Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 11.04.2019

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2019 - 3 StR 48/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3291
BGH, 22.01.2019 - 3 StR 48/18 (https://dejure.org/2019,3291)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2019 - 3 StR 48/18 (https://dejure.org/2019,3291)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 3 StR 48/18 (https://dejure.org/2019,3291)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Strafrahmens der Einzelstrafe der begangenen gefährlichen Körperverletzung i.R.d. Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Strafrahmens der Einzelstrafe der begangenen gefährlichen Körperverletzung i.R.d. Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe

  • rewis.io

    Zurückverweisung einer Strafsache durch das Revisionsgericht: Verschlechterungsverbot bei Einziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1
    Bestimmung des Strafrahmens der Einzelstrafe der begangenen gefährlichen Körperverletzung i.R.d. Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.05.1990 - 1 StR 182/90

    Überschreitung einer Notwehrlage - Folgen der Beendigung des Angriffes bei

    Auszug aus BGH, 22.01.2019 - 3 StR 48/18
    Diese Anordnung verstößt gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO unabhängig davon, ob im Ersturteil die Einziehung rechtsfehlerhaft unterblieben war (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 1990 1 StR 182/90, bei Miebach/Kusch, NStZ 1991, 122; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 358 Rn. 27).
  • BGH, 07.02.2017 - 3 StR 532/16

    Lückenhafte Beweiswürdigung zur Möglichkeit der Fortsetzung einer nicht

    Auszug aus BGH, 22.01.2019 - 3 StR 48/18
    Mit Beschluss vom 7. Februar 2017 (3 StR 532/16) hatte der Senat dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19

    Einziehung von Wertersatz bei Erlösen aus dem Betäubungsmittelhandel (tatsächlich

    Einer entsprechenden Korrektur der getroffenen Einziehungsentscheidung über lediglich 38.300 EUR steht indes das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. zur Geltung des Verbots der reformatio in peius auch für Einziehungsentscheidungen Senat, Beschluss vom 21. August 2018, 3 StR 145/18, Rn. 4, juris; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2019, 3 StR 48/18, Rn. 6, juris).'.
  • BGH, 17.10.2023 - 3 StR 267/23

    Verwerfung der Revision; Aufhebung der Entscheidung im Ausspruch über die

    Die Einziehungsentscheidung verstößt insoweit gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, unabhängig davon, ob im Ersturteil die Einziehung bereits hätte angeordnet werden können und rechtsfehlerhaft unterblieben war (Senat, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 3 StR 48/18, BeckRS 2019, 2046, beck-online).
  • BayObLG, 24.01.2024 - 204 StRR 23/24

    Verschlechterungsverbot, Rechtsmittel, Kostenentscheidung, Berufungsinstanz,

    Eine solche Anordnung ist vom Amtsgericht nicht getroffen worden, so dass die nach alleiniger Einlegung der Berufung durch den Angeklagten erstmals im Berufungsurteil erfolgte Einziehung des Tatmittels gegen das Verschlechterungsverbot nach § 331 Abs. 1 StPO verstößt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.05.1990 - 1 StR 182/90 -, juris Rn. 7; vom 07.11.2018 - 4 StR 290/18 -, juris Rn. 4; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.06.2020 - 2 Rev 85/19 -, juris Rn. 7; MüKoStPO/Quentin, 2. Aufl. 2024, StPO § 331 Rn. 55), und zwar unabhängig davon, ob im Ersturteil die Einziehung rechtsfehlerhaft unterblieben war (BGH, Beschluss vom 22.01.2019 - 3 StR 48/18 -, juris Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 56/21

    Verschlechterungsverbot im Berufungsverfahren: Erstmalige Anordnung der

    Das Landgericht hat zwar im rechtlichen Ausgangspunkt nicht verkannt, dass das Verschlechterungsverbot (§ 331 StPO) einer erstmaligen Anordnung der Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) auf lediglich vom Angeklagten eingelegte Rechtsmittel entgegensteht; dies gilt selbst dann, wenn eine selbstständige Einziehung nach § 76a StGB möglich wäre bzw. wenn im Ersturteil die Einziehung rechtsfehlerhaft unterblieben war (BGH, Beschluss vom 10.01.2019 - 5 StR 387/18, juris Rn. 15 ff., BGHSt 64, 48; Beschluss vom 22.01.2019 - 3 StR 48/18, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.04.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 131/18, 1 OWi 2 SsRs 131/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10661
OLG Zweibrücken, 11.04.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 131/18, 1 OWi 2 SsRs 131/18 (https://dejure.org/2019,10661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.04.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 131/18, 1 OWi 2 SsRs 131/18 (https://dejure.org/2019,10661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. April 2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 131/18, 1 OWi 2 SsRs 131/18 (https://dejure.org/2019,10661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 StPOEG, § 32a StPO, § 41a Abs 1 S 1 StPO vom 18.07.2017, § 345 Abs 1 StPO, § 134 OWiG
    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulässigkeit der Einreichung elektronischer Dokumente in Rheinland-Pfalz; Anforderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes wegen der Ablehnung eines Aussetzungsantrages aufgrund nicht rechtzeitig erfolgter ...

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung - Überlassung von Messdaten

  • rechtsportal.de

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2
    Gehörsverstoß wegen nichtgewährter Akteneinsicht

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03

    Ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.04.2019 - 1 OWi 2 SsRs 131/18
    Der Rechtsirrtum des Verteidigers über Anforderungen, die bei der Einreichung elektronischer Dokumente zu beachten sind, kann der Betroffenen nicht zugerechnet werden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. § 44 Rn. 18; vgl. a.: BGH, Beschluss vom 09.07.2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2006 - 10 A 11741/05

    Elektronische Signatur; Rechtsfolge bei Fehlen; Wahrung einer Frist

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.04.2019 - 1 OWi 2 SsRs 131/18
    Er ist daher nicht geeignet, die Wochenfrist des § 341 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG zu wahren (vgl. auch: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.04.2006 - 10 A 11741/05, juris Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 2 (7) SsRs 76/15

    Bußgeldverfahren: Abwesenheitsverhandlung nach Verlegung des Termins bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.04.2019 - 1 OWi 2 SsRs 131/18
    Denn nur so wird das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt zu prüfen und zu entscheiden, ob die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verstoß beruhen kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.04.2015 - 2 (7) SsRs 76/15, juris Rn. 17).
  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.04.2019 - 1 OWi 2 SsRs 131/18
    Beruft sich der Beschwerdeführer darauf, dass ihm wegen verweigerter Akteneinsicht ein solcher Vortrag nicht möglich ist, muss er sich bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung von Verfahrensrügen weiter um die betreffenden Unterlagen bemühen und dies dem Rechtsbeschwerdegericht dartun (OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2016 - 2 Ss (OWi) 77/16, StraFo 2017, 32; KG Berlin, Beschluss vom 15.05.2017 - 3 Ws (B) 96/17, ZfSch 2017, 529, 530 jew. m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 23.03.2017 - 3 Ss OWi 330/17

    Darlegung der Rechtsmittelbeauftragung durch RA bei Wiedereinsetzung in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.04.2019 - 1 OWi 2 SsRs 131/18
    Der Senat hat auf der Grundlage des Vorbringens keinen Anlass daran zu zweifeln, dass der Verteidiger von der Betroffenen mit der Rechtsmitteleinlegung rechtzeitig beauftragt worden war (hierzu: OLG Bamberg, Beschluss vom 23.03.2017 - 3 Ss OWi 330/17, juris Rn. 4 mit Anm. Riedel, jurisPR-StrafR 17/2017 Anm. 5; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.10.2017 - 3 Ss OWi 1254/17, juris Rn. 6).
  • KG, 15.05.2017 - 3 Ws (B) 96/17

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.04.2019 - 1 OWi 2 SsRs 131/18
    Beruft sich der Beschwerdeführer darauf, dass ihm wegen verweigerter Akteneinsicht ein solcher Vortrag nicht möglich ist, muss er sich bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung von Verfahrensrügen weiter um die betreffenden Unterlagen bemühen und dies dem Rechtsbeschwerdegericht dartun (OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2016 - 2 Ss (OWi) 77/16, StraFo 2017, 32; KG Berlin, Beschluss vom 15.05.2017 - 3 Ws (B) 96/17, ZfSch 2017, 529, 530 jew. m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 24.10.2017 - 3 Ss OWi 1254/17

    Anforderungen an Wiedereinsetzungsgesuch bei Verteidigerverschulden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.04.2019 - 1 OWi 2 SsRs 131/18
    Der Senat hat auf der Grundlage des Vorbringens keinen Anlass daran zu zweifeln, dass der Verteidiger von der Betroffenen mit der Rechtsmitteleinlegung rechtzeitig beauftragt worden war (hierzu: OLG Bamberg, Beschluss vom 23.03.2017 - 3 Ss OWi 330/17, juris Rn. 4 mit Anm. Riedel, jurisPR-StrafR 17/2017 Anm. 5; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.10.2017 - 3 Ss OWi 1254/17, juris Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 11.03.2019 - 1 Ws 314/18

    Maßregelvollzug in Rheinland-Pfalz: Zulässigkeit der in elektronsicher Form

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.04.2019 - 1 OWi 2 SsRs 131/18
    Bis zu diesem Zeitpunkt sind elektronische Dokumente im gerichtlichen Bußgeldverfahren nach dem OWiG daher weiterhin nach den Bedingungen des § 41a StPO a.F. einzureichen (Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.03.2019 - 1 Ws 314/18 Vollz, juris Rn. 9).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.2020 - 1 OWi 2 SsBs 165/20

    Elektronischer Rechtsverkehr: Eingang eines Schriftsatzes auch bei ungenau

    Die Rechtsbeschwerdeschrift ist nachweislich innerhalb der einwöchigen Rechtsmittelfrist (§ 341 Abs. 1 StPO iVm. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG) auf dem Server des Amtsgerichts eingegangen, was für eine fristgerechte Einlegung seit dem 1. Januar 2020 (vgl. Senatsbeschluss vom 11.04.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 131/18, NStZ-RR 2019 228) ausreichend ist, § 32 a Abs. 5 StPO iVm. § 110 c OWiG (vgl. BeckOK StPO/Valerius, 38. Ed. 1.10.2020, StPO § 32a Rn. 15).
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