Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.11.2019

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   BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19   

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https://dejure.org/2019,48604
BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19 (https://dejure.org/2019,48604)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2019 - 3 StR 529/19 (https://dejure.org/2019,48604)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19 (https://dejure.org/2019,48604)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 244 Abs. 4 StGB, § 244a StGB, § 244a Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Konkurrenz der Taten der an einer Deliktserie als Mittäter beteiligten mehreren Personen; Umfang des erbrachten Tatbeitrags im Rahmen eines mittäterschaftlichen Fahrdienstes; Idealkonkurrenz

  • rewis.io

    Konkurrenzen bei schwerem Einbruchsdiebstahl und Bandendiebstahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 52 Abs. 1 ; StGB § 244 Abs. 4
    Bestimmung der Konkurrenz der Taten der an einer Deliktserie als Mittäter beteiligten mehreren Personen; Umfang des erbrachten Tatbeitrags im Rahmen eines mittäterschaftlichen Fahrdienstes; Idealkonkurrenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 80
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 379/19

    Konkurrenzen (Voraussetzungen einer Verklammerung mehrerer in Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    Die insofern vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung hindert eine Verwerfung des Rechtsmittels nach § 349 Abs. 2 StPO angesichts des im Übrigen gestellten Verwerfungsantrags nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 3 StR 379/19, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 13.03.2019 - 4 StR 491/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenfähigkeit)

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    Bei der nunmehr für die einheitliche Tat am 16. September 2018 (Fallakten 1 und 2) zu bildenden neuen Einzelstrafe ist das Tatgericht durch das Verschlechterungsgebot (§ 358 Abs. 2 StPO) gehindert, eine die Summe der bisherigen beiden Einzelstrafen übersteigende Strafe festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2019 - 4 StR 491/18, NZWiSt 2019, 442, 443 mwN).
  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 2/19

    Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung (Versuch;

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    a) Hinsichtlich des Geschehens am 16. September 2018 stehen der schwere Wohnungseinbruchdiebstahl (zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, NStZ 2019, 674; BeckOK StGB/Wittig, 44. Edition, § 244 Rn. 35) in Tateinheit mit schwerem Bandendiebstahl einerseits sowie der versuchte schwere Wohnungseinbruchdiebstahl in Tateinheit mit versuchtem schweren Bandendiebstahl andererseits konkurrenzrechtlich in Bezug auf den Angeklagten I. C. im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB), nicht der Tatmehrheit zueinander.
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15

    Betrug (Täuschung bei mittelbarer Täterschaft; Vermögensverfügung: keine

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    Ebenso wenig ist festgestellt, dass an der Tat außer dem namentlich benannten Mittäter noch andere Personen beteiligt und diese Bandenmitglieder waren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 332 ff.; Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15, juris Rn. 42).
  • BGH, 25.06.2019 - 3 StR 130/19

    Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19, juris Rn. 4; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19

    Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    cc) Mit Blick auf die Führungsrolle des Angeklagten I. C. in der Bande und die weiteren Umstände hat die Strafkammer ferner rechtsfehlerfrei seinen Tatbeitrag als den eines Mittäters eingeordnet (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19, juris Rn. 4; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 466/18

    Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet; Bestehen einer Idealkonkurrenz

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    bb) Im Übrigen ist die rechtliche Wertung der Strafkammer, dass der (versuchte) schwere Wohnungseinbruchdiebstahl sowie der (versuchte) schwere Bandendiebstahl jeweils tateinheitlich verwirklicht sind und nicht dieser durch jenen verdrängt wird, zutreffend (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 3 StR 466/18, juris mwN; aA MüKoStGB/Schmitz, 3. Aufl., § 244a Rn. 14).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    Ebenso wenig ist festgestellt, dass an der Tat außer dem namentlich benannten Mittäter noch andere Personen beteiligt und diese Bandenmitglieder waren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 332 ff.; Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15, juris Rn. 42).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die anderen Mittäter die Delikte tatmehrheitlich verwirklicht haben (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19, StV 2020, 661 Rn. 9; vom 19. Mai 2020 - 2 StR 398/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im

    Es ist aber für jeden Mittäter, der an einer Deliktserie mehrerer Personen beteiligt ist, gesondert zu prüfen und zu entscheiden, ob einzelne Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19, StV 2020, 661 Rn. 9; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181 f. mwN).
  • BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23

    Tateinheitliche Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls

    Die Staatsanwaltschaft beanstandet zu Recht, dass die Strafkammer entgegen ihrer Kognitionspflicht (§ 264 StPO) nicht geprüft hat, ob die Tat des Angeklagten - wie angeklagt - tateinheitlich auch als schwerer Bandendiebstahl nach § 244a Abs. 1 StGB strafbar ist (vgl. zum Konkurrenzverhältnis zu § 244 Abs. 4 StGB BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19, StV 2020, 661 f.).
  • BGH, 08.12.2021 - 3 StR 308/21

    Idealkonkurrenz zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und schwerem Bandendiebstahl

    Zwischen § 244 Abs. 4 StGB und § 244a Abs. 1 StGB besteht Idealkonkurrenz (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19, StV 2020, 661, 662 mwN).
  • BGH, 03.11.2021 - 3 StR 231/21

    Konkurrenzen zwischen Brandstiftung und anschließendem versuchtem Betrug bei

    Ob andere Beteiligte die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 7. März 2017 - 3 StR 505/16, juris Rn. 12 mwN; 11 12 vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19, StV 2020, 661 Rn. 9; MüKoStGB/ Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 25 Rn. 274 mwN).
  • LG Dortmund, 06.11.2020 - 36 KLs 24/20
    Die jeweils von den Angeklagten T1 , T3 und T2 verwirklichten Tatbestände des schweren Bandendiebstahls und des schweren Wohnungseinbruchdiebstahls stehen zueinander in Idealkonkurrenz (vgl. BT-Drs. 18/12729, 10; Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 244, Rn. 64; BGH, NStZ-RR 2020, 80 ff.), Soweit die Einbrüche lediglich versucht wurden, liegt in keinem Fall ein strafbefreiender Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1, 2 StGB vor.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2019 - 5 StR 409/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44226
BGH, 13.11.2019 - 5 StR 409/19 (https://dejure.org/2019,44226)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2019 - 5 StR 409/19 (https://dejure.org/2019,44226)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2019 - 5 StR 409/19 (https://dejure.org/2019,44226)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StGB; § 15 StGB
    Anforderungen an den Eventualvorsatz bei der Geldwäsche (keine genauen Vorstellungen von Vortrat und Vortäter erforderlich; andere Katalogtat; Gleichgültigkeit hinsichtlich der für möglich gehaltenen Herkunft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 Abs. 1, 5 StGB, § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB, 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a StGB, § 265 StPO, § 52 Abs. 2 StGB, § 267 Abs. 4 StGB, §§ 73, 73c StGB, §§ 74 ff. StGB

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung von Bankkonten in Deutschland mit gefälschten Ausweisen zur Weitergabe der auf den Konten eingehenden Gelder an die Mittäter; Manipulation der Bankkonten der Geschädigten nach einem Ausspähen der Zugangsdaten für das Online-Banking durch Einflussnahme der Täter ...

  • rewis.io

    Bedingter Vorsatz bei anderer Katalogtat

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 261 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 Buchst. a)
    Eröffnung von Bankkonten in Deutschland mit gefälschten Ausweisen zur Weitergabe der auf den Konten eingehenden Gelder an die Mittäter; Manipulation der Bankkonten der Geschädigten nach einem Ausspähen der Zugangsdaten für das Online-Banking durch Einflussnahme der Täter ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 80
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.09.2018 - 5 StR 365/18

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen; einheitliche Tat bei von vornherein geplantem

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 5 StR 409/19
    Der Senat hat aus Gründen der Übersichtlichkeit davon abgesehen, die gleichartige Tateinheit in der entsprechend neu gefassten Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2018 - 5 StR 365/18 mwN).
  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 5 StR 409/19
    Die Gleichgültigkeit des Angeklagten gegenüber der von ihm für möglich gehaltenen Herkunft ist für die Bejahung des Willenselements des bedingten Vorsatzes ausreichend (vgl. zur Gleichgültigkeit als Vorsatzelement BGH, Urteile vom 4. August 1987 - 1 StR 2/87, BGHSt 35, 21, 25 f.; vom 6. Juni 1997 - 2 StR 339/96, BGHSt 43, 219, 232; vom 6. Februar 2002 - 2 StR 507/01, NStZ 2002, 446, 447, und vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, Rn. 8 mwN).'.
  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 5 StR 409/19
    Die Gleichgültigkeit des Angeklagten gegenüber der von ihm für möglich gehaltenen Herkunft ist für die Bejahung des Willenselements des bedingten Vorsatzes ausreichend (vgl. zur Gleichgültigkeit als Vorsatzelement BGH, Urteile vom 4. August 1987 - 1 StR 2/87, BGHSt 35, 21, 25 f.; vom 6. Juni 1997 - 2 StR 339/96, BGHSt 43, 219, 232; vom 6. Februar 2002 - 2 StR 507/01, NStZ 2002, 446, 447, und vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, Rn. 8 mwN).'.
  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18

    Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 5 StR 409/19
    Daher waren die Gelder nicht als Geldwäscheobjekte nach § 261 Abs. 7 Satz 1 i.V.m. §§ 74 ff. StGB einzuziehen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18 Rn. 29 mwN, NJW 2019, 533, 535 f., insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 63, 268).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 626/17

    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 5 StR 409/19
    Stellt sich der Täter Umstände im Sinne einer anderen Katalogtat als der wirklich begangenen vor, so steht dies seinem Vorsatz nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 3 StR 626/17 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 545/16

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungsdelikten eines

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 5 StR 409/19
    Das Rechtsmittel ist - trotz umfassenden Aufhebungsantrags - ausweislich seiner Begründung (vgl. zu deren Maßgeblichkeit für die Auslegung des Angriffsziels des Rechtsmittels unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16, Rn. 10 mwN) auf den Schuldspruch bezüglich der Taten 1.a) bis e), die darauf entfallenden Einzelstrafaussprüche sowie den Gesamtstrafenausspruch beschränkt.
  • BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96

    BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 5 StR 409/19
    Die Gleichgültigkeit des Angeklagten gegenüber der von ihm für möglich gehaltenen Herkunft ist für die Bejahung des Willenselements des bedingten Vorsatzes ausreichend (vgl. zur Gleichgültigkeit als Vorsatzelement BGH, Urteile vom 4. August 1987 - 1 StR 2/87, BGHSt 35, 21, 25 f.; vom 6. Juni 1997 - 2 StR 339/96, BGHSt 43, 219, 232; vom 6. Februar 2002 - 2 StR 507/01, NStZ 2002, 446, 447, und vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, Rn. 8 mwN).'.
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - 5 StR 409/19
    Die Gleichgültigkeit des Angeklagten gegenüber der von ihm für möglich gehaltenen Herkunft ist für die Bejahung des Willenselements des bedingten Vorsatzes ausreichend (vgl. zur Gleichgültigkeit als Vorsatzelement BGH, Urteile vom 4. August 1987 - 1 StR 2/87, BGHSt 35, 21, 25 f.; vom 6. Juni 1997 - 2 StR 339/96, BGHSt 43, 219, 232; vom 6. Februar 2002 - 2 StR 507/01, NStZ 2002, 446, 447, und vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, Rn. 8 mwN).'.
  • BGH, 29.04.2021 - 5 StR 339/20

    Vorsatz bei der Geldwäsche (Herrühren aus einer Katalogtat; konkreter Vortäter;

    Gleichgültigkeit gegenüber einer für möglich gehaltenen Herkunft ist für die Bejahung des Willenselements des bedingten Vorsatzes regelmäßig ausreichend (BGH, Urteil vom 13. November 2019 - 5 StR 409/19, NStZ-RR 2020, 80; zustimmend Hecker JuS 2020, 572).

    Mangels näherer Darlegung ist nicht nachvollziehbar, wie das Landgericht die Summe von 6.400 Euro errechnet und weshalb es dem Angeklagten damit lediglich einen Teil der auf den Konten eingehenden Beträge als Tatertrag zugerechnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2019 - 5 StR 409/19, aaO).

  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein

    Dabei reicht es, wenn sich der Vorsatz auf Umstände bezieht, aus denen sich, soweit es um § 261 StGB aF geht, in groben Zügen bei richtiger rechtlicher Bewertung, die der Täter nur laienhaft erfasst haben muss, eine rechtswidrige Katalogtat (§ 261 Abs. 1 Satz 2 StGB aF) beziehungsweise, sofern es § 261 StGB nF anbelangt, eine rechtswidrige Tat (§ 261 Abs. 1 StGB nF) als Vortat ergibt; auf Einzelheiten einer konkreten Vortat oder einen bestimmten Vortäter braucht sich der Tatvorsatz nicht zu erstrecken (vgl. zur alten Gesetzesfassung BGH, Urteile vom 29. April 2021 - 5 StR 339/20, NZWiSt 2021, 360, 361; vom 13. November 2019 - 5 StR 409/19, NStZ-RR 2020, 80, 81; Beschluss vom 26. Juli 2018 - 3 StR 626/17, wistra 2019, 235 Rn. 14; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 261 Rn. 26; s. ferner Fischer, StGB, 70. Aufl., § 261 Rn. 51; MüKoStGB/Neuheuser, 4. Aufl., § 261 Rn. 104; BeckOK StGB/Ruhmannseder, 58. Ed., § 261 Rn. 51).
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