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   BGH, 15.01.2020 - 1 StR 492/15   

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https://dejure.org/2020,1353
BGH, 15.01.2020 - 1 StR 492/15 (https://dejure.org/2020,1353)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2020 - 1 StR 492/15 (https://dejure.org/2020,1353)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15 (https://dejure.org/2020,1353)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 51 Abs. 1 S. 1, 3 RVG

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Rechtsanwalts auf Bewilligung einer Pauschvergütung für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung

  • Burhoff online

    Revisionshauptverhandlung, Vorbereitung, Wahrnehmung des Termins, Fahrtzeiten

  • rewis.io

    Pflichtverteidigervergütung: Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    RVG § 51 Abs. 1 S. 1 und S. 3
    Antrag eines Rechtsanwalts auf Bewilligung einer Pauschvergütung für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Pflichtverteidigervergütung: Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pauschgebühr für die Revisions-HV: Antrag ohne Augenmaß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschvergütung für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 160
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 492/15
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr ist ein Ausnahmefall, der nur vorliegt, wenn objektiv eine überdurchschnittliche anwaltliche Leistung erforderlich wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 Rn. 5 und vom 19. Januar 2017 - 2 StR 549/15 Rn. 1).

    Dabei ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund in nur verteidigerbezogenen persönlichen Umständen hat (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 Rn. 5 mwN).

    Deshalb sind Fahrzeiten bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschgebühr nicht zu berücksichtigen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 Rn. 6).

  • BGH, 19.01.2017 - 2 StR 549/15

    Festsetzung einer Pauschgebühr (fehlende besondere Schwierigkeit)

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 492/15
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr ist ein Ausnahmefall, der nur vorliegt, wenn objektiv eine überdurchschnittliche anwaltliche Leistung erforderlich wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 Rn. 5 und vom 19. Januar 2017 - 2 StR 549/15 Rn. 1).
  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 492/15
    Deshalb sind Fahrzeiten bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschgebühr nicht zu berücksichtigen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 Rn. 6).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Sofern der erforderliche Arbeitsaufwand des Pflichtverteidigers außergewöhnlich hoch ist, kommt die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG in Betracht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10, NJW 2011, 3079 Rn. 18; vom 6. November 1984 - 2 BvL 16/83, BVerfGE 68, 237, 255; VerfGH Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19, NStZ-RR 2020, 190, 191; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15, NStZ-RR 2020, 160; vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437 Rn. 5).
  • BGH, 14.07.2020 - 1 StR 277/17

    Antrag auf Festsetzung einer Pauschgebühr

    Dies ist nur der Fall, wenn sich die anwaltliche Mühewaltung von sonstigen - auch überdurchschnittlichen - Verfahren so deutlich abhebt, dass dem Anwalt die gesetzlichen Gebühren als Vergütung seiner Tätigkeit auch in Anbetracht des geltenden Prinzips der Mischkalkulation nicht zumutbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15 Rn. 5 mwN; BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 2008 - 2 BvR 1173/08 Rn. 9 mwN; zum Prinzip der Mischkalkulation vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05 und 1 BvR 1389/05 Rn. 72 mwN).

    Die Bewilligung einer Pauschgebühr ist nach dem gesetzlichen Vergütungssystem auf Ausnahmefälle beschränkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15 Rn. 5 mwN; vom 19. Januar 2017 - 2 StR 549/15 Rn. 1 und vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 Rn. 5).

    Zu berücksichtigen ist insoweit nur der Zeitaufwand, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15 Rn. 5 mwN und vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 Rn. 5 mwN); etwa angefallene Fahrt- und Reisezeiten sind ohne Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 03.11.2021 - 3 StR 86/16

    Antrag auf Gewährung einer Pauschgebühr für Tätigkeit im Revisionsverfahren

    Das Verfahren war sowohl besonders umfangreich als auch besonders schwierig (s. zu den Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15, BGHR RVG § 51 Abs. 1 Bewilligungsvoraussetzungen 1; OLG Hamm, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 (s) Sbd VIII 150/05, juris; BeckOK RVG/Knaudt, 53. Ed., § 42 Rn. 9 ff.).
  • OLG Oldenburg, 22.02.2023 - 1 ARs (KostR) 8/22

    Anspruch auf Pauschgebühr nach § 51 RVG bei besonders umfangreichen oder

    Entscheidend ist, ob die konkrete Strafsache selbst umfangreich war und infolge dieses Umfangs eine zeitaufwändigere, gegenüber anderen Verfahren erhöhte Tätigkeit des Verteidigers erforderlich geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - 1 StR 492/15, NStZ-RR 2020, 160 ).
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