Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.03.2021

Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,49431
BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20 (https://dejure.org/2020,49431)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2020 - 2 StR 140/20 (https://dejure.org/2020,49431)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 140/20 (https://dejure.org/2020,49431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,49431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Totschlags und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung; Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes; Ausübung des Notwehr- oder Nothilferechts bei verschuldeter Angriffsprovokation

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Totschlags u.a.: Feststellungen zum voluntativen Vorsatzelement bei gefährlichen Gewalthandlungen; Notwehrrecht bei Angriffsprovokation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253 Abs. 1
    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Totschlags und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung; Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes; Ausübung des Notwehr- oder Nothilferechts bei verschuldeter Angriffsprovokation

  • datenbank.nwb.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 134
  • StV 2021, 420 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Dazu wären nähere Feststellungen zur Gefährlichkeit des Vorgehens des Ko., zu den Kräfte- oder Bewaffnungsverhältnissen sowie zu den räumlichen Gegebenheiten erforderlich gewesen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130; Beschluss vom 29. Januar 2003 - 2 StR 529/02, NStZ 2003, 420, 421).
  • BGH, 09.07.2002 - 1 StR 93/02

    Räuberische Erpressung (Vermögensbegriff; unrechtmäßige; Bereicherungsabsicht;

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    In diesem Fall hätte ihnen die Absicht einer unrechtmäßigen Bereicherung gefehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2000 - 4 StR 232/00, juris; Urteil vom 9. Juli 2002 - 1 StR 93/12, NStZ 2002, 597 f.).
  • BGH, 29.01.2003 - 2 StR 529/02

    Rechtfertigung durch Notwehr (erforderliche Gesamtbetrachtung bei einem Geschehen

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Dazu wären nähere Feststellungen zur Gefährlichkeit des Vorgehens des Ko., zu den Kräfte- oder Bewaffnungsverhältnissen sowie zu den räumlichen Gegebenheiten erforderlich gewesen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130; Beschluss vom 29. Januar 2003 - 2 StR 529/02, NStZ 2003, 420, 421).
  • BGH, 22.10.2002 - 5 StR 275/02

    Ausschluss der Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Drogenpsychose;

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Die Übernahme des Gutachtens mit einem auf die Sachkunde der Gutachterin bezogenen Formelsatz reicht zudem nicht aus, um eine eigenverantwortliche Würdigung des Gerichts erkennen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 275/02, NStZ-RR 2003, 39, 40; Senat, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38).
  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, Berücksichtigung hochgradiger

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Insbesondere bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 448/19, NStZ 2020, 218, 219 mwN).
  • BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16

    Verminderte Schuldunfähigkeit; Aufhebung des Strafausspruches

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Die Übernahme des Gutachtens mit einem auf die Sachkunde der Gutachterin bezogenen Formelsatz reicht zudem nicht aus, um eine eigenverantwortliche Würdigung des Gerichts erkennen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 275/02, NStZ-RR 2003, 39, 40; Senat, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38).
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 248/20

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei vorangegangener Provokation durch

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Die Notwehreinschränkung hängt gegebenenfalls davon ab, ob dem Angriff ausgewichen werden oder ob der Handelnde zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 1 StR 248/20; Senat, Urteil vom 20. November 2019 ? 2 StR 554/18, NStZ 2021, 33, 34 mit Anm. Hauck).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18

    Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall,

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Die Notwehreinschränkung hängt gegebenenfalls davon ab, ob dem Angriff ausgewichen werden oder ob der Handelnde zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 1 StR 248/20; Senat, Urteil vom 20. November 2019 ? 2 StR 554/18, NStZ 2021, 33, 34 mit Anm. Hauck).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02

    Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 242 Abs. 1 StGB Schadensersatz zu verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - 3 StR 4/02, NStZ-RR 2002, 214), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.
  • BGH, 11.07.2000 - 4 StR 232/00

    Zur nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    In diesem Fall hätte ihnen die Absicht einer unrechtmäßigen Bereicherung gefehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2000 - 4 StR 232/00, juris; Urteil vom 9. Juli 2002 - 1 StR 93/12, NStZ 2002, 597 f.).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 9/22

    Dauer der Notwehrlage und Erforderlichkeit gebotener Verteidigung

    Zwar kann eine Einschränkung des Notwehrrechts bei schuldhafter Provokation in Erwägung gezogen werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 03.03.2021 - 4 StR 318/20 = NStZ 2021, 607; 15.12.2020 - 2 StR 140/20 = NStZ-RR 2021, 134 = StV 2021, 420; 19.08.2020 - 1 StR 248/20 = StV 2021, 97).
  • BGH, 13.10.2022 - 2 StR 327/22

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, gefährliche Gewalthandlungen,

    Insbesondere bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteil vom 19. Januar 2022 - 2 StR 323/21; Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 140/20).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (BGH, Beschluss vom 15.12.2020 - 2 StR 140/20; Urteil vom 19.01.2022 - 2 StR 323/21).
  • BGH, 19.01.2022 - 2 StR 323/21

    Gefährliche Körperverletzung (Vorsatz: Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes,

    Insbesondere bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 140/20, StV 2021, 420).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2021 - 4 StR 514/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7021
BGH, 03.03.2021 - 4 StR 514/20 (https://dejure.org/2021,7021)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2021 - 4 StR 514/20 (https://dejure.org/2021,7021)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2021 - 4 StR 514/20 (https://dejure.org/2021,7021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,7021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Erörterungen zu einem möglichen Rücktritt des Angeklagten vom Versuch der Nötigung

  • rewis.io

    Freiwilliger Rücktritt vom Versuch: Notwendigkeit von tatrichterlichen Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
    Fehlende Erörterungen zu einem möglichen Rücktritt des Angeklagten vom Versuch der Nötigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Maßgeblich ist in allen Fällen die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 122/21 Rn. 10 und vom 3. März 2021 - 4 StR 514/20 Rn. 7).
  • BGH, 13.10.2021 - 4 StR 244/21

    Mord (Eventualvorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit, Gesamtschau,

    Hierfür ist dessen Vorstellungsbild nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 4 StR 514/20 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 13.06.2023 - 4 StR 288/22

    Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind bei Erheblichkeit und

    Bei dieser Sachlage kann nicht geprüft und entschieden werden, ob - wovon das Landgericht ersichtlich ohne nähere Begründung ausgegangen ist - ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt oder ein zur Straflosigkeit führender Rücktritt vom unbeendeten Versuch in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 4 StR 514/20 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 469/21

    Versuchter Mord (Rücktritt: Rücktrittshorizont, maßgeblicher Zeitpunkt,

    b) Diese Ausführungen sind schon deshalb durchgreifend rechtsfehlerhaft, weil sich die Urteilsfeststellungen zum subjektiven Vorstellungsbild des Angeklagten, zum sog. Rücktrittshorizont, nicht verhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 ? 4 StR 514/20 mwN).
  • BGH, 01.02.2022 - 2 StR 306/21

    Strafverurteilung wegen versuchten Totschlags: Anforderungen an tatrichterliche

    Lässt sich jedoch den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, stellt bereits dies einen durchgreifenden sachlich-rechtlichen Mangel dar (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 4 StR 514/20 mwN).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 122/21

    Versuch (Rücktritt: Freiwilligkeit, Rücktrittshorizont, Fehlschlag, beendeter

    Lässt sich jedoch den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, stellt dies einen durchgreifenden sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 4 StR 514/20 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht