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   BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19   

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https://dejure.org/2019,25186
BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19 (https://dejure.org/2019,25186)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2019 - 3 StR 194/19 (https://dejure.org/2019,25186)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19 (https://dejure.org/2019,25186)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73c StGB; § 74c StGB; § 29 BtMG; § 421 BGB
    Einziehung von Wertersatz bei Erlösen aus dem Betäubungsmittelhandel (tatsächlich erzielte Erlöse; Verbot des Eigentumserwerbs; keine Gesamtschuldnerschaft bei mehreren Beteiligten einer Handelskette)

  • openjur.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 30a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BtMG, § 52 StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 265 StPO, § 74c StGB, § 134 BGB, § 73c StGB, §§ 73 Abs. 1, 73c Satz 1 StGB, §§ 73, 73c StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 344 Abs. 2 StPO, § 74c Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Bestimmen von Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Haschisch sowie ...

  • rewis.io

    Einziehung des Wertes erlangter Erlöse aus Betäubungsmittelhandel bei Handelsketten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 1 ; StGB § 52
    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Bestimmen von Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Haschisch sowie ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 382
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 67/10

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Eigenverbrauch); kein (erweiterter)

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19
    Dies ist für - wie hier - im Inland erworbene Betäubungsmittel wegen der entgegenstehenden Vorschrift des § 134 BGB nicht der Fall (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 74c Rn. 5).

    Dies ist für - wie hier - im Inland erworbene Betäubungsmittel nicht der Fall, da ein Eigentumserwerb gemäß § 134 BGB nicht möglich ist (vgl. noch zu § 74c StGB aF BGH, NStZ-RR 2009, 320; BGH, NStZ 2011, 100; zur aktuellen Rechtslage ebenso Fischer, 66. Auflage, § 74c Rn. 5; Heuchemer in BeckOK StGB, 41. Edition, § 74c Rn. 5; Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, 9. Auflage, § 33 Rn. 80).

    Dies ist für - wie für den Angeklagten J. nicht ausschließbar - im Inland erworbene Betäubungsmittel nicht der Fall, da ein Eigentumserwerb gemäß § 134 BGB nicht möglich ist (vgl. noch zu § 74c StGB aF BGH, NStZ-RR 2009, 320; BGH, NStZ 2011, 100; zur aktuellen Rechtslage ebenso Fischer, 66. Auflage, § 74c Rn. 5; Heuchemer in BeckOK, 41. Edition, 17 § 74c Rn. 5; Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, 9. Auflage, § 33 Rn. 80).

  • BGH, 22.01.2019 - 3 StR 48/18

    Verschlechterungsverbot bei unterbliebener Einziehungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19
    Einer entsprechenden Korrektur der getroffenen Einziehungsentscheidung über lediglich 38.300 EUR steht indes das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. zur Geltung des Verbots der reformatio in peius auch für Einziehungsentscheidungen Senat, Beschluss vom 21. August 2018, 3 StR 145/18, Rn. 4, juris; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2019, 3 StR 48/18, Rn. 6, juris).'.
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19
    Dies ist der Fall, wenn sie im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen können (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2018, 5 StR 623/17, 5 StR 624/17, Rn. 8, juris; BGH, Urteil vom 6. März 2019, 5 StR 543/18, Rn. 10, juris).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 145/18

    Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung nach Teileinstellung und Beschränkung

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19
    Einer entsprechenden Korrektur der getroffenen Einziehungsentscheidung über lediglich 38.300 EUR steht indes das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. zur Geltung des Verbots der reformatio in peius auch für Einziehungsentscheidungen Senat, Beschluss vom 21. August 2018, 3 StR 145/18, Rn. 4, juris; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2019, 3 StR 48/18, Rn. 6, juris).'.
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 543/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes; Ausübung

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19
    Dies ist der Fall, wenn sie im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen können (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2018, 5 StR 623/17, 5 StR 624/17, Rn. 8, juris; BGH, Urteil vom 6. März 2019, 5 StR 543/18, Rn. 10, juris).
  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85

    Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19
    Dies ist für - wie hier - im Inland erworbene Betäubungsmittel wegen der entgegenstehenden Vorschrift des § 134 BGB nicht der Fall (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 74c Rn. 5).
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17

    Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19
    Dies ist der Fall, wenn sie im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen können (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2018, 5 StR 623/17, 5 StR 624/17, Rn. 8, juris; BGH, Urteil vom 6. März 2019, 5 StR 543/18, Rn. 10, juris).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19
    Dies dann über das Rechtsinstitut der Gesamtschuldnerschaft zu begrenzen und auszugleichen, widerspräche dem Zweck der Einziehung (vgl. noch zum Verfall BGHSt 51, 65, 71-72, Rn. 26; vgl. ebenso zur aktuellen Rechtslage Köhler/Burkhard, Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - Teil 2/2, NStZ 2017, 665, 669).
  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

    Die Einziehung stellt weiterhin keine Strafe, sondern eine Maßnahme eigener Art dar (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19, NStZ-RR 2019, 382 ff.; BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19, juris Rn. 106 ff.; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. März 2019 - 2 Rb 9 Ss 852/18, juris Rn. 21; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 73a Rn. 4, § 73b Rn. 2 mwN), so dass es auf ein Verschulden des Drittbegünstigten und die Gutgläubigkeit etwaiger Organe nicht ankommt.
  • BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23
    Soweit die Strafkammer in der verkündeten Urteilsformel einen Einziehungsbetrag von 528.036,25 Euro ausgewiesen, in den Gründen des schriftlichen Urteils dagegen aber einen höheren Betrag von 537.128,75 Euro als rechnerisch richtig erläutert hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - 5 StR 174/13, juris Rn. 3 mwN), steht das Verschlechterungsverbot dem Ansatz des höheren Betrags entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19, juris Rn. 11).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 StR 37/20

    Einziehungsanordnung bei verbrauchten Betäubungsmitteln (Taterträge; Tatobjekte)

    Eine solche setzt jedoch voraus, dass dem Täter der ursprünglich einziehungsbetroffene Gegenstand zur Zeit der Tat gehörte oder zustand (BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19, NStZ-RR 2019, 382, 383; vom 24. September 2019 - 5 StR 269/19, NStZ 2020, 24 Rn. 7).

    a) In den Fällen III.1 bis 24, 26 und 27 der Urteilsgründe, in denen die Übergabe der Betäubungsmittel im Inland stattfand, konnte der Angeklagte gemäß § 134 BGB kein Eigentum an diesen erwerben (Weber, BtMG, 5. Aufl., § 33 Rn. 392, 124; KPV BtMG/Volkmer, 9. Aufl., § 33 Rn. 80, 12; BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19, NStZ-RR 2019, 382, 383; vom 24. September 2019 - 5 StR 269/19, NStZ 2020, 24 Rn. 7).

  • BGH, 24.09.2019 - 5 StR 269/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Dies ist aber für - wie hier - im Inland erworbene Betäubungsmittel nicht der Fall, weil ein Eigentumserwerb hieran gemäß § 134 BGB nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19 mwN).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 413/19

    Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (Begriff des Aufklärungserfolgs:

    Die Voraussetzungen des § 74c StGB liegen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 412/20

    Einziehungsentscheidung bei der Verurteilung wegen Geldfälschung

    Das ist vorliegend nicht der Fall, da ein sich an den Bestellvorgang anschließender Eigentumserwerb an den total gefälschten 50-Euro-Geldscheinen durch den Angeklagten gemäß § 134 BGB nicht möglich war (vgl. Senat NStZ-RR 2019, 382; BGH NStZ-RR 2009, 320).
  • BGH, 19.05.2021 - 4 StR 8/21

    Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Eigentum an dem Betäubungsmittel konnte der Angeklagte, sofern der Erwerb im Inland stattfand, gemäß § 134 BGB nicht erlangen (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 5 StR 269/19, NStZ 2020, 24; vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19 mwN).
  • BGH, 16.02.2021 - 5 StR 565/20

    Einziehung (Erlangung eines Vermögenswertes; Mitverfügungsmacht; rein

    Dies ist der Fall, wenn sie im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den Vermögensgegenstand nehmen können (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; Beschlüsse vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19, NStZ-RR 2019, 382, 383; vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 mwN).
  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 90/22

    Verabredung zum Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Dies ist der Fall, wenn sie im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den Vermögensgegenstand nehmen können (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; Beschlüsse vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19, NStZ-RR 2019, 382, 383; vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 mwN).
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