Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.05.2021

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20   

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https://dejure.org/2021,5889
BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20 (https://dejure.org/2021,5889)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2021 - 2 StR 417/20 (https://dejure.org/2021,5889)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 2 StR 417/20 (https://dejure.org/2021,5889)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 62 StGB; § 64 StGB; § 35 BtMG; § 36 BtMG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zweck der Maßregel; Verhältnismäßigkeitsprüfung: im Erkenntnisverfahren keine Berücksichtigung der Möglichkeit der Zurückstellung der Strafvollstreckung nach BtMG)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Versuchter Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit Unterschlagung; Unterschlagung unter dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips

  • rewis.io

    Versuchter Diebstahl: Wegnahme eines Behältnisses mit falscher Vorstellung über dessen Inhalt; Subsidiarität der Unterschlagung durch Verbrauch des tatsächlichen Inhalts einer Stofftasche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 246 Abs. 1 ; StGB § 249 Abs. 1
    Versuchter Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit Unterschlagung; Unterschlagung unter dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips

  • datenbank.nwb.de

    Versuchter Diebstahl: Wegnahme eines Behältnisses mit falscher Vorstellung über dessen Inhalt; Subsidiarität der Unterschlagung durch Verbrauch des tatsächlichen Inhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: (Versuchter) Diebstahl mit Waffen und dann Verspeisen einer Wassermelone - Subsidiarität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 212
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 257/96

    Schutz der Öffentlichkeit - Gefährliche Täter - Drogensüchtiger - Durch

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20
    Denn auch eine Maßregel gemäß § 64 StGB hat sich an den Belangen der öffentlichen Sicherheit auszurichten und dient in erster Linie dem Schutz der Öffentlichkeit vor gefährlichen Tätern, auch wenn sich dieser Zweck durch Besserung erreichen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 StR 257/96 -, Rn. 8, juris).

    Die Möglichkeit eines Vorgehens nach diesen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes kann daher auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß § 62 StGB keine rechtliche Bedeutung haben (BGH, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 StR 257/96 -, Rn. 9, juris).'.

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20
    Damit hat sich der Angeklagte jedoch (noch) nicht das Behältnis nebst übrigem Inhalt zugeeignet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310 mwN).

    Dass sich der Angeklagte tatzeitnah aufgrund eines neuen Entschlusses einen Teil des Tascheninhaltes zugeeignet hat, erfüllt zwar den Tatbestand der Unterschlagung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310); wegen der Subsidiaritätsklausel, die für alle Delikte mit höherer Strafdrohung gilt, kommt ein dahin gehender Schuldspruch gleichwohl nicht in Betracht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, juris Rn. 3; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).

  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20
    Unbeschadet dessen, dass die Verwirklichung des zurücktretenden Tatbestands bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 StR 477/02, juris Rn. 1; BGH, Urteile vom 20. Juli 1995 - 4 StR 112/95, NStZ-RR 1996, 20, 21, und vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 189 jeweils mwN), hat das Landgericht die tateinheitliche Begehung einer Unterschlagung bei der Bemessung der Freiheitsstrafe hier nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet.
  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 196/19

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20
    Die Ablehnung einer Unterbringung allein mit der Erwägung, die Höhe der Begleitstrafe bliebe zeitlich hinter der prognostischen Unterbringungsdauer zurück, wäre jedoch rechtsfehlerhaft (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 3 StR 196/19 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89

    Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20
    Zutreffend ist das Landgericht deshalb auch vom fehlgeschlagenen Versuch eines Diebstahls mit Waffen ausgegangen, weil sich in der Tasche - anders als vom Angeklagten erwartet - kein Bargeld befand (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 4).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 112/95

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Förderung fremder Umsatzgeschäfte -

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20
    Unbeschadet dessen, dass die Verwirklichung des zurücktretenden Tatbestands bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 StR 477/02, juris Rn. 1; BGH, Urteile vom 20. Juli 1995 - 4 StR 112/95, NStZ-RR 1996, 20, 21, und vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 189 jeweils mwN), hat das Landgericht die tateinheitliche Begehung einer Unterschlagung bei der Bemessung der Freiheitsstrafe hier nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet.
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20
    Dass sich der Angeklagte tatzeitnah aufgrund eines neuen Entschlusses einen Teil des Tascheninhaltes zugeeignet hat, erfüllt zwar den Tatbestand der Unterschlagung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310); wegen der Subsidiaritätsklausel, die für alle Delikte mit höherer Strafdrohung gilt, kommt ein dahin gehender Schuldspruch gleichwohl nicht in Betracht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, juris Rn. 3; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).
  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17

    Unterschlagung (Konkurrenzen: Subsidiarität gegenüber Tötungsdelikten)

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20
    Dass sich der Angeklagte tatzeitnah aufgrund eines neuen Entschlusses einen Teil des Tascheninhaltes zugeeignet hat, erfüllt zwar den Tatbestand der Unterschlagung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310); wegen der Subsidiaritätsklausel, die für alle Delikte mit höherer Strafdrohung gilt, kommt ein dahin gehender Schuldspruch gleichwohl nicht in Betracht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, juris Rn. 3; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).
  • BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17

    Unterschlagung (Subsidiarität gegenüber Nicht-Zueignungsdelikten: Vergewaltigung,

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20
    Dass sich der Angeklagte tatzeitnah aufgrund eines neuen Entschlusses einen Teil des Tascheninhaltes zugeeignet hat, erfüllt zwar den Tatbestand der Unterschlagung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310); wegen der Subsidiaritätsklausel, die für alle Delikte mit höherer Strafdrohung gilt, kommt ein dahin gehender Schuldspruch gleichwohl nicht in Betracht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, juris Rn. 3; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 477/02

    Formelle Subsidiarität der Unterschlagung auch gegenüber dem Totschlag;

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21

    Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des

    So wie das Aufessen im Eigentum Fremder, aber ohne vorherige Wegnahme im Gewahrsam des Essenden stehender Lebensmittel bewirkt, dass sich der Essende die Lebensmittel zueignet (vgl. BGH, Beschluss vom 03. Februar 2021 - 2 StR 417/20) wird - hier - dem impfwilligen Patienten der Impfstoff zugeeignet.
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Stellt sich der Hang zum Suchmittelkonsum aber nicht als überwiegende Quelle der Straffälligkeit und damit als Ursache der Gefährlichkeit des Angeklagten heraus, kann die Vorschrift den bestehenden Sicherungsbedürfnissen nicht Rechnung tragen, mithin ihren Zweck nicht erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90, BVerfGE 91, 1, 27 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 2 StR 417/20 Rn. 10; Cirener in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., § 64 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 10.01.2023 - 2 StR 394/22

    Unterschlagung (Konkurrenzen: Subsidiaritätsklausel, gewerbs- und bandenmäßige

    Wegen der Subsidiaritätsklausel in § 246 Abs. 1 StGB, die für alle Delikte mit höherer Strafdrohung gilt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 2 StR 417/20, NStZ-RR 2021, 212, 213 mwN), kommt ein Schuldspruch wegen Unterschlagung in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung nicht in Betracht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 4 StR 326/14, juris Rn. 9).

    b) Die Änderung des Schuldspruchs lässt den Strafausspruch im Fall 10 "der Anklageschrift" unberührt, denn die Verwirklichung des zurücktretenden Tatbestands kann bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Februar 2021 - 2 StR 417/20, NStZ-RR 2021, 212, 213, und vom 8. Dezember 2002 - 2 StR 477/02, juris Rn. 1; BGH, Urteile vom 20. Juli 1995 - 4 StR 112/95, NStZ-RR 1996, 20, 21, und vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 189, jeweils mwN).

  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 11/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht;

    Die Ablehnung einer Unterbringung allein mit der Erwägung, die Höhe der Begleitstrafe bliebe zeitlich hinter der prognostischen Unterbringungsdauer zurück, wäre jedenfalls rechtsfehlerhaft (Senat, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 2 StR 417/20, BeckRS 2021, 4958 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 16.03.2023 - 2 StR 65/23

    Geltung der Subsidiaritätsklausel für alle Delikte mit höherer Strafdrohung

    Wegen der Subsidiaritätsklausel in § 246 Abs. 1 StGB, die für alle Delikte mit höherer Strafdrohung gilt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Februar 2021 - 2 StR 417/20, NStZ-RR 2021, 212, 213 mwN, und vom 10. Januar 2023 - 2 StR 394/22), kommt ein Schuldspruch wegen Unterschlagung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung nicht in Betracht.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14668
BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21 (https://dejure.org/2021,14668)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2021 - 6 StR 132/21 (https://dejure.org/2021,14668)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 6 StR 132/21 (https://dejure.org/2021,14668)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 52 Abs. 1 StGB
    Körperverletzung (Verletzung durch mehrere Handlungen; eine Tat im Rechtssinne; Verhältnis von Vollendung und Versuch; Versuch einer weiteren Qualifikationsvariante)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 52 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 46 Abs. 2 StGB, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 349 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entfallen des Schuldspruchs wegen einer in Tateinheit zur ausgeurteilten gefährlichen Körperverletzung stehenden versuchten gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Strafbarkeit versuchter Tatbegehung nach Vollendung mehrerer Qualifikationsmerkmale durch dieselbe Tat

  • rechtsportal.de

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5
    Entfallen des Schuldspruchs wegen einer in Tateinheit zur ausgeurteilten gefährlichen Körperverletzung stehenden versuchten gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Körperverletzung durch mehrere Handlungen bei Qualifikation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere (versuchte) Körperverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 212
  • StV 2022, 165 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    Daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf Absatz 4 des § 349 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1).
  • BGH, 17.09.2008 - 2 StR 326/08

    Unzulässige Rüge der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (fehlende

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    Die von dem Generalbundesanwalt beantragte und mit einem Verwerfungsantrag gemäß § 349 Abs. 2 StPO verknüpfte Ergänzung des Urteilstenors steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen, weil Schuld- und Strafausspruch hierdurch nicht berührt wären (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 StR 326/08, NStZ-RR 2008, 384).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 32/19

    Änderung des Schuldspruchs auf eine Revision; Annahme einer gefährlichen

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    b) Wird dieselbe Person durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich nur um eine Tat im Rechtssinne, wenn die einzelnen Akte - wie hier - in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, ohne dass wesentliche Zäsuren eintreten, und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 5 StR 32/19, NStZ 2019, 471 Rn. 2; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90 Rn. 12; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 41).
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93

    Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    Denn zwischen den gleichwertigen Tatmodalitäten desselben Qualifikationstatbestands scheidet gleichartige Idealkonkurrenz (§ 52 Abs. 1 Alt. 2 StGB) aus, unabhängig davon, in welcher Weise die Tatmodalitäten aufgezählt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93; NJW 1994, 2034, m. Anm v. Hippel, JR 1995, 125).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    Denn aus den Urteilsgründen ergibt sich nicht, dass gegen den Angeklagten in Polen Auslieferungshaft verhängt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241); eine Verfahrensrüge ist insoweit nicht erhoben.
  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21
    b) Wird dieselbe Person durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich nur um eine Tat im Rechtssinne, wenn die einzelnen Akte - wie hier - in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, ohne dass wesentliche Zäsuren eintreten, und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 5 StR 32/19, NStZ 2019, 471 Rn. 2; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90 Rn. 12; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 41).
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 435/22

    Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung (konkurrenzrechtliche

    Wird dieselbe Person - wie hier - durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich um eine einheitliche (gefährliche) Körperverletzung, wenn die einzelnen Akte ohne wesentliche Zäsur in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 ? 5 StR 32/19, NStZ 2019, 471; vom 5. Mai 2021 - 6 StR 132/21, NStZ-RR 2021, 212; Rissing-van Saan, in: LK-StGB, 13. Aufl., vor § 52 Rn 41).
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