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   BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19   

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https://dejure.org/2019,14535
BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19 (https://dejure.org/2019,14535)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2019 - 4 StR 203/19 (https://dejure.org/2019,14535)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 4 StR 203/19 (https://dejure.org/2019,14535)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Verwirklichung der qualifizierenden Umstände bei Teilakt des Handelstreibens, der sich auf eine geringe Menge Betäubungsmittel bezieht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen ; Konkurrenzrechtliche Bewertung mehrerer Straftaten

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Be...

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mitsichführen der Schusswaffe nur bei einem Teilakt der Tat; Wegfall eines Teilfreispruchs in der Revisionsinstanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen; Konkurrenzrechtliche Bewertung mehrerer Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ständiger BTM-Handel - und die einmal mitgeführte Schusswaffe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 220
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verwirklichung bei zur Verfügung

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19
    Es hat dementsprechend jedenfalls für die drei Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, aus denen bei der Durchsuchung am 17. Mai 2018 noch Restmengen der Betäubungsmittel vorhanden waren, die für sich betrachtet die Grenze zur nicht geringen Menge überstiegen, eine Strafbarkeit wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG bejaht und ist insoweit - wegen der in dem Bereithalten der Schreckschusspistole und des Elektroschockers liegenden Teilidentität der Ausführungshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17, juris Rn. 4) - zutreffend von einer tateinheitlichen Begehung ausgegangen.
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19
    a) Das Landgericht ist im rechtlichen Ansatz zwar zutreffend davon ausgegangen, dass es in Fällen, in denen sich die Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aus mehreren Einzelakten zusammensetzt, für die Verwirklichung des Tatbestands des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ausreicht, wenn die Schusswaffe oder der zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte Gegenstand nur bei einem Teilakt der Tat mit sich geführt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715).
  • BGH, 12.10.2017 - 4 StR 302/17

    Versuchte Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern; Einbeziehung

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19
    Der Teilfreispruch muss aus Gründen der Klarstellung entfallen, da ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 4 StR 302/17, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12

    Bildung der Gesamtstrafe (rechtsfehlerhafte Einbeziehung der Strafe aus einem

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19
    Bei dieser Konstellation ist für einen Teilfreispruch kein Raum (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6, 7).
  • BGH, 18.05.2016 - 2 StR 406/15

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Mitsichführen

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19
    Auch der Umgang mit einer geringen Menge von Betäubungsmitteln unter Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstandes reicht, sofern es sich um den Teilakt eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge handelt, zur Tatbestandserfüllung aus (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2016 - 2 StR 406/15, NStZ 2017, 298).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19
    Bei dieser Konstellation ist für einen Teilfreispruch kein Raum (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6, 7).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19
    a) Das Landgericht ist im rechtlichen Ansatz zwar zutreffend davon ausgegangen, dass es in Fällen, in denen sich die Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aus mehreren Einzelakten zusammensetzt, für die Verwirklichung des Tatbestands des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ausreicht, wenn die Schusswaffe oder der zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte Gegenstand nur bei einem Teilakt der Tat mit sich geführt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der

    Für die Erfüllung des Tatbestandes reicht es aus, wenn dem Täter die Schusswaffe oder der gefährliche Gegenstand bei einem Teilakt der auf den Umsatz einer nicht geringen Betäubungsmittelmenge bezogenen Bewertungseinheit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 ? 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; vom 12. Januar 2017 ? 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; Beschluss vom 8. Mai 2019 ? 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).

    Dies hat zur Folge, dass beide Taten konkurrenzrechtlich zu Tateinheit verknüpft sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 ? 4 StR 562/17, Rn. 4; vom 21. August 2018 ? 3 StR 615/17, Rn. 12; vom 27. Juni 2018 ? 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 8. Mai 2019 ? 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220).

  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Allerdings können diese an sich selbständigen Taten konkurrenzrechtlich zur Tateinheit im Sinne des § 52 Absatz 1 Alternative 2 StGB verknüpft werden, wenn beide Taten sich in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13.2.2020, Az. 1 StR 9/20, BGH, Beschluss vom 05.12.2017 - 4 StR 562/17, BGH, Beschluss vom 21.08.2018 - 3 StR 615/17, BGH, Beschluss vom 27.06.2018, Az. 4 StR 116/18, BGH, Beschluss vom 08.05.2019 - 4 StR 203/19).
  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19

    Besitzausübung über das auf der Fensterbank abgelegte Kokain aus der Lieferung

    Dies reicht für die Erfüllung des Tatbestands des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).

    Da sich beide Taten durch das Bereithalten des Messers in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden, sind die Taten konkurrenzrechtlich zu Tateinheit verknüpft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 12; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).

  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 239/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei teilidentischen

    Dies reicht für die Erfüllung des Tatbestands des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220).

    Da sich beide Taten durch das Bereithalten des Springmessers und der weiteren Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenstände in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden, sind jedenfalls diese beiden Taten konkurrenzrechtlich zur Tateinheit verknüpft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 12; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4).

  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

    Für die Erfüllung des Tatbestandes des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG reicht es aus, wenn dem Täter die Schusswaffe oder der gefährliche Gegenstand bei einem Teilakt der auf den Umsatz einer nicht geringen Betäubungsmittelmenge gerichteten Tätigkeit zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).
  • BGH, 13.02.2020 - 1 StR 9/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    c) Allerdings werden diese an sich selbständigen Taten des Handeltreibens konkurrenzrechtlich zur Tateinheit im Sinne des § 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB verknüpft, weil der Angeklagte in unmittelbarer Nähe zu beiden Verkaufsmengen dieselbe funktionsfähige Pistole jederzeit zugriffsbereit aufbewahrte, wodurch sich beide Taten durch das Bereithalten der Schusswaffe in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 12; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18 juris Rn. 2 mwN und vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19 Rn. 5).
  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 259/21

    Unbegründete Revision des Angeklagten

    Der Teilfreispruch hat daher aus Gründen der Klarstellung zu entfallen, da ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2019 ? 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221; vom 12. Oktober 2017 ? 4 StR 302/17, juris Rn. 3 mwN).
  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
    Für die Erfüllung des Tatbestandes reicht es aus, wenn dem Täter die Schusswaffe oder der gefährliche Gegenstand bei einem Teilakt der auf den Umsatz einer nicht geringen Betäubungsmittelmenge bezogenen Bewertungseinheit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).
  • BGH, 21.12.2021 - 4 StR 399/21

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Setzt sich das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - wie hier - aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es für die Verwirklichung des Tatbestands des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn die Schusswaffe oder der zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte Gegenstand nur bei einem Teilakt der Tat mit sich geführt wird (näher BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 303/19 Rn. 5 ff.; vgl. zudem BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19 Rn. 5).
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