Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 19.05.2020

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   BGH, 13.05.2020 - 4 StR 607/19   

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BGH, 13.05.2020 - 4 StR 607/19 (https://dejure.org/2020,15629)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2020 - 4 StR 607/19 (https://dejure.org/2020,15629)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 4 StR 607/19 (https://dejure.org/2020,15629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht und zum tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte

  • rewis.io

    Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte: Vorsätzlich herbeigeführtes Auffahren eines Polizeifahrzeugs durch anlassloses plötzliches Abbremsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte - Anlassloses plötzliches Abbremsen im Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte: Vorsätzlich herbeigeführtes Auffahren eines Polizeifahrzeugs durch anlassloses plötzliches Abbremsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 288
  • StV 2021, 571 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 337/62
    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 4 StR 607/19
    Denn das plötzliche Abbremsen erfüllt jedenfalls die Tatbestandsvoraussetzungen für ein Widerstandleisten mit Gewalt im Sinne von § 113 Abs. 1 Alternative 1 StGB, da insoweit der Einsatz von körperlich wirkender Kraft gegen Sachen ausreicht, wenn er mittelbar gegen die Person wirkt (BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 337/62, BGHSt 18, 133, 134; BGH, Beschluss vom 21. September 1983 ? 3 StR 224/83; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 113 Rn. 23).
  • RG, 18.06.1925 - III 213/25

    1. Zum Begriff des Angriffs im § 227 StGB. 2. Notwehr im Raufhandel.

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 4 StR 607/19
    Ein tätlicher Angriff im Sinne von § 114 Abs. 1 StGB setzt eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung voraus (RGSt 41, 181, 182; RGSt 59, 264, 265 jeweils zu § 113 Abs. 1 StGB aF; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 4 RVs 9/19 Rn. 12; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 114 Rn. 5; SSW-StGB/Fahl, 4. Aufl., § 114 Rn. 5; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 114 Rn. 2; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 30. Aufl., § 114 Rn. 4; Leipziger Kommentar/Rosenau, 12. Aufl., § 113 Rn. 26).
  • OLG Hamm, 12.02.2019 - 4 RVs 9/19

    Tätlicher Angriff; Vorsatz; Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 4 StR 607/19
    Ein tätlicher Angriff im Sinne von § 114 Abs. 1 StGB setzt eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung voraus (RGSt 41, 181, 182; RGSt 59, 264, 265 jeweils zu § 113 Abs. 1 StGB aF; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 4 RVs 9/19 Rn. 12; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 114 Rn. 5; SSW-StGB/Fahl, 4. Aufl., § 114 Rn. 5; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 114 Rn. 2; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 30. Aufl., § 114 Rn. 4; Leipziger Kommentar/Rosenau, 12. Aufl., § 113 Rn. 26).
  • BGH, 21.09.1983 - 3 StR 224/83

    Entbehrlichkeit eines gesonderten Freispruchs wegen eines tateinheitlichen

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 4 StR 607/19
    Denn das plötzliche Abbremsen erfüllt jedenfalls die Tatbestandsvoraussetzungen für ein Widerstandleisten mit Gewalt im Sinne von § 113 Abs. 1 Alternative 1 StGB, da insoweit der Einsatz von körperlich wirkender Kraft gegen Sachen ausreicht, wenn er mittelbar gegen die Person wirkt (BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 337/62, BGHSt 18, 133, 134; BGH, Beschluss vom 21. September 1983 ? 3 StR 224/83; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 113 Rn. 23).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90

    Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 4 StR 607/19
    Die Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO), mit der die Nichteinholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens beanstandet wird, ist bereits deshalb unzulässig, weil es an einer konkreten Tatsachenbehauptung fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1990 - 1 StR 324/90; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 102).
  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 4 RVs 88/19

    Widerstand; Vollstreckungsbeamte; tätlicher Angriff; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 4 StR 607/19
    Vielmehr wurde der tätliche Angriff lediglich aus § 113 Abs. 1 Alternative 2 StGB herausgelöst und in § 114 Abs. 1 StGB neu gefasst, ohne dass hierbei eine inhaltliche Änderung des Begriffsverständnisses beabsichtigt gewesen wäre (vgl. BTDrucks. 18/11161, S. 12; OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2019 - III-4 RVs 88/19 Rn. 17 ff.; SSW, aaO Rn. 1; Leipold/Tsambikakis/Zöller-Barton, Anwaltkommentar StGB, 3. Aufl., § 114 Rn. 7 mwN).
  • RG, 17.03.1908 - II 74/08

    Kann ein Angriff gegen einen Forstbeamten vorliegen, wenn der Täter auf den

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - 4 StR 607/19
    Ein tätlicher Angriff im Sinne von § 114 Abs. 1 StGB setzt eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung voraus (RGSt 41, 181, 182; RGSt 59, 264, 265 jeweils zu § 113 Abs. 1 StGB aF; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 4 RVs 9/19 Rn. 12; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 114 Rn. 5; SSW-StGB/Fahl, 4. Aufl., § 114 Rn. 5; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 114 Rn. 2; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 30. Aufl., § 114 Rn. 4; Leipziger Kommentar/Rosenau, 12. Aufl., § 113 Rn. 26).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 1 ORs 35 Ss 57/23

    Zufahren auf Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes als Widerstand gegen eine

    Indem der Angeklagte auf die in einer Entfernung von 3-4 Metern vor ihm stehende Zeugin P. zügig zufuhr, so dass diese zur Seite springen musste, um nicht vom Fahrzeug erfasst zu werden, hat er zur Verhinderung oder Erschwerung der Diensthandlung gegen diese materielle Zwangsmittel angewandt (vgl. BGH Beschl. v. 9.11.2022 - 4 StR 272/22, BeckRS 2022, 35746 m.w.N; Rosenau in LK-StGB, 13. Aufl. Rn. 23 m.w.N.), zugleich - tateinheitlich - mit feindseligem Willen unmittelbar auf deren Körper in einer Weise eingewirkt und sie somit bei ihrer Diensthandlung i. S. v. § 114 Abs. 1 StGB tätlich angegriffen (BGH Beschl. v. 13.05.2020 - 4 StR 607/19, BeckRS 2020, 13163, Beschl. v. 11.06.2020 - 5 StR 157/20, BeckRS 2020, 13939; OLG Hamm Beschl. v. 12.02.2019 - 4 RVs 9/19 - BeckRS 2019, 3129; Fischer, StGB.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16874
OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20 (https://dejure.org/2020,16874)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20 (https://dejure.org/2020,16874)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 2 AuslA 3/20 (https://dejure.org/2020,16874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 IRG, Art 54 SDÜ, Art 9 EurAuslÜbk, Art 8 D-USA AuslVertrG
    Unzulässigkeit der Auslieferung eines EU-Bürgers an einen Drittstaat wegen in EU bereits sanktionierter Tat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Gemeinsames europäisches Strafrecht bekräftigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Verbot der doppelten Bestrafung - und seine Anwendung bei EU-Bürgern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames europäisches Strafrecht: Doppelbestrafungsverbot ist EU-weit anzuwenden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames europäisches Strafrecht

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-436/04

    Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20
    Als eine Tat im Sinne von Art. 54 SDÜ ist ein Komplex unlösbar miteinander verbundener Tatsachen, unabhängig von der Qualifizierung dieser Tatsachen oder dem rechtlich geschützten Interesse, zu verstehen (vgl. hierzu EuGH NJW 2006, 1781).
  • EuGH, 10.04.2018 - C-191/16

    Pisciotti - Kein gleichwertiger Auslieferungsschutz wie bei Deutschen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20
    In seinem Urteil vom 10.04.2018 (Az.: C-191/16, sog. "Pisciotti"-Urteil) hat der EuGH diesen Grundsatz nochmals untermauert und auch auf solche Fälle ausgedehnt, in denen der ersuchte EU-Mitgliedstaat ein internationales Abkommen mit einem Drittstaat hinsichtlich der Auslieferung - wie im vorliegenden Fall Deutschland mit den USA - abgeschlossen hat.
  • EuGH, 06.09.2016 - C-182/15

    Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20
    Der EuGH hat mit Urteil vom 06.09.2016 (Az.: C-182/15, sog. "Petruhhin"-Urteil) festgelegt, dass ein EU-Mitgliedstaat im Rahmen eines Auslieferungsersuchens eines Drittstaates dem Informationsaustausch mit dem EU-Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Verfolgte hat, Vorzug einzuräumen hat, um so dem Heimatstaat des Verfolgten die Möglichkeit einzuräumen, anstellte einer Auslieferung seines Staatsbürgers dessen Strafverfolgung selbst durchzuführen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19

    Generalanwalt Bobek: Das im Schengen-Raum geltende Verbot der Doppelbestrafung

    38 Vgl. in diesem Sinne auch den kürzlich ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 19. Mai 2020 (2 AuslA 3/20, ECLI:DE:OLGHE:2020:0519.2AUSLA3.20.00; oder NStZ-RR 2020, 288), mit dem jenes Gericht den nationalen Auslieferungshaftbefehl aufgehoben hat (und die Auslieferung an die USA gemäß einem bilateralen deutsch-US-amerikanischen Abkommen abgelehnt hat), weil die gesuchte Person, ein italienischer Staatsangehöriger, bereits wegen derselben Taten, die auch Gegenstand des Auslieferungsersuchens der USA an Italien waren, verfolgt worden sei, woraus sich nach Ansicht des OLG Frankfurt ergab, dass nach dem Grundsatz ne bis in idem auch in anderen Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands, ein Auslieferungsverbot griff und den letzteren Mitgliedstaat an einer Auslieferung gemäß dem bilateralen Abkommen hinderte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 10 S 48.20

    Auslieferung eines Deutschen durch Slowenien an die USA; einstweilige Anordnung;

    Schon deshalb kann der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 AuslA 3/20 -, juris Rn. 19 - 22), auf die sich der Antragsteller beruft (Schriftsatz vom 9. Juni 2020, S. 1 - 3) und die auch der angefochtene Beschluss anführt (BA S. 7), nicht gefolgt werden, soweit sie eine andere Auffassung vertritt.
  • BGH, 27.09.2022 - 2 ARs 189/22

    Auslieferungsverfahren (örtliche Zuständigkeit: Zuständigkeitsbestimmung durch

    Die Auslieferung ist nicht wegen eines endgültigen Auslieferungshindernisses wie etwa nach § 9 Nr. 2 IRG i.V.m. § 82 IRG wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung nach deutschem Recht (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2015, 187) oder gemäß Art. 54 SDÜ aufgrund des Verbots der Doppelbestrafung (vgl. OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2020, 288) oder einem anderen nicht behebbaren Hindernis für unzulässig erklärt worden.
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