Rechtsprechung
BGH, 11.10.2018 - 1 StR 538/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 1 StPO
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil: Besteuerungsgrundlagen; Berechnungsdarstellung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 337 StPO, § 370 AO, § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG, § 14c Abs. 2 UStG, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Entstehen der Steuer im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung bzgl. Umsatzsteuervoranmeldung hinsichtlich Steuerhinterziehung
- rewis.io
Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Steuerhinterziehung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
UStG § 13 Abs. 1 Nr. 3 ; UStG § 14c Abs. 2
Entstehen der Steuer im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung bzgl. Umsatzsteuervoranmeldung hinsichtlich Steuerhinterziehung - datenbank.nwb.de
Entstehen der Steuer im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung bzgl. Umsatzsteuervoranmeldung hinsichtlich Steuerhinterziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung - und die Urteilsgründe
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 79
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.05.2017 - 1 StR 176/17
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zu den verkürzten Steuern und …
Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 1 StR 538/17
Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 176/17, NStZ 2018, 341; Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546;… Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, BFH/NV 2011, 1823 und vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15, wistra 2015, 477 mwN).Die Strafvorschrift der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) wird materiellrechtlich ausgefüllt durch die im Einzelfall anzuwendenden steuerrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ergibt, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 176/17, NStZ 2018, 341 mwN).
- BGH, 26.04.2001 - 5 StR 448/00
Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung; …
Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 1 StR 538/17
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen deshalb die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im Einzelnen angeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 448/00, wistra 2001, 308 mwN). - BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08
Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von …
Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 1 StR 538/17
Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 176/17, NStZ 2018, 341; Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546;… Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, BFH/NV 2011, 1823 und vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15, wistra 2015, 477 mwN). - BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11
Anforderung an die Urteilsgründe einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung …
Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 1 StR 538/17
Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 176/17, NStZ 2018, 341; Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, BFH/NV 2011, 1823 und vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15, wistra 2015, 477 mwN). - BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15
Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung …
Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 1 StR 538/17
Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 176/17, NStZ 2018, 341; Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546;… Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, BFH/NV 2011, 1823 und vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15, wistra 2015, 477 mwN).
- BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18
Anwendung von Jugendstrafrecht bei mehreren Straftaten in verschiedenen Alters- …
Dies erfordert insbesondere, dass diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (Besteuerungsgrundlagen), im Urteil mitgeteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17, NStZ-RR 2019, 79 f. und vom 26. April 2001 - 5 StR 448/00, wistra 2001, 308, jeweils mwN).Bei - wie hier - unberechtigtem Steuerausweis i.S.v. § 14c Abs. 2 UStG bedarf es dabei auch der Angabe, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe die Steuer entstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17, NStZ-RR 2019, 79 f.).
- BGH, 07.02.2019 - 1 StR 484/18
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil: Darstellung der …
Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise nachvollziehbar geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17, NStZ-RR 2019, 79, 80 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 176/17, NStZ 2018, 341 f. jeweils mwN; Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546, 2547).Die Strafvorschrift der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) wird materiellrechtlich ausgefüllt durch die im Einzelfall anzuwendenden steuerrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ergibt, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17, NStZ-RR 2019, 79, 80 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 176/17, NStZ 2018, 341 f. jeweils mwN).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen deshalb die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im Einzelnen angeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17, NStZ-RR 2019, 79, 80 und vom 26. April 2001 - 5 StR 448/00, wistra 2001, 308, 309 mwN).
- BGH, 12.01.2022 - 1 StR 436/21
Umsatzsteuerhinterziehung (keine steuerbaren Umsätze durch den Handel mit …
(1) Die Angeklagten als faktischer bzw. formelle Geschäftsführer der beiden Servicegesellschaften könnten zur Erklärung von Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG, §§ 34, 35 AO verpflichtet gewesen sein, soweit sie in den Abdeckrechnungen Umsatzsteuer gesondert auswiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17 Rn. 16) oder ihren Auftraggebern gestatteten, entsprechende Abdeckrechnungen selbst zu erstellen (vgl. BFH, Urteil vom 7. April 2011 - V R 44/09, BFHE 234, 430).
- BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Eintritt des Taterfolgs der …
Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2019 - 1 StR 484/18 Rn. 4 und vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17 Rn. 11, jeweils mwN). - BGH, 21.05.2019 - 1 StR 159/19
Steuerhinterziehung (Urteilsbegründung: erforderliche Angabe der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen deshalb die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im Einzelnen angeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17, NStZ-RR 2019, 79 und vom 26. April 2001 - 5 StR 448/00, wistra 2001, 308 mwN). - BGH, 07.02.2023 - 1 StR 430/22
Umsatzsteuerhinterziehung (geschuldete Steuer für Scheinrechnungen: Entstehung …
"a) Nach den - zur Tatzeit Geltung beanspruchenden - Bestimmungen des § 14c Abs. 2 Satz 2 2. Alternative, § 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG entsteht die Steuerschuld bei Ausweis von Umsatzsteuer in nicht leistungsunterlegten Rechnungen nicht bereits mit der Erstellung, sondern erst mit der Ausgabe der Rechnung an den Rechnungsempfänger (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17 -, juris Rn. 16;… Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, 201. Lieferung 9/2022, § 13 Rn. 992 und 994;… Rieß in Kraeusel/Langer, UStG, 179. Lieferung 10/2022, § 13 Rn. 54).