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   BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19   

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https://dejure.org/2019,36825
BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19 (https://dejure.org/2019,36825)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2019 - 4 StR 24/19 (https://dejure.org/2019,36825)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19 (https://dejure.org/2019,36825)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 20 StGB, § 63 StGB, § 64 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Leiden an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie; Überprüfung einer Gefährlichkeitsprognose

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Leiden an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie; Überprüfung einer Gefährlichkeitsprognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die Anforderungen an die Urteilsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 9
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19
    Das neue Tatgericht bleibt jedoch gehindert, nach Aufhebung der isoliert angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erneut die Unterbringung anzuordnen und zugleich erstmals Strafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, NStZ-RR 2014, 89 (Ls); vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, StraFo 2011, 55).
  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 54/18

    Rechtsfehlerhafte Begründung der Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19
    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die zur Erstellung einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose erforderliche erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten ergeben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 StR 132/18, juris Rn. 10; vom 11. April 2018 - 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395).
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 185/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19
    Denn wenn das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose auch auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).
  • BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Darlegung in

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19
    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die zur Erstellung einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose erforderliche erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten ergeben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 StR 132/18, juris Rn. 10; vom 11. April 2018 - 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395).
  • BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19
    Das neue Tatgericht bleibt jedoch gehindert, nach Aufhebung der isoliert angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erneut die Unterbringung anzuordnen und zugleich erstmals Strafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, NStZ-RR 2014, 89 (Ls); vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, StraFo 2011, 55).
  • BGH, 08.08.2007 - 2 StR 296/07

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19
    Denn wenn das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose auch auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395).
  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 25/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftaten von erheblicher

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9; vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144 mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 617/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose;

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte hierfür in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9, 10; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395).

    Soweit in den Urteilsgründen Vorstrafen geschildert sind, lassen die Feststellungen nicht erkennen, ob auch diese Taten auf der Erkrankung des Beschuldigten beruhen (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9, 10; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).

  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im Urteil:

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9; vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144 mwN).

    Denn wenn das Tatgericht diese Prognose auch auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch sie auf der Erkrankung des Täters beruhen, die die Einschränkung seiner Schuldfähigkeit bei der Anlasstat begründet (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2021 - 2 StR 424/20; vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, aaO; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose);

    Die dazu getroffenen Feststellungen belegen nicht, dass auch diese Taten auf der hirnorganischen Schädigung des Angeklagten beruhten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. September 2019 ? 4 StR 24/19, juris Rn. 8 mwN).

    Die zu dieser Vorverurteilung mitgeteilten Feststellungen belegen bereits nicht, dass die damalige Tat auf der hirnorganischen Störung des Angeklagten beruhte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22

    Revision wegen der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9, 10; Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144, 145 mwN).
  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 90/23

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Betroffenen in einem

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9, 10; Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144, 145 mwN).
  • BGH, 13.01.2021 - 2 StR 424/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    (1) Stützt das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose auch auf frühere Taten, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (vgl. Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, juris Rn. 8, juris; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte hierfür in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 ? 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9, 10; vom 21. Februar 2017 ? 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 12. Oktober 2016 ? 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 ? 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395).
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 81/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Er wird ferner zu beachten haben, dass eine Gefährlichkeitsprognose nur dann auf frühere Taten gestützt werden kann, wenn die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 431/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (nur ausnahmsweise Überantwortung in das

    (a) Wenn das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose auch auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil hierzu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9, 10 mwN).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 216/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20

    Urteilsgründe (verminderte Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Wiedergabe von

  • BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23

    Revision eines unter einer Schizophrenie leidenden Angeklagten gegen die

  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 187/20

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen

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