Rechtsprechung
BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 78 StGB; § 2 Abs. 1 StrEG; § 5 Abs. 2 StrEG; § 8 StrEG
Verjährung beim Totschlag (Unterbrechung; Verfahrenshindernis; Freispruch); Entschädigung für strafrechtliche Urteilsfolgen (Ausschluss der Entschädigung bei Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahmen durch den Beschuldigten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 205 StPO, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 8 StrEG, § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG, § 2 Abs. 1 StrEG, § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG
- Wolters Kluwer
Erfolgreiche Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Totschlags aufgrund Verjährung; Freipsruch anstelle von Einstellung des Verfahrens bei Nichterweislichkeit des Vorliegens von Mordmerkmalen
- rewis.io
Strafverfahren: Verjährungsunterbrechende Wirkung der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft; Vorrang des Freispruchs vor der Einstellung des Verfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Erfolgreiche Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Totschlags aufgrund Verjährung; Freipsruch anstelle von Einstellung des Verfahrens bei Nichterweislichkeit des Vorliegens von Mordmerkmalen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Auszüge)
StrEG: Entschädigung wegen U-Haft?, Ja, aber nur für einen Tag (Mord, Totschlag, Freispruch wegen Verjährung)
- mdr.de (Pressemeldung, 29.04.2021)
Urteil zu Tod zweier Brüder in Chemnitz aufgehoben
- rtl.de (Pressemeldung, 29.04.2021)
Urteil zu Tod zweier Brüder aufgehoben: Tat ist verjährt
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 12.08.2020 - 1 Ks 210 Js 26130/95 Js 26130/95
- BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 217
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16
Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei …
Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
Die Verfahrensbeteiligten sind durch den insoweit ausführlich begründeten Antrag des Generalbundesanwalts nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 3 StR 453/16) angehört worden, dem die Entscheidung des Senats entspricht.Diese - bei sorgfältiger Prüfung zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres erkennbare - rechtsfehlerhafte Sachbehandlung hat zur Folge, dass für diesen einen Tag Untersuchungshaft Entschädigung zu gewähren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 453/16, NStZ-RR 2017, 264).
- KG, 11.01.2012 - 2 Ws 351/11
Maßstab für Anlass zu einer Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat; grob …
Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
Insoweit ist nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung, sondern darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Ermittlungsbehörden bzw. Gerichten im Zeitpunkt der Anordnung oder Aufrechterhaltung der Strafverfolgungsmaßnahme dargestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1983 - 1 StR 823/82, bei Holtz MDR 1983, 450; KG, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 Ws 351/11, NStZ-RR 2013, 192 (LS)). - BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82
Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener …
Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
Insoweit ist nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung, sondern darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Ermittlungsbehörden bzw. Gerichten im Zeitpunkt der Anordnung oder Aufrechterhaltung der Strafverfolgungsmaßnahme dargestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1983 - 1 StR 823/82, bei Holtz MDR 1983, 450; KG, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 Ws 351/11, NStZ-RR 2013, 192 (LS)).
- BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79
Entschädigung für die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft - Verjährung …
Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
Im Übrigen ist eine Entschädigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen, weil der Angeklagte die Strafverfolgungsmaßnahmen durch die rechtsfehlerfrei festgestellte rechtswidrige und schuldhafte Tötung zweier Menschen sowie seine anschließende Flucht nach Tschechien vorsätzlich bzw. grob fahrlässig selbst verursacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168, 171;… vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6). - BGH, 11.03.2008 - 3 StR 378/07
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Unerbringung in der …
Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
Dem Senat obliegt in dieser Konstellation nach § 8 StrEG auch die Entscheidung über Entschädigungsleistungen, weil er die verfahrensbeendende Entscheidung trifft und keine weiteren Feststellungen hierzu mehr erforderlich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 3 StR 378/07, StraFo 2008, 266; vom 26. Mai 2015 - 3 StR 437/12, StraFo 2015, 438, 439). - BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
Freispruch durch den BGH im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der …
Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
b) Rechtsfolge ist in dieser Konstellation nicht die Einstellung des Verfahrens wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses, sondern der Freispruch des Angeklagten, weil der angeklagte schwerer wiegende Tatvorwurf des (unverjährten) Mordes nicht erweislich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 144/13, und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 510/12; Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30). - BGH, 25.04.2013 - 5 StR 144/13
Sexueller Missbrauch von Kindern (fehlende Feststellung der subjektiven Tatseite …
Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
b) Rechtsfolge ist in dieser Konstellation nicht die Einstellung des Verfahrens wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses, sondern der Freispruch des Angeklagten, weil der angeklagte schwerer wiegende Tatvorwurf des (unverjährten) Mordes nicht erweislich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 144/13, und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 510/12; Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30). - BGH, 25.04.2017 - 3 StR 453/16
Entschädigung wegen erlittener Untersuchungshaft trotz grob fahrlässigen …
Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
Diese - bei sorgfältiger Prüfung zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres erkennbare - rechtsfehlerhafte Sachbehandlung hat zur Folge, dass für diesen einen Tag Untersuchungshaft Entschädigung zu gewähren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 453/16, NStZ-RR 2017, 264). - BGH, 13.10.1995 - 3 StR 436/95
Angeschuldigter - Öffentliche Klage - Anwendbarkeit
Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
Weder die lediglich von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Einstellung des Verfahrens entsprechend § 205 StPO noch verschiedene Anordnungen zur Verlängerung der Ausschreibung zur Festnahme konnten die Verjährung unterbrechen, weil § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB die - hier nicht erfolgte - Erhebung der öffentlichen Klage voraussetzt und deshalb nur gerichtliche Einstellungen erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1995 - 3 StR 436/95, NStZ-RR 1996, 163). - BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (Beauftragung eines Sachverständigen im …
Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
b) Rechtsfolge ist in dieser Konstellation nicht die Einstellung des Verfahrens wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses, sondern der Freispruch des Angeklagten, weil der angeklagte schwerer wiegende Tatvorwurf des (unverjährten) Mordes nicht erweislich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 144/13, und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 510/12; Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30). - BGH, 26.05.2015 - 3 StR 437/12
Strafverfolgungsentschädigung: Zuständigkeit nach Freispruch in der …
- BGH, 01.09.1998 - 4 StR 434/98
Anspruch auf Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft - Vollständige …
- BGH, 10.11.2021 - 5 StR 103/21
Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung bei Freispruch des Angeklagten
c) Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass auch die Ablehnung des Mordmerkmals der Habgier auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruht und einer etwaigen Verurteilung wegen Totschlags (§ 212 StGB) gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 StGB die Verfolgungsverjährung entgegenstehen würde (vgl. zum Freispruch in dieser Konstellation BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30; Beschluss vom 13. April 2021 - 5 StR 14/21, NStZ-RR 2021, 217).
Rechtsprechung
BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 199 Abs. 1 StPO; § 76 Abs. 1 Satz 2 GVG; § 33b Abs. 1, Abs. 7 GVG; § 33a Abs. 2 JGG; § 206a Abs. 1 StPO.
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage in bereits laufender Hauptverhandlung (Besetzung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 206a Abs. 1 StPO, § 199 Abs. 1 StPO, § 76 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 33b Abs. 1, 7, § 33a Abs. 2 JGG, § 357 StPO
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens wegen Fehlens an der Verfahrensvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses
- rewis.io
Jugendstrafverfahren: Folgen fehlerhafter Besetzung der Großen Straf- oder Jugendkammer bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
- rechtsportal.de
StPO § 206a Abs. 1
Einstellung des Verfahrens wegen Fehlens an der Verfahrensvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 06.11.2020 - 12 KLs 107/20
- BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 217
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14
Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der …
Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21
Ergeht die Entscheidung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung, ist sie unwirksam (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14 und Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14), was ein im selben Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis zu Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16) und deshalb zur Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO führt, soweit es von diesem Mangel betroffen ist (zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19, Rn. 3).'. - BGH, 17.11.2020 - 6 StR 337/20
Einstellung des Verfahrens wegen Fehlens an der Verfahrensvoraussetzung eines …
Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21
Einer Aufhebung des angefochtenen Urteils, das mit der Einstellung gegenstandslos wird, bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 6 StR 337/20 Rn. 3 mwN). - BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02
Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten …
Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21
Das Verfahrenshindernis erfasst nach § 357 StPO die Verurteilung der beiden Nichtrevidenten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 3 StR 395/02, StV 2004, 61, 62); hinsichtlich des Mitangeklagten H. gilt dies jedoch nicht in Bezug auf die lediglich mit abgeurteilte Einzeltat (II.B.1 der Urteilsgründe).
- BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst …
Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21
Ergeht die Entscheidung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung, ist sie unwirksam (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14 und Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14), was ein im selben Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis zu Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16) und deshalb zur Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO führt, soweit es von diesem Mangel betroffen ist (zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19, Rn. 3).'. - BGH, 18.07.2019 - 4 StR 310/19
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in bereits …
Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21
Ergeht die Entscheidung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung, ist sie unwirksam (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14 und Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14), was ein im selben Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis zu Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16) und deshalb zur Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO führt, soweit es von diesem Mangel betroffen ist (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19, Rn. 3).'. - BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10
Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze; …
Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21
Der Senat teilt indessen nicht die Besorgnis, wegen der nicht genannten Untergrenze könne sich die Strafkammer bei dem Angeklagten B. auf eine nicht zulässige "Punktstrafe' festgelegt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170). - BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21
Ergeht die Entscheidung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung, ist sie unwirksam (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14 und Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14), was ein im selben Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis zu Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16) und deshalb zur Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO führt, soweit es von diesem Mangel betroffen ist (zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19, Rn. 3).'. - BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14
Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer; …
Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21
Ergeht die Entscheidung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung, ist sie unwirksam (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14 und Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14), was ein im selben Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis zu Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16) und deshalb zur Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO führt, soweit es von diesem Mangel betroffen ist (zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19, Rn. 3).'.
- BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21
Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter …
Der Senat schließt sich insoweit der auch in jüngerer Zeit mitunter von allen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs sowie unter anderem bereits früher vom Bayerischen Obersten Landesgericht vertretenen Ansicht an, wonach bei einer Einstellung nach § 206a Abs. 1 StPO eine Aufhebung der vorangegangenen Sachentscheidungen nicht erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13.2.2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160, juris Rn. 2; vom 21.7.2020 - 2 StR 319/19, juris Rn. 2; vom 2.3.2011 - 2 StR 275/10, StV 2011, 483, juris Rn. 4; vom 18.10.2017 - 3 StR 342/15, juris Rn. 2; vom 5.8.1999 - 4 StR 640/98, wistra 1999, 426, juris Rn. 2; vom 24.5.2018 - 4 StR 51/17, NStZ-RR 2018, 294, juris Rn. 2; vom 8.9.2020 - 4 StR 167/20, juris Rn. 2; vom 5.4.2016 - 5 StR 525/15, juris Rn. 2; vom 17.11.2020 - 6 StR 337/20, juris Rn. 3; vom 21.4.2021 - 6 StR 102/21, juris Rn. 4; … - BGH, 14.09.2022 - 4 StR 150/22
Einstellung des Verfahrens wegen bestehender Verfahrenshindernisse (hier: …
Einer Aufhebung des Urteils im Umfang der Verfahrenseinstellung bedarf es nicht, weil es insoweit mit der Einstellung gegenstandslos wird (BGH, Beschluss vom 21. April 2021 ? 6 StR 102/21 mwN).