Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2859
BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17 (https://dejure.org/2018,2859)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2018 - 5 StR 582/17 (https://dejure.org/2018,2859)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17 (https://dejure.org/2018,2859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,2859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 67 StGB; § 29 BtMG
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge (fehlende Begründung; Vorwegvollzug); Schuldumfang beim Handel mit Betäubungsmitteln (fehlende Ermittlung des Eigenkonsumanteils bei teilweise zum Eigenkonsum und teilweise zum Verkauf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 3 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge; Strafschärfende Berücksichtigung der (nur) zum Verkauf bestimmten ...

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bestimmung des Eigenverbrauchsanteils; Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge; Strafschärfende Berücksichtigung der (nur) zum Verkauf bestimmten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine "überfrachteten Urteilsgründe”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und der Vorwegvollzug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Verwertbarkeit von Beweismitteln - und die Urteilsgründe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.03.2017 - 2 StR 17/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt neben einer zeitigen

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
    Die Vorschrift des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB bestimmt, dass ein Teil der Strafe vor der Maßregel vollzogen werden soll, wenn - wie hier - die Unterbringung nach § 64 StGB neben einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren angeordnet wird; dabei ist dieser Teil der Strafe so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - 2 StR 17/17).
  • BGH, 29.09.2016 - 2 StR 62/16

    Verhältnis des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des Besitzes

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
    Denn abhängig hiervon besteht in Fällen, in denen der Täter die Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf besessen hat, Tateinheit zwischen (bewaffnetem) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Besitz einer nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16) bzw. - bei einer geringen zum Eigenverbrauch bestimmten Menge - mit Besitz von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10; Beschluss vom 5. April 2017 - 5 StR 61/17).
  • BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17

    Rechtsfehlerhafte Feststellung der nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
    Denn abhängig hiervon besteht in Fällen, in denen der Täter die Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf besessen hat, Tateinheit zwischen (bewaffnetem) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Besitz einer nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16) bzw. - bei einer geringen zum Eigenverbrauch bestimmten Menge - mit Besitz von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10; Beschluss vom 5. April 2017 - 5 StR 61/17).
  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 423/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Erörterungsmangel; Suchtdruck;

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
    Mangels Feststellungen zur voraussichtlichen Therapiedauer, kann der Senat nicht prüfen, ob sich der Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten erlittene Untersuchungshaft erledigt und die Anordnung des Vollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Maßregelvollstreckung deshalb zu unterbleiben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11 mwN).
  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
    Insbesondere sind Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten; zur Vermeidung der Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe sind sie regelmäßig sogar tunlichst zu unterlassen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273 Rn. 17; Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 StR 202/07; MüKoStPO/Wenske, § 267 Rn. 79 ff.).
  • BGH, 08.05.2007 - 1 StR 202/07

    Urteilsgründe (grundsätzlich keine Erörterung zur Verwertbarkeit von

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
    Insbesondere sind Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten; zur Vermeidung der Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe sind sie regelmäßig sogar tunlichst zu unterlassen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273 Rn. 17; Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 StR 202/07; MüKoStPO/Wenske, § 267 Rn. 79 ff.).
  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
    Denn abhängig hiervon besteht in Fällen, in denen der Täter die Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf besessen hat, Tateinheit zwischen (bewaffnetem) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Besitz einer nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16) bzw. - bei einer geringen zum Eigenverbrauch bestimmten Menge - mit Besitz von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10; Beschluss vom 5. April 2017 - 5 StR 61/17).
  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 322/11

    Bemessung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe (Sollvorschrift;

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
    Das Tatgericht kann von der Sollvorschrift des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB aus einzelfallbezogenen Gründen abweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11; MüKoStGB/Maier, 3. Aufl. § 67 Rn. 87 mwN).
  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs;

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
    Zur Bestimmung des Schuldumfangs wäre es erforderlich gewesen, den Eigenverbrauchsanteil konkret zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2014 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Bei einer etwaig vorzunehmenden Strafzumessung wird hinsichtlich der Angeklagten W. - worauf deren Revision und der Generalbundesanwalt mit Recht hinweisen - ein jedenfalls nach den bislang vom Landgericht getroffenen Feststellungen anzunehmender Eigenkonsum zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 113; Urteil vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57).
  • BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21

    Betäubungsmittelkriminalität (Konkurrenzen); Umfang des Urteils (keine Erörterung

    Insbesondere sind Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten, vielmehr zur Vermeidung der Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig sogar tunlichst zu unterlassen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 281 mwN; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 113,114; MüKo-StPO/Wenske, 2016, § 267 Rn. 79).
  • BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23

    Würdigung der erhobenen Beweise der Chatverläufe hinsichtlich des Handeltreibens

    Für die neue Verhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln in den Urteilsgründen von Rechts wegen nicht geboten, vielmehr zur Vermeidung einer Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig zu unterlassen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 113, 114; vom 15. Juli 2021 - 6 StR 252/21).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung);

    In den beiden Fällen unter II.3 hat die Strafkammer insbesondere die tateinheitliche Verwirklichung von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG berücksichtigt; im Fall II.4 ist sie von einem zu großen Schuldumfang ausgegangen, weil nur ein Teil der gelagerten Betäubungsmittel zum Handeltreiben bestimmt war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17).
  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 143/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff; Handeltreiben mit

    Denn sowohl die rechtliche Einordnung der Tat als auch der Schuldumfang bestimmen sich bei einem den Grenzwert zur nicht geringen Menge übersteigenden Besitz eines Betäubungsmittelvorrats zu unterschiedlichen Zwecken nach den diesen jeweils zuzuordnenden Teilmengen, die gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes zu schätzen sind (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - 4 StR 185/20, NStZ-RR 2020, 374; vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 113; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 384/15, StV 2017, 652; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07, NStZ-RR 2008, 153).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 94/19

    Berechnung des Vorwegvollzuges bei nicht eindeutig prognostizierter Therapiedauer

    Diese Entscheidung ist auch nicht etwa durch die Dauer der seit 17. April 2018 vollzogenen Untersuchungshaft obsolet geworden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 113, 114).
  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 347/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge

    Dies war - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist - rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 113).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht