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   BGH, 07.08.2019 - 3 StR 165/19   

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https://dejure.org/2019,31901
BGH, 07.08.2019 - 3 StR 165/19 (https://dejure.org/2019,31901)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2019 - 3 StR 165/19 (https://dejure.org/2019,31901)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2019 - 3 StR 165/19 (https://dejure.org/2019,31901)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 341 StPO; § 344 StPO
    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung bei unterlassener Revisionsbegründung durch einen Pflichtverteidiger; nach Überzeugung des Verteidigers aussichtsloses Rechtsmittel; eigenes Verschulden des Angeklagten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 346 Abs. 1 StPO, § 345 Abs. 2 StPO, § 346 Abs. 2 StPO, § 140 StPO, § 45 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Schreibens als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist i.R.e. Verurteilung wegen Vergewaltigung

  • rewis.io

    Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags bei versäumter Einreichung einer Revisionsbegründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 ; StPO § 45

  • rechtsportal.de

    StPO § 45 Abs. 2 S. 2
    Auslegung eines Schreibens als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist i.R.e. Verurteilung wegen Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidiger im Revisionsverfahren, kein Wechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 349
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.2018 - 4 StR 138/18

    Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (hier: "offenkundiger Mangel" der

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - 3 StR 165/19
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (s. Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, juris) eine derartige Zurückgabe der Sache zur Bestellung eines anderen Verteidigers vor der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Fällen angeordnet, in denen ein - das Verschulden des Angeklagten ausschließender - "offenkundiger Mangel' der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (s. Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97, NJW 2003, 1229 Tz. 59 ff. mwN) vorlag (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, BGHR StPO § 44 Verschulden 11).

    Dahinstehen kann, ob hier ein solcher "offenkundiger Mangel' der Verteidigung darin zu sehen ist, dass die Verteidigerin des Angeklagten, nachdem sie Revision eingelegt hatte, das Rechtsmittel nicht begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, aaO; ferner BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, aaO), insbesondere ob ihre fernmündliche Bekundung, sie sehe keine "Revisionsgründe', einen derartigen Mangel ausschließt.

  • BGH, 28.06.2016 - 2 StR 265/15

    Entpflichtung eines Verteidigers (vom Verteidiger verschuldete wiederholte

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - 3 StR 165/19
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (s. Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, juris) eine derartige Zurückgabe der Sache zur Bestellung eines anderen Verteidigers vor der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Fällen angeordnet, in denen ein - das Verschulden des Angeklagten ausschließender - "offenkundiger Mangel' der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (s. Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97, NJW 2003, 1229 Tz. 59 ff. mwN) vorlag (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, BGHR StPO § 44 Verschulden 11).

    Dahinstehen kann, ob hier ein solcher "offenkundiger Mangel' der Verteidigung darin zu sehen ist, dass die Verteidigerin des Angeklagten, nachdem sie Revision eingelegt hatte, das Rechtsmittel nicht begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, aaO; ferner BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, aaO), insbesondere ob ihre fernmündliche Bekundung, sie sehe keine "Revisionsgründe', einen derartigen Mangel ausschließt.

  • EGMR, 22.03.2007 - 59519/00

    STAROSZCZYK v. POLAND

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - 3 StR 165/19
    Im Kern ist es der Begründung des Landgerichts gefolgt und hat sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. März 2007 (59519/00, NJW 2008, 2317) berufen.

    Zu bedenken ist freilich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem von der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts in Bezug genommenen Urteil vom 22. März 2007 (59519/00, NJW 2008, 2317) zwar für das polnische Prozesskostenhilferecht darauf erkannt hat, es sei nicht Aufgabe des Staates, einen - beigeordneten - Prozesskostenhilfeanwalt dazu zu zwingen, ein nach seiner Überzeugung aussichtloses Rechtsmittel einzulegen.

  • BGH, 18.01.2018 - 4 StR 610/17

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung bei

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - 3 StR 165/19
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (s. Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, juris) eine derartige Zurückgabe der Sache zur Bestellung eines anderen Verteidigers vor der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Fällen angeordnet, in denen ein - das Verschulden des Angeklagten ausschließender - "offenkundiger Mangel' der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (s. Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97, NJW 2003, 1229 Tz. 59 ff. mwN) vorlag (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, BGHR StPO § 44 Verschulden 11).
  • EGMR, 10.10.2002 - 38830/97

    Rechtssache C. gegen PORTUGAL

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - 3 StR 165/19
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (s. Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, juris) eine derartige Zurückgabe der Sache zur Bestellung eines anderen Verteidigers vor der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Fällen angeordnet, in denen ein - das Verschulden des Angeklagten ausschließender - "offenkundiger Mangel' der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (s. Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97, NJW 2003, 1229 Tz. 59 ff. mwN) vorlag (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, BGHR StPO § 44 Verschulden 11).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 268/23

    Voraussetzungen für einen Pflichtverteidigerwechsel

    Eine offenkundige Untätigkeit des Pflichtverteidigers, durch die dem Angeklagten ein an sich zustehendes Rechtsmittel genommen wird (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 22. März 2007 - 59519/00, NJW 2008, 2317, 2323; BGH, Beschluss vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349) liegt nicht vor.
  • BGH, 05.12.2022 - 5 StR 429/22

    Ablehnung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel (endgültige Zerstörung des

    Eine offenkundige Untätigkeit des Pflichtverteidigers, durch die dem Angeklagten ein an sich zustehendes Rechtsmittel genommen wird (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 22. März 2007 - 59519/00, NJW 2008, 2317, 2320; BGH Beschluss vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349) liegt nicht vor.
  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches

    Anhaltspunkte für einen ausnahmsweise zur Wiedereinsetzung von Amts wegen nötigenden "offenkundigen Mangel" der Verteidigung (vgl. EGMR, NJW 2003, 1229; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112; vom 7. August 2019 11 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 III Buchst. c Beschränkung 3) liegen nicht vor.
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 319/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Frist,

    b) Anhaltspunkte für einen zur Wiedereinsetzung von Amts wegen nötigenden "offenkundigen Mangel" der Verteidigung (vgl. EGMR, NJW 2003, 1229; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3) liegen nicht vor.".
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit; Angaben über den Zeitpunkt

    Ein zur Wiedereinsetzung von Amts wegen oder zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung liegt nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 2 StR 225/20, juris Rn. 7; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3 Rn. 2; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770).
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 141/22

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Insbesondere liegt kein Fall eines offenkundigen Versagens des Pflichtverteidigers vor, durch das dem Beschuldigten ein an sich zustehendes Rechtsmittel genommen wurde (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; BeckOK StPO/Cirener, 43. Ed., § 44 Rn. 34 mwN), etwa weil sich der beigeordnete Rechtsanwalt geweigert hat, die Revision einzulegen (vgl. EGMR, Urteil vom 22. März 2007 - 59519/00, NJW 2008, 2317, 2320).
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 439/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (mangelndes Verschulden; Glaubhaftmachung;

    c) Ein Fall eines "offenkundigen Mangels" der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, NJW 2003, 1229; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3) liegt schon deshalb nicht vor, weil ein dem Verteidiger erteilter Auftrag zur Revisionseinlegung nicht glaubhaft gemacht ist.
  • BGH, 04.11.2020 - 2 StR 225/20

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung; keine

    Ein zur Wiedereinsetzung von Amts wegen oder zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung liegt nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349, vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c) Beschränkung 3; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 174/20

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ein zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers oder zur Wiedereinsetzung von Amts wegen nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770) liegt nicht vor.
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