforderungen des § 64 Satz 2 StGB, wonach es einer positiv festzustellenden hinreichend konkreten Erfolgsaussicht bedarf (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90, BVerfGE 91, 1; BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276; Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71), nicht beachtet haben könnte.
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Dabei muss im Zeitpunkt der Hauptverhandlung positiv feststehen, dass bei erfolgreichem Verlauf die Gefährlichkeit des Täters aufgehoben oder deutlich herabgesetzt wird, was sich aus konkreten Anhaltspunkten in der Persönlichkeit des Täters und dessen Lebensumstände ergibt (BGH Beschluss vom 03.11.2017 - 3 StR 392/17; NStZ-RR 2018, 62; BGH Urt. v. 28.05.2018 - 1 StR 51/18; NStZ-RR 2018, 275).

    Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermag die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (vgl. BGH, Urt. v. 28.05.2018, 1 StR 51/18).

  • BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20

    Verfahren bei der Durchsuchung (Übernahme eines von der Staatsanwaltschaft

    Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermag die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18 mwN).
  • BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bestehen einer hinreichend konkreten

    Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermag die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276 mwN).
  • BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18

    Hehlerei (Versuch; Absatzhilfe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermag die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276 mwN).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung,

    Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung kann diese Prognose nicht stützen (BGH, Beschluss vom 1. August 2018 ? 4 StR 54/18 Rn. 17; Urteil vom 28. Mai 2018 ? 1 StR 51/18 Rn. 14).
  • BGH, 22.11.2022 - 4 StR 347/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht: Maßstab,

  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erfordernis eines

  • BGH, 27.04.2023 - 4 StR 9/23

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit: Nachweis einer

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose);

  • BGH, 29.03.2022 - 2 StR 385/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht eines

  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Benennung konkreter

  • LG Traunstein, 04.08.2020 - 5 Ks 201 Js 40996/19

    Totschlag aus Eifersucht

  • BGH, 19.09.2023 - 1 StR 199/23

    Aufhebung des Maßregelausspruchs betreffend die Unterbringung in einer

  • BGH, 29.06.2022 - 6 StR 238/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht:

  • BGH, 11.05.2022 - 4 StR 478/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Prognose eines

  • BGH, 30.03.2023 - 2 StR 479/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Gesamtschau,

  • BGH, 20.10.2020 - 4 StR 211/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognose eines Therapieerfolgs)

  • BGH, 14.12.2021 - 2 StR 253/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hangs:

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