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   BGH, 18.09.2019 - 2 StR 156/19   

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https://dejure.org/2019,43708
BGH, 18.09.2019 - 2 StR 156/19 (https://dejure.org/2019,43708)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2019 - 2 StR 156/19 (https://dejure.org/2019,43708)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2019 - 2 StR 156/19 (https://dejure.org/2019,43708)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 18 Abs. 2 JGG
    Mittäterschaft (Tatentschluss: Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht); gefährliche Körperverletzung (hinterlistiger Überfall: Voraussetzungen); Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung an erzieherischen Gesichtspunkten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 25 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 18 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a.

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Anforderungen an einen hinterlistigen Überfall; Voraussetzungen der Mittäterschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 255
    Revision gegen eine Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12

    Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 156/19
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, inwieweit dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folge der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden abgewogen worden ist (dazu BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 f. mwN; Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, juris Rn. 5 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155).

    Eine abschließende lediglich formelhafte Erwähnung der erzieherischen Erforderlichkeit der verhängten Jugendstrafe genügt den Erfordernissen des § 18 Abs. 2 JGG nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, juris Rn. 6 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155).

  • BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14

    Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 156/19
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, inwieweit dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folge der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden abgewogen worden ist (dazu BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 f. mwN; Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, juris Rn. 5 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155).

    Eine abschließende lediglich formelhafte Erwähnung der erzieherischen Erforderlichkeit der verhängten Jugendstrafe genügt den Erfordernissen des § 18 Abs. 2 JGG nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, juris Rn. 6 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155).

  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12

    Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte;

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 156/19
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, inwieweit dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folge der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden abgewogen worden ist (dazu BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 f. mwN; Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, juris Rn. 5 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155).
  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 387/88

    Definition eines hinterlistigen Überfalls

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 156/19
    Da der besondere Unrechtsgehalt der Tatbestandsvariante daraus resultiert, dass der Angriff für das Opfer völlig unvorhergesehen kommt, ist der Tatbestand nicht erfüllt, wenn der Täter, der sich durch List Zutritt zur Wohnung verschafft hat, das Opfer später offen angreift (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. September 1988 - 5 StR 387/88, BGHR § 223a Abs. 1 Hinterlist 1).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 367/94

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen mangelnder Einbeziehung erzieherischer

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 156/19
    Hieran fehlt es, wenn die Begründung wesentlich oder gar ausschließlich mit solchen Zumessungserwägungen vorgenommen wird, die auch bei Erwachsenen in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1994 - 4 StR 367/94, juris Rn. 5).
  • BGH, 11.07.2017 - 2 StR 220/17

    Mittäterschaft (Voraussetzungen: vorherige Kenntnis allein unzureichend);

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 156/19
    Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 2 StR 220/17, NStZ 2018, 144, 145).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 334/08

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines hinterlistigen Überfalls);

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 156/19
    a) Die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung "mittels eines hinterlistigen Überfalls' gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt die Ausnutzung eines Überraschungsmoments durch planmäßiges Verbergen der Verletzungsabsicht voraus, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf seine Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77, 78).
  • BGH, 15.12.2020 - 3 StR 386/20

    Gefährliche Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (subjektiver

    Während die Kommentarliteratur teilweise ausdrücklich einen dolus directus verlangt (MüKoStGB/Hardtung, 3. Aufl., § 224 Rn. 33, 53; BeckOKStGB/Eschelbach, 48. Ed., § 224 Rn. 47; Matt/Renzikowski/Engländer, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 16) und die Rechtsprechung regelmäßig das planmäßige Verbergen der "Verletzungsabsicht' (exemplarisch BGH, Beschlüsse vom 18. September 2019 - 2 StR 156/19, NStZ-RR 2020, 42; vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, NStZ 2012, 698), findet sich andernorts der pauschale Hinweis, im Hinblick auf das Grunddelikt genüge bei § 224 StGB grundsätzlich bedingter Vorsatz (Fischer, StGB, 68. Aufl., § 224 Rn. 32, Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 9; NKStGB/Paeffgen/ Böse, 5. Aufl., § 224 Rn. 34; vgl. auch LK/Laufhütte, StGB, 12. Aufl., § 224 Rn. 2, 39; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 13; AnwKStGB/Zöller, 3. Aufl., § 224 Rn. 19).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 174/21

    Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung an erzieherischen Gesichtspunkten:

    Hieran fehlt es, wenn die Begründung wesentlich oder gar ausschließlich mit solchen Zumessungserwägungen vorgenommen wird, die auch bei Erwachsenen in Betracht kommen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. September 2019 - 2 StR 156/19, NStZ-RR 2020, 42, 43 und vom 11. November 2020 - 2 StR 321/20, juris Rn. 4, jeweils mwN).

    Diese abschließende, lediglich formelhafte Erwähnung der erzieherischen Erforderlichkeit der verhängten Jugendstrafe genügt den Erfordernissen des § 18 Abs. 2 JGG nicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. September 2019 - 2 StR 156/19 und vom 11. November 2020 - 2 StR 321/20, jeweils aaO).

  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 250/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anlasstat: Symptomwert für den Hang,

    Eine formelhafte Erwähnung der erzieherischen Erforderlichkeit der verhängten Jugendstrafe genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 18. September 2019 - 2 StR 156/19, NStZ-RR 2020, 42, 43 mwN).
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