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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23169
BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18 (https://dejure.org/2018,23169)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2018 - 1 StR 171/18 (https://dejure.org/2018,23169)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 1 StR 171/18 (https://dejure.org/2018,23169)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 176 Abs. 6 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 241 StGB; § 240 StGB; § 52 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs); Vergewaltigung (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot); Bedrohung (Subsidiarität zur tateinheitlich verwirklichten Nötigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 223 Abs. 1 StGB, § 265 StPO, § 240 StGB, § 241 StGB, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 1 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 56 Abs. 2 StGB, § 56 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Eignung eines vom Täter in der Hand gehaltenen Cutter-Messers nach dessen konkreter Verwendung zur Herbeiführung von erheblichen Körperverletzungen in Abgrenung zur Drohung (hier: Schläge)

  • rewis.io

    Begründungsanforderungen für die Ablehnung einer Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eignung eines vom Täter in der Hand gehaltenen Cutter-Messers nach dessen konkreter Verwendung zur Herbeiführung von erheblichen Körperverletzungen in Abgrenung zur Drohung (hier: Schläge)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schläge ins Gesicht: Das Cutter-Messer als gefährliches Werkzeug?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot und Strafaussetzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schläge ins Gesicht - und das Cutter-Messer als gefährliches Werkzeug

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Das Cutter-Messer als gefährliches Werkzeug für eine gefährliche Körperverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 10
  • StV 2019, 559
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16

    Strafaussetzung zur Bewährung (tatrichterlicher Beurteilungsspielraum:

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18
    Die Ablehnung der Aussetzung der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung erweist sich selbst unter Berücksichtigung der lediglich begrenzten revisionsgerichtlichen Überprüfung tatrichterlicher Aussetzungsentscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16, StraFo 2016, 425 und Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NStZ 2018, 29, 30 mwN) als durchgreifend fehlerhaft.

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Frage einer günstigen Prognose auch für die Beurteilung bedeutsam sein, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 445/14, NStZ-RR 2015, 107, 108 und vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16, StraFo 2016, 425 jeweils mwN).

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18
    Die Ablehnung der Aussetzung der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung erweist sich selbst unter Berücksichtigung der lediglich begrenzten revisionsgerichtlichen Überprüfung tatrichterlicher Aussetzungsentscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16, StraFo 2016, 425 und Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NStZ 2018, 29, 30 mwN) als durchgreifend fehlerhaft.

    Das Landgericht hat die Ablehnung ausschließlich auf das Fehlen besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB (dazu näher BGH, Urteil von 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NStZ 2018, 29, 31 mwN) gestützt, ohne eine Legalprognose gemäß § 56 Abs. 1 StGB zu stellen.

  • BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14

    Stalking (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot); Festsetzung der Tagessätze

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18
    Werden Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB) wie hier durch dieselbe Handlung verwirklicht, tritt die Bedrohung gesetzeskonkurrierend zurück (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208 f. mwN).
  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 445/14

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (günstige

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Frage einer günstigen Prognose auch für die Beurteilung bedeutsam sein, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 445/14, NStZ-RR 2015, 107, 108 und vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16, StraFo 2016, 425 jeweils mwN).
  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16

    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend aufgezeigt hat, muss deshalb der Schuldspruch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16 Rn. 10) auf "Vergewaltigung' statt auf "sexuelle Nötigung' lauten.
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18
    Den zu sämtlichen verfahrensgegenständlichen Taten getroffenen Feststellungen liegt bei Anlegung des einschlägigen revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (siehe nur BGH, Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 10 mwN) eine jeweils rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung zugrunde.
  • BGH, 09.05.2023 - 4 StR 22/23

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Vergewaltigung, Art der Tatausführung,

    b) Dies stellt zwar entgegen der Auffassung der Revision keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB dar, da die Strafkammer dem Angeklagten nicht erneut die Tatbestandsverwirklichung des § 177 Abs. 1 StGB bzw. die Erfüllung des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB angelastet hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 4 StR 5/20 Rn. 7; Beschluss vom 28. Juni 2018 - 1 StR 171/18, StV 2019, 559, 561; Beschluss vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04 Rn. 2).
  • BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20

    Unzureichende Schuldfeststellung u.a. durch unterlassene, aber mögliche

    Sie hat vielmehr sogleich die Vorschrift des § 56 Abs. 2 StGB erörtert und dabei außer Acht gelassen, dass eine günstige Prognose auch für die Frage, ob besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen, von maßgeblicher Bedeutung sein kann (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.06.2018 - 1 StR 171/18 = StV 2019, 559 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.07.2022 - 202 StRR 68/22

    Aufhebung im Strafausspruch hinsichtlich des Ansehens von der Strafaussetzung zur

    Denn in die gebotene Gesamtschau wären auch die erhebliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation im allgemeinen und vor allem die hieraus möglicherweise resultierenden Auswirkungen auf die Kriminalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB im besonderen einzubeziehen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 30.04.2019 - 2 StR 545/18 a.a.O.; 28.06.2018 - 1 StR 171/18 = StV 2019, 559; 23.01.2018 - 3 StR 654/17 = NStZ-RR 2018, 105; 10.05.2016 - 4 StR 25/16 = StraFo 2016, 425; BayObLG, Beschluss vom 08.12.2020 - 202 StRR 123/20 = Blutalkohol 58 [2021], 34; StV 2022, 27 = VerkMitt 2021, Nr. 22).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28800
BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17 (https://dejure.org/2018,28800)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2018 - 5 StR 638/17 (https://dejure.org/2018,28800)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2018 - 5 StR 638/17 (https://dejure.org/2018,28800)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 301 StPO, § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 56 Abs. 2 StGB, § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Unterschreitung der Mindesstrafe zur Erreichung eines angemessenen Härteausgleichs; Strafaussetzung zur Bewährung

  • rewis.io

    Unterschreitung der Mindeststrafe bei der Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 54 Abs. 1 S. 2
    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Unterschreitung der Mindesstrafe zur Erreichung eines angemessenen Härteausgleichs; Strafaussetzung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 10
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17
    Das wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft deckt eingedenk des insoweit begrenzten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 226/17 Rn. 9, jeweils mwN) keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Vor- oder Nachteil des Angeklagten (§ 301 StPO) auf.
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17
    Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung, dass eine solche Unterschreitung zulässig und sogar geboten ist, wenn nur auf diese Weise ein angemessener Härteausgleich erreicht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103 f.; Beschlüsse vom 7. November 1969 - 3 StR 213/69; vom 10. Januar 1980 - 4 StR 691/79).
  • BGH, 10.01.1980 - 4 StR 691/79

    Berücksichtigung der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung wegen bereits

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17
    Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung, dass eine solche Unterschreitung zulässig und sogar geboten ist, wenn nur auf diese Weise ein angemessener Härteausgleich erreicht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103 f.; Beschlüsse vom 7. November 1969 - 3 StR 213/69; vom 10. Januar 1980 - 4 StR 691/79).
  • BGH, 07.11.1969 - 3 StR 213/69

    Änderung eines Urteils im Strafausspruch

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17
    Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung, dass eine solche Unterschreitung zulässig und sogar geboten ist, wenn nur auf diese Weise ein angemessener Härteausgleich erreicht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103 f.; Beschlüsse vom 7. November 1969 - 3 StR 213/69; vom 10. Januar 1980 - 4 StR 691/79).
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09

    Härteausgleich für entgangene Bewährung; Vollstreckungslösung

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17
    Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg macht geltend, in Anwendung der durch den Senatsbeschluss vom 26. Januar 2010 (5 StR 478/09, NStZ 2010, 387; ebenso BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10) entwickelten Grundsätze hätte eine fiktive Gesamtstrafe gebildet werden müssen, von der im Rahmen des Härteausgleichs nach dem sogenannten Vollstreckungsmodell die bereits verbüßte Strafe hätte abgezogen werden müssen.
  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 343/10

    Härteausgleich wegen entgangener nachträglicher Gesamtstrafenbildung infolge

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17
    Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg macht geltend, in Anwendung der durch den Senatsbeschluss vom 26. Januar 2010 (5 StR 478/09, NStZ 2010, 387; ebenso BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10) entwickelten Grundsätze hätte eine fiktive Gesamtstrafe gebildet werden müssen, von der im Rahmen des Härteausgleichs nach dem sogenannten Vollstreckungsmodell die bereits verbüßte Strafe hätte abgezogen werden müssen.
  • BayObLG, 11.05.1994 - 3St RR 18/94
    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17
    Jede Strafaussetzung bietet dem Verurteilten nämlich nur die Chance der Bewährung; eine sichere Gewähr dafür, dass er sie auch nutzt, gibt es nicht (vgl. BayObLG, Urteil vom 11. Mai 1994 - 3 St RR 18/94).
  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 226/17

    Begrenzte Revisibilität der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17
    Das wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft deckt eingedenk des insoweit begrenzten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 226/17 Rn. 9, jeweils mwN) keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Vor- oder Nachteil des Angeklagten (§ 301 StPO) auf.
  • BGH, 05.06.2018 - 5 StR 98/18

    Härteausgleich bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (Abkehr vom

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - 5 StR 638/17
    Der Senat hat jedoch bereits darauf hingewiesen, dass er an der den genannten Beschlüssen zugrunde liegenden Rechtsauffassung nicht festhält (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 5 StR 98/18).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38163
BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18 (https://dejure.org/2018,38163)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2018 - 3 StR 329/18 (https://dejure.org/2018,38163)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2018 - 3 StR 329/18 (https://dejure.org/2018,38163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,38163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Vollstreckungsreihenfolge bei Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie einer Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 10
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 322/11

    Bemessung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe (Sollvorschrift;

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18
    Sie dient insbesondere auch der Sicherung des Therapieerfolgs, der bei einer Rückverlegung in eine Justizvollzugsanstalt gefährdet sein kann (vgl. BT-Drucks. 16/1110, S. 14; BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11, StV 2012, 723; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, NJW 2018, 714).

    Als gewichtiger Grund kommt namentlich eine aktuelle dringende Therapiebedürftigkeit des Suchtkranken in Betracht (vgl. BT-Drucks. 16/1110, aaO; BGH, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, NStZ-RR 2007, 371, 372; vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11, aaO; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, aaO).

  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18
    Sie dient insbesondere auch der Sicherung des Therapieerfolgs, der bei einer Rückverlegung in eine Justizvollzugsanstalt gefährdet sein kann (vgl. BT-Drucks. 16/1110, S. 14; BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11, StV 2012, 723; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, NJW 2018, 714).

    Als gewichtiger Grund kommt namentlich eine aktuelle dringende Therapiebedürftigkeit des Suchtkranken in Betracht (vgl. BT-Drucks. 16/1110, aaO; BGH, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, NStZ-RR 2007, 371, 372; vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11, aaO; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, aaO).

  • BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18
    Als gewichtiger Grund kommt namentlich eine aktuelle dringende Therapiebedürftigkeit des Suchtkranken in Betracht (vgl. BT-Drucks. 16/1110, aaO; BGH, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, NStZ-RR 2007, 371, 372; vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11, aaO; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, aaO).
  • BGH, 08.01.2008 - 1 StR 644/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Geltung in der Revision;

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18
    Das Tatgericht kann es indes beim Vorwegvollzug der Maßregel nach § 67 Abs. 1 StGB belassen, wenn diese Vollstreckungsreihenfolge aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eher die Erreichung des Therapieerfolgs erwarten lässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2008 - 1 StR 644/07, NStZ-RR 2008, 142; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 624/15, StV 2016, 735).
  • BGH, 22.01.2008 - 5 StR 624/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Ausnahme bei dringendem

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18
    Den Erwägungen der Strafkammer steht der Beschluss des 5. Strafsenats vom 22. Januar 2008 (5 StR 624/07, juris Rn. 2) nicht entgegen.
  • BGH, 16.02.2016 - 1 StR 624/15

    Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Maßregel (Vorwegvollzug)

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18
    Das Tatgericht kann es indes beim Vorwegvollzug der Maßregel nach § 67 Abs. 1 StGB belassen, wenn diese Vollstreckungsreihenfolge aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eher die Erreichung des Therapieerfolgs erwarten lässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2008 - 1 StR 644/07, NStZ-RR 2008, 142; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 624/15, StV 2016, 735).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen

    Hiervon darf das Gericht nur absehen und es beim Vorwegvollzug der Maßregel nach § 67 Abs. 1 StGB belassen, wenn dadurch aus gewichtigen Gründen des Einzelfalles eher ein Therapieerfolg zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2018 - 3 StR 329/18, NStZ-RR 2019, 10).
  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 81/19

    Aufrechterhalten einer Maßregel bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen, muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17 Rn. 11, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 Rn. 9 und vom 18. September 2018 - 3 StR 329/18).
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