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   BGH, 24.07.2018 - 3 StR 88/17   

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https://dejure.org/2018,25552
BGH, 24.07.2018 - 3 StR 88/17 (https://dejure.org/2018,25552)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2018 - 3 StR 88/17 (https://dejure.org/2018,25552)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17 (https://dejure.org/2018,25552)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 52 StGB; § 264 StPO
    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Umsatzgeschäften zu natürlicher Handlungseinheit; keine Bewertungseinheit; Verhältnis von materiellrechtlichen Konkurrenzen und prozessualer Tat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 264 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beschränken des Verfahrens auf den Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Rauschgiftgeschäfte "auf Kommission"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; StPO § 154a Abs. 2
    Beschränken des Verfahrens auf den Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Rauschgiftgeschäfte "auf Kommission"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Dealer - und die nicht mit angeklagten Handelsgeschäfte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rauschgifthandel auf Kommission - und die Frage der natürlichen Handlungseinheit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und die Frage der natürlichen Handlungseinheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 351
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 24.07.2018 - 3 StR 88/17
    Vielmehr gilt, dass die Bezahlung zuvor "auf Kommission" erhaltener Rauschgiftmengen aus Anlass der Übernahme weiterer Rauschgiftmengen die Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit verbindet; die Geschäfte bilden hingegen keine Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, juris Rn. 28 ff.).

    Sämtliche festgestellten Geschäfte stellen - wie dargelegt - eine materiellrechtliche Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit dar, weil der Angeklagte jeweils die vorausgegangene Lieferung anlässlich der nächsten bezahlte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, juris Rn. 28 ff.).

    Die frühere abweichende Auffassung des Senats zu den materiellrechtlichen Konkurrenzen in Fällen wie diesem (vgl. Vorlagebeschluss vom 15. November 2016 - 3 StR 236/15, juris Rn. 6), die auch zu einer anderen Bewertung der Rechtslage hinsichtlich der Verfahrensvoraussetzungen einer Anklageerhebung und eines Eröffnungsbeschlusses geführt hätte und dem Senat daher im vorliegenden Verfahren Anlass gab, die - auf seine Vorlage in anderer Sache zu treffende - Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen abzuwarten, ist durch dessen Beschluss vom 10. Juli 2017 (GSSt 4/17, juris), nach Absetzung der Beschlussgründe hier eingegangen am 4. Juli 2018, überholt.

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 24.07.2018 - 3 StR 88/17
    In Fällen materiellrechtlicher Idealkonkurrenz liegt grundsätzlich nur eine Tat im prozessualen Sinne vor (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 316; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 59 mwN).

    Von diesem Grundsatz abzuweichen, besteht für die vorliegende Fallkonstellation kein Anlass (s. auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, aaO, S. 320).

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Auszug aus BGH, 24.07.2018 - 3 StR 88/17
    Die frühere abweichende Auffassung des Senats zu den materiellrechtlichen Konkurrenzen in Fällen wie diesem (vgl. Vorlagebeschluss vom 15. November 2016 - 3 StR 236/15, juris Rn. 6), die auch zu einer anderen Bewertung der Rechtslage hinsichtlich der Verfahrensvoraussetzungen einer Anklageerhebung und eines Eröffnungsbeschlusses geführt hätte und dem Senat daher im vorliegenden Verfahren Anlass gab, die - auf seine Vorlage in anderer Sache zu treffende - Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen abzuwarten, ist durch dessen Beschluss vom 10. Juli 2017 (GSSt 4/17, juris), nach Absetzung der Beschlussgründe hier eingegangen am 4. Juli 2018, überholt.
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16

    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger

    Auszug aus BGH, 24.07.2018 - 3 StR 88/17
    Ebenso sind die Geschäfte als eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO zu beurteilen und unterlagen somit insgesamt der tatrichterlichen Kognitionspflicht (s. hierzu BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, juris Rn. 21).
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Gerade beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kann es aber andererseits auch - anders als regelmäßig bei Gewaltkriminalität - von (für den Schuldgehalt nicht relevanten) zufälligen Überschneidungen abhängen, ob Tateinheit oder Tatmehrheit oder eine Bewertungseinheit anzunehmen ist, ob also die formellen Voraussetzungen des an Serientaten (im Sinne von Tatmehrheit) anknüpfenden § 66 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 StGB vorliegen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. April 2023 - 3 StR 30/23; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351 jeweils mwN).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Nur bei Annahme von Bewertungseinheit wäre von einem einzigen Fall auszugehen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 4-7; Kudlich, JR 2018, 659, 660; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 171; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17 Rn. 6 und vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14 Rn. 7; Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14 Rn. 11; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 3. September 2015 - 3 StR 236/15 Rn. 21).
  • BGH, 19.10.2022 - 3 StR 310/21

    Verständigung (Verbot verfahrensübergreifender Gesamtlösungen;

    Zudem liegt, wie ausgeführt, diesbezüglich keine tatbestandliche Handlungseinheit vor, die zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 264 StPO und damit der Erstreckung der tatrichterlichen Kognitionspflicht hätte führen können (vgl. - zur prozessualen Tatidentität bei Bildung materiellrechtlicher Einheiten - BGH, Beschlüsse vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, BGHR StPO § 206a Abs. 1 Verfahrenshindernis 6; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705 Rn. 6; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351 mwN; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 264 Rn. 58 ff.).
  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    Übernimmt der Zwischenhändler innerhalb einer bestehenden Lieferbeziehung ohne teilidentische Ausführungshandlung (lediglich) aus Anlass der Bezahlung einer vorangegangenen Lieferung eine neue, ist - mit dem gleichen Konkurrenzergebnis - natürliche Handlungseinheit anzunehmen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2019 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 28-30; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17 Rn. 5; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18 Rn. 9 und vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 407/19 Rn. 4).
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 453/20

    Betäubungsmittelstraftaten (konkurrenzrechtliche Beurteilung: gleichartige

    Bei aufeinanderfolgenden, sich auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen beziehenden Umsatzgeschäften liegt nach ständiger Rechtsprechung eine Tateinheit begründende Überschneidung der objektiven Ausführungshandlungen darin, dass sich der Täter zu seinem Lieferanten begibt, um einerseits die vorangegangene Lieferung zu bezahlen und dabei zugleich eine neue, zuvor bestellte Lieferung abzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, NStZ-RR 2019, 250, 251).
  • BGH, 04.10.2022 - 2 StR 319/21

    Verschlechterungsverbot (Konkurrenzkorrektur: höhere Einzelstrafen, Summe der

    a) Bei aufeinanderfolgenden, sich auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen beziehenden Umsatzgeschäften liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur eine Tat vor, wenn die vorangegangene Lieferung bezahlt und zugleich eine zuvor bestellte Lieferung entgegengenommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, NStZ-RR 2019, 250, 251; vom 14. Mai 2019 - 3 StR 65/19).
  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    dd) Von dem Grundsatz abzuweichen, dass in Fällen materiell-rechtlicher Idealkonkurrenz regelmäßig nur eine Tat im prozessualen Sinne vorliegt, besteht auch eingedenk des Umstandes, dass die Anklageschrift einzelne der festgestellten Betäubungsmittelbestellungen nicht ausdrücklich erwähnt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 17. Juni 2003 - 2 StR 94/03, NStZ 2004, 105; vom 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94, NStZ 1994, 495), kein Anlass.
  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 65/19

    Tateinheit durch die Überlagerung von Ausführungshandlungen im

    Bei aufeinanderfolgenden, sich auf unterschiedliche Betäubungsmittelmengen beziehenden Umsatzgeschäften liegt nach ständiger Rechtsprechung eine Tateinheit begründende Überschneidung der objektiven Ausführungshandlungen darin, dass sich der Täter zu seinem Lieferanten begibt, um einerseits die vorangegangene Lieferung zu bezahlen und dabei zugleich eine neue, zuvor bestellte Lieferung abzuholen (BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 23; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15, juris Rn. 9; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, NStZ-RR 2019, 250, 251).
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 389/18

    Geeignetheit der sichergestellten Gegenstände zur Erfüllung des

    Der Große Senat für Strafsachen hat eine natürliche Handlungseinheit nur in der Fallgestaltung angenommen, dass es "im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung ohne eine für beide Umsatzgeschäfte teilidentische Ausführungshandlung zur Entgegennahme weiterer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung zuvor bereits ?auf Kommission' gelieferter Betäubungsmittel' kommt (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17; vgl. weiter BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351).
  • BGH, 22.02.2022 - 6 StR 553/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit:

    In diesen Fällen dient das Aufsuchen des Lieferanten als verbindendes Element gleichermaßen beiden Umsatzgeschäften, so dass dieses als teilidentische Ausführungshandlung die Annahme von Tateinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB begründet (BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15 Rn. 9).
  • BGH, 07.05.2019 - 2 StR 129/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 239/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei teilidentischen

  • LG Aurich, 12.02.2021 - 13 KLs 15/20

    Unerlaubter Handeltreiben mit und unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln

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