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   BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19   

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https://dejure.org/2019,14091
BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19 (https://dejure.org/2019,14091)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2019 - 3 StR 48/19 (https://dejure.org/2019,14091)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2019 - 3 StR 48/19 (https://dejure.org/2019,14091)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB
    Konkurrenzverhältnisse bei höchstpersönlichen Rechtsgütern verschiedener Personen (Zusammenfassung zu einheitlicher Tat; additive Betrachtungsweise; einheitlicher Tatentschluss und enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang; Ausnahme; keine gekünstelte Aufspaltung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 354 Abs. 1 StPO, § ... 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 212 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 5, §§ 22, 23 Abs. 1, § 52 StGB, § 53 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, Abs. 2, 23 Abs. 1 StGB, § 467 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen gefährlichen Körperverletzung; Zugänglichkeit höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen und deren Verletzung zu einer additiven Betrachtungsweise

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung: Konkurrenzverhältnis bei Angriff gegen mehrere Personen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen gefährlichen Körperverletzung; Zugänglichkeit höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen und deren Verletzung zu einer additiven Betrachtungsweise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 211
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19
    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 1995 - 3 StR 221/95, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 11; Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 1; Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17, juris Rn. 38).
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19
    Die von der Jugendkammer mit Eröffnungsbeschluss vom 26. Juli 2018 unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage der Staatsanwaltschaft hatte diese weitere Tat als tatmehrheitlich begangene versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB) beurteilt, sodass - unabhängig davon, ob die konkurrenzrechtliche Bewertung zutrifft - ein Teilfreispruch geboten war (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 10 11 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338; Beschluss vom 19. April 2016 - 3 StR 48/16, NStZ-RR 2016, 246).
  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewaffnung eines Teilnehmers

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19
    c) § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617, 618; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15

    Tatmehrheit (grundsätzlich Tatmehrheit bei aufeinanderfolgenden Angriffen auf

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19
    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 1995 - 3 StR 221/95, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 11; Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 1; Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17, juris Rn. 38).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19
    Die von der Jugendkammer mit Eröffnungsbeschluss vom 26. Juli 2018 unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage der Staatsanwaltschaft hatte diese weitere Tat als tatmehrheitlich begangene versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB) beurteilt, sodass - unabhängig davon, ob die konkurrenzrechtliche Bewertung zutrifft - ein Teilfreispruch geboten war (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 10 11 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338; Beschluss vom 19. April 2016 - 3 StR 48/16, NStZ-RR 2016, 246).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19
    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 1995 - 3 StR 221/95, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 11; Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 1; Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17, juris Rn. 38).
  • BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23

    Aufhebung der Schuldsprüche wegen versuchter räuberischer Erpressung

    Gegen diese Sichtweise streitet nicht, dass sich die Tathandlungen zugleich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen, nämlich gegen die körperliche Unversehrtheit der Geschädigten H.     und T.        , richteten, die nur ausnahmsweise einer additiven Betrachtungsweise zugänglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2019 - 3 StR 48/19, Rn. 7); denn es erschiene willkürlich und gekünstelt, würde man die vorliegend von einem einheitlichen Willen der Tatbeteiligten getragenen, fließend ineinander übergehenden Vorgänge in Einzeltaten aufspalten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2020 - 4 StR 341/20, Rn. 2).
  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 431/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (nur ausnahmsweise Überantwortung in das

    Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. April 2019 - 3 StR 48/19, NStZ-RR 2019, 211) bei den Tathandlungen vom 25. Oktober 2019 (Fall II.5 der Urteilsgründe) beschwert den Beschuldigten nicht.
  • BGH, 26.11.2019 - 3 StR 499/19

    Änderung des Schuldspruchs und Nachholung des Teilfreispruchs bei Verurteilung

    Dies gilt unabhängig davon, dass das Landgericht abweichend von der zugelassenen Anklage davon ausgegangen ist, eine Vielzahl einzelner Abgaben an jeweils einen Abnehmer stünden nicht im Verhältnis der Tatmehrheit, sondern der Tateinheit zueinander (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2019 - 3 StR 48/19, NStZ-RR 2019, 211; vom 19. April 2016 - 3 StR 48/16, NStZ-RR 2016, 246).
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