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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36547
BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18 (https://dejure.org/2018,36547)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2018 - 4 StR 255/18 (https://dejure.org/2018,36547)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2018 - 4 StR 255/18 (https://dejure.org/2018,36547)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Voraussetzung bei mehreren Beteiligten); Körperverletzung (bedingter Körperverletzungsvorsatz bei hoher Gefahr für die körperliche Unversehrtheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154a Abs. 2 StPO, §§ ... 73c, 73 Abs. 1 StGB, Art. 316h Satz 1 EGStGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1, § 73d Abs. 2 StGB, § 74 Abs. 1, § 74c Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Ermäßigung der Einziehung von Wertersatz beim Mitangeklagten im Fall von Zweifeln bei der Feststellung eines Mitgewahrsams an einem Teil des Tatertrags i.H.v. 3.500 Euro

  • rewis.io

    Beweiswürdigung bei gemeinschaftlichem Raub mit gefährlicher Körperverletzung und Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Ermäßigung der Einziehung von Wertersatz beim Mitangeklagten im Fall von Zweifeln bei der Feststellung eines Mitgewahrsams an einem Teil des Tatertrags i.H.v. 3.500 Euro

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schuss mit der Softairpistole - und der bedingte Körperverletzungsvorsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung des Wertes von Tatmitteln - und das Ermessen des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung - und der erforderliche Mitgewahrsam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 76
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18

    Urteil wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    bb) Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte R. habe die Auswirkung der Bedrohungen auf die körperliche Integrität der Zeugin Hi. (zum objektiven Tatbestand vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269; Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2; Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74, MDR 1975, 22) billigend in Kauf genommen und deshalb mit einem bedingten Körperverletzungsvorsatz gehandelt, ist nicht belegt und hält deshalb revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14

    Körperverletzung (Begriff der Gesundheitsschädigung; psychische Einwirkungen als

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    bb) Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte R. habe die Auswirkung der Bedrohungen auf die körperliche Integrität der Zeugin Hi. (zum objektiven Tatbestand vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269; Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2; Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74, MDR 1975, 22) billigend in Kauf genommen und deshalb mit einem bedingten Körperverletzungsvorsatz gehandelt, ist nicht belegt und hält deshalb revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 118/16

    Einziehung (Voraussetzungen: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Einziehung von

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    Dem Senat ist es verwehrt, die Entscheidung selbst zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16, NStZ 2016, 731, 732).
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17

    Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    Dabei kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem jeweiligen Mittäter zumindest Mitverfügungsgewalt über die Beute zukommen sollte und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, Rn. 12; Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 624/17, NStZ-RR 2018, 240, 241; jeweils mwN).
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    Dabei kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem jeweiligen Mittäter zumindest Mitverfügungsgewalt über die Beute zukommen sollte und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, Rn. 12; Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 624/17, NStZ-RR 2018, 240, 241; jeweils mwN).
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    Dabei kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem jeweiligen Mittäter zumindest Mitverfügungsgewalt über die Beute zukommen sollte und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, Rn. 12; Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 624/17, NStZ-RR 2018, 240, 241; jeweils mwN).
  • BGH, 15.05.2018 - 3 StR 664/17

    Keine Einziehung des ausschließlich von einem Mittäter bei einer Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts handelt es sich hierbei aber nicht um eine Einziehung von Wertersatz im Sinne der § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872), sondern um eine Einziehung des Wertes von Tatmitteln auf die die Vorschriften der § 74 Abs. 1, § 74c Abs. 1 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 13. November 1998 anzuwenden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 3 StR 664/17, Rn. 6).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    Zwar kann sich - letztlich nicht anders als im Fall des bedingten Tötungsvorsatzes - die Annahme eines bedingten Körperverletzungsvorsatzes auch daraus ergeben, dass der Täter (oder ein Mittäter) eine Handlung vornimmt, die eine so hohe Gefahr für die körperliche Integrität des Opfers beinhaltet, dass im Einzelfall ohne weiter gehende Begründung aus der Kenntnis der Tatumstände auf das Wissens- und der gleichwohl erfolgten Tatausführung auf das Wollenselement des bedingten Vorsatzes geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, Rn. 26 mwN).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    bb) Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte R. habe die Auswirkung der Bedrohungen auf die körperliche Integrität der Zeugin Hi. (zum objektiven Tatbestand vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269; Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2; Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74, MDR 1975, 22) billigend in Kauf genommen und deshalb mit einem bedingten Körperverletzungsvorsatz gehandelt, ist nicht belegt und hält deshalb revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).
  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18
    bb) Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte R. habe die Auswirkung der Bedrohungen auf die körperliche Integrität der Zeugin Hi. (zum objektiven Tatbestand vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269; Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2; Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74, MDR 1975, 22) billigend in Kauf genommen und deshalb mit einem bedingten Körperverletzungsvorsatz gehandelt, ist nicht belegt und hält deshalb revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).
  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 527/95

    Keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen

  • BGH, 20.08.2019 - 1 StR 209/19

    Unerlaubtes Einführen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder

    Eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft kommt allerdings in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass den jeweiligen Mittätern zumindest Mitverfügungsgewalt über die Beute zukommen sollte und sie diese auch tatsächlich hatten (BGH, Beschluss vom 16. August 2018 - 4 StR 255/18 Rn. 4 mwN).
  • VG Berlin, 02.12.2022 - 26 K 27.22
    Dann aber drängt es sich auf, dass jeder ihrer Teilnehmer den Eintritt einer Verletzung des anderen als nicht ganz fernliegend erkennt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. August 2018 - 4 StR 255/18 -, Juris Rn. 13, zu Handlungen, die eine hohe Gefahr für die körperliche Integrität des Opfers beinhalten).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47453
BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18 (https://dejure.org/2018,47453)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2018 - 5 StR 358/18 (https://dejure.org/2018,47453)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2018 - 5 StR 358/18 (https://dejure.org/2018,47453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB im Hinblick auf die Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 275
  • NStZ-RR 2019, 76
  • StV 2019, 543
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18
    Durch diese Erweiterung des Tatbestandes sollten - "zusätzlich" zu den schon bisher unter Strafe gestellten sexuellen Handlungen des Täters selbst (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 3/99, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Mittäter 1) - der Beischlaf oder ähnliche sexuelle Handlungen erfasst werden, die "das Opfer an einem Dritten ... vornimmt" (vgl. BT-Drucks. 18/9097, S. 28).
  • BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77

    Voraussetzungen für das Setzen der Beweiswürdigung des Angeklagten an die Stelle

    Auszug aus BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Änderung in der Sache den gemäß § 177 StGB in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 (BGBl. I S. 1725) geltenden Rechtszustand wiederhergestellt, wonach sich das für eine Vergewaltigung erforderliche tatbestandsmäßige Verhalten auf eine Handlung beschränken konnte (wie etwa hier auf eine Nötigung durch Gewalt), die einem anderen den Beischlaf ermöglicht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1977 - 1 StR 273/77, BGHSt 27, 205, 206).
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von

    Die eigenhändige Verwirklichung eines Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB ist für eine Verurteilung als Mittäter nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2018 - 5 StR 358/18, NStZ-RR 2019, 76).
  • LG Duisburg, 16.04.2020 - 33 KLs 20/19
    Sowohl die konkreten sexuellen Handlungen als auch die Gewaltanwendungen müssen sich die Angeklagten und der Zeuge Q2 deshalb zurechnen lassen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24.09.2018 - 5 StR 358/18).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44455
BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18 (https://dejure.org/2018,44455)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2018 - 1 StR 481/18 (https://dejure.org/2018,44455)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2018 - 1 StR 481/18 (https://dejure.org/2018,44455)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 64 StGB, § 246a StPO

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Hangs zum Konsum von Rauschmitteln hinsichtlich Anordnung der Unterbringung des Täters in einer Enziehungsanstalt

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Annahme eines Hangs zum Konsum von Rauschmitteln hinsichtlich Anordnung der Unterbringung des Täters in einer Enziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Frage des Hanges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 76
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18
    Letzteres ist der Fall bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienender Beschaffungstaten (Senat, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16; BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 103/17; und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).

    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (Senat, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 14; BGH, Beschlüsse vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6; und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, juris Rn. 6).

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Senat, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, juris Rn. 10).

    Letzteres ist der Fall bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienender Beschaffungstaten (Senat, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16; BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 103/17; und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz der Annahme eines Hangs nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18, juris Rn. 12 mwN).

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18, juris Rn. 12 mwN).

  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18
    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (Senat, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 14; BGH, Beschlüsse vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6; und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, juris Rn. 6).
  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Senat, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, juris Rn. 10).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Senat, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, juris Rn. 10).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18
    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (Senat, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 14; BGH, Beschlüsse vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6; und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, juris Rn. 6).
  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 103/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs); Verbot der

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18
    Letzteres ist der Fall bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienender Beschaffungstaten (Senat, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16; BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 103/17; und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 348/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18
    Für die Annahme eines Hangs ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht haben muss (Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 21.03.2019 - 1 StR 582/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, juris Rn. 8; vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18, juris Rn. 4; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 5, jeweils mwN; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).

    Ein Hang im Sinne des § 64 StGB kommt danach insbesondere bei Beschaffungskriminalität in Betracht (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18, juris Rn. 4 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 5; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210, jeweils mwN).

    Erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit kommt zwar eine indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zu, weil diese in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen; deren Fehlen schließt aber nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, juris Rn. 8; vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18 Rn. 4; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6, jeweils mwN).

    Auch stehen das Ausbleiben ausgeprägter Entzugssyndrome und Intervalle der Abstinenz dem Vorliegen eines Hangs nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, juris Rn. 8; vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18, juris Rn. 4; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271 und vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Ein täglicher Konsum oder häufig wiederholter Konsum ist nicht erforderlich, es genügt, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit dem Hang folgt (BGH NStZ-RR 2009, 137; BGH NStZ-RR 2019, 76; BGH NStZ-RR 2019, 202; BGH NStZ-RR 2019, 275; BGH NStZ 2019, 265).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 584/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Wertung von

    Denn der Umstand, dass die Gesundheit, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden nicht beeinträchtigt sind, schließt die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB nicht aus (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 521/18

    Urteilsformel (konkrete rechtliche Bezeichnung der Tat)

    Soweit die Strafkammer § 64 Satz 1 StGB möglicherweise deswegen nicht erkennbar geprüft hat, weil der Angeklagte nach seinen Angaben seit seiner Inhaftierung nicht mehr konsumierte, hätte sie der Beurteilung ein zu enges Verständnis des Hangs zugrunde gelegt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18, juris Rn. 4; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 408/16, juris Rn. 6, jeweils mwN).
  • LG Essen, 04.06.2021 - 21 KLs 1/21

    Betäubungsmittel, Handeltreiben

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, juris Rn. 8; vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18, juris Rn. 4; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 5, jeweils mwN; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210; BGH Beschluss vom 21.3.2019 - 1 StR 582/18, BeckRS 2019, 5407 Rn. 6, beck-online).
  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 186/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer

    Ein Hang im Sinne des § 64 StGB kommt insbesondere bei Beschaffungskriminalität in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15; vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18; vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18, jeweils mwN).
  • LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
    "Hang" bedeutet dabei eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18).
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