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   BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19   

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https://dejure.org/2019,49395
BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19 (https://dejure.org/2019,49395)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2019 - 1 StR 470/19 (https://dejure.org/2019,49395)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 1 StR 470/19 (https://dejure.org/2019,49395)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 StGB; § 261 StPO
    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten: erforderliche Gesamtbetrachtung durch das Tatgericht, keine Nachholung in der Revisionsinstanz; Einheitsjugendstrafe als Vortat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 66a Abs. 1 StGB, § 66a Abs. 1 Nr. 2, § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 178 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 66a Abs. 1, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 261 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ausspruch über den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung durch Heranziehung einer Vorstrafe i.R.d. Gesamtwürdigung zum Vorliegen eines Hangs zur Begehung von Sexualstraftaten

  • rewis.io

    Unterbringung und Feststellung eines "Hangs" in Revisionsinstanz bei Vortaten ohne Katalogqualifikation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausspruch über den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung durch Heranziehung einer Vorstrafe i.R.d. Gesamtwürdigung zum Vorliegen eines Hangs zur Begehung von Sexualstraftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 74
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19
    Eine Einheitsjugendstrafe unterfällt jedoch nur dann dem Tatbestandsmerkmal ?schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist?, wenn zu erkennen ist, dass wegen der Katalogtat eine Jugendstrafe von drei Jahren verhängt worden wäre, sofern sie als Einzeltat abgeurteilt worden wäre, oder wenn die Jugendstrafe nur Katalogtaten zum Gegenstand hat (BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 Rn. 30, BGHSt 50, 284, 293 f.; Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 309/15; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 66 Rn. 35a; BeckOK StGB/Ziegler, 44. Ed., § 66 Rn. 24; SSW-StGB/Harrendorf, 4. Aufl., § 66 Rn. 42; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 22 (zu § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB)).

    Feststellungen zu den Strafzumessungserwägungen der Vorverurteilung hat das Landgericht nicht getroffen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 22 und vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11 Rn. 8).

  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19
    aa) Die Würdigung, ob der Täter dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist, aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, oder willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag, bedarf u.a. in den Fällen des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB besonderer Sorgfalt, weil Vortaten und Vorverbüßungen fehlen (BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18 Rn. 6 und vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10 Rn. 7; Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11 Rn. 5 und vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 Rn. 6).
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlender Hang)

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19
    aa) Die Würdigung, ob der Täter dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist, aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, oder willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag, bedarf u.a. in den Fällen des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB besonderer Sorgfalt, weil Vortaten und Vorverbüßungen fehlen (BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18 Rn. 6 und vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10 Rn. 7; Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11 Rn. 5 und vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 Rn. 6).
  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 34/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hangs)

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19
    Ob ein Hang im Sinne eines eingeschliffenen inneren Zustands festzustellen ist, der den Täter immer wieder neue Straften begehen lässt, bedarf einer umfassenden, alle bedeutsamen, für und gegen eine wahrscheinliche Hangtäterschaft sprechende Umstände einbeziehenden Vergangenheitsbetrachtung durch das Tatgericht (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 4 StR 34/19 Rn. 7 und vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17, BGHR StGB § 66a Abs. 1 Nr. 3 nF Voraussetzung 1 Rn. 7; Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 Rn. 13).
  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19
    Feststellungen zu den Strafzumessungserwägungen der Vorverurteilung hat das Landgericht nicht getroffen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 22 und vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11 Rn. 8).
  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19
    Ob ein Hang im Sinne eines eingeschliffenen inneren Zustands festzustellen ist, der den Täter immer wieder neue Straften begehen lässt, bedarf einer umfassenden, alle bedeutsamen, für und gegen eine wahrscheinliche Hangtäterschaft sprechende Umstände einbeziehenden Vergangenheitsbetrachtung durch das Tatgericht (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 4 StR 34/19 Rn. 7 und vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17, BGHR StGB § 66a Abs. 1 Nr. 3 nF Voraussetzung 1 Rn. 7; Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 Rn. 13).
  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19
    Eine Einheitsjugendstrafe unterfällt jedoch nur dann dem Tatbestandsmerkmal ?schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist?, wenn zu erkennen ist, dass wegen der Katalogtat eine Jugendstrafe von drei Jahren verhängt worden wäre, sofern sie als Einzeltat abgeurteilt worden wäre, oder wenn die Jugendstrafe nur Katalogtaten zum Gegenstand hat (BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 Rn. 30, BGHSt 50, 284, 293 f.; Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 309/15; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 66 Rn. 35a; BeckOK StGB/Ziegler, 44. Ed., § 66 Rn. 24; SSW-StGB/Harrendorf, 4. Aufl., § 66 Rn. 42; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 22 (zu § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB)).
  • BGH, 03.11.2015 - 4 StR 309/15

    Vorbehaltene Anordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Verhängung einer

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19
    Eine Einheitsjugendstrafe unterfällt jedoch nur dann dem Tatbestandsmerkmal ?schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist?, wenn zu erkennen ist, dass wegen der Katalogtat eine Jugendstrafe von drei Jahren verhängt worden wäre, sofern sie als Einzeltat abgeurteilt worden wäre, oder wenn die Jugendstrafe nur Katalogtaten zum Gegenstand hat (BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 Rn. 30, BGHSt 50, 284, 293 f.; Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 309/15; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 66 Rn. 35a; BeckOK StGB/Ziegler, 44. Ed., § 66 Rn. 24; SSW-StGB/Harrendorf, 4. Aufl., § 66 Rn. 42; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 22 (zu § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB)).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19
    aa) Die Würdigung, ob der Täter dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist, aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, oder willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag, bedarf u.a. in den Fällen des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB besonderer Sorgfalt, weil Vortaten und Vorverbüßungen fehlen (BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18 Rn. 6 und vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10 Rn. 7; Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11 Rn. 5 und vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 Rn. 6).
  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19
    Ob ein Hang im Sinne eines eingeschliffenen inneren Zustands festzustellen ist, der den Täter immer wieder neue Straften begehen lässt, bedarf einer umfassenden, alle bedeutsamen, für und gegen eine wahrscheinliche Hangtäterschaft sprechende Umstände einbeziehenden Vergangenheitsbetrachtung durch das Tatgericht (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 4 StR 34/19 Rn. 7 und vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17, BGHR StGB § 66a Abs. 1 Nr. 3 nF Voraussetzung 1 Rn. 7; Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 Rn. 13).
  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Die erforderliche Gesamtwürdigung ist jedoch mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen, wenn bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 StGB in Ermangelung von symptomatischen Vortaten und neuerlicher Delinquenz trotz erfolgter Strafverbüßung die Tatsachengrundlage besonders schmal ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; NStZ-RR 2020, 74).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20

    BGHR; Maßregeln der Besserung und Sicherung im Jugendstrafrecht (vorbehaltene

    bb) Die zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB und § 66a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt' entwickelte Rechtsprechung, wonach eine sowohl für Katalog- als auch für Nichtkatalogtaten verhängte einheitliche Jugendstrafe dieses Merkmal nur dann erfüllt, wenn zu erkennen ist, dass entweder schon allein für die Katalogtat als Einzeltat eine Jugendstrafe von drei Jahren oder eine solche jedenfalls nur für Katalogtaten verhängt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 1 StR 470/19, NStZ-RR 2020, 74; Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05, BGHSt 50, 284, 293 f.; siehe dazu auch BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 22 (in NStZ 2020, 84 nicht abgedruckt)), ist auf § 7 Abs. 2 Satz 1 JGG nicht übertragbar, weil sich die tatbestandlichen Voraussetzungen in beiden Vorschriften soweit unterscheiden, dass keine vergleichbare Regelungslage besteht.
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