Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.04.2020

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.2020 - 2 StR 428/19   

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https://dejure.org/2020,25381
BGH, 03.06.2020 - 2 StR 428/19 (https://dejure.org/2020,25381)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2020 - 2 StR 428/19 (https://dejure.org/2020,25381)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 2 StR 428/19 (https://dejure.org/2020,25381)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Risiko eines ausbleibenden Behandlungserfolgs)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Risiko eines ausbleibenden Behandlungserfolgs)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 35 BtMG, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anordnung über den Vorwegvollzug von Freiheitsstrafe; Begründung einer konkreten Erfolgsaussicht einer angeordneten Maßregel; Ungeeignetheit einer Substitutionsbehandlung zum Drogenentzug

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anordnung über den Vorwegvollzug von Freiheitsstrafe; Begründung einer konkreten Erfolgsaussicht einer angeordneten Maßregel; Ungeeignetheit einer Substitutionsbehandlung zum Drogenentzug

  • rewis.io

    Tatrichterliche Anordnung der Unterbringung eines betäubungsmittelabhängigen Straftäters in einer Entziehungsanstalt: Notwendige Abwägung aller prognoserelevanter Faktoren bei der Erfolgsaussichtprüfung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 2
    Anforderungen an die Anordnung über den Vorwegvollzug von Freiheitsstrafe; Begründung einer konkreten Erfolgsaussicht einer angeordneten Maßregel; Ungeeignetheit einer Substitutionsbehandlung zum Drogenentzug

  • datenbank.nwb.de

    Tatrichterliche Anordnung der Unterbringung eines betäubungsmittelabhängigen Straftäters in einer Entziehungsanstalt: Notwendige Abwägung aller prognoserelevanter Faktoren bei der Erfolgsaussichtprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 338
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.04.2019 - 2 StR 518/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht)

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - 2 StR 428/19
    Angesichts dieser außerordentlich ungünstigen Umstände, die gegen einen mehr als nur kurzfristigen Behandlungserfolg sprechen, ist allein die Erklärung des Angeklagten, ihm sei klar geworden, dass er bei einer Therapie nicht dauerhaft substituiert werde und dass eine Therapie im Rahmen des § 64 StGB eine Chance für ihn sei, dauerhaft an seinem Leben etwas zu ändern, so dass er auf jeden Fall eine Therapiemaßnahme im Rahmen des § 64 StGB versuchen wolle (UA S. 101), nicht geeignet, eine konkrete Erfolgsaussicht der angeordneten Maßregel im Sinne des § 64 Satz 2 StGB zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18; BeckRS 2019, 10180).

    Die danach erforderliche Abwägung kann nicht durch den bloßen Hinweis der Strafkammer auf die überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen ersetzt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18; BeckRS 2019, 10180).'.

  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 38/17

    Unzureichende Auseinandersetzung mit der Erfolgsprognose beim Absehen von der

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - 2 StR 428/19
    Wenngleich nicht jedes Risiko, dass in einer Entziehungsanstalt ein nachhaltiger Behandlungserfolg nicht erzielt wird, zugleich bedeutet, dass es an einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 38/17, NStZ-RR 2017, 283, 284), hätte es hier, insbesondere im Hinblick auf die in der Vergangenheit gescheiterten Therapien, der eingehenden Darlegung der für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen des von der Strafkammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen bedurft (st. Rspr.; vgl. Senat, aaO).
  • BGH, 03.05.2011 - 5 StR 111/11

    Konsequenzen auf die Revision wegen der rechtsfehlerfreien Annahme eines

    Auszug aus BGH, 03.06.2020 - 2 StR 428/19
    Der Senat sieht keinen Anlass zu einer Schuldspruchberichtigung; er ist im Übrigen trotz eines entsprechenden Antrags des Generalbundesanwalts nicht gehindert, im Beschlussverfahren zu entscheiden, weil es sich insoweit nicht um einen zu Gunsten des Angeklagten wirkenden Antrag handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11).
  • BGH, 29.06.2022 - 6 StR 238/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht:

    Zweifel, die an diesem Versprechen nagen, hat es dabei ebenso wenig unterschlagen (vgl. zu den Darstellungsanforderungen: BGH, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 StR 428/19, NStZ-RR 2020, 338).

    Das Scheitern des Angeklagten in den vormaligen Unterbringungen, mit dem sich die Urteilsgründe im Übrigen auseinandersetzen, vermag für sich betrachtet die Erfolgsaussicht eines neuerlichen Anlaufs nicht auszuschließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 Rn. 13, vom 3. Juni 2020 - 2 StR 428/19, NStZ-RR 2020, 338).

  • LG Kassel, 08.03.2021 - 3640 Js 38463/18
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 03.06.2020 (Az. 2 StR 428/19) auf die Revision des Angeklagten "..." unter Verwerfung der weitergehenden Revision das Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Kassel vom 29.05.2019 im Maßregelausspruch und in der Anordnung über den Vollwegvollzug von Freiheitsstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

    Darüber hinaus hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 2 StR 428/19) auf die Revision der Angeklagten "..." das Urteil der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Kassel vom 29.05.2019, soweit es sie betrifft, im Maßregelausspruch und in der Anordnung über den Vorwegvollzug von Freiheitsstrafe mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben und dem Umfang der Aufhebung die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 44/23

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    Dabei wären neben den von ihr erkannten prognosegünstigen Faktoren - Problembewusstsein und Abstinenzmotivation des Angeklagten - auch die prognoseungünstigen Faktoren in Gestalt seiner langjährigen Drogenabhängigkeit und seiner Therapieversuche in die Beurteilung einzubeziehen gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15 -, NStZ 2015, 571, 572; und vom 3. Juni 2020 - 2 StR 428/19 -, NStZ-RR 2020, 338).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14725
BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20 (https://dejure.org/2020,14725)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2020 - 2 StR 95/20 (https://dejure.org/2020,14725)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2020 - 2 StR 95/20 (https://dejure.org/2020,14725)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 5 Abs. 3 JGG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang; Prüfung, ob Therapiebereitschaft geweckt werden kann); die Folgen der Jugendstraftat (Rechtsfolgen einer fehlerhaften Ablehnung der Maßregelanordnung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 5 Abs. 3 JGG, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung

  • rewis.io

    Unterbringung eines Heranwachsenden in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang zwischen einem Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum und der Anlasstat

  • rechtsportal.de

    StGB § 177
    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 338
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09

    Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20
    Vielmehr ist ein solcher Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09 -, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 5).

    Bei dieser Sachlage versteht sich die Mitursächlichkeit des Hangs für die Tatbegehung von selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09 -, NStZ 2010, 83 ; Senat, Beschluss vom 15. August 2013 - 2 StR 225/13 -, juris Rn. 2).

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20
    Es reicht bereits aus, wenn der Hang lediglich Einfluss auf die Qualität der bisherigen Straftaten bzw. auf die Intensität der Tatausführung hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 2 StR 470/96 -, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05 -, NStZ-RR 2006, 104 f.; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16 -, StV 2017, 321 ; Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20
    Es reicht bereits aus, wenn der Hang lediglich Einfluss auf die Qualität der bisherigen Straftaten bzw. auf die Intensität der Tatausführung hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 2 StR 470/96 -, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05 -, NStZ-RR 2006, 104 f.; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16 -, StV 2017, 321 ; Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 306/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges; Begriff des

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20
    c) Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - 2 StR 306/19, juris Rn. 10).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20
    d) Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung die Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen nach sich; denn danach kann bei schuldhaft begangenen Straftaten von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abgesehen werden, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme neben der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 StR 490/19, juris Rn. 12 mwN; MüKo-StGB/Laue, 3. Aufl., § 5 JGG Rn. 22 ff.).
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20
    Die konkrete Tat muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17 -, juris Rn. 42).
  • BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09

    Strafzumessung bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten (Beruhen); Unterbringung

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20
    Sie verkennt, dass das Tatgericht bei einer fehlenden Therapiewilligkeit zu prüfen hat, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09 -, juris Rn. 5).
  • BGH, 15.08.2013 - 2 StR 225/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20
    Bei dieser Sachlage versteht sich die Mitursächlichkeit des Hangs für die Tatbegehung von selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09 -, NStZ 2010, 83 ; Senat, Beschluss vom 15. August 2013 - 2 StR 225/13 -, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20
    Es reicht bereits aus, wenn der Hang lediglich Einfluss auf die Qualität der bisherigen Straftaten bzw. auf die Intensität der Tatausführung hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 2 StR 470/96 -, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05 -, NStZ-RR 2006, 104 f.; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16 -, StV 2017, 321 ; Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 06.12.2005 - 4 StR 443/05

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung);

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20
    Es reicht bereits aus, wenn der Hang lediglich Einfluss auf die Qualität der bisherigen Straftaten bzw. auf die Intensität der Tatausführung hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 2 StR 470/96 -, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05 -, NStZ-RR 2006, 104 f.; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16 -, StV 2017, 321 ; Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 380/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zum Hang:

    Zwar liegt ein symptomatischer Zusammenhang bei einer Tatbegehung im Rausch nahe (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 95/20, Rn. 6).
  • LG Köln, 23.05.2022 - 109 KLs 5/21
    Die konkrete Tat muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020, Az. 2 StR 95/20; Urteil vom 7. Dezember 2017, Az. 1 StR 320/17).

    Vielmehr ist ein solcher Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020, Az. 2 StR 95/20; Beschluss vom 19. Mai 2009, Az. 3 StR 191/09).

  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 250/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anlasstat: Symptomwert für den Hang,

    Geht das Tatgericht aufgrund einer Alkoholintoxikation des Angeklagten von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt gemäß § 21 StGB aus, liegt die Mitursächlichkeit des Hangs für die Tatbegehung auf der Hand (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 95/20, juris).
  • BGH, 26.10.2022 - 2 StR 23/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    Es ist danach nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige Ursache für die Anlasstat ist (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2019 - 2 StR 61/19, NStZ-RR 2019, 244; Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 95/20, juris).
  • BGH, 23.02.2022 - 6 StR 15/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Beeinträchtigung der Gesundheit

    Diese liegt nahe, weil das Landgericht bei allen Taten eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten (§ 21 StGB) aufgrund einer "Intoxikationspsychose" angenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 95/20 Rn. 6, NStZ-RR 2020, 338).
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