Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.08.2019

Rechtsprechung
   BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28637
BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19 (https://dejure.org/2019,28637)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2019 - 4 StR 255/19 (https://dejure.org/2019,28637)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2019 - 4 StR 255/19 (https://dejure.org/2019,28637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,28637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Bedingter Tötungsvorsatz bei einem Wechsel auf die Gegenfahrbahn

  • beck-blog

    Kein Tötungsvorsatz bei bewusstem Fahren in die Gegenfahrbahn hinein?

  • IWW

    § 63 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 240 StGB, §§ 212, 22, 23 Abs. 1, § 52 StGB, § 315b Abs. 1 StGB, §§ 69, 69a Abs. 1, § 71 Abs. 2 StGB, § 69a Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Zufahren eines Beschuldigten mit seinem Pkw auf der Fahrspur des entgegenkommenden Fahrzeugs; Anordnung der Unterbringung des wahnhaften Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Bedingter Tötungsvorsatz im Straßenverkehr bei einem Wechsel auf die Gegenfahrbahn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Zufahren eines Beschuldigten mit seinem Pkw auf der Fahrspur des entgegenkommenden Fahrzeugs; Anordnung der Unterbringung des wahnhaften Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zufahren auf einen anderen und bedingter Tötungsvorsatz im Straßenverkehr, Eigengefährdung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 343
  • NStZ-RR 2019, 355
  • NZV 2020, 303
  • StV 2020, 106 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19
    Dabei ist es regelmäßig erforderlich, dass sich der Tatrichter auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 158/17, NStZ 2018, 460, 461 f. mwN).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19
    Soweit der Geschädigte angegeben hat, dass der Beschuldigte ihm "kurz vor dem Zusammenstoß' ausgewichen sei, reicht dies ohne nähere tatrichterliche Würdigung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f.) für den Beleg eines "Beinaheunfalls' nicht aus.
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19
    Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, ist zudem zu beachten, dass eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen kann, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, NJW 2018, 1621 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19
    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NJW 2019, 615, 616 mwN).
  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 189/14

    Anforderungen an das Willensmoment beim Vorsatz im Fall einer Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19
    Soweit der Täter aufgrund seines Zustands Umstände verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte, wird die Annahme eines (natürlichen) Vorsatzes mit Rücksicht auf den Schutzzweck des § 63 StGB davon nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14 mwN).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, zwar zu beachten, dass eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen kann, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat (BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, NStZ 2020, 602, 605; vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 95; Beschluss vom 6. August 2019 - 4 StR 255/19, NStZ-RR 2019, 343, 344).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Beide Elemente sind umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 4 StR 255/19 -, Rn. 8, juris).
  • BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22

    Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.07.2021 - 4 StR 155/21 = Blutalkohol 58, 328 [2021] = StV 2022, 26 = ZfSch 2021, 706 = BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 2 = BGHR StGB § 315c Gefahr 2; 08.06.2021 - 4 StR 68/21 = NStZ-RR 2021, 251 = VRS 140, 258 [2021] = VRS 140, Nr. 52; 17.02.2021 - 4 StR 528/20 = NStZ-RR 2021, 187; 06.08.2019 - 4 StR 255/19 = NStZ-RR 2019, 343 = VRS 137, 1 [2019] = VRS 137, Nr. 1 = NZV 2020, 303; 20.03.2019 - 4 StR 517/18 = VerkMitt 2019, Nr. 5 = NStZ 2020, 225).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2019 - 5 StR 236/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30573
BGH, 15.08.2019 - 5 StR 236/19 (https://dejure.org/2019,30573)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2019 - 5 StR 236/19 (https://dejure.org/2019,30573)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2019 - 5 StR 236/19 (https://dejure.org/2019,30573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,30573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen einer Verurteilung wegen Totschlags u.a.; Abgrenzung zum Mord; Vorliegen von niedrigen Beweggründen

  • rewis.io

    Mordmerkmale der Grausamkeit und des niedrigen Beweggrundes bei Tötung im Rahmen einer Dreiecksbeziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StGB § 211 Abs. 2
    Revision wegen einer Verurteilung wegen Totschlags u.a.; Abgrenzung zum Mord; Vorliegen von niedrigen Beweggründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 343
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.07.2006 - 5 StR 97/06

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Beurteilungsspielraum des Tatrichters und

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 5 StR 236/19
    Hat das Tatgericht die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt, ist dies auch dann nicht zu beanstanden, wenn ein anderes Ergebnis möglich oder gar näherliegend gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, und vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284; Beschluss vom 25. Juli 2006 - 5 StR 97/06, NStZ-RR 2006, 340, 341).

    Der genannte tatgerichtliche Beurteilungsspielraum gilt auch für die Bewertungen im Zusammenhang mit den subjektiven Anforderungen an das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe, die mit den objektiven Kriterien in engstem Zusammenhang stehen (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 5 StR 97/06, aaO).

  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 5 StR 236/19
    Hat das Tatgericht die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt, ist dies auch dann nicht zu beanstanden, wenn ein anderes Ergebnis möglich oder gar näherliegend gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, und vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284; Beschluss vom 25. Juli 2006 - 5 StR 97/06, NStZ-RR 2006, 340, 341).
  • BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07

    Mord (Grausamkeit; Tatausführung; niedrige Beweggründe); Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 5 StR 236/19
    Grausam tötet, wer seinem Opfer bei mit Tötungsvorsatz geführten Handlungen in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 StR 180/07, NStZ 2008, 29).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18

    Niedrige Beweggründe (Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 5 StR 236/19
    Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206 mwN).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 5 StR 236/19
    Hat das Tatgericht die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt, ist dies auch dann nicht zu beanstanden, wenn ein anderes Ergebnis möglich oder gar näherliegend gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, und vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284; Beschluss vom 25. Juli 2006 - 5 StR 97/06, NStZ-RR 2006, 340, 341).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Grausam tötet, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGH, Urteil vom 15. August 2019 - 5 StR 236/19, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 StR 180/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 4. März 1971 - 4 StR 386/70 -, BGHSt 24, 106, juris Rn. 10).
  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23

    Verbrennen eines Menschen als grausame Handlung

    a) Grausam tötet, wer seinem Opfer bei mit Tötungsvorsatz geführten Handlungen in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. August 2019 - 5 StR 236/19 Rn. 12).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Grausam tötet, wer seinem Opfer bei mit Tötungsvorsatz geführten Handlungen in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (std. höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BGH, Urteil vom 15.08.2019 - 5 StR 236/19 -, juris m.w.N.).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Grausam tötet nach ständiger Rechtsprechung, wer seinem Opfer im Rahmen der Tötungshandlung in gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.2005, Az. 1 StR 159/05; Beschluss vom 21.06.2007, Az. 3 StR 180/07; Urteil vom 15.08.2019, Az. 5 StR 236/19).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    Grausam tötet nach ständiger Rechtsprechung, wer seinem Opfer im Rahmen der Tötungshandlung in gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.2005, Az. 1 StR 159/05; Beschluss vom 21.06.2007, Az. 3 StR 180/07; Urteil vom 15.08.2019, Az. 5 StR 236/19).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

    Grausam tötet nach ständiger Rechtsprechung, wer seinem Opfer im Rahmen der Tötungshandlung in gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.2005, Az. 1 StR 159/05; Beschluss vom 21.06.2007, Az. 3 StR 180/07; Urteil vom 15.08.2019, Az. 5 StR 236/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht