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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17   

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https://dejure.org/2018,23486
BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17 (https://dejure.org/2018,23486)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2018 - 5 StR 547/17 (https://dejure.org/2018,23486)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17 (https://dejure.org/2018,23486)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB; § 261 StPO
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei Gebrauchsgegenständen; Bewusstsein des gebrauchsbereiten Mitführens; keine Verwendungsabsicht für konkrete Straftat; Anforderungen an die Beweiswürdigung); Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, §§ 73, 73d StGB, Art. 316h EGStGB, § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als eine Tat in Bezug auf die Gesamtmenge i.R.d. Verkaufs

  • rewis.io

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als eine Tat in Bezug auf die Gesamtmenge i.R.d. Verkaufs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 286
  • StV 2019, 339 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Ausreichend ist vielmehr, dass die Zweckbestimmung zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Tatbegehung erfolgt ist (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; vom 9. Oktober 1997 - 3 StR 465/97, BGHSt 43, 266, 270; Sost-Scheible, NStZ 1997, 396).

    Vielfach ergibt sich die Zweckbestimmung ohne weiteres aus den äußeren Umständen; hierzu kann die Beschaffenheit des Gegenstandes ebenso zählen wie seine sonstigen Verwendungsmöglichkeiten oder der Ort seiner Aufbewahrung (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99).

    Kommt bei einem Gebrauchsgegenstand die konkrete Möglichkeit in Betracht, dass ihn der Täter aus anderen Gründen mit sich führt, so ist die Annahme zu begründen, er habe ihn zur Verletzung von Menschen bestimmt (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; vom 8. Januar 2014 - 5 StR 542/13, NStZ 2014, 466, 467).

    Fehlt dagegen nach den Umständen des Falles ein nachvollziehbarer Grund dafür, dass der Täter einen objektiv gefährlichen Gegenstand griffbereit mit sich führt, liegt die Annahme einer Zweckbestimmung im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG regelmäßig nahe (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99).

  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Dabei ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279, 280; vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97, aaO).

    Liegen aber nach den Feststellungen konkrete Anhaltspunkte für eine Bewertungseinheit vor, darf das Tatgericht darüber ohne Erörterung nicht hinweggehen (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, aaO; Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97).

  • BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97

    Zusammenfassung von Einzelverkäufen von Betäubungsmitteln zu einer

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    a) Beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat in Bezug auf die Gesamtmenge anzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 345/12, NStZ-RR 2013, 46; vom 29. November 1996 - 4 StR 561/96, NStZ 1997, 192, 193; vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97, StV 1997, 471).

    Dabei ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279, 280; vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97, aaO).

  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 246/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Bedenklich ist ferner, dass die Strafkammer das Eigentum an dem Baseballschläger (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16) und die Frage, wie und wann er zurückgelassen wurde, in den Vordergrund ihrer Erwägungen stellt.
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Womöglich hat sie dabei verkannt, dass § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG schon dann erfüllt ist, wenn die Waffe bzw. der Gegenstand lediglich bei einem Teilakt des Handeltreibens - hier etwa bei Verkaufsgesprächen mit dem bei der Durchsuchung anwesenden Ö., dessen Besuch nach seiner von der Strafkammer als glaubhaft erachteten polizeilichen Aussage dem Ankauf von Marihuana diente - mitgeführt wurde (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Denn die Beweiswürdigung erweist sich, soweit das Landgericht eine Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG verneint hat, auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670, 671; vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16) als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Denn die Beweiswürdigung erweist sich, soweit das Landgericht eine Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG verneint hat, auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670, 671; vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16) als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 453/16

    Voraussetzungen der Einziehung (Bezeichnung einzuziehender Gegenstände;

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen diese aber im Urteilstenor so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2016 - 1 StR 453/16, NStZ 2017, 88; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07, wistra 2007, 427, 428).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Denn die Beweiswürdigung erweist sich, soweit das Landgericht eine Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG verneint hat, auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670, 671; vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16) als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft des Empfängers der

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Die Beamten waren nicht verpflichtet, hinsichtlich einer rechtmäßig auf Gefahr in Verzug gestützten und noch laufenden Durchsuchung eine richterliche Genehmigung zu erwirken (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713).
  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 04.09.1996 - 5 StR 391/96

    Betäubungsmittel - Waffe - Mitsichführen

  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 345/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

  • BGH, 08.01.2014 - 5 StR 542/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fehlende Feststellungen zum

  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17

    Gesamtstrafe und Strafaussetzung (Sozialprognose bei laufendem Verfahren);

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

  • BGH, 16.06.2015 - 2 StR 29/15

    Eröffnungsbeschluss (Form: regelmäßige Erforderlichkeit einer schriftlichen

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07

    Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein

  • BGH, 13.12.2023 - 3 StR 304/23

    Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und wegen

    "Über die objektive Geeignetheit des Messers zur Verletzung von Menschen hinaus erfordert der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn es sich bei dem mitgeführten Gegenstand nicht um eine Schusswaffe handelt, auch eine subjektive Zweckbestimmung zur Verletzung von Personen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2019 - 2 StR 589/18, BeckRS 2019, 16101; Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, BeckRS 2018, 17706; Maier in: Weber/Kornprobst/Maier BtMG 6. Aufl. § 30a Rn. 119 ff.).
  • BGH, 31.01.2024 - 2 StR 351/23

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Blick auf eine mögliche

    Anhaltspunkte für eine Zweckbestimmung im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG können sich aus den äußeren Umständen ergeben, insbesondere aus der Beschaffenheit des Gegenstandes und seinen sonstigen Verwendungsmöglichkeiten, aber auch aus dem Ort und der Art seiner Aufbewahrung (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, juris Rn. 30).
  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 294/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen bei räumlicher

    b) Das Landgericht hat zudem hinsichtlich beider Gegenstände zutreffend angenommen, dass diese grundsätzlich zur Erfüllung der Qualifikation geeignet sind (zum Baseballschläger aus Holz vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, BeckRS 2018, 17706).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Vor diesem Hintergrund wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer auch in den Blick zu nehmen haben, ob sich der Angeklagte darüber hinaus im vorbezeichneten Fall aufgrund des ebenfalls in seiner Wohnung aufgefundenen Baseballschlägers wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 294/19, NStZ 2020, 233, 234; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, juris Rn. 29 f.).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    Fehlt jedoch nach den Umständen des Falles ein nachvollziehbarer Grund dafür, dass der Täter einen objektiv gefährlichen Gegenstand griffbereit mit sich führt, liegt die Annahme einer Zweckbestimmung im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG regelmäßig nahe (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 - 5 StR 547/17, juris Rn. 30, zur Zweckbestimmung eines Baseballschlägers; Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99).
  • BGH, 06.12.2022 - 4 StR 284/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Waffe: Bestimmung durch den

    Allerdings kann die Annahme einer Zweckbestimmung im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG nahe liegen, wenn nach den Umständen des Falles ein nachvollziehbarer Grund dafür fehlt, dass der Täter einen objektiv gefährlichen Gegenstand griffbereit mit sich führt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17 Rn. 30; Maier, aaO, Rn. 129).
  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 412/22

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung wegen nicht hinreichend

    Dabei ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bewertungseinheit:

    Insoweit konnte die Durchsuchungsanordnung des Staatsanwalts prozessual überholt gewesen sein; denn eine zurecht wegen Gefahr im Verzug begonnene Durchsuchung kann gegebenenfalls in zulässiger Weise fortgesetzt werden, wenn in deren Verlauf die ursprünglich zutreffend angenommene Gefahr eines Beweismittelverlustes entfällt (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713; BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, juris; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 63. Aufl., § 105 Rn. 2 a.E.).
  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Für den Zeitraum während des Vollzugs der Durchsuchung hat der Bundesgerichtshof dies schon wiederholt ausgesprochen (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17; für den Fall des Wegfalls der Gefahr eines Beweismittelverlustes im Verlauf der Durchsuchung BGH, Urteil vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 105 Rn. 2).
  • BGH, 25.10.2018 - 1 StR 275/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen, Verhältnis zur

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17 Rn. 18 mwN; Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740 Rn. 26).
  • BGH, 14.08.2019 - 5 StR 355/19

    Einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; ein

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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2018 - 1 StR 42/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23170
BGH, 05.07.2018 - 1 StR 42/18 (https://dejure.org/2018,23170)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2018 - 1 StR 42/18 (https://dejure.org/2018,23170)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 1 StR 42/18 (https://dejure.org/2018,23170)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 261 StPO; § 27 Abs. 1 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Selbstbelastungsfreiheit (keine nachteilige Wertung des Schweigens des Angeklagten); Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO, § 136 Abs. 1 Satz 2, § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 27 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schweigerecht als notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens i.R.d. Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit

  • rewis.io

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit der Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 136 Abs. 1 S. 2; StPO § 243 Abs. 5 S. 1
    Schweigerecht als notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens i.R.d. Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nemo-Tenetur-Grundsatz: Wenn das Schweigen des Angeklagten gegen ihn verwendet wird

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der BTM-Kauf in Tschechien - und die mitreisende Schwester

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der schweigende Angeklagte - und der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung des Schweigens von Angeklagten

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ - RR 2018, 286
  • NStZ-RR 2018, 286
  • StV 2018, 776 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.2008 - 4 StR 434/08

    Täterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 1 StR 42/18
    Insbesondere ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen, ob und inwieweit die Anwesenheit der Angeklagten dem Angeklagten W. ein Gefühl der Sicherheit bei der Tatausführung verschafft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2008, 4 StR 434/08, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.11.2009 - 3 StR 455/09

    Beihilfe (bloß einseitige Kenntnisnahme von der Tat eines anderen; subjektive

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 1 StR 42/18
    Unterstellt, die Angeklagte sei in Tschechien gewesen, gilt, dass das bloße Dabeisein und die Kenntnis von einem Rauschgifttransport ohne einen objektiv fördernden Beitrag nicht als Beihilfe zu werten ist (BGH, Beschluss vom 17. November 2009, 3 StR 455/09, juris Rn. 4 ff.; Körner/Patzak/Volkmer/Patzak, BtMG, 8. A., 2016, § 29, Teil 4, Rn. 232 und Teil 5, Rn. 176 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 13.10.2015 - 3 StR 344/15

    Keine Bewertung oder Prüfung der Gründe für das Aussageverhalten des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 1 StR 42/18
    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 3 StR 344/15, NStZ 2016, 220 mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Deshalb dürfen weder aus einer durchgängigen noch aus einer anfänglichen Aussageverweigerung eines Angeklagten nachteilige Schüsse gezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18, NStZ-RR 2018, 286, 287; vom 17. Februar 2016 - 1 StR 582/15, juris; vom 13. Oktober 2015 - 3 StR 344/15, NStZ 2016, 220, 221; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Urteil vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 515/65, BGHSt 20, 281, 282 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 261 Rn. 18 mwN; Schneider, NStZ 2017, 73, 74 f.).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18

    Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (erforderliche Begründung bei

    So ist das bloße Dabeisein und die Kenntnis von einem Rauschgifttransport ohne einen objektiv fördernden Beitrag nicht als Beihilfe zu werten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18 Rn. 9 mwN, NStZ-RR 2018, 286); eine psychische Beihilfe wiederum bedarf der Feststellungen, inwieweit der Gehilfe hierdurch den Tatentschluss des Haupttäters bestärkt oder ihn bei der Tatausführung unterstützt hat, indem er ihm durch seine Anwesenheit ein Gefühl der Sicherheit bei der Tatausführung verschafft hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18 Rn. 9 mwN, NStZ-RR 2018, 286 und vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08 Rn. 4, NStZ-RR 2009, 121).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19314
BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18 (https://dejure.org/2018,19314)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2018 - 4 StR 100/18 (https://dejure.org/2018,19314)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18 (https://dejure.org/2018,19314)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 3, § 29a Abs. 2 BtMG, § 29a BtMG, § 30a BtMG, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme strafschärfender Umstände zu Lasten des Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ohne konkrete Feststellungen zu Wirkstoffgehalt u. Wirkstoffmenge

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme strafschärfender Umstände zu Lasten des Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ohne konkrete Feststellungen zu Wirkstoffgehalt u. Wirkstoffmenge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 286
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
    Unter den hier gegebenen Umständen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen Handelsmengen und die pauschale Qualitätsbeschreibung, tragen die Feststellungen den Schluss, dass der Angeklagte in den Fällen 1 bis 25 mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel trieb, auch wenn es die Strafkammer versäumt hat, den Wirkstoffgehalt und die Wirkstoffmenge der jeweils gehandelten Drogen unter Berücksichtigung anderer sicher feststellbarer Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Begutachtungen in Parallelverfahren etc.), notfalls durch Schätzung unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 f.; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339 jew. mwN), zu bestimmen.

    a) Die in den Fällen 1 bis 25 verhängten Einzelstrafen können bereits deshalb nicht bestehen bleiben, weil der Schuldgehalt dieser Taten mangels ausreichender Feststellungen zu den hierfür maßgeblichen Wirkstoffgehalten und Wirkstoffmengen der gehandelten Betäubungsmittel nicht belegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613).

    Die Bezeichnung der gehandelten Betäubungsmittel als von überdurchschnittlicher bzw. besonders guter Qualität ist insoweit nicht hinreichend aussagekräftig, weil sich der erforderliche Bezugsrahmen, der die Ableitung eines bestimmten Mindestwirkstoffanteils zweifelsfrei ermöglichen würde, weder aus den Urteilsgründen noch aus allgemeinem Erfahrungswissen ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339).

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
    Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Kammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - 4 StR 393/17; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16, NStZ-RR 2017, 147; Urteil vom 1. Juni 2016 - 2 StR 355/15; Beschluss vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).

    Jedenfalls hat das Landgericht hiermit das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271).

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
    Soweit dieser Betrag im Tenor des angefochtenen Urteils fälschlich mit "232.00,00 EUR' angegeben worden ist, handelt es sich um einen Schreibfehler, der sich ohne Weiteres aus den Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zutage liegen und jeden Verdacht einer späteren sachlichen Änderung ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 1974 - 4 StR 633/73, BGHSt 25, 333, 336; Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 268 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06

    Betrug (Feststellung des Vermögensschadens; Eingehungsbetrug: konkrete,

    Auszug aus BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
    Soweit dieser Betrag im Tenor des angefochtenen Urteils fälschlich mit "232.00,00 EUR' angegeben worden ist, handelt es sich um einen Schreibfehler, der sich ohne Weiteres aus den Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zutage liegen und jeden Verdacht einer späteren sachlichen Änderung ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 1974 - 4 StR 633/73, BGHSt 25, 333, 336; Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 268 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 23.06.1993 - 2 StR 47/93

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Tathandlungen

    Auszug aus BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
    Die Tatsache, dass verkauftes Rauschgift in den Verkehr gelangt, ist deshalb kein Strafschärfungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2017 - 5 StR 395/17 Rn. 8; Beschluss vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

    Auszug aus BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
    a) Die in den Fällen 1 bis 25 verhängten Einzelstrafen können bereits deshalb nicht bestehen bleiben, weil der Schuldgehalt dieser Taten mangels ausreichender Feststellungen zu den hierfür maßgeblichen Wirkstoffgehalten und Wirkstoffmengen der gehandelten Betäubungsmittel nicht belegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613).
  • BGH, 31.01.2017 - 2 StR 413/16

    Strafzumessung: Berücksichtigung des Gewinnstreben des Angeklagten bei der

    Auszug aus BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
    Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Kammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - 4 StR 393/17; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16, NStZ-RR 2017, 147; Urteil vom 1. Juni 2016 - 2 StR 355/15; Beschluss vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).
  • BGH, 09.11.2017 - 4 StR 393/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung:

    Auszug aus BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
    Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Kammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - 4 StR 393/17; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16, NStZ-RR 2017, 147; Urteil vom 1. Juni 2016 - 2 StR 355/15; Beschluss vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).
  • BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Einzelhandlungen zur

    Auszug aus BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
    Die Tatsache, dass verkauftes Rauschgift in den Verkehr gelangt, ist deshalb kein Strafschärfungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2017 - 5 StR 395/17 Rn. 8; Beschluss vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
    Unter den hier gegebenen Umständen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen Handelsmengen und die pauschale Qualitätsbeschreibung, tragen die Feststellungen den Schluss, dass der Angeklagte in den Fällen 1 bis 25 mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel trieb, auch wenn es die Strafkammer versäumt hat, den Wirkstoffgehalt und die Wirkstoffmenge der jeweils gehandelten Drogen unter Berücksichtigung anderer sicher feststellbarer Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Begutachtungen in Parallelverfahren etc.), notfalls durch Schätzung unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 f.; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339 jew. mwN), zu bestimmen.
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15

    Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 19.11.2013 - 2 StR 494/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minderschwerer

  • BGH, 29.04.2014 - 2 StR 616/13

    Fehlerhafte Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Gewinnstreben und

  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    So hat die Strafkammer den Schuldgehalt der Taten mangels ausreichender Feststellungen zu den hierfür maßgeblichen Wirkstoffgehalten und Wirkstoffmengen der gehandelten Betäubungsmittel nicht bestimmt (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 6 StR 117/22, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 48 Rn. 4; vom 20. Oktober 2021 - 3 StR 223/21, juris Rn. 3; vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20, juris Rn. 4; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, juris Rn. 6 mwN).

    Das neue Tatgericht wird den Wirkstoffgehalt und die Wirkstoffmenge der gehandelten Drogen unter Berücksichtigung anderer sicher feststellbarer Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Qualität, Beanstandungen durch die Käuferin) gegebenenfalls durch Schätzung unter Anwendung des Zweifelssatzes zu ermitteln haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2021 - 3 StR 223/21, juris Rn. 3; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, juris Rn. 6; vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 Rn. 3; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; jeweils mwN).

  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 294/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen bei räumlicher

    Die im Fall II. 2. der Urteilsgründe festgesetzten Einzelstrafen und dementsprechend die Gesamtstrafe können nicht bestehen bleiben, weil der Schuldgehalt dieser Tat mangels ausreichender Feststellungen zu dem hierfür maßgeblichen Wirkstoffgehalt und der Wirkstoffmenge des gehandelten Betäubungsmittels nicht belegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, NStZ-RR 2018, 286; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339).
  • BGH, 23.02.2022 - 2 StR 444/21

    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall: Betäubungsmittelstrafbarkeit, Sperrwirkung

    Die Tatsache, dass verkauftes Rauschgift in den Verkehr gelangt, ist deshalb kein Strafschärfungsgrund (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BGH, Beschlüsse vom 14. November 2017 - 5 StR 395/17, juris Rn. 8; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, StV 2019, 325, 326).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

    Dies stellt hier einen durchgreifenden Rechtsfehler dar (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, StV 2019, 325, 326).
  • BGH, 15.09.2020 - 3 StR 205/20

    Unzureichende Feststellungen zu Wirkstoffgehalt und Wirkstoffmenge bei der

    Der Strafausspruch des Urteils kann keinen Bestand haben, weil der Schuldgehalt der Tat mangels ausreichender Feststellungen zu den hierfür maßgeblichen Wirkstoffgehalten und Wirkstoffmengen der gehandelten Betäubungsmittel nicht bestimmt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, juris Rn. 6 mwN).

    Der neue Tatrichter wird den Wirkstoffgehalt und die Wirkstoffmenge der jeweils gehandelten Drogen unter Berücksichtigung anderer sicher feststellbarer Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Begutachtungen in Parallelverfahren etc.), notfalls durch Schätzung unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 f.; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, juris Rn. 6 jeweils mwN), zu ermitteln haben.

  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19

    Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der

    Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Strafkammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, NStZ-RR 2018, 286; Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16, NStZ-RR 2017, 147 und vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 50/22

    Strafzumessung (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Da die Strafzumessung schon unter diesem Gesichtspunkt rechtsfehlerhaft ist, kann der Senat offen lassen, ob die Strafkammer durch ihre weitere Erwägung, der Angeklagte habe "kühl wirtschaftlich kalkulierend aus reinem Gewinnstreben mit Betäubungsmitteln Handel getrieben" ein noch im Rahmen der Tatbestandsmäßigkeit von § 29a Abs. 1 Nr. 2 Variante 1 BtMG liegendes Gewinnstreben strafschärfend herangezogen und damit gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19 Rn. 4, NStZ-RR 2020, 146, 147; Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, StV 2019, 325, 236; Maier in Weber/Kornprobst/ Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29a Rn. 266 mwN).
  • BGH, 05.03.2020 - 1 StR 42/20

    Einziehung (erforderliche Feststellung im Urteil)

    Gleiches gilt für den ebenfalls als strafschärfend gewerteten Umstand, der Angeklagte sei ?nicht in einer wirtschaftlichen Notlage? gewesen (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18 Rn. 8; vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10 Rn. 4 und vom 12. Februar 1987 - 4 StR 10/87 Rn. 4; Urteil vom 4. Juni 1981 - 4 StR 137/81 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21

    Strafzumessung (keine Berücksichtigung des Fehlens möglicher

    Damit hat die Kammer rechtsfehlerhaft das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05. März 2020 - 1 StR 42/20 - vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19 -, NStZ-RR 2020, 146-147; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18 -, StV 2019, 325-326, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2022 - 6 StR 406/22

    In den Verkehr gelangte Betäubungsmittel (keine strafschärfende Berücksichtigung)

    Zwar ist diese Erwägung nicht unbedenklich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2022 - 3 StR 270/22; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, StV 2019, 325, 326; Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 36/21

    Strafrahmenwahl und Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Strafmildernde

  • BGH, 08.01.2019 - 4 StR 401/18

    Gefahr des Inverkehrbringens von Marihuana als Strafschärfungsgrund;

  • BGH, 19.01.2022 - 4 StR 456/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum

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