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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19   

Zitiervorschläge
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BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19 (https://dejure.org/2020,15966)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - 3 StR 630/19 (https://dejure.org/2020,15966)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - 3 StR 630/19 (https://dejure.org/2020,15966)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 55 Abs. 1 StGB, § 56g Abs. 1 StGB, § 142 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO, §§ 460, 462 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung zu dem maßgeblichen Zeitpunkt der tatrichterlichen Sachentscheidung i.R.d. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Einbeziehung einer Bewährungsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Vorliegen der Voraussetzungen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung zu dem maßgeblichen Zeitpunkt der tatrichterlichen Sachentscheidung i.R.d. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Einbeziehung einer Bewährungsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 242
  • StV 2021, 293
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.09.2019 - 3 StR 341/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Vielmehr legen es die Urteilsgründe nahe, dass die Voraussetzungen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 StGB zu dem - maßgeblichen - Zeitpunkt der tatrichterlichen Sachentscheidung (Senat, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19 -, juris Rdn. 7) bestanden haben.

    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist die Anwendung des § 55 StGB zwingend (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19 -, juris Rdn. 12; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 55 Rdn. 34 m.w.N.).

  • BGH, 15.12.2015 - 1 StR 562/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Einbeziehung einer Bewährungsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Dass die Bewährungsfrist zum Urteilszeitpunkt bereits abgelaufen war, steht der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe von Rechts wegen ebenso wenig entgegen wie der Umstand, dass eine neu zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr aussetzungsfähig ist (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 562/15 -, juris Rdn. 4; BayObLG, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 5St RR 138/01 -, juris Rdn. 21; Fischer a.a.O., Rdn. 6); sich etwa aus dem Spannungsverhältnis von § 55 StGB und § 56g Abs. 1 StGB ergebende Härten, wie die einem Widerruf der Strafaussetzung gleichkommende Wirkung der Einbeziehung, sind erst bei der Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe zu bedenken und zu gewichten (BGH a.a.O., juris Rdn. 5).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 358/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zurückverweisung; Anwendungsbereich des

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Abweichend von dem der Entscheidung des Senats vom 29. November 2011 (3 StR 358/11 (juris Rdn. 5)) zugrunde liegenden Sachverhalt liegt es auch nahe, dass in Ermangelung einer Erledigung der Gesamtfreiheitsstrafe aus der Verurteilung des Amtsgerichts Trier vom 13. Februar 2012 zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils jedenfalls eine Gesamtstrafe zu bilden ist, zumal ein bloßer Härteausgleich selbst dann nicht in Betracht käme, wenn die Restfreiheitsstrafe zwischenzeitlich nicht widerrufen, sondern erlassen worden sein sollte, da insoweit der Vollstreckungsstand des gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteils zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils maßgeblich ist (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18 -, juris Rdn. 4 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 439/18 -, juris Rdn. 5 m.w.N.; Fischer a.a.O., Rdn. 6a m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2018 - 3 StR 489/18

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (gesamtstrafenfähiges Urteil; Zäsurwirkung)

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Abweichend von dem der Entscheidung des Senats vom 29. November 2011 (3 StR 358/11 (juris Rdn. 5)) zugrunde liegenden Sachverhalt liegt es auch nahe, dass in Ermangelung einer Erledigung der Gesamtfreiheitsstrafe aus der Verurteilung des Amtsgerichts Trier vom 13. Februar 2012 zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils jedenfalls eine Gesamtstrafe zu bilden ist, zumal ein bloßer Härteausgleich selbst dann nicht in Betracht käme, wenn die Restfreiheitsstrafe zwischenzeitlich nicht widerrufen, sondern erlassen worden sein sollte, da insoweit der Vollstreckungsstand des gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteils zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils maßgeblich ist (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18 -, juris Rdn. 4 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 439/18 -, juris Rdn. 5 m.w.N.; Fischer a.a.O., Rdn. 6a m.w.N.).
  • BGH, 16.10.2018 - 3 StR 439/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Abweichend von dem der Entscheidung des Senats vom 29. November 2011 (3 StR 358/11 (juris Rdn. 5)) zugrunde liegenden Sachverhalt liegt es auch nahe, dass in Ermangelung einer Erledigung der Gesamtfreiheitsstrafe aus der Verurteilung des Amtsgerichts Trier vom 13. Februar 2012 zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils jedenfalls eine Gesamtstrafe zu bilden ist, zumal ein bloßer Härteausgleich selbst dann nicht in Betracht käme, wenn die Restfreiheitsstrafe zwischenzeitlich nicht widerrufen, sondern erlassen worden sein sollte, da insoweit der Vollstreckungsstand des gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteils zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils maßgeblich ist (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18 -, juris Rdn. 4 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 439/18 -, juris Rdn. 5 m.w.N.; Fischer a.a.O., Rdn. 6a m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (keine Annahme der fiktiven Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Die unter Einbeziehung sämtlicher in den genannten Urteilen verhängten amtsgerichtlichen Einzelstrafen (BGH, Urteil vom 6. März 2012 - 1 StR 530/11 -, juris Rdn. 9) gebildete Gesamtfreiheitsstrafe hätte niedriger ausfallen können als die Summe der beiden Gesamtfreiheitsstrafen aus dem angefochtenen Urteil und dem des Amtsgerichts Trier vom 13. Februar 2012.
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07

    Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Die Möglichkeit eines Widerrufs der Bewährung kann auf Grundlage der Urteilsfeststellungen ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, weil der Angeklagte offenbar innerhalb der Bewährungszeit wegen eines Vorsatzdeliktes gemäß § 142 StGB, wenn auch nur zu einer Geldstrafe (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 -, juris Rdn. 13), verurteilt worden ist (UA S. 10) und der Angeklagte diese Tat auch innerhalb der Bewährungszeit begangen haben könnte.
  • BayObLG, 12.06.2001 - 5St RR 138/01

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
    Dass die Bewährungsfrist zum Urteilszeitpunkt bereits abgelaufen war, steht der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe von Rechts wegen ebenso wenig entgegen wie der Umstand, dass eine neu zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr aussetzungsfähig ist (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 562/15 -, juris Rdn. 4; BayObLG, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 5St RR 138/01 -, juris Rdn. 21; Fischer a.a.O., Rdn. 6); sich etwa aus dem Spannungsverhältnis von § 55 StGB und § 56g Abs. 1 StGB ergebende Härten, wie die einem Widerruf der Strafaussetzung gleichkommende Wirkung der Einbeziehung, sind erst bei der Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe zu bedenken und zu gewichten (BGH a.a.O., juris Rdn. 5).
  • BGH, 29.06.2022 - 1 StR 130/22

    Vorlageverfahren zum EuGH; nachträgliche Berücksichtigung einer in einem anderen

    Die Anwendung des § 55 StGB durch das Tatgericht ist zwingend, wenn die Voraussetzungen vorliegen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19 Rn. 2, ECLI:DE:BGH:2020:070420B3STR630.19.0).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (revisionsrechtliche Überprüfung:

    Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293 Rn. 2; vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, juris Rn. 4; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15635
BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20 (https://dejure.org/2020,15635)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2020 - 2 StR 65/20 (https://dejure.org/2020,15635)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20 (https://dejure.org/2020,15635)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB
    Reihenfolge der Vollstreckung (Entscheidung über die Anrechnung verbüßter Untersuchungshaft); Anrechnung der Untersuchungshaft (Anrechnung durch die Vollstreckungsbehörde: Ausnahme, wenn wegen der Dauer der erlittenen Untersuchungshaft kein Raum für einen Vorwegvollzug ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 64 StGB, § 67 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Gesamtfreiheitsstrafen vor der Maßregel

  • rewis.io

    Reihenfolge der Vollstreckung: Vorwegvollzug bei mehreren in einem Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafen

  • rechtsportal.de

    StGB § 67 Abs. 2 S. 2-3
    Entfallen der Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Gesamtfreiheitsstrafen vor der Maßregel

  • datenbank.nwb.de

    Reihenfolge der Vollstreckung: Vorwegvollzug bei mehreren in einem Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.2018 - 2 StR 330/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Anordnung des Vorweckvollzugs)

    Auszug aus BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20
    Ebenso ist die erste ausgeurteilte Gesamtfreiheitsstrafe auch bei der durch § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB geregelten Bemessung des vor der Maßregel zu vollziehenden Teils der Strafe zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - 2 StR 330/18; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).

    Jede andere Entscheidung würde der Möglichkeit einer Entlassung des Angeklagten nach Vollstreckung der Hälfte der Gesamtfreiheitsstrafen zuwiderlaufen (Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2018 - 2 StR 330/18).

  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Auszug aus BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20
    Anders verhält es sich jedoch ausnahmsweise dann, wenn - wie hier - wegen der Dauer der erlittenen Untersuchungshaft kein Raum für einen Vorwegvollzug verbleibt und sich dieser mithin erledigt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, juris Rn. 29 mwN).
  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 499/09

    Gesamtstrafenbildung (Zäsur; Bildung zweier Gesamtstrafen); Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20
    Ebenso ist die erste ausgeurteilte Gesamtfreiheitsstrafe auch bei der durch § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB geregelten Bemessung des vor der Maßregel zu vollziehenden Teils der Strafe zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - 2 StR 330/18; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 26.05.2020 - 2 StR 65/20
    Da die für die Berechnung des Vorwegvollzugs erforderlichen Grundlagen sämtlich rechtsfehlerfrei festgestellt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Maßregelausspruch 1), kann der Senat in der Sache selbst entscheiden.
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    In diesem Fall wird es zu prüfen haben, ob im Zeitpunkt seiner Entscheidung die Dauer der bis dahin vollzogenen Untersuchungshaft der Dauer des gebotenen Vorwegvollzugs entspricht oder sie übersteigt; dann hätte eine Vorwegvollzugsanordnung zu unterbleiben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 2 StR 134/21, juris Rn. 4; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20, NStZ-RR 2020, 242, 243; vom 6. März 2019 - 3 StR 594/18, juris Rn. 3; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 67 Rn. 9a aE; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 67 Rn. 94 mwN).
  • BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlende Feststellungen zum

    Werden in einem Urteil wegen der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung zwei (Gesamt-) Strafen verhängt, so ist - anders als in den Fällen der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen aus verschiedenen Urteilen - die Vorschrift über die Reihenfolge der Vollstreckung (§ 67 StGB) auf beide Strafen anzuwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20, NStZ-RR 2020, 242, 243; vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21

    Versagung einer Strafrahmenminderung bei vom Täter zu verantwortender Berauschung

    Zwar ist die Strafkammer im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass bei paralleler Verhängung mehrerer getrennter Freiheitsstrafen in einem Urteil wegen der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung Grundlage für die Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs die Summe der im Urteil ausgesprochenen Freiheitsstrafen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2021 - 4 StR 337/21, juris Rn. 5; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20, NStZ-RR 2020, 242, 243; vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, NStZ-RR 2011, 106, 107).
  • LG Magdeburg, 16.04.2021 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

    Aufgrund der Zäsurwirkung, die aus dem noch nicht erledigten rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts H.leben vom 19.05.2020 (Az.: 3 Cs 720 Js 8558/20 - 214/20) folgt, ist ein etwaiger Vorwegvollzug gemäß § 67 StGB auf beide hiesig erkannte Freiheitsstrafen anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.09.2021 - 6 StR 433/21

    Berechnung des Vorwegvollzuges bei nicht eindeutig prognostizierter Therapiedauer

    Die Anordnung des Vorwegvollzugs muss allerdings entfallen, wenn sich dieser - wie hier - durch die vom Angeklagten seit seiner Festnahme am 16. November 2020 erlittene Haft zwischenzeitlich erledigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 5 StR 38/17; vom 6. März 2019 - 3 StR 594/18; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20).
  • LG Magdeburg, 18.11.2020 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

    Aufgrund der Zäsurwirkung, die aus dem noch nicht erledigten rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts H.leben vom 19.05.2020 (Az.: 3 Cs 720 Js 8558/20 - 214/20) folgt, ist ein etwaiger Vorwegvollzug gemäß § 67 StGB auf beide hiesig erkannte Freiheitsstrafen anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20 -, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2020 - 4 StR 13/20   

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https://dejure.org/2020,9282
BGH, 07.04.2020 - 4 StR 13/20 (https://dejure.org/2020,9282)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - 4 StR 13/20 (https://dejure.org/2020,9282)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - 4 StR 13/20 (https://dejure.org/2020,9282)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 3 StGB, § 54 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Einzelstrafen mit Anm. des Senats zur Einbeziehung einer Geldstrafe

  • rewis.io

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Einbeziehung einer Geldstrafe mit nicht bestimmter Tagessatzhöhe

  • rechtsportal.de

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Einzelstrafen mit Anm. des Senats zur Einbeziehung einer Geldstrafe

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Einzelstrafen mit Anm. des Senats zur Einbeziehung einer Geldstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Einbeziehung einer Geldstrafe mit nicht bestimmter Tagessatzhöhe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtfreiheitsstrafe - und die Einbeziehung früherer Geldstrafen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 242
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