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   BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18   

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https://dejure.org/2019,11627
BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18 (https://dejure.org/2019,11627)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2019 - 4 StR 374/18 (https://dejure.org/2019,11627)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 4 StR 374/18 (https://dejure.org/2019,11627)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 232 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Nr. 3 Var. 1 StGB, § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 232 Abs. 3 Nr. 3 Var. 1 StGB, § 232 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten durch ein mehrfaches "Dazubringen" zur Aufnahme der Prostitution i.R.d. schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten durch ein mehrfaches "Dazubringen" zur Aufnahme der Prostitution i.R.d. schweren Menschenhandels zum ...

  • rewis.io

    Mehrere Taten im Sinne des Prostitutions-Menschenhandels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten durch ein mehrfaches "Dazubringen" zur Aufnahme der Prostitution i.R.d. schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.04.2007 - 2 StR 571/06

    Zuhälterei (Ausbeuten; Überwachen); Menschenhandel zum Zweck der sexuellen

    Auszug aus BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18
    Die Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten des § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF würde voraussetzen, dass die Nebenklägerin die zunächst von ihr aufgenommene Prostitutionstätigkeit zwischenzeitlich beendete oder zumindest aufgeben wollte und sodann vom Angeklagten zu deren erneuter Aufnahme bzw. deren Fortsetzung gebracht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06, StraFo 2007, 340, 341; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10, juris; vom 7. Juli 2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430; LK-StGB/Kudlich, 12. Aufl., § 232 Rn. 25).
  • BGH, 28.08.2008 - 4 StR 327/08

    Schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Gewerbsmäßigkeit)

    Auszug aus BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18
    c) Der Senat sieht davon ab, den Schuldspruch auf eine einheitliche Tat des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung umzustellen, da insoweit weitere Feststellungen möglich erscheinen und es zudem nicht ausgeschlossen ist, dass die Voraussetzungen des Qualifikationstatbestandes nach § 232 Abs. 3 Nr. 3 Var. 1 StGB aF gegeben sind (vgl. zu den Voraussetzungen gewerbsmäßigen Handelns nach dieser Vorschrift BGH, Urteil vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17, NStZ-RR 2018, 375, 376; Beschluss vom 28. August 2008 - 4 StR 327/08, StraFo 2008, 477; LK-StGB/Kudlich, 12. Aufl., § 232 Rn. 46).
  • BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09

    Schwerer Menschenhandel (Anwerben); Gewerbsmäßigkeit (besonderes persönliches

    Auszug aus BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18
    Die Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten des § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF würde voraussetzen, dass die Nebenklägerin die zunächst von ihr aufgenommene Prostitutionstätigkeit zwischenzeitlich beendete oder zumindest aufgeben wollte und sodann vom Angeklagten zu deren erneuter Aufnahme bzw. deren Fortsetzung gebracht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06, StraFo 2007, 340, 341; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10, juris; vom 7. Juli 2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430; LK-StGB/Kudlich, 12. Aufl., § 232 Rn. 25).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 622/10

    Schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Gewerbsmäßigkeit);

    Auszug aus BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18
    Die Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten des § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF würde voraussetzen, dass die Nebenklägerin die zunächst von ihr aufgenommene Prostitutionstätigkeit zwischenzeitlich beendete oder zumindest aufgeben wollte und sodann vom Angeklagten zu deren erneuter Aufnahme bzw. deren Fortsetzung gebracht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06, StraFo 2007, 340, 341; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10, juris; vom 7. Juli 2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430; LK-StGB/Kudlich, 12. Aufl., § 232 Rn. 25).
  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Auszug aus BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18
    c) Der Senat sieht davon ab, den Schuldspruch auf eine einheitliche Tat des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung umzustellen, da insoweit weitere Feststellungen möglich erscheinen und es zudem nicht ausgeschlossen ist, dass die Voraussetzungen des Qualifikationstatbestandes nach § 232 Abs. 3 Nr. 3 Var. 1 StGB aF gegeben sind (vgl. zu den Voraussetzungen gewerbsmäßigen Handelns nach dieser Vorschrift BGH, Urteil vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17, NStZ-RR 2018, 375, 376; Beschluss vom 28. August 2008 - 4 StR 327/08, StraFo 2008, 477; LK-StGB/Kudlich, 12. Aufl., § 232 Rn. 46).
  • BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22

    Zwangsprostitution (gewerbsmäßiges Handeln: Vorliegen, erzielte Einkünfte des

    Denn die Strafkammer hat weder festgestellt, dass der Angeklagte noch weitere Personen im Sinne von § 232a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB zur Ausübung der Prostitution bringen wollte, noch dass er bei Tatbegehung damit rechnete, die Nebenklägerin wolle die Prostitutionstätigkeit wieder aufgeben und er müsse sie zur Fortsetzung zwingen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22, juris Rn. 13; Beschluss vom 12. Februar 2019 - 4 StR 374/18, NStZ-RR 2019, 179 f. zu § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

    Die Absicht, wiederholt mehrere selbständige Taten des Menschenhandels zu begehen, erfordert aber, dass der Angeklagte damit rechnete, die Geschädigte wolle die Prostitutionstätigkeit wieder aufgeben und er müsse sie dann öfters zur Fortsetzung zwingen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2019 - 4 StR 374/18 Rn. 4 f. und vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10).
  • BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an

    Wirkt der Täter zur Fortsetzung der Prostitution weiter auf das Tatopfer ein, macht er sich nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF in der Tatvariante des Bringens zur Fortsetzung der Prostitution strafbar, wenn das Tatopfer den Entschluss gefasst hatte, die Prostitutionsausübung aufzugeben, und der Täter sie gleichwohl zur Fortsetzung bestimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2019 - 4 StR 374/18, NStZ-RR 2019, 179, und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2).
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