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   BGH, 28.03.2019 - 4 StR 45/19   

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https://dejure.org/2019,17458
BGH, 28.03.2019 - 4 StR 45/19 (https://dejure.org/2019,17458)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2019 - 4 StR 45/19 (https://dejure.org/2019,17458)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2019 - 4 StR 45/19 (https://dejure.org/2019,17458)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 73c Abs. 2 StGB, § 42 StGB, § 459g Abs. 5 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Vermittlung der Drogen an den Minderjährigen unter Mithilfe eines Boten

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Vermittlung der Drogen an den...

  • rewis.io

    Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige: Vorsätzliches Handeln bei Abgabe an eine dritte Person als "Bote"; Berücksichtigung von Härten bei der Einziehungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Vermittlung der Drogen an den Minderjährigen unter Mithilfe eines Boten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 252
  • StV 2019, 737 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 95/19

    Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht (Härtefallprüfung;

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - 4 StR 45/19
    Etwaige Härten sind nunmehr gemäß § 459g Abs. 5 StPO ausschließlich im Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19; Köhler, NStZ 2017, 497, 500).

    Sollte im Vollstreckungsverfahren die Entreicherung des Angeklagten oder sonst festgestellt werden, dass die Vollstreckung der Einziehung des Wertes von Taterträgen unverhältnismäßig ist, so hat die Vollstreckung der Einziehungsanordnung zwingend zu unterbleiben (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19 und vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22, 23; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, wistra 2018, 427).

  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17

    Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - 4 StR 45/19
    Sollte im Vollstreckungsverfahren die Entreicherung des Angeklagten oder sonst festgestellt werden, dass die Vollstreckung der Einziehung des Wertes von Taterträgen unverhältnismäßig ist, so hat die Vollstreckung der Einziehungsanordnung zwingend zu unterbleiben (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19 und vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22, 23; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, wistra 2018, 427).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - 4 StR 45/19
    Sollte im Vollstreckungsverfahren die Entreicherung des Angeklagten oder sonst festgestellt werden, dass die Vollstreckung der Einziehung des Wertes von Taterträgen unverhältnismäßig ist, so hat die Vollstreckung der Einziehungsanordnung zwingend zu unterbleiben (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19 und vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22, 23; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, wistra 2018, 427).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15

    Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - 4 StR 45/19
    Ihnen kann nicht entnommen werden, dass der Angeklagte wusste oder jedenfalls damit rechnete, dass die der Zeugin R. übergebenen Betäubungsmittel für den minderjährigen S. bestimmt waren und sie nur als "Botin' tätig war (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218).
  • OLG Schleswig, 30.01.2020 - 2 Ws 69/19

    Keine Heranziehung zivilrechtlicher Grundsätze im strafprozessualen

    Insoweit verdeutlicht aber bereits die in § 495g Abs. 5 Satz 1 StPO enthaltene Gesetzesformulierung - heißt es dort doch: "... soweit der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist oder die Vollstreckung sonst unverhältnismäßig ist" -, dass stets die Grenze der Unverhältnismäßigkeit zwingend zu beachten ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. März 2019 - 4 StR 45/19 -, NStZ-RR 2019, 252 f.) und dass die Entreicherung den vertypten Regelfall der Unverhältnismäßigkeit darstellt.
  • LG Bochum, 24.04.2020 - 12 KLs 6/19

    Einziehung, Absehen von der Vollstreckung, schlechte Vermögenslage

    Insoweit verdeutlicht aber bereits die in § 495g Abs. 5 Satz 1 StPO enthaltene Gesetzesformulierung - heißt es dort doch: "... soweit der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist oder die Vollstreckung sonst unverhältnismäßig ist" -, dass stets die Grenze der Unverhältnismäßigkeit zwingend zu beachten ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. März 2019 - 4 StR 45/19 -, NStZ-RR 2019, 252 f.) und dass die Entreicherung den vertypten Regelfall der Unverhältnismäßigkeit darstellt.
  • KG, 07.09.2020 - 5 Ws 105/19

    Darlegungs- und Beweislast des Einziehungsadressaten für einen behaupteten

    März 2019 - 4 StR 45/19 - juris Rn. 12 und 22. März 2018 - 3 StR 577/17 - juris).
  • LG Bochum, 06.04.2021 - 3 KLs 8/10
    Insoweit verdeutlicht auch bereits die in § 459 g Abs. 5 S. 1 StPO enthaltene Gesetzesformulierung, dass stets die Grenze der Verhältnismäßigkeit zwingend zu beachten ist (vgl. auch BGH, Beschl. v. 28.03.2019 - 4 StR 45/19-, NStZ-RR 2019, 252f.) und dass die Entreicherung den vertypten Regelfall der Unverhältnismäßigkeit darstellt.
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