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   BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20   

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https://dejure.org/2021,8409
BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20 (https://dejure.org/2021,8409)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2021 - 4 StR 528/20 (https://dejure.org/2021,8409)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20 (https://dejure.org/2021,8409)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 315c Abs. 1 StGB; § 63 StGB; § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BZRG; § 24 Abs. 3 Satz 1 BZRG; § 51 Abs. 1 BZRG; § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose: Berücksichtigung von Taten, wegen derer der Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde); Bundeszentralregistergesetz (Verwertungsverbot; Entfernung von Eintragungen); Gefährdung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • beck-blog

    Stimmen, die dem Täter befahlen, das Gebäude der Vereinten Nationen in Bonn anzuzünden: Schlimm, aber keine FE-Entziehung

  • IWW

    §§ 306a Abs. 1 Nr. 3, 22, 23 StGB, § ... 241 Abs. 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2a) und d), Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 63 StGB, § 20 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2a) und d) StGB, § 315c Abs. 1 StGB, §§ 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2, 69a Abs. 1 StGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BZRG, § 24 Abs. 3 Satz 1 BZRG, § 51 Abs. 1 BZRG, §§ 45 ff. BZRG, § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG, § 2 Abs. 2 Nr. 5 StrEG, § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG

  • Wolters Kluwer

    Erfüllen des Tatbestands der Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen Beschuldigten bei seiner Flucht vor der Polizei durch sein Fahrverhalten; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren gegen einen schuldunfähigen Straftäter: Notwendige Feststellungen zu kritischen Verkehrssituationen bei Straßenverkehrsgefährdung anlässlich einer Fluchtfahrt vor der Polizei und darauf gestützter Entziehung der Fahrerlaubnis; Risikoprognose im Rahmen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllen des Tatbestands der Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen Beschuldigten bei seiner Flucht vor der Polizei durch sein Fahrverhalten; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Straßenverkehrsgefährdung - Wo ist die konkrete Gefährdung von Personen/Sachen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 187
  • StV 2021, 500 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
    Vielmehr ist auch erforderlich, dass ein bedeutender Schaden gedroht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 ? 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7; Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11 Rn. 5; Beschluss vom 29. April 2008 ? 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289 mwN).

    Dessen Höhe ist nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. April 2019 ? 4 StR 86/19, NStZ 2019, 677, 678; Beschluss vom 29. April 2008 ? 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).

  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
    Dazu ist es erforderlich, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5; Beschluss vom 5. Dezember 2018 ? 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 Rn. 6; Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185 mwN).

    Vielmehr ist auch erforderlich, dass ein bedeutender Schaden gedroht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 ? 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7; Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11 Rn. 5; Beschluss vom 29. April 2008 ? 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289 mwN).

  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 569/04

    Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (keine erweiternde Auslegung über die

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
    Eine erweiternde Auslegung des § 51 Abs. 1 BZRG mit der Folge einer Erstreckung des Verwertungsverbotes auch auf diese Fälle kommt mit Blick auf den Wortlaut ("Eintragung über eine Verurteilung'), den Zweck der Vorschrift (Beseitigung des Strafmakels, Förderung der Resozialisierung des Verurteilten) und ihren Ausnahmecharakter nicht in Betracht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 569/04, NStZ 2005, 397; Bücherl in BeckOK, 39. Edition, § 51 BZRG Rn. 7 mwN).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 350/09

    Unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
    Eine Entschädigung für die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis entsprechend § 2 Abs. 2 Nr. 5 StrEG (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift im Sicherungsverfahren vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2010 - 5 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 296) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der Beschuldigte diese Maßnahme durch seine vorsätzlich begangenen eklatanten Vorfahrtsverstöße im Rahmen einer Polizeiflucht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG grob fahrlässig verursacht hat (vgl. zum Maßstab BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 350/09 Rn. 4; MüKo-StPO/Kunz, 1. Aufl., § 5 StrEG Rn. 33 f. mwN).
  • BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeit aufgrund

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
    Eine Entschädigung für die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis entsprechend § 2 Abs. 2 Nr. 5 StrEG (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift im Sicherungsverfahren vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2010 - 5 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 296) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der Beschuldigte diese Maßnahme durch seine vorsätzlich begangenen eklatanten Vorfahrtsverstöße im Rahmen einer Polizeiflucht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG grob fahrlässig verursacht hat (vgl. zum Maßstab BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 350/09 Rn. 4; MüKo-StPO/Kunz, 1. Aufl., § 5 StrEG Rn. 33 f. mwN).
  • BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Herbeiführung einer konkreten Gefahr

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
    Dazu ist es erforderlich, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5; Beschluss vom 5. Dezember 2018 ? 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 Rn. 6; Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185 mwN).
  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
    Vielmehr ist auch erforderlich, dass ein bedeutender Schaden gedroht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 ? 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7; Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11 Rn. 5; Beschluss vom 29. April 2008 ? 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289 mwN).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben einer Person

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
    Dazu ist es erforderlich, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5; Beschluss vom 5. Dezember 2018 ? 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 Rn. 6; Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185 mwN).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Schaden ausgeblieben ist, weil sich der Gefährdete ? etwa aufgrund überdurchschnittlich guter Reaktionen - noch zu retten vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 4 StR 234/95, NJW 1995, 3131).
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19

    Gefährdung des Straßenverkehrs (fremde Sache von bedeutendem Wert:

    Auszug aus BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
    Dessen Höhe ist nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. April 2019 ? 4 StR 86/19, NStZ 2019, 677, 678; Beschluss vom 29. April 2008 ? 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).
  • BGH, 05.11.2013 - 4 StR 454/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gesundheitsgefahr:

  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in

  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Feststellung eines "Beinahe-Unfalls"

    Dies ist nach gefestigter Rechtsprechung der Fall, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt wurde, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188 mwN; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321 und Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 Rn. 11, insoweit in BGHSt 57, 183 nicht abgedruckt; zu § 315b StGB vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7 und vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185).

    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Schaden ausgeblieben ist, weil sich der Gefährdete - etwa aufgrund überdurchschnittlich guter Reaktion - noch zu retten vermochte (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188).

  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Schaden ausgeblieben ist, etwa weil sich der Gefährdete noch in Sicherheit bringen konnte oder eine andere plötzliche Wendung den Unfall noch verhinderte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188 (zu § 315c StGB); Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff. (zu § 315b StGB); Urteil vom 11. Januar 2017 - 5 StR 409/16, NStZ 2017, 281, 282 (zu § 306a StGB)).

    Erforderlich ist ein Geschehen, das - nicht anders als in den Fällen der § 315b Abs. 1 und § 315c Abs. 1 StGB - auf der Grundlage einer objektiv nachträglichen Prognose als ein sog. Beinaheunfall beschrieben werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21 Rn. 5; Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188; Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13, NStZ 2014, 85, 86; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Gefährdung 3 (jeweils zu § 315c StGB); LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315c Rn. 150 ff.).

  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 248/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines

    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Schaden ausgeblieben ist, weil sich der Gefährdete - etwa aufgrund überdurchschnittlich guter Reaktion - noch zu retten vermochte (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21, StV 2022, 26 Rn. 5; Beschluss vom 17. Februar 2021 ? 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 377/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines

    Dies ist nach gefestigter Rechtsprechung der Fall, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der ? was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist ? die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt wurde, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188 mwN; Beschluss vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 Rn. 11, insoweit in BGHSt 57, 183 nicht abgedruckt).

    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Schaden ausgeblieben ist, weil sich der Gefährdete - etwa aufgrund überdurchschnittlich guter Reaktion - noch zu retten vermochte (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21, StV 2022, 26, 27; Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188).

  • BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22

    Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.07.2021 - 4 StR 155/21 = Blutalkohol 58, 328 [2021] = StV 2022, 26 = ZfSch 2021, 706 = BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 2 = BGHR StGB § 315c Gefahr 2; 08.06.2021 - 4 StR 68/21 = NStZ-RR 2021, 251 = VRS 140, 258 [2021] = VRS 140, Nr. 52; 17.02.2021 - 4 StR 528/20 = NStZ-RR 2021, 187; 06.08.2019 - 4 StR 255/19 = NStZ-RR 2019, 343 = VRS 137, 1 [2019] = VRS 137, Nr. 1 = NZV 2020, 303; 20.03.2019 - 4 StR 517/18 = VerkMitt 2019, Nr. 5 = NStZ 2020, 225).
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