Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.11.2018

Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2018 - 3 StR 256/18   

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https://dejure.org/2018,38881
BGH, 16.10.2018 - 3 StR 256/18 (https://dejure.org/2018,38881)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2018 - 3 StR 256/18 (https://dejure.org/2018,38881)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 256/18 (https://dejure.org/2018,38881)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzen der persönlichen Vernehmung der Zeugin durch Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung ihrer richterlichen Vernehmung zur Vergewaltigung durch Anordnung des Vorsitzenden

  • rewis.io

    Ersetzung der persönlichen Vernehmung durch Vorspielen der Bild-Ton-Aufzeichnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 250 ; StPO § 255a Abs. 2 S. 3
    Ersetzen der persönlichen Vernehmung der Zeugin durch Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung ihrer richterlichen Vernehmung zur Vergewaltigung durch Anordnung des Vorsitzenden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bild-Ton-Aufnahme in der Hauptverhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die richterliche Vernehmung der Opferzeugin - und die Anordnung der Vorführung der Aufzeichnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die richterliche Vernehmung der Opferzeugin - Vorführung der Aufzeichnung statt erneuter Zeugenvernehmung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung erfordert einen begründeten Gerichtsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 27
  • StV 2019, 518
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.08.2011 - 1 StR 327/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz bei Zeugenaussage (Verwertung von Bild-Ton-Aufnahmen

    Auszug aus BGH, 16.10.2018 - 3 StR 256/18
    Soweit zur zuvor geltenden Gesetzesfassung angenommen wurde, es genüge die Anordnung des Vorsitzenden (vgl. BGH NStZ 2011, 712; a. A. KK-Diemer, StPO, 7. Aufl., § 255a Rdn. 14), ist diese Ansicht nunmehr obsolet (vgl. Beck-OK StPO/Berg, a. a. O.; Löwe-Rosenberg/Mosbacher, a. a. O).
  • BGH, 13.12.2022 - 6 StR 467/22

    Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Beschluss: Erfordernis der Begründung;

    aa) In formeller Hinsicht ist für die vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung des Verletzten (§ 58a Abs. 1 Satz 3 StPO) - aus Gründen der Transparenz und der Verfahrensfairness (vgl. BT-Drucks. 17/12735 S. 17) - ein begründeter Gerichtsbeschluss erforderlich (§ 255a Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 256/18, NStZ-RR 2019, 27).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2018 - 5 StR 486/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38775
BGH, 06.11.2018 - 5 StR 486/18 (https://dejure.org/2018,38775)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2018 - 5 StR 486/18 (https://dejure.org/2018,38775)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2018 - 5 StR 486/18 (https://dejure.org/2018,38775)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit der Revision bei Geltendmachung einer fehlerhaften Anwendung des § 257c Abs. 5 StPO wegen eventuell verspäteter Belehrung über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts gem. § 257c Abs. 4 StPO

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Belehrung über Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Begründetheit der Revision bei Geltendmachung einer fehlerhaften Anwendung des § 257c Abs. 5 StPO wegen eventuell verspäteter Belehrung über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts gem. § 257c Abs. 4 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verständigung/Absprache im Strafverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigung im Strafverfahren - und die Belehrung des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 27
  • StV 2019, 379
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17

    Verständigungsbezogene Belehrungspflicht (Zeitpunkt der Belehrung; Nachholung;

    Auszug aus BGH, 06.11.2018 - 5 StR 486/18
    Der grundlegenden Bedeutung der Belehrungspflicht für die Fairness des Verfahrens und die Selbstbelastungsfreiheit ist nur dann Rechnung getragen, wenn der Angeklagte vor dem Eingehen einer Verständigung, deren Bestandteil das Geständnis ist, vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung an der Verständigung informiert ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 224 f., 237; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1, und vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, NStZ-RR 2017, 151 mwN).

    Eine Heilung des Verstoßes ist nicht erfolgt (vgl. zu deren Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, aaO).

  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

    Auszug aus BGH, 06.11.2018 - 5 StR 486/18
    Der grundlegenden Bedeutung der Belehrungspflicht für die Fairness des Verfahrens und die Selbstbelastungsfreiheit ist nur dann Rechnung getragen, wenn der Angeklagte vor dem Eingehen einer Verständigung, deren Bestandteil das Geständnis ist, vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung an der Verständigung informiert ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 224 f., 237; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1, und vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, NStZ-RR 2017, 151 mwN).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 06.11.2018 - 5 StR 486/18
    Der grundlegenden Bedeutung der Belehrungspflicht für die Fairness des Verfahrens und die Selbstbelastungsfreiheit ist nur dann Rechnung getragen, wenn der Angeklagte vor dem Eingehen einer Verständigung, deren Bestandteil das Geständnis ist, vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung an der Verständigung informiert ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 224 f., 237; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1, und vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, NStZ-RR 2017, 151 mwN).
  • BGH, 11.04.2013 - 1 StR 563/12

    Erfolgreiche Rüge der unterlassenen Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Auszug aus BGH, 06.11.2018 - 5 StR 486/18
    Insbesondere bestehen keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der nur geringfügig vorbestraften Angeklagten auch ohne entsprechende Belehrung durch das Gericht bekannt gewesen sein könnte, wann die Bindung des Gerichts an eine Verständigung entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 2), oder dass die Angeklagte ihr Geständnis auch bei ordnungsgemäßer Belehrung abgegeben hätte (BVerfGE aaO, 238; BVerfG, NJW 2014, 3506, 3507).
  • BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13

    Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt

    Auszug aus BGH, 06.11.2018 - 5 StR 486/18
    Insbesondere bestehen keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der nur geringfügig vorbestraften Angeklagten auch ohne entsprechende Belehrung durch das Gericht bekannt gewesen sein könnte, wann die Bindung des Gerichts an eine Verständigung entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 2), oder dass die Angeklagte ihr Geständnis auch bei ordnungsgemäßer Belehrung abgegeben hätte (BVerfGE aaO, 238; BVerfG, NJW 2014, 3506, 3507).
  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 295/19

    Verständigung (erforderliche Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung:

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11, BVerfGE 133, 168-241 Rn. 127; BGH, Beschlüsse vom 6. November 2018 - 5 StR 486/18 Rn. 5 und vom 8. November 2018 - 4 StR 268/18 Rn. 5, jeweils mwN).
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