Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.03.2018

Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18   

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https://dejure.org/2018,37320
BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18 (https://dejure.org/2018,37320)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2018 - 5 StR 153/18 (https://dejure.org/2018,37320)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 5 StR 153/18 (https://dejure.org/2018,37320)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 152b StGB; § 267 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 StGB; § 261 StPO
    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Prepaid-Kreditkarte; Drei-Partner-System; Verwendbarkeit gegenüber anderen als dem Aussteller); besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden; numerische Mindestzahl ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 152b Abs. 4 StGB, § 152b StGB, § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 267 Abs. 4 StGB, Art. 316h EGStGB, §§ 73 ff. StGB, §§ 74 ff. StGB, § 2 Abs. 1, 3, 5 StGB

  • Wolters Kluwer

    Prepaid-Kreditkarten als taugliche Tatobjekte i.R.d. gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

  • rewis.io

    Prepaid-Kreditkartenfälschung und große Zahl unechter Urkunden

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 152b Abs. 4 ; StGB § 267 Abs. 3 S. 2 Nr. 3
    Prepaid-Kreditkarten als taugliche Tatobjekte i.R.d. gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefälschte Prepaid-Kreditkarten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gefälschten ID-Karten verschiedener EU-Länder - und der besonders schwere Fall der Urkundunfälschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 11
  • StV 2019, 383
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18
    Denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass taugliches Tatobjekt des § 152b StGB auch ein Falsifikat sein kann, das lediglich äußerlich den Anschein einer Karte mit Garantiefunktion erweckt, aus technischen Gründen aber nur für Transaktionen verwendet werden kann, bei denen keine Garantiefunktion des (vermeintlichen) Kartenausstellers ausgelöst wird (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2013 - 2 StR 2/13, NStZ 2014, 265, und vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00, NStZ 2001, 140).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610, und vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts erweist sich auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670, 671, und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16) als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 12.02.2013 - 5 StR 627/12

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer Aufklärungshilfe

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18
    Überdies käme es für die Beurteilung des Vorliegens einer derartigen Gefährdung auch auf Art und Qualität der Fälschungen an (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2013 - 5 StR 627/12).
  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610, und vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • BGH, 04.12.2013 - 2 StR 2/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Herstellen von Karten, die

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18
    Denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass taugliches Tatobjekt des § 152b StGB auch ein Falsifikat sein kann, das lediglich äußerlich den Anschein einer Karte mit Garantiefunktion erweckt, aus technischen Gründen aber nur für Transaktionen verwendet werden kann, bei denen keine Garantiefunktion des (vermeintlichen) Kartenausstellers ausgelöst wird (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2013 - 2 StR 2/13, NStZ 2014, 265, und vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00, NStZ 2001, 140).
  • BGH, 16.06.2015 - 2 StR 29/15

    Eröffnungsbeschluss (Form: regelmäßige Erforderlichkeit einer schriftlichen

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610, und vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts erweist sich auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670, 671, und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16) als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts erweist sich auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670, 671, und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16) als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17

    Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18
    Die insoweit nunmehr geltenden Vorschriften sind für den Angeklagten nicht im Sinne des § 2 Abs. 1, 3 und 5 StGB milder (BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, NStZ 2018, 333).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

    b) Die Einziehung des Wertersatzes nach dem zur Tatzeit geltenden und gemäß Art. 316h Satz 1 EGStGB, § 2 Abs. 1, 5 StGB maßgeblichen § 74c Abs. 1 StGB aF (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 5 StR 153/18, NStZ-RR 2019, 11, 13) setzt ebenso wie die Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten nach § 74c Abs. 1 StGB nF voraus, dass der Täter oder Teilnehmer die Einziehung eines bestimmten Gegenstandes vereitelt hat.
  • KG, 14.04.2020 - 161 Ss 25/20

    Anforderungen an die Darstellung eines DNA-Gutachtens im Urteil

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesgemäßen Grundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich keinen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 5 StR 153/18 -, juris Rdnr. 10 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2018 - 2 StR 286/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11395
BGH, 13.03.2018 - 2 StR 286/17 (https://dejure.org/2018,11395)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2018 - 2 StR 286/17 (https://dejure.org/2018,11395)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2018 - 2 StR 286/17 (https://dejure.org/2018,11395)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Persönlichkeitsprognose im Rahmen der Anordnung eines Berufsverbots; Fehlende Reue bzgl. einer Untreuehandlung; Verfahrensbeanstandung aufgrund behaupteter Fehlerhaftigkeit eines angeordneten Selbstleseverfahrens; Begründetheit einer Revision

  • Anwaltsblatt

    § 70 StGB
    Anwalt erhält zu Unrecht Berufsverbot wegen "trotzigem" Verteidigungsverhalten

  • rewis.io

    Anordnung eines Berufsverbots: Begründung der Gefährlichkeitsprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 70 Abs. 1 S. 1 1. Var.
    Ordnungsgemäße Persönlichkeitsprognose im Rahmen der Anordnung eines Berufsverbots; Fehlende Reue bzgl. einer Untreuehandlung; Verfahrensbeanstandung aufgrund behaupteter Fehlerhaftigkeit eines angeordneten Selbstleseverfahrens; Begründetheit einer Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot - und das Verteidigungsverhalten

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 70 StGB
    Anwalt erhält zu Unrecht Berufsverbot wegen "trotzigem" Verteidigungsverhalten

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 70 StGB
    Anwalt erhält zu Unrecht Berufsverbot wegen "trotzigem" Verteidigungsverhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 11
  • StV 2019, 189
  • AnwBl 2018, 677
  • AnwBl Online 2018, 1026
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 2 StR 286/17
    Dies ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2003 - 3 StR 276/03, StV 2004, 80).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 506/12

    Einbeziehung anwaltsgerichtlicher Sanktionen in die Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.03.2018 - 2 StR 286/17
    Das Landgericht hat zwar bei seiner Strafbemessung - worauf die Revision zutreffend hinweist - drohende berufsrechtliche Sanktionen nach § 114 Abs. 1 BRAO nicht ausdrücklich in den Blick genommen (vgl. insoweit Senat, Beschluss vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12 mwN).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

    Für den Fall der erneuten Verurteilung des Angeklagten K. werden bei der Strafzumessung auch die berufsrechtlichen Folgen einer Verurteilung einzustellen sein (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2014 - 2 StR 221/14 Rn. 11; vom 13. März 2018 - 2 StR 286/17 Rn. 3 und vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 Rn. 37).
  • BGH, 22.06.2023 - 2 StR 144/23

    Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot

    Dabei wäre gegebenenfalls zu erörtern gewesen, ob der von der Angeklagten ausgehenden Gefahr der Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten nicht mit dem Verbot einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwältin hinreichend begegnet werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2018 - 2 StR 286/17, juris Rn. 7).
  • VG Karlsruhe, 26.06.2023 - 19 K 4725/21

    Widerruf der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger" im Nachgang zu

    Im Strafverfahren darf im Rahmen der Entscheidung zu § 70 StGB einem die Tat bestreitenden Angeklagten das Verteidigungsverhalten auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose nicht angelastet werden, was auch bedeutet, dass eine sich objektiv als Uneinsichtigkeit darstellende Verhaltensweise nicht bewertet werden darf, wenn sie auch nur möglicherweise im Verteidigungsverhalten begründet ist (BGH, Beschlüsse vom 30.10.2003 - 3 StR 276/03 - wistra 2004, 61 (62) und vom 13.03.2018 - 2 StR 286/17 - NStZ-RR 2019, 11 Rn. 5).
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