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   BGH, 17.07.2019 - 4 StR 195/19   

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https://dejure.org/2019,25365
BGH, 17.07.2019 - 4 StR 195/19 (https://dejure.org/2019,25365)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2019 - 4 StR 195/19 (https://dejure.org/2019,25365)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 4 StR 195/19 (https://dejure.org/2019,25365)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner

  • rewis.io

    Tateinheitliche Begehung mehrerer Betäubungsmitteldelikte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur gesamtschuldnerischen Haftung bei der Einziehung von Taterträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gemeinsam handelnden Dealer - und Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Handel mit kleineren BTM-Mengen - und das größere Depot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 313
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 298/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen)

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 4 StR 195/19
    Leistet der Angeklagte bezüglich dieser Betäubungsmittel zugleich Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, behält der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge seinen Unrechtsgehalt und verklammert die an sich selbständigen Beihilfetaten zur Tateinheit (BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 12. September 2017 - 4 StR 298/17, juris Rn. 7).

    Der demnach in Folge der Überschneidungen vorliegende gleichzeitige Besitz verklammert deshalb die an sich selbständigen Beihilfeleistungen zu einer materiellrechtlichen Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2017 - 4 StR 298/17, aaO).'.

  • BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 4 StR 195/19
    Leistet der Angeklagte bezüglich dieser Betäubungsmittel zugleich Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, behält der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge seinen Unrechtsgehalt und verklammert die an sich selbständigen Beihilfetaten zur Tateinheit (BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 12. September 2017 - 4 StR 298/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 4 StR 195/19
    Dies bedarf der Kennzeichnung im Tenor, wobei die Angabe des Namens des (jeweiligen) weiteren Gesamtschuldners nicht erforderlich ist (BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16; Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18; vom 11. September 2018 - 2 StR 305/18, jew. mwN).
  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 266/14

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 4 StR 195/19
    Leistet der Angeklagte bezüglich dieser Betäubungsmittel zugleich Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, behält der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge seinen Unrechtsgehalt und verklammert die an sich selbständigen Beihilfetaten zur Tateinheit (BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 12. September 2017 - 4 StR 298/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 11.09.2018 - 2 StR 305/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 4 StR 195/19
    Dies bedarf der Kennzeichnung im Tenor, wobei die Angabe des Namens des (jeweiligen) weiteren Gesamtschuldners nicht erforderlich ist (BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16; Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18; vom 11. September 2018 - 2 StR 305/18, jew. mwN).
  • BGH, 23.11.2011 - 4 StR 516/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (übersehene

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 4 StR 195/19
    In einem solchen Fall haften - was das Landgericht nicht bedacht hat - die Tatbeteiligten in Höhe des angeordneten Wertes der Taterträge als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11; vom 18. September 2018 - 3 StR 77/18 - jew. mwN).
  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 77/18

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung (Beschränkung auf den Wert des tatsächlich

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 4 StR 195/19
    In einem solchen Fall haften - was das Landgericht nicht bedacht hat - die Tatbeteiligten in Höhe des angeordneten Wertes der Taterträge als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11; vom 18. September 2018 - 3 StR 77/18 - jew. mwN).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 4 StR 195/19
    Dies bedarf der Kennzeichnung im Tenor, wobei die Angabe des Namens des (jeweiligen) weiteren Gesamtschuldners nicht erforderlich ist (BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16; Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18; vom 11. September 2018 - 2 StR 305/18, jew. mwN).
  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 287/23

    Schuldspruch wegen Computerbetruges in Tateinheit mit versuchtem Computerbetrug

    Insofern ist die Nennung des individuellen Gesamtschuldners entbehrlich (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 4 StR 195/19, NStZ-RR 2019, 313, 314 mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 379/19

    Änderung des Schuldspruchs bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug in 15

    Der Senat hat die Gesamtschuldnerschaft mit früheren Mitangeklagten im Tenor zum Ausdruck gebracht, wobei die Angabe des Namens des (jeweiligen) weiteren Gesamtschuldners nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 ? 4 StR 195/19, NStZ-RR 2019, 313, 314 mwN).
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