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   BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19   

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BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19 (https://dejure.org/2019,50639)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2019 - 2 StR 331/19 (https://dejure.org/2019,50639)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19 (https://dejure.org/2019,50639)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer Zusammenhang bei Rauschgifthändler; Gewissheit der tatbestandlichen Voraussetzungen)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 74 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer Zusammenhang bei Rauschgifthändler; Gewissheit der tatbestandlichen Voraussetzungen); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Darlegungsanforderungen hinsichtlich der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 74 StGB, § 74 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf Fällen; Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorliegen eines symptomatischen ...

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf Fällen; Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorliegen eines symptomatischen ...

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang zwischen den Taten des Angeklagten und dessen Hang zu einem übermäßigen Betäubungsmittelkonsum

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat bei einem Rauschgifthändler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf Fällen; Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorliegen eines symptomatischen ...

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang zwischen den Taten des Angeklagten und dessen Hang zu einem übermäßigen Betäubungsmittelkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 208
  • StV 2021, 361 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19
    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 173).

    Ein solcher Zusammenhang fehlt, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs oder zur Gewinnerzielung bestimmt sind (BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, aaO).

    Bei einem Rauschgifthändler, dem es alleine darum geht, erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu verkaufen, fehlt der symptomatische Zusammenhang regelmäßig auch dann, wenn er gelegentlich selbst Suchtmittel konsumiert (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, aaO; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vgl. auch Dannhorn in NStZ 2012, 414, 416; SSW-StGB/Kaspar, 4. Aufl., § 64 Rn. 27).

    Vielmehr spricht der methodisch ausgebaute und durchgängig kontrollierte Betäubungsmittelhandel des Angeklagten, der maßgeblich auf den schnellen Gewinn zielte, gegen einen symptomatischen Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, aaO; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, aaO; Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10, juris Rn. 8).

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19
    Die hangbedingte Gefährlichkeit muss sich in der konkreten Tat äußern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 f.; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17, juris Rn. 11; Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, juris Rn. 42).

    Bei einem Rauschgifthändler, dem es alleine darum geht, erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu verkaufen, fehlt der symptomatische Zusammenhang regelmäßig auch dann, wenn er gelegentlich selbst Suchtmittel konsumiert (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, aaO; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vgl. auch Dannhorn in NStZ 2012, 414, 416; SSW-StGB/Kaspar, 4. Aufl., § 64 Rn. 27).

    Vielmehr spricht der methodisch ausgebaute und durchgängig kontrollierte Betäubungsmittelhandel des Angeklagten, der maßgeblich auf den schnellen Gewinn zielte, gegen einen symptomatischen Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, aaO; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, aaO; Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10, juris Rn. 8).

  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 572/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19
    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 173).

    Denn für eine Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB, bei der es sich um eine den Angeklagten beschwerende Maßregel handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7), müssen der symptomatische Zusammenhang ebenso wie die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 64 StGB sicher feststehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4; vom 25. September 2018 - 3 StR 621/17, juris Rn. 10, jeweils mwN).

  • BGH, 09.02.2017 - 1 StR 490/16

    Einziehungsanordnung (Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteilstenor)

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die einzuziehenden Gegenstände so genau bezeichnet werden, dass für alle Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16, juris Rn. 2; vom 29. August 2018 - 4 StR 56/18, juris 2; vom 30. April 2019 - 4 StR 482/18, juris Rn. 4).

    Eine Bezugnahme auf eine Asservatenliste genügt hierfür nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16, aaO).

  • BGH, 19.02.2019 - 2 StR 599/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19
    Dabei kann offenbleiben, ob die Annahme eines im Urteilszeitpunkt vorhandenen Hangs (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 2 StR 599/18, juris Rn. 15) des Angeklagten, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, bereits deshalb rechtsfehlerhaft ist, weil die Strafkammer sich lediglich "den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen' angeschlossen hat, ohne diese, bezogen auf den Urteilszeitpunkt, zu schildern und sich die im Urteil dargestellte Diagnose eines Abhängigkeitssyndroms lediglich auf die Frage einer verminderten Schuldfähigkeit, mithin auf den Tatzeitpunkt bezog.
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19
    Denn für eine Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB, bei der es sich um eine den Angeklagten beschwerende Maßregel handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7), müssen der symptomatische Zusammenhang ebenso wie die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 64 StGB sicher feststehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4; vom 25. September 2018 - 3 StR 621/17, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 348/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19
    Die hangbedingte Gefährlichkeit muss sich in der konkreten Tat äußern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 f.; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17, juris Rn. 11; Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, juris Rn. 42).
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19
    Die hangbedingte Gefährlichkeit muss sich in der konkreten Tat äußern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 f.; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17, juris Rn. 11; Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, juris Rn. 42).
  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 416/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19
    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei einem unveränderten Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, juris Rn. 5; vom 25. Mai 2011 - 4 StR 24/11, juris Rn. 14; vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11, juris Rn. 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12, juris Rn. 8).
  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 621/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19
    Denn für eine Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB, bei der es sich um eine den Angeklagten beschwerende Maßregel handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7), müssen der symptomatische Zusammenhang ebenso wie die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 64 StGB sicher feststehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4; vom 25. September 2018 - 3 StR 621/17, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 277/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 379/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 432/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zu

  • BGH, 17.11.2010 - 2 StR 356/10

    Sicherungsverwahrung (Hang)

  • BGH, 30.09.2003 - 4 StR 382/03

    Zwingende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 56/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

  • BGH, 30.04.2019 - 4 StR 482/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei einer Verurteilung wegen unerlaubten

  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04

    Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche

  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

  • BGH, 24.09.2019 - 5 StR 213/19

    Änderung der Einziehungsentscheidung

  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Die Annahme des symptomatischen Zusammenhangs scheidet in Ansehung dessen zukünftig insbesondere in Fällen aus, in denen die Anlasstat dazu begangen wird, um - neben dem Drogenkonsum - den eigenen, womöglich aufwendigen Lebensbedarf zu finanzieren (vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22 Rn. 10 und vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8; Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 Rn. 12 und vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 4 [zu § 64 StGB aF]).

    Bei einem Rauschgifthändler, dem es allein darum geht, erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu verkaufen, fehlt der symptomatische Zusammenhang regelmäßig auch dann, wenn er gelegentlich selbst Suchtmittel konsumiert (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 47; so bereits BGH, Urteile vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN und vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10 Rn. 8; Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 Rn. 12; vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22 Rn. 7; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 4 und vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 16 ff. [jew. zu § 64 StGB aF]).

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 463/20

    Revisionsbegründung des Nebenklägers (Darlegung, dass das Urteil mit dem Ziel

    Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Tat liegt vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 196/20 Rn. 9; vom 18. Dezember 2019 ? 2 StR 331/19 Rn. 8; vom 6. November 2013 ? 5 StR 432/13 Rn. 4 und vom 25. November 2015 ? 1 StR 379/15 Rn. 8).
  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erfordernis eines

    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40).

    Ein solcher Zusammenhang fehlt, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40; Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN).

    Bei einem Rauschgifthändler, dem es alleine darum geht, erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu verkaufen, fehlt der symptomatische Zusammenhang regelmäßig auch dann, wenn er gelegentlich selbst Suchtmittel konsumiert (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vgl. auch Dannhorn in NStZ 2012, 414, 416; SSW-StGB/Kaspar, 5. Aufl., § 64 Rn. 27).

    Schließlich spricht der nach dem Tatbild methodisch aufgebaute und durchgängig kontrollierte Betäubungsmittelhandel des Angeklagten, der maßgeblich auf den schnellen Gewinn zielte - die Taten des Angeklagten beziehen sich auf über 400 kg Marihuana und 2 kg Kokain, wobei er innerhalb von nicht einmal drei Monaten einen Gewinnanteil von mindestens 14.000 EUR erzielte - gegen einen symptomatischen Zusammenhang (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, juris Rn. 4; Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10, juris Rn. 8).

  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die einzuziehenden Gegenstände so genau bezeichnet sein, dass für alle Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, juris Rn. 17 mwN).

    Eine Bezugnahme auf eine Listung außerhalb der Urteilsurkunde genügt hierfür nicht (vgl. zur Bezugnahme auf eine Asservatenliste, Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, aaO; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16, juris Rn. 2).

  • LG Köln, 23.05.2022 - 109 KLs 5/21
    Bei Taten, die weder durch das Konsumverhalten gefördert worden sind noch auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände, die hier nicht vorliegen (vgl. BGH; Urteil vom 18. Dezember 2019, Az. 2 StR 331/19; Beschluss vom 12. März 2014, Az. 4 StR 572/13; Beschluss vom 3. März 2016, Az. 4 StR 586/15).

    Ein solcher Zusammenhang fehlt insbesondere dann, wenn die Taten - wie hier - allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. BGH; Urteil vom 18. Dezember 2019, Az. 2 StR 331/19; Beschluss vom 3. März 2016, Az. 4 StR 586/15).

  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: symptomatischer

    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 ? 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208, 209 mwN; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40).

    Schließlich spricht besonders der hohe Organisationsgrad des über einen längeren Zeitraum betriebenen und auf eine erhebliche Größenordnung gerichteten - auch internationalen - Betäubungsmittelhandels gegen die ursächliche Verknüpfung zwischen Hang und Taten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, aaO; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, aaO, jeweils mwN; LK-StGB/Cirener, 13. Aufl., § 64 Rn. 45; MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 64 Rn. 41 mwN).

  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 284/20

    Beschränkung des Rechtsmittels (Anfechtung nur einzelner Verurteilungen);

    Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt hat die Staatsanwaltschaft ohnehin angegriffen (vgl. zur Beschränkung auf diese Maßregel: Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, juris Rn. 5 mwN).

    (2) Die Urteilsgründe belegen auch hinreichend, dass die Betäubungsmittelabhängigkeit des Angeklagten für die verfahrensgegenständlichen Taten mitursächlich war (vgl. zum Maßstab Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208, 209; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 262/18, juris Rn. 5; Urteil vom 20. September 2017 - 1 StR 112/17, NStZ 2018, 711, 712).

  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21

    Urteilsgründe (keine Nacherzählung des Gangs der Hauptverhandlung); Unterbringung

    Unter diesen Vorzeichen bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, Rn. 4; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 173, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208).
  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21

    Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit

    Angesichts des Umstands, dass der Angeklagte nach der Tat nur noch am Wochenende ein bis zwei Bier trank, liegt das Vorliegen eines alkoholbedingten Hanges im allein relevanten Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19 Rn. 6) keinesfalls auf der Hand.
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 310/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (vermindertes Hemmungsvermögen: mehrstufige

    Hierfür bedarf es neben konkreter Feststellungen auch einer am Fall orientierten Bewertung (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208; BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75; vom 15. Juli 2020 - 4 StR 89/20 Rn. 8; vom 8. Juli 2020 - 1 StR 196/20 Rn. 9; MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 64 Rn. 39 ff.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 64 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 493/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde

  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 77/20

    Schuldfähigkeit (Bejahung schwerer anderer seelischer Störung: Naheliegen einer

  • BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22

    Versuchte Nötigung (Rücktritt); gefährliche Körperverletzung (mittels einer das

  • BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20

    Strafzumessung (Begründung bei Verhängung einer gleich hohen Strafe wie im

  • BGH, 23.02.2022 - 6 StR 650/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht;

  • BGH, 30.03.2023 - 2 StR 479/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Gesamtschau,

  • BGH, 22.04.2021 - 1 StR 95/21

    Einziehung (erforderliche Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteil)

  • LG Köln, 30.09.2022 - 323 KLs 9/22
  • BGH, 13.04.2021 - 5 StR 70/21

    Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • LG Lüneburg, 10.11.2021 - 111 KLs 7/21
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