Rechtsprechung
BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 315 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 lit. b) StGB; § 315b StGB
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Verdeckung einer Straftat (Begriff der Verdeckungsabsicht: keine Verdeckungsabsicht, wenn der Täter sich in erster Linie der Festnahme entziehen will) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 315 Abs 3 Nr 1 Buchst b StGB, § 315b Abs 1 Nr 3 StGB
Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr: Verdeckungsabsicht bei Fluchtfahrt nach Straftatbegehung - IWW
§§ 69, 69a StGB, § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 406a Abs. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Tateinheitliches Begehen eines vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Verdeckung einer Straftat
- rewis.io
Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr: Verdeckungsabsicht bei Fluchtfahrt nach Straftatbegehung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tateinheitliches Begehen eines vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Verdeckung einer Straftat
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Tateinheitliches Begehen eines vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Verdeckung einer Straftat
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 09.03.2017 - 35 Ks 12/16
- BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 88
- NZV 2018, 194
- StV 2018, 431 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.06.2017 - 2 StR 474/16
Mord (Verdeckungsabsicht: Entfallen bei vollständiger Aufklärung der Tat, in …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17
Die Verdeckung einer Straftat scheidet insbesondere dann aus, wenn diese bereits vollständig aufgedeckt ist und der Täter dies weiß (BGH, Urteile vom 7. Juni 2017 - 2 StR 474/16, und vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14, jew. mwN).Das angefochtene Urteil erörtert nicht die naheliegende Frage, auf Grundlage welcher Vorstellungen der Angeklagte unter diesen Umständen geglaubt haben könnte, er könne durch Flucht eine günstige Beweisposition aufrechterhalten oder seine Lage sonst verbessern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017, aaO).
- BGH, 21.11.2017 - 4 StR 488/17
Gefährliche Körperverletzung (Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug)
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17
Jedenfalls die Verletzungen von T. Kl., der nicht zu Sturz kam, und J. K. sind nach den bisher getroffenen Feststellungen ersichtlich unmittelbar durch die Kollision mit dem vom Angeklagten gefahrenen BMW verursacht worden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. November 2017 - 4 StR 488/17). - BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04
Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17
Die Verdeckung einer Straftat scheidet insbesondere dann aus, wenn diese bereits vollständig aufgedeckt ist und der Täter dies weiß (BGH, Urteile vom 7. Juni 2017 - 2 StR 474/16, und vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14, jew. mwN).
- BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07
Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17
Über die Aufhebung oder Änderung der Adhäsionsentscheidung hat der neue Tatrichter gemäß § 406a Abs. 3 StPO auf der Grundlage des Ergebnisses der neuen Hauptverhandlung zu befinden (BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96, 97; Beschluss vom 31. August 2016 - 4 StR 340/16, NStZ 2017, 282, 284). - BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
Mord - Verdeckungsabsicht - Bedingter Vorsatz - Vereinbarkeit von bedingtem …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17
Es genügt nicht, dass der Täter einen zeitlichen Vorsprung erhalten will, um fliehen zu können (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1984 - 2 StR 614/84, NStZ 1985, 166). - BGH, 31.08.2016 - 4 StR 340/16
Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff des Quälens: Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17
Über die Aufhebung oder Änderung der Adhäsionsentscheidung hat der neue Tatrichter gemäß § 406a Abs. 3 StPO auf der Grundlage des Ergebnisses der neuen Hauptverhandlung zu befinden (BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96, 97; Beschluss vom 31. August 2016 - 4 StR 340/16, NStZ 2017, 282, 284). - BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90
Rücktritt vom Versuch bei Erreichen des außertatbestandsmäßigen Ziels
Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17
Ein Täter, der sich in erster Linie der Festnahme entziehen will, will "weder Tat noch Täterschaft' zudecken (BGH, Beschluss vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90, NJW 1991, 1189 mwN).
- BGH, 19.07.2018 - 4 StR 121/18
Revisionsgründe (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung)
Vor diesem Hintergrund hätte es der Erörterung bedurft, ob der Angeklagte im Zeitpunkt der Tathandlung nach seiner Vorstellung davon ausging, seine Täterschaft hinsichtlich des vorangegangenen Diebstahls sei noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 4 StR 483/17, NStZ-RR 2018, 88, 89).