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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.12.2019 - III-1 RVs 180/19 - 83 Ss 43/19   

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OLG Köln, 10.12.2019 - III-1 RVs 180/19 - 83 Ss 43/19 (https://dejure.org/2019,43748)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.2019 - III-1 RVs 180/19 - 83 Ss 43/19 (https://dejure.org/2019,43748)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - III-1 RVs 180/19 - 83 Ss 43/19 (https://dejure.org/2019,43748)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beleidigung im Internet

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: "Gashahnaufdreher” - Beleidigung oder freie Meinungsäußerung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beleidigung wegen eines kritischen Artikels zu rechtem Gedankengut

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beleidigung im Internet: Journalist darf nicht "Gashahnaufdreher" genannt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergleich mit "Gashahnaufdreher" nicht zu rechtfertigen

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Beleidigung - Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Gashahnaufdreher" strafbare Online-Beleidigung

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1382
  • NStZ-RR 2020, 76
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01

    Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB begeht derjenige, der einen anderen rechtswidrig in dessen Ehre angreift, indem er vorsätzlich dem anderen durch eine Äußerung von Missachtung oder Nichtachtung seinen sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert ganz oder teilweise abspricht, ihm also unter einem dieser drei Aspekte seine Minderwertigkeit oder Unzulänglichkeit attestiert (vgl. SenE v. 20.01.2012 - III- 1RVs 6/12; SenE v. 30.09.2003 - Ss 405/03 - BayObLG NStZ-RR 2002, 210 [211]; KG NJW 2003, 685 [686]; Fischer, a.a.O., § 185 Rdnr. 5 f.; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, a.a.O., § 185 Rdnr. 2, jeweils m. w. Nachw.).

    Eine Meinungsäußerung, die sich weder als Verletzung der Menschwürde, Formalbeleidigung oder Schmähkritik darstellt, erfordert indes eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (vgl. Senat in ständiger Rechtsprechung: SenE v. 02.06.2017 - III- 1RVs 110/17; SenE v. v. 13.12.2017 - III- 1RVs 296/17; SenE v. 27.07.2018 - III- 1 RVs 150/18; vgl. auch BayObLG [15.02.02] NStZ-RR 2002, 210 [212]).

    Soweit die Kammer die Auffassung vertritt, dass der Geschädigte mit seiner Meinungskundgabe im genannten Artikel öffentlich einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf geleistet habe, weswegen er habe damit rechnen können, dass sich die Leser seines Beitrags mit seiner Person befassen, weswegen er "weniger schutzbedürftig" sei als derjenige, der seine Meinungskundgabe aus der Öffentlichkeit fernhalte, mag dies zwar im Ansatz zutreffen; die Ausführungen lassen jedoch außer Acht bzw. beleuchten nicht hinreichend den Umstand, dass der Anlass-Artikel des Geschädigten - im Gegensatz zu den verfahrensgegenständlichen Äußerungen des Angeklagten - in Wortwahl und Ausdruck äußerst moderat und sachlich gefasst ist; es ist nicht ersichtlich, dass der Artikel die Äußerungen des Angeklagten in ihrer konkreten Form etwa unter dem Gesichtspunkt des "Rechts zum Gegenschlag" (vgl. dazu BayObLG [15.02.02] NStZ-RR 2002, 210 [212]; BayObLG [14.04.04] NStZ 2005, 215 [216]) provoziert haben könnte.

  • BVerfG, 27.02.2003 - 1 BvR 1811/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zu Unterlassung und

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Dabei erfasst § 185 StGB sowohl herabsetzende Werturteile als auch ehrverletzende Tatsachenbehauptungen (Formalbeleidigungen im Sinne des § 192 StGB; vgl. Fischer, a.a.O., § 185 Rdnr. 5; zur Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen vgl. BVerfG NJW 2003, 1855 f. m. w. Nachw.).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte ist grundsätzlich zulässig, soweit der angefochtene Teil der Entscheidung einer selbständigen Prüfung und Beurteilung zugänglich ist und ein erneutes Eingehen auf den nicht angefochtenen Teil nicht notwendig ist (BGHSt 27, 70 ff; SenE v. 08.08.2000 - Ss 340/00 - SenE v. 06.12.2005 - 81 Ss 58/05).
  • KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98

    Möglichkeit der Beleidigung einzelner Angehöriger einer Personengruppe durch eine

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB begeht derjenige, der einen anderen rechtswidrig in dessen Ehre angreift, indem er vorsätzlich dem anderen durch eine Äußerung von Missachtung oder Nichtachtung seinen sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert ganz oder teilweise abspricht, ihm also unter einem dieser drei Aspekte seine Minderwertigkeit oder Unzulänglichkeit attestiert (vgl. SenE v. 20.01.2012 - III- 1RVs 6/12; SenE v. 30.09.2003 - Ss 405/03 - BayObLG NStZ-RR 2002, 210 [211]; KG NJW 2003, 685 [686]; Fischer, a.a.O., § 185 Rdnr. 5 f.; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, a.a.O., § 185 Rdnr. 2, jeweils m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Von ihr ist lediglich dann auszugehen, wenn sich der ehrbeeinträchtigende Gehalt der Äußerung von vorneherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes bewegt (so die Formulierung in der Entscheidung BVerfG NJW 2016, 2870).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Merkmal der Schmähung ist die das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder"; BVerfG NJW 1999, 204 - "Verunglimpfung des Staates"; BVerfG NJW 1999, 2358 - "FCKW").
  • BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04

    Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Soweit die Kammer die Auffassung vertritt, dass der Geschädigte mit seiner Meinungskundgabe im genannten Artikel öffentlich einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf geleistet habe, weswegen er habe damit rechnen können, dass sich die Leser seines Beitrags mit seiner Person befassen, weswegen er "weniger schutzbedürftig" sei als derjenige, der seine Meinungskundgabe aus der Öffentlichkeit fernhalte, mag dies zwar im Ansatz zutreffen; die Ausführungen lassen jedoch außer Acht bzw. beleuchten nicht hinreichend den Umstand, dass der Anlass-Artikel des Geschädigten - im Gegensatz zu den verfahrensgegenständlichen Äußerungen des Angeklagten - in Wortwahl und Ausdruck äußerst moderat und sachlich gefasst ist; es ist nicht ersichtlich, dass der Artikel die Äußerungen des Angeklagten in ihrer konkreten Form etwa unter dem Gesichtspunkt des "Rechts zum Gegenschlag" (vgl. dazu BayObLG [15.02.02] NStZ-RR 2002, 210 [212]; BayObLG [14.04.04] NStZ 2005, 215 [216]) provoziert haben könnte.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Durch eine unzutreffende Deutung von Äußerungen darf weder die Meinungsfreiheit noch der grundrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts verkürzt werden (vgl. SenE v. 20.01.2012, a.a.O.; BVerfG NJW 2006, 3769 -"Babycaust"- bei Juris unter Rdnr. 68 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Merkmal der Schmähung ist die das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder"; BVerfG NJW 1999, 204 - "Verunglimpfung des Staates"; BVerfG NJW 1999, 2358 - "FCKW").
  • OLG Köln, 11.01.2024 - 1 ORs 163/23
    d) Eine Meinungsäußerung, die sich weder als Verletzung der Menschwürde, Formalbeleidigung oder Schmähkritik darstellt, erfordert eine Abwägung zwischen der durch Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Meinungsfreiheit und dem in Art. 2 GG verankerten Ehrschutz, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt ( BVerfG Beschluss v. 19.05.2020 a.a.O. Rn. 26 f.; Senat in ständiger Rechtsprechung: SenE v. 02.06.2017 - III- 1RVs 110/17; SenE v. 13.12.2017 - III- 1RVs 296/17; SenE v. 27.07.2018 - III- 1 RVs 150/18; SenE v.10.12.2019 - III 1 Rvs 180/19; SenE v. 06.03.2020 - III-1 RVs 128/20; SenE v. 24.11.2020 - III- 1 RVs 204/20).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47631
BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19 (https://dejure.org/2019,47631)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2019 - 2 StR 54/19 (https://dejure.org/2019,47631)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 (https://dejure.org/2019,47631)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Diebstahl zu Lasten von alleinstehenden Senioren; Bildung einer Bande; Überprüfung der Einziehungsentscheidung

  • rewis.io

    Faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsmacht über den Vermögensgegenstand bei Mittäterschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c
    Diebstahl zu Lasten von alleinstehenden Senioren; Bildung einer Bande; Überprüfung der Einziehungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung bei Mittätern - und die gemeinschaftliche Verfügungsmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 76
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18

    Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19
    Soweit es den Angeklagten T. W. betrifft, hat der Senat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts in der Hauptverhandlung im Hinblick auf das Anfrageverfahren zu § 8 Abs. 3 JGG vom 11. Juli 2019 (1 StR 467/18, NStZ 2019, 682 ff.) von der Einziehung des Wertes von Taterträgen abgesehen (§ 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO), um weitere Verzögerungen zu vermeiden.
  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 591/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: kommunikativer Prozess zwischen Täter und

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19
    Zwar ist den Urteilsgründen nicht hinreichend deutlich zu entnehmen, ob auch die Angeklagten T. W. und G. W. schon deswegen gemeinschaftlich die tatsächliche oder wirtschaftliche Verfügungsgewalt an der jeweils gesamten Tatbeute hatten, weil sie sich gemeinsam mit dem Mitangeklagten D. W. im Pkw von den Tatorten entfernten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 591/18, insoweit in NStZ-RR 2019, 206 f. nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18

    Erlangtes Etwas als Gegenstand der Einziehung von Taterträgen (tatsächliche

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19
    Denn damit "verfügt' der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18, juris Rn. 7; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, NStZ-RR 2018, 278, 279; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568).
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19
    Denn damit "verfügt' der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18, juris Rn. 7; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, NStZ-RR 2018, 278, 279; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568).
  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19
    Der von der Jugendkammer gezogene Schluss, dass die Beute "dem Lebensunterhalt der Familie dienen sollte', ist auch angesichts der familiären Beziehungen zwischen den Angeklagten, die - jedenfalls soweit es G. und T. W. betraf - zum Zeitpunkt der Taten zusammenwohnten, möglich; zwingend braucht er nicht zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15, juris Rn. 20).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19
    Denn damit "verfügt' der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18, juris Rn. 7; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, NStZ-RR 2018, 278, 279; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 112/10

    Erstreckung der Entscheidung des Revisionsgerichts auf Mitangeklagte; Verfall

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19
    Denn damit "verfügt' der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18, juris Rn. 7; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, NStZ-RR 2018, 278, 279; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: unbefugt, betrugsspezifische

    Aufgrund dieser faktischen Mitverfügungsgewalt über die Taterträge liegt eine Gesamtschuld vor (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 4 StR 31/22 Rn. 3; Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19, NStZ-RR 2020, 76).
  • BGH, 10.08.2021 - 1 StR 399/20

    Einziehung (Einziehung unmittelbar bei einem für eine Personengesellschaft

    Da die Angeklagten aufgrund ihrer konkludenten Absprachen und der Handhabung des Umgangs mit dem Gesellschaftsvermögen jeweils tatsächliche Mitverfügungsgewalt über sämtliche Vermögenswerte hatten, die sie über die "Ch. GbR" durch die Bestechungstaten erlangten, kann der Gesamtbetrag nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; Beschluss vom 23. Juli 2020 - 5 StR 149/20 Rn. 3; je mwN) bei jedem Einzelnen - insoweit haftend als Gesamtschuldner - eingezogen werden.
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

    Gegen ein solches Entgelt veräußerte der Angeklagte K.     nach den Feststellungen im Fall II. 1. a. der Urteilsgründe (UA 14) Amphetamin gemeinsam mit dem Mitangeklagten D.    G.    , der wie bei den übrigen Erlösen die Mitverfügungsgewalt über diesen Tatertrag erlangte (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; Urteil vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7).
  • BGH, 10.05.2022 - 4 StR 99/22

    Strafzumessung (Sicherungsverwahrung: kein Strafzumessungsgrund, Zweck der

    Die Strafkammer hat übersehen, dass zumindest dessen ebenfalls in die Wohnung des Geschädigten eingedrungener Mittäter die Mitverfügungsgewalt über die gesamte Tatbeute hatte (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; Urteil vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7).
  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 397/22

    Eintritt des Ergänzungsschöffen (Verhinderungsfall bei Erkrankung); Konkurrenzen

    Denn damit "verfügt" der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19, juris Rn. 11).
  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 67/22

    Besorgnis der Befangenheit (Vortätigkeit des Richters: hinzutretende besondere

    Es liegt daher eine Gesamtschuld vor (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 4 StR 134/22 Rn. 30; Beschluss vom 7. Juni 2022 - 4 StR 31/22 Rn. 3; Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19, NStZ-RR 2020, 76).
  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darstellung in den Urteilsgründen:

    Das neue Tatgericht wird insbesondere Feststellungen zur faktischen (zumindest wirtschaftlichen Mit-) Verfügungsgewalt des Angeklagten S. an dem durch die Veräußerung der Betäubungsmittel tatsächlich Erlangten zu treffen haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 10), die von einem etwaigen lediglich transitorischen Besitz für den Mitangeklagten T. abzugrenzen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21

    Einziehung (Erlangen des Tatertrags bei mehreren Tatbeteiligten: faktische oder

    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 und vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3; Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 20.09.2023 - 3 StR 76/23

    Revision der Angeklagten in einem Verfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges

    Insofern kommt es nicht darauf an, dass den bisherigen Feststellungen eine Anwesenheit des Angeklagten P.   bei der Aufteilung der die vier Überweisungen an die S.   GmbH betreffenden Auszahlungen nicht zu entnehmen ist (vgl. zur Mitverfügungsmacht bei Beuteteilung BGH, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19, NStZ-RR 2020, 76).
  • BGH, 01.06.2023 - 3 StR 414/22

    3 StR 108/23 - Hawala-Banking-Organisation: Verurteilungen wegen

    Denn damit , verfügt" der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19, juris Rn. 11).
  • BGH, 07.06.2022 - 4 StR 31/22

    Ergänzung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 311/21

    Strafzumessung (Festsetzung der Einzelstrafe: Fallgruppen, Abweichen vom

  • LG Wiesbaden, 13.02.2020 - 6 KLs 6290 Js 32945/19

    Gemeinschaftlicher besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher

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