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   BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20   

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https://dejure.org/2020,28553
BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20 (https://dejure.org/2020,28553)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2020 - 4 StR 288/20 (https://dejure.org/2020,28553)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2020 - 4 StR 288/20 (https://dejure.org/2020,28553)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 32 StGB; § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen einer rechtswidrigen Tat: Rechtfertigung durch Notwehr, Notwehrprovokation; Gefährlichkeitsprognose; Voraussetzungen der wiederholten Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 241 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 63 StGB, § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 32 StGB, § 67d Abs. 2 Satz 1 und 3, § 68 Abs. 2, § 68b Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Steuerungsfähigkeit eines Beschuldigten aufgrund der festgestellten Intelligenzminderung und des Alkoholkonsums; Gefahrenprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren gegen schuldunfähigen Täter: Notwehrlage bei Messerverletzungen während einer Auseinandersetzung eines Untergebrachten mit dem Bezugspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 336
  • StV 2021, 236
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20
    Ob ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff vorliegt, bestimmt sich nach der objektiven Sachlage (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270; Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204 mwN).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20
    Die dazu notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln; sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 166/20, Rn. 8; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, Rn. 7; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, Rn. 9 mwN).
  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 166/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20
    Die dazu notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln; sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 166/20, Rn. 8; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, Rn. 7; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, Rn. 9 mwN).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15

    Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20
    Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung stand (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 ? 5 StR 564/15, NStZ-RR 2017, 276 mwN).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 58/13

    Unzureichende Beweiswürdigung (fehlende Erörterung der Umstände der

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20
    Dabei ist auch in Erwägung zu ziehen, inwieweit neu zu Tage getretenen Betreuungs- und Kontrollbedürfnissen durch eine Anpassung der bisherigen Unterbringung Genüge getan werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-RR 2017, 170; Beschluss vom 9. April 2013 - 5 StR 58/13, Rn. 11; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10, NStZ-RR 2011, 41, 42 mwN).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20
    Die dazu notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln; sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 166/20, Rn. 8; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, Rn. 7; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, Rn. 9 mwN).
  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96

    Rechtswidrige Handlung - Rechtfertigungsgrund

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20
    Eine rechtswidrige Tat liegt dann nicht vor, wenn sich der Täter auf einen Rechtfertigungsgrund berufen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18, Rn. 17; Beschluss vom 26. April 1996 - 3 StR 113/96, NStZ 1996, 433, 434 mwN).
  • BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93

    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage;

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20
    Eine von Rechts wegen hinzunehmende oder ihrerseits durch Notwehr gerechtfertigte Tat ist kein ein Notwehrrecht begründender rechtswidriger Angriff (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 ? 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599, 600; Urteil vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 376).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20
    Eine von Rechts wegen hinzunehmende oder ihrerseits durch Notwehr gerechtfertigte Tat ist kein ein Notwehrrecht begründender rechtswidriger Angriff (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 ? 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599, 600; Urteil vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 376).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20
    In einem solchen Fall ist es dem Täter zuzumuten, dem Angriff nach Möglichkeit auszuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 ? 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 141 mwN).
  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 36/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 243/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose

  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 629/16

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 07.06.2017 - 4 StR 197/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit eines Angriffs; Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung)

  • BGH, 11.07.2017 - 5 StR 112/17

    Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

  • AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19

    Notwehrrecht Autofahrer - Einschränkung unter Eheleuten

    Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 8.9.2020 - 4 StR 288/20, juris, Rn. 9; vgl. auch BGH, Urteil vom 8.6.2016 - 5 StR 564/15, NStZ-RR 2017, S. 276 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 17.4.2019 - 2 StR 363/18, juris, Rn. 10).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20

    Notwehr (hier: Nothilfe) gegen Erpressung (Recht am eigenen Bild;

    Dann hätte es bereits an der Rechtswidrigkeit eines möglichen Angriffs gefehlt - mit der Folge, dass der Angeklagte den Besitz des Handys gar nicht hätte verteidigen dürfen (kein Notwehrrecht gegen Notwehr, st. Rspr., s. etwa BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 4 StR 288/20, NStZ-RR 2020, 336, 337 mwN; zur Besitzkehr s. BGH, Urteil vom 23. September 1997 - 1 StR 446/97, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 7).
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