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   BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19   

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BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19 (https://dejure.org/2019,13117)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2019 - 3 StR 31/19 (https://dejure.org/2019,13117)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2019 - 3 StR 31/19 (https://dejure.org/2019,13117)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 64 StGB; § 66 StGB; § 72 StGB; § 267 StPO; § 344 StPO
    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem Rechtsmittel (Auslegung; klar ersichtliche Angriffsrichtung; Beschränkung auf Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung; Verknüpfung mit Unterbringungsanordnung); revisionsgerichtliche Überprüfung von ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 64 StGB, § ... 66 StGB, §§ 73, 73c StGB, § 72 StGB, § 72 Abs. 1 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 66 Abs. 4 StGB, §§ 64, 66 StGB, § 66 Abs. 2 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. versuchten Raubes, Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Einbruchsdiebstahls in eine dauerhafte genutzte Privatwohnung; Absehen von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der ...

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. versuchten Raubes, Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Einbruchsdi...

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung; Rückfallgeschwindigkeit als Strafzumessungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. versuchten Raubes, Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Einbruchsdiebstahls in eine dauerhafte genutzte Privatwohnung; Absehen von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 227
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 25.02.2009 - 2 StR 554/08

    Rechtsfehlerhafte Annahme der Entkräftung des Regelbeispiels der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19
    Einen durchgreifenden Rechtsfehler stellt es indes dar, wenn das Tatgericht bei der Strafrahmenwahl einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) erkennbar außer Betracht lässt (BGH, Urteil vom 25. Februar 2009 - 2 StR 554/08, NStZ-RR 2009, 203).

    Diese stellt einen Strafzumessungsgrund dar, der im Einzelfall bestimmenden Charakter haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2009 - 2 StR 554/08, NStZ-RR 2009, 203; zur Bedeutung der Rückfallgeschwindigkeit bei der Strafzumessung auch: BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 4 StR 187/18, juris Rn. 2).

  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19
    Mit Rücksicht auf diese rechtliche Verbindung und Wechselwirkung der beiden Maßregeln ist die Maßregelentscheidung als einheitliches Ganzes anzusehen, weshalb der von der Revision der Staatsanwaltschaft angegriffene Teil des Urteils - die Nichtanordnung der Unterbringung der Sicherungsverwahrung - hier nicht losgelöst von der Frage der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt 13 selbständig geprüft und beurteilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 1/13, NStZ-RR 2014, 88, Rn. 6 f., vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5).
  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 347/07

    Verstoß gegen das Verwertungsverbot des § 51 BZRG; Sicherungsverwahrung (Hang;

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19
    Im Hinblick auf die rechtliche Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach §§ 64 und 66 StGB bedingt dies auch die Aufhebung der im Übrigen rechtsfehlerfrei angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 5 StR 347/07, StV 2007, 633 Rn. 4; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, juris Rn. 27).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19
    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 292/18, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105, jeweils mwN).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19
    Aus dem Umstand, dass ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, das Tatgericht habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (Senat, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. März 1989 - 1 StR 7/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18 Rn. 2 f., jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19
    Vielmehr können eine oder zwei von ihnen schon vorher rechtskräftig abgeurteilt worden sein (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09, NStZ-RR 2010, 142 Rn. 11 f., 143 mwN).
  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11

    Strafzumessung (ausdrückliche Erörterung bereits erwähnter Umstände; Beseitigung

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19
    Aus dem Umstand, dass ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, das Tatgericht habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (Senat, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. März 1989 - 1 StR 7/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18 Rn. 2 f., jeweils mwN).
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 1/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Verbindung mit

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19
    Mit Rücksicht auf diese rechtliche Verbindung und Wechselwirkung der beiden Maßregeln ist die Maßregelentscheidung als einheitliches Ganzes anzusehen, weshalb der von der Revision der Staatsanwaltschaft angegriffene Teil des Urteils - die Nichtanordnung der Unterbringung der Sicherungsverwahrung - hier nicht losgelöst von der Frage der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt 13 selbständig geprüft und beurteilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 1/13, NStZ-RR 2014, 88, Rn. 6 f., vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19
    Im Hinblick auf die rechtliche Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) der Maßregeln nach §§ 64 und 66 StGB bedingt dies auch die Aufhebung der im Übrigen rechtsfehlerfrei angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 5 StR 347/07, StV 2007, 633 Rn. 4; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, juris Rn. 27).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

    Auszug aus BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19
    Überdies ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV, wonach der Staatsanwalt seine Revision stets so rechtfertigen soll, dass klar ersichtlich ist, in welchen Ausführungen des angefochtenen Urteils er seine Rechtsverletzung erblickt und auf welche Gründe er seine Rechtsauffassung stützt, der Umfang des Anfechtungswillens durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88, 89; vom 29. November 2018 - 3 StR 405/18, juris Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14

    Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 187/18

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von

  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 292/18

    Strafrahmenwahl bei schwerer Vergewaltigung (minder schwerer Fall; Regelbeispiel;

  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18

    Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beurlaubung des Angeklagten (zurückhaltend

  • BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18

    Bestimmung des Wirkstoffgehalts im Betäubungsmittelstrafrecht (Maßgeblichkeit für

  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 477/18

    Strafzumessung (Revisibilität; Voraussetzungen generalpräventiver Erwägungen;

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Einen durchgreifenden Rechtsfehler stellt es indes dar, wenn das Tatgericht bei der Strafrahmenwahl einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) erkennbar außer Betracht lässt (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, juris Rn. 15 mwN).
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 246/22

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit (minder schwerer Fall: Gesamtwürdigung aller

    Daraus, dass ein für die Zumessung bedeutsamer Gesichtspunkt nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne Weiteres geschlossen werden, das Tatgericht habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (s. BGH, Urteile vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, juris Rn. 15; vom 5. Mai 2022 - 3 StR 412/21, NStZ-RR 2022, 290, 292).
  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 204/20

    Verurteilung wegen Inbrandsetzung einer zur Unterbringung von Flüchtlingen

    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2018 - 3 StR 31/19, juris Rn. 15; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105, jeweils mwN).
  • BGH, 14.12.2023 - 3 StR 225/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Zwar hat der Senat in anderer Sache entschieden, dass dieser Strafzumessungstatsache im Einzelfall bestimmende Bedeutung dann zukommen kann, wenn der Angeklagte einschlägige Straftaten wenige Wochen nach Verbüßung einer langjährigen Haftstrafe begeht, er auch während der Haft mit der Begehung von Straftaten aufgefallen ist und er zudem unter Führungsaufsicht stand (BGH, Urteil vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, BGHR § 46 Abs. 2 Vorleben 36 Rn. 16 f. mwN).
  • BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (einheitliche Tat des

    Ein der Strafzumessung in sachlich-rechtlicher Hinsicht anhaftender Rechtsfehler liegt jedoch vor, wenn das Tatgericht bei seiner Zumessungsentscheidung einen Gesichtspunkt, der nach den Gegebenheiten des Einzelfalls als bestimmender Strafzumessungsgrund in Betracht kommt, nicht erkennbar erwogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19, NStZ-RR 2020, 168; vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, NStZ-RR 2019, 227, 228; vom 14. März 2018 - 2 StR 416/18, aaO).
  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Unterbringung in einem

    Denn die hier nicht angeordnete Unterbringung nach § 63 StGB und die vom Landgericht verhängte Maßregel nach § 64 StGB sind nach der gesetzlichen Regelung des § 72 StGB so eng miteinander verknüpft, dass nur eine einheitliche Entscheidung hierüber möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19).
  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Aus dem Umstand, dass ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, das Tatgericht habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (vgl. BGH NStZ-RR 2019, 227; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18).

    Einen durchgreifenden Rechtsfehler stellt es indes dar, wenn das Tatgericht bei der Bemessung der Strafe einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) erkennbar außer Betracht lässt (vgl. BGH NStZ-RR 2019, 227; BGH NStZ-RR 2009, 203).

  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    Hat das Tatgericht bei seiner Zumessungsentscheidung einen Gesichtspunkt, der nach den Gegebenheiten des Einzelfalls als bestimmender Strafzumessungsgrund in Betracht kommt, nicht erkennbar erwogen, ist die Strafzumessung in sachlich-rechtlicher Hinsicht rechtsfehlerhaft (vgl. Senat, Urteil vom 14. März 2018 - 2 StR 416/18, aaO; BGH, Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19, juris Rn. 10, und vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, juris Rn. 15).
  • BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20

    Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer

    b) Die Aufhebung der Entscheidung über die Maßregel der §§ 66, 66a StGB bedingt im Hinblick auf die rechtliche Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) die Aufhebung der Maßregel nach § 64 StGB (s. BGH, Urteil vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, juris Rn. 19).
  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und

    Entsprechendes gilt, soweit die tatrichterliche Annahme oder Verneinung eines minder schweren Falles oder das Absehen von der Regelwirkung bei besonders schweren Fällen zur revisionsgerichtlichen Prüfung steht (BGH, Urteile vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, juris Rn. 15; vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320).
  • BGH, 15.03.2023 - 5 StR 432/22

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; Feststellungen und Beweiswürdigung zum

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

  • BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18

    Strafzumessung (erforderliche Darstellung im Urteil: nur bestimmende

  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 281/20

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Sozialprognose: Bewährungsversagen; Verzicht auf

  • BGH, 12.12.2019 - 3 StR 401/19

    Strafzumessung bei der Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von

  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 310/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (vermindertes Hemmungsvermögen: mehrstufige

  • BGH, 22.03.2022 - 1 StR 425/21

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: allein erforderliche Darstellung der

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 475/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Strafausspruch

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