Weitere Entscheidungen unten: BGH, 27.02.2019 | BGH, 19.02.2019

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2019 - 5 StR 555/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3789
BGH, 23.01.2019 - 5 StR 555/18 (https://dejure.org/2019,3789)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - 5 StR 555/18 (https://dejure.org/2019,3789)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 5 StR 555/18 (https://dejure.org/2019,3789)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nötigung in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe und mit Sachbeschädigung; Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare Anordnung nach dem Waffengesetz

  • Wolters Kluwer

    Nötigung in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe und mit Sachbeschädigung; Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare Anordnung nach dem Waffengesetz

  • rewis.io

    Illegaler Waffenbesitz: Untersagung des Besitzes einer erlaubnispflichtigen Waffe für einen Berechtigten im Einzelfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nötigung in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe und mit Sachbeschädigung; Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare Anordnung nach dem Waffengesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 160
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 226/09

    Unerlaubter Besitz einer Schusswaffe; unerlaubtes Führen einer Schusswaffe;

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 555/18
    Ein derartiger Fall des Waffenbesitzes, der allerdings ohnehin hinter den Tatbestand des unerlaubten Führens einer Waffe zurückträte (vgl. zum Konkurrenzverhältnis von unerlaubtem Besitz und unerlaubtem Führen einer Waffe BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2; vom 15. Juni 2015 - 5 StR 197/15, NStZ 2015, 529; vom 20. Oktober 2015 - 4 StR 343/15, NStZ 2016, 159), liegt hier nicht vor.
  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 555/18
    § 41 Abs. 2 WaffG regelt mithin die Fälle, in denen eine Person Waffen und Munition aufgrund einer erteilten Erlaubnis zulässigerweise besitzt oder künftig besitzen könnte (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2013, 34, 36), es aber zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen erforderlich ist, eine Untersagungsverfügung im Einzelfall zu treffen (vgl. MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., WaffG § 52 Rn. 103).
  • BGH, 15.06.2015 - 5 StR 197/15

    Konkurrenzverhältnis von Führen und Besitz einer Waffe (keine Tateinheit bei

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 555/18
    Ein derartiger Fall des Waffenbesitzes, der allerdings ohnehin hinter den Tatbestand des unerlaubten Führens einer Waffe zurückträte (vgl. zum Konkurrenzverhältnis von unerlaubtem Besitz und unerlaubtem Führen einer Waffe BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2; vom 15. Juni 2015 - 5 StR 197/15, NStZ 2015, 529; vom 20. Oktober 2015 - 4 StR 343/15, NStZ 2016, 159), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 20.10.2015 - 4 StR 343/15

    Unerlaubter Besitz einer Waffe (Tateinheit: Zäsurwirkung eines mit der Waffe

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 555/18
    Ein derartiger Fall des Waffenbesitzes, der allerdings ohnehin hinter den Tatbestand des unerlaubten Führens einer Waffe zurückträte (vgl. zum Konkurrenzverhältnis von unerlaubtem Besitz und unerlaubtem Führen einer Waffe BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2; vom 15. Juni 2015 - 5 StR 197/15, NStZ 2015, 529; vom 20. Oktober 2015 - 4 StR 343/15, NStZ 2016, 159), liegt hier nicht vor.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2019 - 2 ARs 8/19, 2 AR 1/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6596
BGH, 27.02.2019 - 2 ARs 8/19, 2 AR 1/19 (https://dejure.org/2019,6596)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2019 - 2 ARs 8/19, 2 AR 1/19 (https://dejure.org/2019,6596)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 2 ARs 8/19, 2 AR 1/19 (https://dejure.org/2019,6596)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    §§ 453, 462a StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidung über den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Reststrafe aus dem Gesamtstrafenbeschluss bzgl. Vollstreckung einer Freheitsstrafe

  • rewis.io

    Strafvollstreckungssache: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für eine nachträgliche Entscheidung zur Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 462a Abs. 1 S. 1
    Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidung über den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Reststrafe aus dem Gesamtstrafenbeschluss bzgl. Vollstreckung einer Freheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zur Zeit vollstreckte Freiheitsstrafe - und die Zuständigkeit für den Bewährungswiderruf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 302/06

    Konzentrationsgrundsatz; Strafvollstreckungskammer; Gericht des ersten

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - 2 ARs 8/19
    Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht (BGH NStZ-RR 2006, 66; 2007, 94; OLG Bamberg NStZ-RR 2013, 326; Appl in KK/StPO 7. Auflage § 462a Rn. 16/30).
  • OLG Bamberg, 12.03.2013 - 2 Ws 19/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - 2 ARs 8/19
    Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht (BGH NStZ-RR 2006, 66; 2007, 94; OLG Bamberg NStZ-RR 2013, 326; Appl in KK/StPO 7. Auflage § 462a Rn. 16/30).
  • BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts

    Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 2 ARs 8/19, NStZ-RR 2019, 160; KK-StPO/Appl, 8. Aufl., § 462a Rn. 16 und 30, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2019 - 2 ARs 35/19, 2 AR 289/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6595
BGH, 19.02.2019 - 2 ARs 35/19, 2 AR 289/18 (https://dejure.org/2019,6595)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2019 - 2 ARs 35/19, 2 AR 289/18 (https://dejure.org/2019,6595)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 2 ARs 35/19, 2 AR 289/18 (https://dejure.org/2019,6595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,6595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 205 StPO, § 42 Abs. 3 JGG, § 42 Abs. 3 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts für die Untersuchung und Entscheidung der Sache wegen unbekannten Aufenthalts des Angeklagten

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren: Abgabe des Verfahrens bei Aufenthaltswechsel

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 42 Abs. 3 S. 2
    Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts für die Untersuchung und Entscheidung der Sache wegen unbekannten Aufenthalts des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 160
 
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