Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 17.11.2020

Rechtsprechung
   BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19   

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https://dejure.org/2020,47380
BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19 (https://dejure.org/2020,47380)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2020 - 4 StR 519/19 (https://dejure.org/2020,47380)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 4 StR 519/19 (https://dejure.org/2020,47380)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 315b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes: Feldweg, der durch Fußgänger und Radfahrer genutzt werden darf, tatsächlich auch durch Kradfahrer genutzt wird); Grundsätze der Strafmessung (grundsätzlich strafschärfende Wirkung der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Öffentlichkeit eines Feldwegs, der durch Fußgänger und Radfahrer genutzt werden darf, tatsächlich aber auch durch Kradfahrer genutzt wird

  • IWW

    § 354 Abs. 1 StPO, § ... 315b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 StGB, § 265 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 315b StGB, § 229 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3 StPO, § 464 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 311 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Motorradfahrers durch Bewegen der Schaufel des Traktors in die Wegbreite hinein als fahrlässiger gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung: Abwesenheit des Verteidigers während der Hauptverhandlung bei Schwächeanfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 ; StGB § 315b Abs. 5
    Verletzung eines Motorradfahrers durch Bewegen der Schaufel des Traktors in die Wegbreite hinein als fahrlässiger gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensrüge: Ausreichende Begründung?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bündel von Verfahrensrügen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: War der Feldweg öffentlich? - Trunkenheitsfahrt/Unfallflucht und "Zäsurwirkung”

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Traktor mit Schaufel als Hindernis für Motorradfahrer: §§ 229, 230, 315b, 52 StGB

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schwächeanfall des Verteidigers, erfolgreiche Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 116
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05

    Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger;

    Auszug aus BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
    Die durch die Revision der Staatsanwaltschaft und die Revision des Nebenklägers verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 2 Satz 1 StPO); eine Auferlegung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf den Nebenkläger erfolgt nur dann, wenn dieser allein erfolglos Revision eingelegt hat, nicht dagegen, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelführerin ist (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 mwN).

    Da sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die des Nebenklägers erfolglos geblieben ist, hat der Nebenkläger auch die Hälfte der gerichtlichen Auslagen zu tragen (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 mwN).

    Zwar ist auch die Revision des Nebenklägers erfolglos geblieben, dies rechtfertigt es jedoch nicht, von einer Auslagenerstattung zu seinen Gunsten abzusehen (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 mwN).

  • BGH, 18.07.2001 - 3 StR 211/01

    Aufklärungspflicht (keine Bindung an die Ablehnungsgründe des § 244 StPO);

    Auszug aus BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
    Es kann offenbleiben, ob sich das Landgericht zu Recht auf die von ihm genannten Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO aF gestützt hat oder ob der Antrag schon deshalb nur im Rahmen der Aufklärungspflicht zu behandeln und abzulehnen war, weil es sich um einen Antrag auf wiederholte Beweiserhebung handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 3 StR 211/01; BGH, Urteil vom 7. August 1990 - 1 StR 263/90, BGHR § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16; BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 67/95, BGHR § 244 Abs. 6 Beweisantrag 32).
  • BGH, 08.12.1972 - 2 StR 29/72

    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
    Als - hier allein statthafte - sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1972 - 2 StR 29/72, BGHSt 25, 77) wäre es wegen der nicht gewahrten Frist des § 311 Abs. 2 StPO ohnehin unzulässig.
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 340/17

    Rechtsmittelbefugnis der Nebenklage

    Auszug aus BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
    Der allein zugunsten des Angeklagten bestehende Schutzzweck der Regelung des § 349 Abs. 4 StPO, wonach eine Urteilsaufhebung durch Beschluss zuungunsten des Angeklagten auf eine Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers nicht vorgesehen ist, wird bei der hier vorliegenden bloßen Schuldspruchänderung daher nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 340/17; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 27/03, jeweils zu einer Revision der Nebenklage).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03

    Körperverletzung mit Todesfolge (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; objektive

    Auszug aus BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
    Der allein zugunsten des Angeklagten bestehende Schutzzweck der Regelung des § 349 Abs. 4 StPO, wonach eine Urteilsaufhebung durch Beschluss zuungunsten des Angeklagten auf eine Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers nicht vorgesehen ist, wird bei der hier vorliegenden bloßen Schuldspruchänderung daher nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 340/17; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 27/03, jeweils zu einer Revision der Nebenklage).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19

    Änderung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung (hier: Verbinden der besonders

    Auszug aus BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
    c) Soweit der Schuldspruch auf die Revision des Angeklagten geändert wird, verletzt dies nicht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19; Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18).
  • BGH, 24.11.1999 - 3 StR 390/99

    Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit

    Auszug aus BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
    Nur in diesem Fall wäre der Verteidiger als abwesend anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1999 - 3 StR 390/99; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 83; Knauer/Kudlich in MK-StPO, 1. Aufl., § 338 Rn. 107).
  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 131/18

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Rüge eines

    Auszug aus BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
    Für den Revisionsvortrag wesentliche Schriftstücke oder Aktenstellen sind im Einzelnen zu bezeichnen und zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 135/18; vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18, Rn. 8; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, NStZ-RR 2014, 318, 319; vgl. auch LR-StPO/Becker, 26. Aufl., § 244 Rn. 372; KK-StPO/Krehl, 7. Aufl., § 244 Rn. 224).
  • BGH, 14.01.1987 - 3 StR 546/86

    Verwerfung eines Ablehnungsantrags der Staatsanwaltschaft - Annahme einer

    Auszug aus BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
    In einem solchen Fall dürfen die betreffenden Stellen des schriftlichen Gutachtens nicht nur summarisch und ohne den zugehörigen Kontext mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 14. Januar 1987 - 3 StR 546/86, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 1).
  • BGH, 27.07.2010 - 4 StR 165/10

    Konkurrenzen bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; bewaffnetes

    Auszug aus BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
    c) Soweit der Schuldspruch auf die Revision des Angeklagten geändert wird, verletzt dies nicht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19; Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 135/18

    Revisionsbegründung (Anforderungen an den Revisionsvortrag: Darlegung

  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 140/14

    Verfahrensrüge wegen vermeintlich zu Unrecht abgelehnten Beweisantrags (Ablehnung

  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 618/97

    Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Hinreichend konkretisiertes

  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema -

  • BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90

    Verweigerung der wiederholten Vernehmung als Verletzung der gerichtlich

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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47423
BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20 (https://dejure.org/2020,47423)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20 (https://dejure.org/2020,47423)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 2020 - 201 ObOWi 1385/20 (https://dejure.org/2020,47423)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Zustellung, Ersatzzustellung, Heilung, Verjährungsunterbrechung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    OWiG § 31 Abs. 1 S. 1; OWiG § ... 31 Abs. 3 S. 1; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 9; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 10; OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 2; OWiG § 51 Abs. 1; OWiG § 51 Abs. 3 S. 3; StPO § 206a; StPO § 260 Abs. 3; StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; StVG § 26 Abs. 3; ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 180 S. 1; ZPO § 189; BayVwZVG Art. 3 Abs. 2 S. 1; Art. 9 BayVwZVG.
    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ersatzzustellung unter dem Nebenwohnsitz; Heilung eines Zustellungsmangels

  • IWW

    § 31 Abs. 1 S. 1 OWiG, § ... 31 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG, § 33 Abs. 1 Nr. 10 OWiG, § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, § 51 Abs. 1 OWiG, § 51 Abs. 3 S. 3 OWiG; § 206a StPO, § 260 Abs. 3 StPO, § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO; § 26 Abs. 3 StVG; § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 180 S. 1 ZPO, § 189 ZPO; Art. 3 Abs. 2 S. 1 BayVwZVG, Art. 9 BayVwZVG
    OWiG, ZPO, StPO, StVG, BayVwZVG

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldbescheid - Ersatzzustellung durch Niederlegung in zur Wohnung gehörenden Briefkasten

  • rechtsportal.de

    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Freibeweisverfahren; Ersatzzustellung; Niederlegung; Zustellungsmangel; Heilung; Wohnung; Nebenwohnung; Lebensmittelpunkt; Zugang; Empfangsberechtigter; Kopie; Scan

  • rechtsportal.de

    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Freibeweisverfahren; Ersatzzustellung; Niederlegung; Zustellungsmangel; Heilung; Wohnung; Nebenwohnung; Lebensmittelpunkt; Zugang; Empfangsberechtigter; Kopie; Scan

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Keine wirksame Ersatzzustellung des BGB - Keine Verjährungsunterbrechung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann der Bußgeldbescheid am Nebenwohnsitz zugestellt werden ?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 23.08.1999 - 7 ZB 99.1380
    Auszug aus BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20
    Eine Ersatzzustellung unter dem Nebenwohnsitz setzt voraus, dass der Betroffene entweder den Anschein gesetzt hat, dort tatsächlich aufhältlich zu sein oder sich tatsächlich dort aufgehalten hat (Anschl. an VGH München, Beschluss vom 23.08.1999 - 7 ZB 99.1380 = BayVBl 2000, 403 = BeckRS 1999, 22873).

    Dies setzt aber voraus, dass der Betroffene entweder den Anschein gesetzt hat, dort tatsächlich aufhältlich zu sein oder sich tatsächlich dort aufgehalten hat (vgl. VGH München, Beschluss vom 23.08.1999 - 7 ZB 99.1380 = BayVBl 2000, 403 = BeckRS 1999, 22873); BeckOK/Dörndorfer a.a.O. § 178 Rn. 4).

  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20
    Andere Formen der Übermittlung führen aber wegen der Fehleranfälligkeiten derartiger Übermittlungswege grundsätzlich nicht zur Heilung eines Zustellungsmangels (Anschl. an BGH, Beschluss vom 12.03.2020 - I ZB 64/19 = MDR 2020, 750 = WRP 2020, 740 = DGVZ 2020, 121 = GRUR 2020, 776 = ZMR 2020, 803).

    Andere Formen der Übermittlung führen aber wegen der Fehleranfälligkeiten derartiger Übermittlungswege grundsätzlich nicht zur Heilung eines Zustellungsmangels (vgl. BGH, Beschluss vom 12.03.2020 - I ZB 64/19 = MDR 2020, 750 = WRP 2020, 740 = DGVZ 2020, 121 = GRUR 2020, 776 = ZMR 2020, 803).

  • KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01

    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs der Kündigung eines

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20
    Der Zugang von Briefsendungen kann nur durch positive Beweisanzeichen festgestellt werden (vgl. KG NZV 2002, 200; OLG Celle a.a.O.).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20
    Sowohl für die Verlängerung der Frist auf sechs Monate als auch für die Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG ist nicht nur ein wirksamer Bußgeldbescheid, sondern auch dessen wirksame Zustellung erforderlich (vgl. BGHSt 45, 261, 263; OLG Bamberg NJW 2006, 1078; OLG Celle ZfSch 2011, 647).
  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17

    Heilung; Zustellung; unwirksame; tatsächlicher Zugang; Bußgeldbescheid;

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20
    Es kann vorliegend auch dahinstehen, ob es für die Heilung eines Zustellungsmangels genügt, wenn die Verteidigerin anstelle des Betroffenen vom Inhalt des Bußgeldbescheides Kenntnis erlangt hat (vgl. zum Fall der Kenntniserlangung des Betroffenen bei missglückter Zustellung an den Verteidiger OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2017 - 3 RBs 106/17 bei juris).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 6 Ss 54/12

    Urteilsverkündung im Bußgeldverfahren: Ruhen der Verfolgungsverjährung trotz

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20
    a) Die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten ist, ist als Verfahrensvoraussetzung bzw. als Verfahrenshindernis vom Senat im Rahmen der Rechtsbeschwerde von Amts wegen eigenständig unter Benutzung aller verfügbaren Erkenntnisquellen im Freibeweisverfahren zu überprüfen (vgl. Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 31 Rn. 17, 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.03.2012 - 6 Ss 54/12 bei juris).
  • OLG Bamberg, 12.12.2005 - 3 Ss OWi 1354/05

    Verjährungsunterbrechung - Fehlerhafte Ersatzzustellung: Versehentlich die

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20
    Sowohl für die Verlängerung der Frist auf sechs Monate als auch für die Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG ist nicht nur ein wirksamer Bußgeldbescheid, sondern auch dessen wirksame Zustellung erforderlich (vgl. BGHSt 45, 261, 263; OLG Bamberg NJW 2006, 1078; OLG Celle ZfSch 2011, 647).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 311 SsRs 126/11

    Rechtsfolgen der Zustellung eines Bußgeldurteils an die Staatsanwaltschaft durch

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20
    Sowohl für die Verlängerung der Frist auf sechs Monate als auch für die Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG ist nicht nur ein wirksamer Bußgeldbescheid, sondern auch dessen wirksame Zustellung erforderlich (vgl. BGHSt 45, 261, 263; OLG Bamberg NJW 2006, 1078; OLG Celle ZfSch 2011, 647).
  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2020 - 201 ObOWi 1385/20
    Für den Begriff der Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften kommt es auf das tatsächliche Wohnen an, nämlich darauf, ob der Zustellungsempfänger hauptsächlich in den Räumen lebt und dort auch schläft bzw. dort seinen Lebensmittelpunkt hat und den er regelmäßig aufsucht, ohne dass der melderechtliche Status ausschlaggebend ist (vgl. BGH NJW-RR 1994, 564; BeckOK/Dörndorfer ZPO [Stand: 01.09.2020] § 178 Rn. 3).
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