Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.03.2020

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   BGH, 12.02.2020 - StB 36/18   

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https://dejure.org/2020,7532
BGH, 12.02.2020 - StB 36/18 (https://dejure.org/2020,7532)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2020 - StB 36/18 (https://dejure.org/2020,7532)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - StB 36/18 (https://dejure.org/2020,7532)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 13 HmbSOG; § 13a HmbSOG; § 70 FamFG
    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Freiheitsentziehung nach Polizeirecht (Zulässigkeit; abdrängende Sonderzuweisung; amtsgerichtliche Gewahrsamsanordnung; Erledigung in der Hauptsache; Gefahr der Begehung oder Fortsetzung einer Straftat; Prognose; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 70 ff. FamFG, § ... 40 Abs. 1 Satz 2 VwGO, § 429 FamFG, § 70 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 10 Abs. 4 Satz 1, § 71 FamFG, § 62 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 72 Abs. 1 Satz 2, § 74 Abs. 2 FamFG, § 424 FamFG, § 62 Abs. 1, 2 Nr. 1 FamFG, § 428 Abs. 2 FamFG, Art. 2 Abs. 2 GG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Ingewahrsamnahme eines Betroffenen zur Verhinderung der unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat (hier: G20-Gipfel); Bemessung der Dauer der richterlichen ...

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung für Demonstranten während des G20-Gipfels in Hamburg: Anforderungen an die Gefahrenprognose bei polizeilicher Ingewahrsamnahme; Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot und Rechtmäßigkeit der ...

  • rav-polizeirecht.de

    Der Zeitraum einer Freiheitsentziehung ist an dem materiellen Grund der Ingewahrsamnahme auszurichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ingewahrsamnahme eines Betroffenen zur Verhinderung der unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat (hier: G20-Gipfel); Bemessung der Dauer der richterlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbeschwerde zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung für Demonstranten während des G20-Gipfels in Hamburg: Anforderungen an die Gefahrenprognose bei polizeilicher Ingewahrsamnahme; Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot und Rechtmäßigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hamburger Unterbringungsgewahrsam gegen Demonstranten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbeschwerde gegen die Gewahrsamsanordnung - und die Hauptsacheerledigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringungsgewahrsam nach Hamburger Ordnungsrecht - und ihre Überprüfung

  • lto.de (Kurzinformation)

    G20-Gegner scheitert mit Beschwerde

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 230
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12

    Anordnung von Sicherungshaft für einen aus Spanien eingereisten ghanaischen

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - StB 36/18
    Jedoch schlägt der Mangel nicht auf die von dem Gericht angeordnete Freiheitsentziehung durch; diese ergeht aufgrund eines Antrags der beteiligten Behörde in einem eigenen Verfahren unter selbständigen Voraussetzungen (s. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, juris Rn. 13; Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 428 Rn. 9; Haußleiter/Heidebach, FamFG, 2. Aufl., § 428 Rn. 10).

    Ihre Rechtmäßigkeit hängt allein davon ab, dass das für sie vorgeschriebene Verfahren eingehalten wird und die für sie bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, der Richter selbst also fehlerfrei vorgeht und entscheidet (s. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, aaO).

  • BGH, 19.04.2018 - StB 5/18

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den vom Amtsgericht angeordneten

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - StB 36/18
    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als - im Buch 1 enthaltene - allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24; vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262 f.; ferner Drews in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 1; Grotkopp in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - StB 36/18
    Die Unerlässlichkeit verlangt, dass die Gefahrenabwehr nur auf diese Weise möglich und nicht durch eine andere Maßnahme ersetzbar ist (s. BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88, BVerfGE 83, 24, 33 f.; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1974 - I C 31.72, BVerwGE 45, 51, 56; ferner Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl., Kapitel E Rn. 487).
  • OLG Hamburg, 21.05.1997 - 2 Wx 16/97
    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - StB 36/18
    Der Fortfall der Beschwer wirkt sich insoweit nicht auf die Zulässigkeit der Beschwerde aus (vgl. Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 21. Mai 1997 - 2 Wx 16/97, NJW 1998, 2231 f.).
  • BGH, 08.09.2016 - StB 26/16

    Keine Statthaftigkeit der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - StB 36/18
    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als - im Buch 1 enthaltene - allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24; vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262 f.; ferner Drews in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 1; Grotkopp in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - StB 36/18
    Ebenso kann dahinstehen, inwieweit trotz der Außervollzugsetzung der Freiheitsentziehung (§ 424 FamFG) die Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FamFG - was freilich naheliegt (zur Grundrechtsrelevanz von Haftverschonungsauflagen im Rahmen der Untersuchungshaft s. etwa BVerfG, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05, NJW 2006, 668, 669; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2019 - StB 1/19, juris Rn. 8) - erfüllt sind.
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - StB 36/18
    Da das Landgericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, hängt ihre Zulässigkeit nicht davon ab, ob sie mit dem weiterverfolgten Fortsetzungsfeststellungsantrag - abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 13a Abs. 2 Satz 3 HmbSOG oder des § 62 FamFG - auch ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthaft wäre (vgl. BGH, Beschlüsse 10 11 vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 727; vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, juris Rn. 9; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 70 Rn. 46 mwN).
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - StB 36/18
    Diese formelle Beschwer genügt; deshalb ist insoweit ohne Bedeutung, ob auch für die Beschwerde die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen (s. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138 f.; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 74 Rn. 6; ferner BGH, Beschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 623/11, NJW 2012, 2039 Rn. 3).
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 623/11

    Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft: Beschwerdeberechtigung

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - StB 36/18
    Diese formelle Beschwer genügt; deshalb ist insoweit ohne Bedeutung, ob auch für die Beschwerde die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen (s. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138 f.; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 74 Rn. 6; ferner BGH, Beschluss vom 18. April 2012 - XII ZB 623/11, NJW 2012, 2039 Rn. 3).
  • OLG Rostock, 21.08.2007 - 3 W 102/07

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme beim G8-Gipfel:

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - StB 36/18
    Daher kommt es nicht darauf an, ob und unter welchen Voraussetzungen es für eine solche Prognoseentscheidung ausreichend sein kann, dass ein Betroffener Teil einer gewalttätigen und weiterhin gewaltbereiten, nach außen homogen erscheinenden Gruppe war, ohne dass ihm persönlich eine konkrete eigene Gewalthandlung nachgewiesen werden kann (s. hierzu OLG Rostock, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 W 102/07, juris Rn. 19; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl., Kapitel E Rn. 488).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

  • BGH, 07.02.2019 - StB 1/19

    Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls (verfassungsrechtliche

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

  • BGH, 10.03.2021 - 3 ZB 5/20

    Ingewahrsamnahme einer Person als Teil einer Gruppe überwiegend schwarz

    Die wirksam auf die Feststellung der Rechtmäßigkeit des richterlichen Gewahrsams beschränkte Rechtsbeschwerde der Betroffenen ist zwar statthaft und auch im Übrigen zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231 mwN), bleibt aber in der Sache erfolglos.

    Der angefochtene Beschluss hält der rechtlichen Nachprüfung stand (zum Prüfungsgegenstand der Rechtsbeschwerde und den inzident zu prüfenden Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, aaO mwN).

    Ausreichend ist die tatsachengestützte Überzeugung von der hohen Wahrscheinlichkeit einer künftigen Tatbegehung (s. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231 mwN).

    Die Unerlässlichkeit verlangt, dass die Gefahrenabwehr nur auf diese Weise möglich und nicht durch eine andere Maßnahme ersetzbar ist (s. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 232 mwN).

    Nach den hierfür geltenden Grundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 232 mwN) erweist es sich als rechtsfehlerfrei, dass das Landgericht die vom Amtsgericht angeordnete Fortdauer des Gewahrsams - für maximal 20 Stunden und 48 Minuten - bis längstens zum 9. Juli 2017 um 20 Uhr, dem Folgetag des G20-Gipfels, für rechtmäßig erklärt hat.

    Der in der Rechtsbeschwerdebegründung gezogene pauschale Vergleich zum Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 in der Sache StB 36/18 (NStZ-RR 2020, 230) vermag dem Rechtsmittel daher nicht zum Erfolg zu verhelfen.

  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 8/19

    Maximal zulässiger Zeitraum einer landesgesetzlich angeordneten

    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als - im 1. Buch enthaltene - allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231; ferner Prütting/Helms/Drews, FamFG, 5. Aufl., § 429 Rn. 1; BeckOK PolG NRW/Basteck, 16. Edition, § 36 Rn. 47).

    Einzig für den Fall der Hauptsacheerledigung nach Erlass der Beschwerdeentscheidung gilt, dass neben diesem Erkenntnis die Rechtmäßigkeit der Gewahrsamsanordnung selbst Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens sein kann (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231; vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, juris Rn. 4 mwN).

  • BGH, 08.02.2022 - 3 ZB 4/21

    Polizeilicher Unterbringungsgewahrsam in Nordrhein-Westfalen gegen einen

    Ob die amtsgerichtliche Anordnung des Gewahrsams zu Recht ergangen ist, ist dabei - anders als im Fall der Erledigung nach Erlass der Beschwerdeentscheidung - lediglich inzident zu untersuchen (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231; vom 17. Dezember 2020 - III ZB 7/19, NStZ-RR 2021, 226, 227 mwN).
  • BGH, 10.06.2020 - StB 23/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    1. Soweit die Rechtsbeschwerde zulässig ist, ist sie auch begründet (zum Prüfungsgegenstand vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, juris Rn. 13).

    Vielmehr lagen sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen vor (zu § 13a Abs. 2 Satz 3 HmbSOG s. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, juris Rn. 16).

    Ihre Rechtmäßigkeit hängt allein davon ab, dass das für sie vorgeschriebene Verfahren eingehalten wird und die für sie bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, der Richter selbst also fehlerfrei vorgeht und entscheidet (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, juris Rn. 13; vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, juris Rn. 31 f.).

    Die vom Landgericht festgestellten Tatsachen reichen nicht aus, um prüfen zu können, ob zum maßgeblichen Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Entscheidung die rechtlichen Voraussetzungen des Unterbindungsgewahrsams nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 HmbSOG erfüllt waren (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, juris Rn. 19 ff.).

  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19

    Rüge der Rechtsverletzung durch die Gewahrsamsanordnung des Amtsgerichts wegen

    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als - im 1. Buch enthaltene - allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231; ferner Prütting/Helms/Drews, FamFG, 5. Aufl., § 429 Rn. 1; BeckOK PolG NRW/Basteck, 16. Edition, § 36 Rn. 47).

    Einzig für den Fall der Hauptsacheerledigung nach Erlass der Beschwerdeentscheidung gilt, dass neben diesem Erkenntnis die Rechtmäßigkeit der Gewahrsamsanordnung selbst Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens sein kann (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231; vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, juris Rn. 4 mwN).

  • BGH, 13.11.2023 - 3 ZB 2/22

    Zulässigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen durch die Polizei;

    Da der Betroffene die - rechtmäßige - Wegweisung nicht akzeptierte und ihr keine Folge leistete, war die Ingewahrsamnahme zum Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Entscheidung die einzige Möglichkeit und damit unerlässlich, um den Platzverweis beziehungsweise das Aufenthaltsverbot durchzusetzen (vgl. zum Begriff der Unerlässlichkeit BGH, Beschlüsse vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 24; vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 232 mwN).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 ZB 2/21

    Freiheitsentziehung nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HSOG

    Die Begehung oder Fortsetzung steht insbesondere dann unmittelbar bevor, wenn die Person früher mehrfach in vergleichbarer Lage mit einer derartigen Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat als Störer in Erscheinung getreten und nach den Umständen eine Wiederholung zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231).

    Die Unerlässlichkeit verlangt, dass die Gefahrenabwehr nur auf diese Weise möglich und nicht durch eine andere Maßnahme ersetzbar ist (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 232 mwN).

  • OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 7 WF 1114/21

    Antrag auf Anordnung von Maßnahmen nach dem GewSchG gegen hoheitliches Handeln

    Eine abdrängende Sonderzuweisung nach § 40 Abs. 1 S. 2 VwGO liegt ebenfalls nicht vor (vgl. hierzu etwa BGH NStZ-RR 2020, 230).
  • BGH, 22.09.2021 - 3 ZB 2/20

    Polizeiliche Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in

    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als - im Buch 1 enthaltene - allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231; vom 30. April 2020 - StB 17/17, juris Rn. 8; BeckOK PolG NRW/Basteck, 19. Ed., § 36 Rn. 30 unter Verweis auf LT-Drucks. 14/10089, 34; ferner Prütting/Helms/Drews, FamFG, 5. Aufl., § 429 Rn. 1; Bahrenfuss/Grotkopp, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BGH, 17.05.2023 - 3 ZA 1/21

    Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

    Damit ist wegen des fragmentarischen Charakters der Regelungen im 7. Buch des FamFG, die ihrerseits eine Geltung des Allgemeinen Teils des FamFG (1. Buch) voraussetzen, zugleich implizit auch die entsprechende Geltung der Vorschriften des 1. Buches des FamFG angeordnet worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - III ZB 2/20, NStZ-RR 2022, 23; vom 11. August 2021 - III ZB 2/21, juris Rn. 9; vom 4. Mai 2021 - III ZB 1/21, juris Rn. 9 mwN; vom 17. Dezember 2020 - III ZB 7/19, NStZ-RR 2021, 226, 227; vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, NStZ-RR 2020, 230, 231).
  • VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2020 - 1 StR 73/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11030
BGH, 31.03.2020 - 1 StR 73/20 (https://dejure.org/2020,11030)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2020 - 1 StR 73/20 (https://dejure.org/2020,11030)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2020 - 1 StR 73/20 (https://dejure.org/2020,11030)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 97 Abs. 3 AufenthG, § 97 Abs. 2 AufenthG, § 46 Abs. 3 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsteiliges, planvolles und koordiniertes Vorgehen der Beteiligten einer Bande als Voraussetzung des Tatbestands der bandenmäßigen Begehung des Einschleusens von Ausländern bzgl. Strafzumessung

  • rewis.io

    Banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender Berücksichtigung der bandenmäßigen Begehung

  • rechtsportal.de

    Arbeitsteiliges, planvolles und koordiniertes Vorgehen der Beteiligten einer Bande als Voraussetzung des Tatbestands der bandenmäßigen Begehung des Einschleusens von Ausländern bzgl. Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    Arbeitsteiliges, planvolles und koordiniertes Vorgehen der Beteiligten einer Bande als Voraussetzung des Tatbestands der bandenmäßigen Begehung des Einschleusens von Ausländern bzgl. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de

    Banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender Berücksichtigung der bandenmäßigen Begehung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 230
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.2015 - 5 StR 140/15

    Minder schwerer Fall des Computerbetruges (besonders werthaltiges, da

    Auszug aus BGH, 31.03.2020 - 1 StR 73/20
    Der Tatbestand der bandenmäßigen Begehung nach § 97 Abs. 2 AufenthG setzt gerade das arbeitsteilige, planvolle und koordinierte Vorgehen der Beteiligten einer organisierten Bande voraus und darf daher nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 5 StR 140/15 Rn. 3).
  • BGH, 09.06.2020 - 5 StR 188/20

    Einziehungsentscheidung als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird zu bedenken haben, dass zum einen bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist, das Vorliegen eines vertypten Strafmilderungsgrundes ausdrücklich einzustellen ist, und zum anderen bei Bandentaten die straferschwerende Erwägung, diese seien arbeitsteilig begangen worden, rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 StR 73/20; Urteil vom 17. Juni 2015 - 5 StR 140/15, wistra 2015, 350).
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