Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.11.2018

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   BGH, 18.12.2018 - 1 StR 512/18   

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BGH, 18.12.2018 - 1 StR 512/18 (https://dejure.org/2018,47810)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2018 - 1 StR 512/18 (https://dejure.org/2018,47810)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18 (https://dejure.org/2018,47810)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zur Beteiligung des Täters als Mittäter an der gefährlichen Körperverletzung des Geschädigten durch Zurechnung der Faustschläge

  • rewis.io

    Mittäterschaft bei einer gefährlichen Körperverletzung; Voraussetzungen einer Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Beweiswürdigung zur Beteiligung des Täters als Mittäter an der gefährlichen Körperverletzung des Geschädigten durch Zurechnung der Faustschläge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 73
  • StV 2019, 446 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 83/12

    Raub (besonders schwerer Raub; Begriff der Waffe); Strafzumessung (mögliche

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 1 StR 512/18
    Dass der Angeklagte seine Tatbeteiligung bestritten hat, steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen, sondern ist gegebenenfalls bei der Prüfung eines minder schweren Falls (§ 250 Abs. 3 StGB) und bei dessen Verneinung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 46b Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46b Rn. 13).
  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Darlegungen zur hinreichend

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 1 StR 512/18
    Die vom Landgericht abgelehnte Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe ist ein Rechtsbegriff, der revisionsgerichtlicher Prüfung unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, BGHR StGB § 46b Voraussetzungen 5 Rn. 10).
  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 1 StR 512/18
    Der Senat ändert folglich entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Schuldspruch dahin ab, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung entfällt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 StR 165/16, juris Rn. 7 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2016, 334 f.)).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17

    Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 1 StR 512/18
    Diese setzt voraus, dass ein weiterer Beteiligter in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und sich mit dem (oder den) anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 3 StR 451/17, StV 2018, 717, 718 mwN).
  • BGH, 03.07.2018 - 4 StR 621/17

    Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - 1 StR 512/18
    Hieran fehlt es nach den Urteilsgründen schon mangels zusätzlicher Körperverletzungshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 4 StR 621/17, juris).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Dass der Angeklagte seine eigene Tatbeteiligung in Abrede stellt oder falsch darstellt, steht der Anwendung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes der Aufklärungshilfe nach § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen, sondern ist bei der Gesamtwürdigung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 46b Abs. 1, Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 StR 34/11 -, Rn. 3, juris = StV 2011, 534; BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12 - Rn. 6 a.E. m.w.N., juris, NStZ-RR 2012, 201; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18 Rn. 11 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 73; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 46b Rn. 13 m.w.N.).

    Diese ist zu bejahen, wenn die Tat ohne den Aufklärungsbeitrag nicht oder nicht im gegebenen Umfang aufgeklärt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls aber eine sicherere Grundlage für die Aburteilung des weiteren Tatbeteiligten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre (bisherigen) Erkenntnisse zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16 -, Rn. 10 m.w.N., juris = NStZ 2016, 720 f.; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18 -, Rn. 10 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 73; zu § 31 Satz 1 Nr. 1 BtmG BGH, Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95 - Rn. 4 m.w.N.; juris = NStZ-RR 1996, 48; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 46b Rn. 13 f. m.w.N.).

    Dass der Angeklagte seine eigene Tatbeteiligung in Abrede stellt oder falsch darstellt, steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen, sondern ist bei der Gesamtwürdigung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 46b Abs. 1, Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 StR 34/11 -, Rn. 3, juris = StV 2011, 534; BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12 - Rn. 6 a.E. m.w.N., juris, NStZ-RR 2012, 201; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18 -, Rn. 11 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 73; Fischer, a.a.O. Rn. 13 m.w.N.).

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe lässt sich noch hinreichend entnehmen, dass das Landgericht - wie rechtlich geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534 f.; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18, BeckRS 2018, 37282; Eschelbach in SSW-StGB, 4. Aufl., § 46b Rn. 29) - das in den Urteilsgründen mehrfach thematisierte Aussageverhalten der beiden Angeklagten im Rahmen der Gesamtwürdigung berücksichtigt hat.
  • BGH, 20.03.2019 - 2 StR 594/18

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung

    Dass der Angeklagte seine Tatbeteiligung bestritten hat, stünde der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18, BeckRS 2018, 37282; Senat, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, BeckRS 2011, 12463).
  • BGH, 19.05.2022 - 1 StR 98/22

    Strafrahmenmilderung durch Ablegen eines Teilgeständnisses im

    Eine wesentliche Aufklärungshilfe kann bereits dann vorliegen, wenn die Aussage eines Täters zumindest eine sicherere Grundlage für die Aburteilung von Tatbeteiligten schafft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18 Rn. 10 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2018 - 5 StR 604/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45817
BGH, 27.11.2018 - 5 StR 604/18 (https://dejure.org/2018,45817)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - 5 StR 604/18 (https://dejure.org/2018,45817)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18 (https://dejure.org/2018,45817)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 242 StGB
    Voraussetzungen der Mittäterschaft beim Diebstahl (Interesses am Erfolg der Tat, Umfang der Tatbeteiligung, Tatherrschaft; Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen; Möglichkeit zur Beeinflussung des Tatverlaufs)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 73
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 5 StR 604/18
    Wesentliche Anhaltspunkte können sein, der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft (BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291), so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen.
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 5 StR 604/18
    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 173/94, BGHSt 40, 299, 301).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 5 StR 604/18
    Dies hält trotz der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 StR 315/01, NStZ-RR 2002, 74, 75) der rechtlichen Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der

    Maßgebliche Kriterien für Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 41; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2019, 40; vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17; jeweils mwN).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 190/19

    Urteil des Landgerichts München II wegen Volksverhetzung rechtskräftig

    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296, 297; vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204 jeweils mwN).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19

    Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium

    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296, 297; vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204 jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 41; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2019, 40; vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17; jeweils mwN).
  • LG Duisburg, 16.11.2018 - 34 KLs 7/17

    Steuerhinterziehung und Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in der

    Für eine Beteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann, wobei die Möglichkeit gegeben sein muss, den Tatverlauf zu beeinflussen (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18 -, juris).
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