Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.03.2020 | BGH, 26.02.2020

Rechtsprechung
   BGH, 29.08.2019 - 5 StR 103/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30983
BGH, 29.08.2019 - 5 StR 103/19 (https://dejure.org/2019,30983)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2019 - 5 StR 103/19 (https://dejure.org/2019,30983)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2019 - 5 StR 103/19 (https://dejure.org/2019,30983)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit der Vorführung des Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung i.R.e. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Strafverfahren: Entbehrlichkeit der Vorführung des Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 337
    Gebotenheit der Vorführung des Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung i.R.e. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Entbehrlichkeit der Vorführung des Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorführung der Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 180
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.04.2019 - 5 StR 685/18

    Entbehrlichkeit der Vorführung des inhaftierten Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 29.08.2019 - 5 StR 103/19
    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18 , NStZ 2019, 486; KK/ StPO -Gericke, 8. Aufl., § 350 Rn. 10).
  • BGH, 12.01.2021 - 6 StR 326/20

    Keine Vorführung des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung;

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das "Gebot der Waffengleichheit' noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, weil der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20, NStZ-RR 2020, 322; vom 29. August 2019 - 5 StR 103/19, NStZ-RR 2020, 180; vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486, jeweils mwN).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 113/19

    Verzicht auf persönliche Vorführung des in Haft befindlichen Angeklagten zur

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da die Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2019 - 5 StR 103/19 Rn. 3 und vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18 Rn. 3).
  • BGH, 03.03.2020 - 4 StR 586/19

    Revisionshauptverhandlung (Entscheidung über die Vorführung des Angeklagten)

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 ? 5 StR 103/19; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 350 Rn. 10).
  • BGH, 30.06.2021 - 1 StR 83/21

    Absehen von der Vorführung des Angeklagten zur Revisions-Hauptverhandlung

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2019 ? 5 StR 103/19; vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 113/19; vom 3. März 2020 - 4 StR 586/19 und vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 350 Rn. 10).
  • BGH, 21.06.2022 - 5 StR 189/22

    Gebotenheit der Vorführung eines Häftlings zur Revisionshauptverhandlung

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 - 5 StR 103/19; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 350 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2020 - 4 StR 640/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8306
BGH, 10.03.2020 - 4 StR 640/19 (https://dejure.org/2020,8306)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2020 - 4 StR 640/19 (https://dejure.org/2020,8306)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2020 - 4 StR 640/19 (https://dejure.org/2020,8306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Beweisantrag

  • rewis.io

    Beweisantrag im Strafverfahren: Erfordernis einer Konnexität zwischen Beweisbehauptung und benannten Beweismittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beweisantrag zur Vernehmung eines Zeugen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Beweisantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 180
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 4 StR 640/19
    Das Landgericht hat den Beweisantrag im Ergebnis ohne durchgreifenden Rechtsfehler lediglich als Beweisanregung behandelt, weil es an einer bestimmten Beweisbehauptung wegen deren fehlender Konnexität mit dem benannten Beweismittel mangelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284, 287 ff.).
  • BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21

    Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis

    Je nach Sachlage kann es dabei erforderlich sein, die Wahrnehmungssituation des Zeugen vor Ort ganz konkret zu benennen, etwa wenn es um länger andauernde Geschehensabläufe geht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2020 - 4 StR 640/19).

    Die Entscheidung des 4. Strafsenats vom 10. März 2020 (4 StR 640/19) betraf einen Fall, bei dem im Beweisantrag die Wahrnehmungssituation des Zeugen nicht konkret genug geschildert wurde; sie steht der hiesigen Auslegung deshalb nicht tragend entgegen (vgl. aber auch Güntge, StraFo 2021, 92, 97).

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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5275
BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19 (https://dejure.org/2020,5275)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2020 - 4 StR 662/19 (https://dejure.org/2020,5275)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 4 StR 662/19 (https://dejure.org/2020,5275)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Vernehmung von Zeugen

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Aufklärungsrüge wegen unterbliebener Vernehmung von Zeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Vernehmung von Zeugen

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Aufklärungsrüge wegen unterbliebener Vernehmung von Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 180
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09

    Begriff des Beweisantrages (Unerreichbarkeit; Angabe der aktuellen Anschrift des

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19
    Es ist in einem solchen Fall dann aber mitzuteilen, welche konkreten Bemühungen das Gericht zur Ermittlung der Zeugen hätte entfalten können und müssen (BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 ? 1 StR 82/03, NStZ-RR 2004, 3 (Sander); vom 14. Januar 2010 ? 1 StR 620/09, StraFo 2010, 150; Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 368).
  • BGH, 30.07.2014 - 4 StR 263/14

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Aufklärungsrüge wegen

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19
    Grundsätzlich müssen bei der Anbringung einer Aufklärungsrüge, mit der die unterbliebene Vernehmung von Zeugen beanstandet wird, die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der Zeugen mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 21. November 2013 ? 4 StR 242/13, NStZ 2014, 172; Beschluss vom 30. Juli 2014 ? 4 StR 263/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 65/06

    Unzulässige Verfahrensrüge (Beweisermittlungsantrag); schwerer Raub (Versuch;

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19
    Auch ist vorzutragen, welches Ergebnis diese Bemühungen gehabt hätten (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 ? 2 StR 65/06, StV 2007, 513; vgl. auch Sättele in SSW-StPO, 4. Aufl., § 244 Rn. 75).
  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19
    Grundsätzlich müssen bei der Anbringung einer Aufklärungsrüge, mit der die unterbliebene Vernehmung von Zeugen beanstandet wird, die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der Zeugen mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 21. November 2013 ? 4 StR 242/13, NStZ 2014, 172; Beschluss vom 30. Juli 2014 ? 4 StR 263/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102).
  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 82/03

    Beweisantragsrecht (Unerreichbarkeit; Begriff des Beweisantrages; Vortrag von

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19
    Es ist in einem solchen Fall dann aber mitzuteilen, welche konkreten Bemühungen das Gericht zur Ermittlung der Zeugen hätte entfalten können und müssen (BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 ? 1 StR 82/03, NStZ-RR 2004, 3 (Sander); vom 14. Januar 2010 ? 1 StR 620/09, StraFo 2010, 150; Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 368).
  • BGH, 11.05.2021 - 5 StR 99/21

    Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung: Anspruch des Angeklagten

    Die Aufklärungsrüge betreffend den Zeugen Ah. scheitert auch daran, dass der Revisionsführer keine ladungsfähige Anschrift dieses Zeugen mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 StR 662/19, NStZ-RR 2020, 180 mwN).
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