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   BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17   

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BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17 (https://dejure.org/2018,13766)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2018 - 4 StR 348/17 (https://dejure.org/2018,13766)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2018 - 4 StR 348/17 (https://dejure.org/2018,13766)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    §§ 69, 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 249 Abs. 1 StGB, § 253 Abs. 1, § 255 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zueignungsabsicht bei der Wegnahme eines Handys und einer WLAN-Box im Rahmen eines Beziehungsstreits und späterer Rückgabe der Gegenstände

  • rewis.io

    Anforderungen an die Zueignungsabsicht beim Raub

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249 Abs. 1
    Zueignungsabsicht bei der Wegnahme eines Handys und einer WLAN-Box im Rahmen eines Beziehungsstreits und späterer Rückgabe der Gegenstände

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diebstahl, Raub - und die Zueignungsabsicht

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Keine Aneignungsabsicht bei bloßer Mitnahme eines Smartphones zur Kontrolle des Partners

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 282
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17
    "Die Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten ?einverleiben' oder zuführen will (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61 = BGHSt 16, 190 (192) = NJW 1961, 2122; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69 = BGHSt 24, 115 (119) = NJW 1971, 900; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 = NStZ 2011, 699 (701)).

    An dem für eine Aneignung erforderlichen Willen des Täters, den Bestand seines Vermögens oder den des Vermögens eines Dritten zu mehren, fehlt es dagegen, wenn er das Nötigungsmittel nur zur Erzwingung einer Gebrauchsanmaßung einsetzt oder wenn er die fremde Sache nur wegnimmt, um sie ?zu zerstören', ?zu vernichten', ?preiszugeben', ?wegzuwerfen', ?beiseite zu schaffen', ?zu beschädigen', sie als Druckmittel zur Durchsetzung einer Forderung zu benutzen oder um den Eigentümer durch bloßen Sachentzug zu ärgern (vgl. BGH, Urteile vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84 = NJW 1985, 812; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 = NStZ 2011, 699, 701 - jeweils mwN; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15 (NStZ-RR 2015, 371); vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15.

    Daran fehlt es nicht nur in den Fällen, in denen der Täter die Sache unmittelbar nach Erlangung vernichten will, sondern auch dann, wenn er den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige oder mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 = NStZ 2011, 699, 701; Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11 = NStZ 2012, 627).'.

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17
    Auch eine - bei fehlender Zueignungsabsicht mögliche (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60 = BGHSt 14, 386 = NJW 1960, 1729) - Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung (§ 253 Abs. 1, § 255 StGB) kommt auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen nicht in Betracht, denn der Angeklagte handelte nicht in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern.
  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17
    An dem für eine Aneignung erforderlichen Willen des Täters, den Bestand seines Vermögens oder den des Vermögens eines Dritten zu mehren, fehlt es dagegen, wenn er das Nötigungsmittel nur zur Erzwingung einer Gebrauchsanmaßung einsetzt oder wenn er die fremde Sache nur wegnimmt, um sie ?zu zerstören', ?zu vernichten', ?preiszugeben', ?wegzuwerfen', ?beiseite zu schaffen', ?zu beschädigen', sie als Druckmittel zur Durchsetzung einer Forderung zu benutzen oder um den Eigentümer durch bloßen Sachentzug zu ärgern (vgl. BGH, Urteile vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84 = NJW 1985, 812; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 = NStZ 2011, 699, 701 - jeweils mwN; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15 (NStZ-RR 2015, 371); vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17
    "Die Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten ?einverleiben' oder zuführen will (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61 = BGHSt 16, 190 (192) = NJW 1961, 2122; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69 = BGHSt 24, 115 (119) = NJW 1971, 900; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 = NStZ 2011, 699 (701)).
  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie,

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17
    "Die Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten ?einverleiben' oder zuführen will (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61 = BGHSt 16, 190 (192) = NJW 1961, 2122; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69 = BGHSt 24, 115 (119) = NJW 1971, 900; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 = NStZ 2011, 699 (701)).
  • BGH, 25.10.1968 - 4 StR 398/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17
    Zwar kann die Zueignungsabsicht auch bei einer Wegnahme mit dem Willen vorhanden sein, die Sache zunächst zu behalten und sich erst später darüber schlüssig zu werden, wie über sie zu verfügen sei (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1968 - 4 StR 398/68, GA 1969, 306, 307).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 392/11

    Raub (Zueignungsabsicht); räuberische Erpressung (Vermögensvorteil);

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17
    Daran fehlt es nicht nur in den Fällen, in denen der Täter die Sache unmittelbar nach Erlangung vernichten will, sondern auch dann, wenn er den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige oder mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 = NStZ 2011, 699, 701; Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11 = NStZ 2012, 627).'.
  • BGH, 09.06.2015 - 3 StR 146/15

    Zueignungsabsicht beim (besonders schweren) Raub eines Mobiltelefons zum Zwecke

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17
    An dem für eine Aneignung erforderlichen Willen des Täters, den Bestand seines Vermögens oder den des Vermögens eines Dritten zu mehren, fehlt es dagegen, wenn er das Nötigungsmittel nur zur Erzwingung einer Gebrauchsanmaßung einsetzt oder wenn er die fremde Sache nur wegnimmt, um sie ?zu zerstören', ?zu vernichten', ?preiszugeben', ?wegzuwerfen', ?beiseite zu schaffen', ?zu beschädigen', sie als Druckmittel zur Durchsetzung einer Forderung zu benutzen oder um den Eigentümer durch bloßen Sachentzug zu ärgern (vgl. BGH, Urteile vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84 = NJW 1985, 812; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 = NStZ 2011, 699, 701 - jeweils mwN; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15 (NStZ-RR 2015, 371); vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15.
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 48/15

    Strafbarkeit wegen Raubes: Erzwingung der Herausgabe eines Mobiltelefons zur

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17
    An dem für eine Aneignung erforderlichen Willen des Täters, den Bestand seines Vermögens oder den des Vermögens eines Dritten zu mehren, fehlt es dagegen, wenn er das Nötigungsmittel nur zur Erzwingung einer Gebrauchsanmaßung einsetzt oder wenn er die fremde Sache nur wegnimmt, um sie ?zu zerstören', ?zu vernichten', ?preiszugeben', ?wegzuwerfen', ?beiseite zu schaffen', ?zu beschädigen', sie als Druckmittel zur Durchsetzung einer Forderung zu benutzen oder um den Eigentümer durch bloßen Sachentzug zu ärgern (vgl. BGH, Urteile vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84 = NJW 1985, 812; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 = NStZ 2011, 699, 701 - jeweils mwN; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15 (NStZ-RR 2015, 371); vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15.
  • BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Verhältnis zwischen Raub und

    An einem solchen Vermögenszuwachs fehlt es nicht nur in den Fällen, in denen der Täter die Sache unmittelbar nach Erlangung vernichten will, sondern auch dann, wenn er den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige und mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, juris Rn. 26 ff., NStZ 2011, 699, 701; Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 4 StR 175/11, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11, juris Rn. 5, NStZ 2012, 627, 628; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371, 372; vom 25. April 2018 - 4 StR 348/17, juris Rn. 7, NStZ-RR 2018, 282 f.; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 19, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2018 - 2 StR 495/17   

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https://dejure.org/2018,23172
BGH, 05.06.2018 - 2 StR 495/17 (https://dejure.org/2018,23172)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2018 - 2 StR 495/17 (https://dejure.org/2018,23172)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 2 StR 495/17 (https://dejure.org/2018,23172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen Gewaltanwendung und sexueller Handlung i.R.e. Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und sexueller Nötigung

  • rewis.io

    Umfang der gerichtlichen Feststellungen bei Vorwurf der sexuellen Nötigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Feststellung der erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen Gewaltanwendung und sexueller Handlung i.R.e. Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und sexueller Nötigung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 282
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.09.2017 - 2 StR 256/17

    Sexuelle Nötigung (erforderliche Gewalt zur Überwindung des Opfers:

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 2 StR 495/17
    aa) Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB a.F. in der Variante der Gewaltanwendung erfordert, dass der Täter physische Kraft entfaltet, um den als ernst erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2017 - 2 StR 256/17, NStZ-RR 2017, 371; Urteil vom 4. März 2015 - 2 StR 400/14, NStZ-RR 2015, 211; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 2 StR 318/13, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 17).
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 2 StR 495/17
    Dabei wird das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht gegebenenfalls die Möglichkeit einer Verurteilung nach § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F., § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB n.F. in den Blick zu nehmen haben; hierfür könnte Anlass bestehen, wenn und soweit der Angeklagte durch schlüssiges Verhalten auf frühere Gewaltanwendungen hingewiesen oder frühere Drohungen konkludent bekräftigt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, NStZ 2013, 466, 467; Senat, Beschluss vom 7. Januar 2015 - 2 StR 463/14, NStZ 2015, 211, 212).
  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 318/13

    Sexuelle Nötigung (Anforderungen an die Gewalt bei widerstandslos hergestellter

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 2 StR 495/17
    aa) Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB a.F. in der Variante der Gewaltanwendung erfordert, dass der Täter physische Kraft entfaltet, um den als ernst erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2017 - 2 StR 256/17, NStZ-RR 2017, 371; Urteil vom 4. März 2015 - 2 StR 400/14, NStZ-RR 2015, 211; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 2 StR 318/13, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 17).
  • BGH, 07.01.2015 - 2 StR 463/14

    Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage)

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 2 StR 495/17
    Dabei wird das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht gegebenenfalls die Möglichkeit einer Verurteilung nach § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F., § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB n.F. in den Blick zu nehmen haben; hierfür könnte Anlass bestehen, wenn und soweit der Angeklagte durch schlüssiges Verhalten auf frühere Gewaltanwendungen hingewiesen oder frühere Drohungen konkludent bekräftigt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, NStZ 2013, 466, 467; Senat, Beschluss vom 7. Januar 2015 - 2 StR 463/14, NStZ 2015, 211, 212).
  • BGH, 04.03.2015 - 2 StR 400/14

    Körperverletzung (körperliche Misshandlung: kurzzeitige Beeinträchtigung des

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 2 StR 495/17
    aa) Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB a.F. in der Variante der Gewaltanwendung erfordert, dass der Täter physische Kraft entfaltet, um den als ernst erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2017 - 2 StR 256/17, NStZ-RR 2017, 371; Urteil vom 4. März 2015 - 2 StR 400/14, NStZ-RR 2015, 211; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 2 StR 318/13, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 17).
  • BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Erforderliche Gewissheit durch

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 2 StR 495/17
    Aus der Vornahme der sexuellen Handlung kann auch nicht zugleich auf die Anwendung von (weitergehender) Gewalt geschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15, StV 2017, 42).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 39/19

    Urteil gegen ehemaligen Präsidenten einer Musikhochschule wegen sexueller

    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass der Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF in der Variante der Gewaltanwendung erfordert, dass der Täter physische Kraft entfaltet hat, um den als ernst erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2018 - 2 StR 495/17 Rn. 6; vom 5. September 2017 - 2 StR 256/17 Rn. 5 und vom 31. Juli 2013 - 2 StR 318/13, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 17; Urteil vom 4. März 2015 - 2 StR 400/14 Rn. 8).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

    Die Gewalt wurde auch final zur Durchführung der sexuellen Handlungen durch den Angeklagten angewendet, vgl. BGH, Beschluss vom 05.06.2018, Az. 2 StR 495/17.
  • OLG Hamm, 01.09.2020 - 5 RVs 72/20

    Austausch Beweismittel, Darstellungsanforderungen Beweiswürdigung,

    Nicht genügend ist hingegen die bloße Körperlichkeit, die der Sexualhandlung innewohnt (BGH NStZ-RR 2015, 172; 2017, 371; 2018, 282; BeckOK StGB/Ziegler, 46. Ed. 1.5.2020, StGB § 177 Rn. 32).
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