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   BGH, 28.07.2020 - 2 StR 594/19   

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https://dejure.org/2020,25054
BGH, 28.07.2020 - 2 StR 594/19 (https://dejure.org/2020,25054)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2020 - 2 StR 594/19 (https://dejure.org/2020,25054)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 2 StR 594/19 (https://dejure.org/2020,25054)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Beihilfe (Konkurrenzen: Förderung mehrerer rechtlich selbständiger Taten des Haupttäters); schwere Brandstiftung (Dienen zur Wohnung: Entwidmung durch den besitzberechtigten Fremdbesitzer)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Revisionen gegen Urteil im Prozess gegen Zahnärzte-Ehepaar wegen Tötung ihrer Kinder überwiegend erfolglos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 48
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - 2 StR 594/19
    Fördert der Gehilfe durch seine Tatbeiträge im Vorfeld gleichzeitig mehrere rechtlich selbständige Taten des Haupttäters, so liegt für ihn nur eine Tat vor (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19, juris Rn. 3; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18, NStZ 2020, 273, 276; weitere Nachweise bei Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 42).
  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92

    Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - 2 StR 594/19
    Denn mit dem Inbrandsetzen wird regelmäßig der Wille kundgetan, das Gebäude nicht mehr als Wohnung zu benutzen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 2 StR 475/92 -, juris).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - 2 StR 594/19
    Fördert der Gehilfe durch seine Tatbeiträge im Vorfeld gleichzeitig mehrere rechtlich selbständige Taten des Haupttäters, so liegt für ihn nur eine Tat vor (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19, juris Rn. 3; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18, NStZ 2020, 273, 276; weitere Nachweise bei Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 42).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - 2 StR 594/19
    Soweit der neue Tatrichter für die nunmehr als Beihilfe zum Mord in zwei tateinheitlichen Fällen gewertete Tat eine neue Einzelstrafe festzusetzen haben wird, ist er durch das Verschlechterungsverbot nicht gehindert, eine höhere Einzelstrafe zu verhängen, wobei die neue Gesamtstrafe nicht höher als die bisherige ausfallen darf (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 15.03.2021 - 5 StR 627/19

    Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort

    Zwar liegt bei einer - hier zur Täterschaft verselbständigten - im Vorfeld erbrachten Beihilfehandlung zu mehreren rechtlich selbständigen Haupttaten der unerlaubten Einreise nur eine Beihilfe, also ein Einschleusen, vor (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 StR 594/19, NStZ-RR 2021, 48, 49 mwN).
  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Fördert der Gehilfe durch seine Tatbeiträge im Vorfeld gleichzeitig mehrere rechtliche selbständige Taten des Haupttäters, so liegt für ihn nur eine Tat vor (BGH, Beschluss vom 28.07.2020 - 2 StR 594/19 m.w.N.) Die - durch die Identität der Ausführung begründete - Annahme von Tateinheit (§ 52 Absatz 1 StGB) setzt voraus, dass der Täter die maßgeblichen Tatbestände wenigstens teilweise durch ein und dieselbe Handlung verwirklicht.
  • BGH, 07.06.2023 - 4 StR 128/23

    Lückenhaftigkeit der Beweiserwägungen zur Täterschaft des Angeklagten

    Denn regelmäßig ist mit dem Inbrandsetzen der Wille kundgetan, das Gebäude nicht mehr als Wohnung zu benutzen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 StR 594/19, NStZ-RR 2021, 48, 49; Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04, NStZ-RR 2005, 76).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 320/21

    Schwere Brandstiftung (Wohnung: Entwidmung, Aufgabe einer einzelnen Wohnung;

    Der Aufgabewille braucht nicht durch eine vor der Brandlegung nach außen erkennbar gewordene Handlung manifest geworden zu sein; es kann vielmehr bereits genügen, dass er erst in der Brandlegung selbst zum Ausdruck kommt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 54/07, NStZ 2008, 99; Beschlüsse vom 28. Juli 2020 - 2 StR 594/19, NStZ-RR 2021, 48, 49; vom 29. August 2019 - 2 StR 295/19, NStZ 2020, 426 f.; je mwN).
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