Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.11.2018

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2018 - 1 StR 597/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47197
BGH, 19.12.2018 - 1 StR 597/18 (https://dejure.org/2018,47197)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - 1 StR 597/18 (https://dejure.org/2018,47197)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 597/18 (https://dejure.org/2018,47197)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 212 Abs. 1, §§ 22, 23, 27, 13 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 46b Abs. 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Förderung des als versuchten Totschlag zu bewertenden Verhaltens des Täters zu Lasten des Geschädigten i.R.d. Beihilfe; Beihilfe durch Unterlassen zum versuchten Totschlag bei bloßer Anwesenheit am Tatort

  • rewis.io

    Beihilfe an einem versuchten Totschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderung des als versuchten Totschlag zu bewertenden Verhaltens des Täters zu Lasten des Geschädigten i.R.d. Beihilfe; Beihilfe durch Unterlassen zum versuchten Totschlag bei bloßer Anwesenheit am Tatort

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Psychische Beihilfe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bloße Anwesenheit am Tatort nicht ausreichend für psychische Beihilfe

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bloße Anwesenheit am Tatort nicht ausreichend für psychische Beihilfe

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 13, 22, 23, 27, 212, 223, 224 StGB
    Beihilfe durch Unterlassen; Garantenstellung aus Ingerenz

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beihilfe durch aktives Tun wegen bloßer Anwesenheit am Tatort

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 74
  • StV 2020, 86
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05

    BGH hebt Urteil im Fall eines unterernährten 15-jährigen Mädchens auf

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 1 StR 597/18
    Denn der Schwerpunkt dieses Verhaltens des Angeklagten M. liegt im Unterlassen von Hilfeleistungen zu Gunsten des Geschädigten und nicht in aktivem Tun (vgl. zur Abgrenzung von Tun und Unterlassen BGH, Urteil vom 12. Juli 2005 - 1 StR 65/05, NStZ-RR 2006, 174, 175 mwN).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18

    Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (erforderliche Begründung bei

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 1 StR 597/18
    Die bloße Anwesenheit am Tatort reicht hierfür nicht aus; vielmehr bedarf es insoweit konkreter Feststellungen, inwieweit der mögliche Gehilfe hierdurch den Tatentschluss des Haupttäters bestärkt oder ihn bei der Tatausführung unterstützt hat, indem er ihm durch seine Anwesenheit ein Gefühl der Sicherheit bei der Tatausführung verschafft hat (BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 439/18, juris Rn. 5 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2019, 29) mwN).
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Denn jedenfalls ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen in den Fällen, die - bezogen auf denselben Erfolg - gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Elemente von Tun und Unterlassen enthalten, maßgeblich die Beurteilung der Frage, ob der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit bei dem Tun oder dem Unterlassen liegt (vgl. BGH NStZ-RR 2019, 74; BGH NJW 2015, 96, 100; BGH NStZ 2012, 86, 88; BGH NStZ-RR 2006, 174; BGH NStZ 2005, 446, 447; BGH NStZ 2003, 657; BGH NStZ 1999, 607; BGH NJW 1995, 204, 206; BGHSt 6, 46, 59; Fischer a.a.O. § 13 Rn. 5 m.w.N., abl., da zu "beliebig", große Teile des Schrifttums., vgl. etwa Kudlich NJW 2011, 2857f.; Stein GA 2010, 129, 134; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Gaede StGB 5. Aufl. § 13 Rn. 7; MüKo/Freund a.a.O. § 13 Rn. 5).
  • BGH, 02.08.2023 - 5 StR 80/23

    Voraussetzung eines entschuldigenden Notstands; Erörterungslücken des Tatgerichts

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn das vorangegangene Verhalten eine Gefahrerhöhung für das Opfer dadurch bewirkt, dass der Täter - hier der Mitangeklagte D. - in seinen, die Misshandlung des Opfers übersteigenden und nunmehr auf dessen Tötung gerichteten Handlungen bestärkt wird (vgl. BGH, Urteile vom 26. Februar 2009 - 5 StR 572/08, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 25; vom 25. September 1991 - 3 StR 95/91, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7; siehe auch Beschlüsse vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380; vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 597/18, NStZ-RR 2019, 74).
  • LG Köln, 15.05.2019 - 157 Ns 131/18
    Auch ein bloßes "Dabeisein" kann die Tatbegehung im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern, wenn der Täter dadurch in seinem Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit gegeben wird (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 StR 597/18 - BeckRS 2018, 36532 und Beschluss vom 13.09.2018 - 1 StR 439/18 - BeckRS 2018, 30472).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47571
BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18 (https://dejure.org/2018,47571)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2018 - 1 StR 482/18 (https://dejure.org/2018,47571)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2018 - 1 StR 482/18 (https://dejure.org/2018,47571)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und Anlasstat: Mitursächlichkeit genügt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 5 Abs. 3 JGG

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens einer Hangtat im Sinne des § 64 StGB im Rahmen einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen Gewalttat und Alkoholkonsum

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Prüfung des Vorliegens einer Hangtat im Sinne des § 64 StGB im Rahmen einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen Gewalttat und Alkoholkonsum

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Frage des symptomatischen Zusammenhangs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 348/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18
    Die konkrete Tat muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, juris Rn. 42; Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17, juris Rn. 11 und vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 f.).

    Dass neben dem Alkoholeinfluss auch ein besonderer Geltungsdrang und eine Affinität des Angeklagten zu Waffen eine Rolle für die Tatbegehung gespielt haben mögen, schließt das Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs nicht aus, weil hierfür Mitursächlichkeit genügt (BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2018 - 2 StR 549/17, juris Rn. 2; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17, juris Rn. 11 und vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15; NStZ-RR 2016, 113 f.).

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18
    Die konkrete Tat muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, juris Rn. 42; Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17, juris Rn. 11 und vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 f.).

    Dass neben dem Alkoholeinfluss auch ein besonderer Geltungsdrang und eine Affinität des Angeklagten zu Waffen eine Rolle für die Tatbegehung gespielt haben mögen, schließt das Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs nicht aus, weil hierfür Mitursächlichkeit genügt (BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2018 - 2 StR 549/17, juris Rn. 2; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17, juris Rn. 11 und vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15; NStZ-RR 2016, 113 f.).

  • BGH, 25.11.2014 - 5 StR 509/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringungsanordnung (eine hangbedingte

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18
    Bereits wegen des sich aus § 5 Abs. 3 JGG ergebenden sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, juris Rn. 12; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f. und vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 314/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18
    Bereits wegen des sich aus § 5 Abs. 3 JGG ergebenden sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, juris Rn. 12; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f. und vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18
    Bereits wegen des sich aus § 5 Abs. 3 JGG ergebenden sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, juris Rn. 12; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f. und vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18
    Die konkrete Tat muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, juris Rn. 42; Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17, juris Rn. 11 und vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 f.).
  • BGH, 15.02.2018 - 2 StR 549/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines symptomatischen

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18
    Dass neben dem Alkoholeinfluss auch ein besonderer Geltungsdrang und eine Affinität des Angeklagten zu Waffen eine Rolle für die Tatbegehung gespielt haben mögen, schließt das Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs nicht aus, weil hierfür Mitursächlichkeit genügt (BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2018 - 2 StR 549/17, juris Rn. 2; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17, juris Rn. 11 und vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15; NStZ-RR 2016, 113 f.).
  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Die rechtsfehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht gemäß § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG wegen des dort vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung die Aufhebung des an sich rechtsfehlerfrei begründeten Strafausspruchs nach sich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734; vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, StV 2019, 259; vom 8. November 2018 - 1 StR 482/18, NStZ-RR 2019, 74; jeweils mwN).
  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 250/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anlasstat: Symptomwert für den Hang,

    Für einen solchen Symptomzusammenhang genügt die Mitursächlichkeit des Hangs für die Tat (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 2 StR 549/17, BeckRS 2018, 2507; BGH, Beschluss vom 8. November 2018 - 1 StR 482/18, NStZ-RR 2019, 74, 75).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.04.2022 - JK1 KLs 213 Js 3179/21

    Psychische Beihilfe bei einem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern

    Ausreichend ist vielmehr, dass der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Täter die Anlasstat begangen hat, so dass eine Mitursächlichkeit mithin genügt, vgl. BGH, Beschluss vom 08.11.2018, Az. 1 StR 482/18; BGH, Beschluss vom 15.05.2019, Az. 2 StR 96/19.
  • BGH, 19.11.2019 - 4 StR 154/19

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Raubes in Tateinheit mit versuchter

    Da eine Tat jedoch bereits dann Symptomcharakter hat, wenn sie zumindest mitursächlich auf den Hang zurückgeht (Senat, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75; und BGH, Beschluss vom 18. November 2018 - 1 StR 482/18, NStZ-RR 2019, 74) und die Taten des Angeklagten typischerweise dem Bereich der Beschaffungskriminalität zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; Senat, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75), hätte es näherer Ausführungen bedurft.'.
  • LG Lüneburg, 10.11.2021 - 111 KLs 7/21
    Zwar genügt es dafür bereits, wenn der Hang mitursächlich dazu beigetragen hat, dass der Täter die Anlasstat begangen hat ( BGH, Beschluss vom 08. November 2018 - 1 StR 482/18 -, juris).
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