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   BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18   

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BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18 (https://dejure.org/2019,8180)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2019 - 2 StR 505/18 (https://dejure.org/2019,8180)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 2 StR 505/18 (https://dejure.org/2019,8180)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Prüfungsmaßstab; Darlegungsanforderungen bei Anschluss an Sachverständigengutachten; Auswirkung auf Schuldgehalt und Strafwürdigkeit); Unterbringung in einem psychiatrischen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21 StGB, § 20 StGB, § 63 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 StPO, § 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Überprüfung der Schuldfähigkeit bei einer Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung; Vorliegen einer seit Jahren bestehenden psychotischen Erkrankung im Sinne ...

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Überprüfung der Schuldfähigkeit bei einer Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinhe...

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Darlegung einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit bei psychischer Störung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63
    Ordnungsgemäße Überprüfung der Schuldfähigkeit bei einer Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung; Vorliegen einer seit Jahren bestehenden psychotischen Erkrankung im Sinne ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 134
  • StV 2021, 219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 278/10

    Widersprüchliche Feststellungen eines Sachverständigen bzgl. einer Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
    Zwar ist die beim Angeklagten sachverständig diagnostizierte hebephrene Schizophrenie eine krankhafte seelische Störung im Sinne von § 20 StGB (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 278/10 Rn. 5 mwN).

    Solcher Darlegungen hätte es aber bedurft, zumal bei einer Straftat, die etwa aus dysphorischer Verstimmung oder impulsiver Spannung aufgrund einer hebephrenen Schizophrenie begangen wurde, die Steuerungsunfähigkeit des Täters regelmäßig nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 278/10 Rn. 8).

  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16

    Fehlende Schuldfähigkeit (Voraussetzungen: zweistufige Prüfung; Darstellung im

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16

    Verminderte Schuldunfähigkeit; Aufhebung des Strafausspruches

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
    Die Beurteilung der Erheblichkeit, die im Wesentlichen eine Rechtsfrage ist (Senat, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38), muss stets in Bezug auf eine bestimmte Tat und einen konkreten Tatbestand erfolgen, sodass bei tateinheitlicher Verwirklichung mehrerer Tatbestände durchaus verschiedene Wertungsergebnisse entstehen können (BeckOK-StGB/Eschelbach, 40. Ed., § 21 Rn. 22, 23 mwN).
  • BGH, 17.03.2016 - 2 StR 544/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
    Mit Beschluss vom 17. März 2016 (2 StR 544/15) hatte der Senat dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 01.07.2015 - 2 StR 137/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (zweistufige Prüfung des fehlenden Hemmungsvermögens)

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BGH, 13.12.2017 - 5 StR 388/17

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 5 StR 388/17 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
    Dies erfordert es, sowohl konkrete Feststellungen zum Ausmaß der vorhandenen Störung zu treffen als auch ihre Auswirkungen auf die Tat darzulegen (vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306).
  • BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: Definition, Anforderungen an die Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
    Nach Aufhebung auch dieses Urteils - ebenfalls auf Revision des Angeklagten - und Zurückverweisung der Sache durch Senatsbeschluss vom 7. März 2018 (2 StR 353/17) hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung unter Einbeziehung der Geldstrafe aus der Vorverurteilung zu neun Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
  • BGH, 19.02.2015 - 2 StR 420/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
    Mitunter kann eine Auseinandersetzung damit geboten sein, ob in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei voll schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 04.04.2018 - 1 StR 116/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18 Rn. 10; vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 446/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Abgrenzung);

  • BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02

    Computerbetrug (Konkurrenzen; natürliche Handlungseinheit bei

  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkungen der Diagnose

  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil: mehrstufige Prüfung,

  • LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21

    Richterin ließ Akten einfach unbearbeitet: Haftstrafe

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 05.02.2019 - 2 StR 505/18, Rn. 5 m.w.N., juris).
  • LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19

    Abgrenzung von versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung bei mittelbarer

    Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (vgl. BGH, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 2 StR 505/18 -, juris unter Hinweis auf: BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 2 StR 505/18 -, juris; BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18 Rn. 10; vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 Rn. 6 jeweils mwN).

  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Unter Berücksichtigung dieser Vorgeschichte hätte die Strafkammer erwägen müssen, ob die Tat nicht auch normalpsychologisch erklärbar war und in ihr letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen des Beschuldigten hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was bei voll schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18, juris Rn. 13; vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18, juris Rn. 12).
  • BGH, 18.10.2022 - 6 StR 355/22

    Mord; gefährliche Körperverletzung; Anordnung der Unterbringung in einem

    aa) Wenn sich das Tatgericht - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18, NStZ-RR 2019, 134, 135 mwN).
  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

    Das neue Tatgericht wird zu beachten haben, dass die Anordnung einer Unterbringung nach § 63 StGB erfordert, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit sicher feststeht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18 Rn. 16; Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17 Rn. 10).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 310/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (vermindertes Hemmungsvermögen: mehrstufige

    Gleichwohl handelt es sich bei der Frage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB wie bei der Prüfung der aufgehobenen oder erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit um Rechtsfragen (vgl. Senat, Urteile vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306; vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320; Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18, NStZ-RR 2019, 134, 135; vom 12. Mai 2020 - 2 StR 533/19, StV 2021, 239, 240; BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 53; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 166; Beschlüsse vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 175/20, NStZ-RR 2021, 41, 42; vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; BeckOK-StGB/Eschelbach, 52. Edition, § 20 Rn. 63; SSW-StGB/Kaspar, 5. Aufl., § 20 Rn. 113 ff.).
  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 175/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Schwachsinn:

    Die von dem Angeklagten geltend gemachten Stresssituationen deuten vor dem Hintergrund der diagnostizierten hebephrenen Schizophrenie eher auf eine emotionale Überforderung und damit auf eine mögliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18, NStZ-RR 2019, 134, 135; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 278/10 Rn. 8), nicht aber auf fehlende Unrechtseinsicht hin.
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Darlegung:

    Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18, NStZ-RR 2019, 134, 135 mwN).
  • BGH, 25.05.2022 - 2 StR 257/21

    Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung einer Beeinträchtigung der

    Bei der Frage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB bei - wie hier - gesichertem Vorliegen eines psychiatrischen Befunds sowie bei der Prüfung der Steuerungsfähigkeit eines Beschuldigten zur Tatzeit handelt es sich um Rechtsfragen, deren Beurteilung konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu erfordert, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat; Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass der Tat, die Motivlage des Angeklagten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18, NStZ-RR 2019, 134; Urteil vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 83/20 Rn. 10 je mwN).
  • BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (symptomatischer

    Damit ist aber der erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem zum Tatzeitpunkt bestehenden psychischen Defekt und den Anlasstaten noch nicht tragfähig belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 9 ff. und vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 83/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Beurteilungsgrundlage des

  • BGH, 21.10.2020 - 6 StR 331/20

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

  • BGH, 22.10.2020 - 4 StR 258/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Wiedergabe wesentlicher

  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 140/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, Urteilsgründe (Beurteilung

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