Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.01.2022

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21   

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https://dejure.org/2022,5096
BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21 (https://dejure.org/2022,5096)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2022 - 1 StR 481/21 (https://dejure.org/2022,5096)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 (https://dejure.org/2022,5096)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 73 Abs 1 Alt 1 StGB, § 73c S 1 Alt 2 StGB, § 73d Abs 2 StGB, § 855 BGB
    Einziehung bei gewerbsmäßiger Steuerhehlerei im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf unversteuerter Zigaretten: Faktische Mitverfügungsgewalt des Hintermannes über den Vermögensgegenstand

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 73 Abs. 1 Alternative 1, § 73c Satz 1 Variante 2, § 73d Abs. 2 StGB, § 374 Abs. 1 Variante 1 AO, § 25 Abs. 2 StGB, § 374 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 AO, § 73 Abs. 1 StGB, § 71 Variante 2, § 855 BGB

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Einziehungsbetrags anhand des Wertes der weiterveräußerten Zigaretten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 Alt. 1; AO § 374 Abs. 1 Alt. 1
    Bestimmung des Einziehungsbetrags anhand des Wertes der weiterveräußerten Zigaretten

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung: Das "erlangte etwas” bei Steuerhehlerei - Erlangt sind die Zigaretten, nicht Steuerersparnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 135
  • StV 2022, 724 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19

    Einziehung (Erlangen eines Vermögenswerts durch die Tat bei mehreren Beteiligten:

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 und vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3; Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangtes bei mehreren Beteiligten)

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 und vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3; Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 311/21

    Strafzumessung (Festsetzung der Einzelstrafe: Fallgruppen, Abweichen vom

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 und vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3; Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 05.05.2021 - 1 StR 502/20

    Steuerhehlerei (Einziehung: kein Erlangen der hinterzogenen Steuern durch den

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Bei der Steuerhehlerei sind das ?erlangte etwas? die Zigaretten, nicht etwa die von den Vortätern erzielte Steuerersparnis (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 6, 8 und vom 11. Februar 2020 - 1 StR 438/19 Rn. 5; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 28 f.; je mwN).
  • BGH, 11.02.2020 - 1 StR 438/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhehlerei)

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Bei der Steuerhehlerei sind das ?erlangte etwas? die Zigaretten, nicht etwa die von den Vortätern erzielte Steuerersparnis (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 6, 8 und vom 11. Februar 2020 - 1 StR 438/19 Rn. 5; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 28 f.; je mwN).
  • BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18

    Erlangtes Etwas als Gegenstand der Einziehung von Taterträgen (tatsächliche

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 und vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3; Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Bei der Steuerhehlerei sind das ?erlangte etwas? die Zigaretten, nicht etwa die von den Vortätern erzielte Steuerersparnis (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 6, 8 und vom 11. Februar 2020 - 1 StR 438/19 Rn. 5; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 28 f.; je mwN).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21
    Denn damit verfügt der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 und vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3; Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 31).
  • BGH, 21.09.2022 - 1 StR 479/21

    Steuerhinterziehung durch Nichtverwenden von Steuerzeichen; Steuerhehlerei

    (a) Täterschaftliches "Sichverschaffen" (§ 374 Abs. 1 Variante 1 AO) setzt das Erlangen eigener Verfügungsgewalt voraus (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 4; Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 15 mwN), und zwar im eigenen Interesse.

    Die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme nach §§ 25 ff. StGB gelten; maßgeblich ist damit vor allem, ob die Beteiligten selbst Tatherrschaft haben oder den Weisungen der Hintermänner unterworfen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 1 StR 108/16 Rn. 33; Loose in Tipke/Kruse, aaO; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, aaO Rn. 56; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 4).

  • BGH, 27.06.2023 - 1 StR 374/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (hier: Nichtabgabe der

    Zwar erlangten beide Angeklagte - stets (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 6-9) - Verfügungsgewalt über das Gold; dies ist jedoch auf das Erschleichen der unberechtigten Vorsteuervergütungen durch Abgabe der unrichtigen Umsatzsteuererklärungen zugunsten der E.        GmbH (§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 168 Satz 2 AO; § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG) zurückzuführen.
  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 233/22

    Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Versuchsbeginn; Verhältnis von

    (aa) "Sichverschaffen" setzt das Erlangen eigener Verfügungsgewalt voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 4; Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 05.04.2023 - 1 StR 49/23

    Steuerhehlerei (Einziehung: erlangtes Etwas)

    Denn der Steuerhehler erlangt nicht die Steuerersparnis, sondern, indem er die Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - 1 StR 502/20 Rn. 8 und vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 7; je mwN).
  • BGH, 10.08.2022 - 3 StR 217/22

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (mittlere Gefährlichkeit von

    Der Angeklagte hatte gleichsam als Hintermann die tatsächliche Verfügungsgewalt über die gesamten abgeholten Beträge, da die Überbringerin ihr Entgelt lediglich entsprechend seinen Vorgaben einbehielt, er mithin auch über diesen Anteil "verfügte" und sie im Übrigen lediglich auf seine Anweisungen handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21, wistra 2022, 246 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23

    Erstreckung der Reduzierung des Einziehungsumfangs auf den Mitangeklagten;

    Sie befolgten wie auch im nachfolgenden Fall strikt die Order des Angeklagten; darin äußert sich seine Verfügungsgewalt, die die Einziehung rechtfertigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2023 - 3 StR 217/22 Rn. 8 und vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 6-9; eine Verfügungsgewalt des ortsabwesenden Zwischenhehlers, dessen Anweisungen in einer abgekürzten Lieferung gleichwohl umgesetzt werden, nicht erörternd: BGH, Beschluss vom 28. Mai 2022 - 1 StR 19/22 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3366
BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21 (https://dejure.org/2022,3366)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2022 - 6 StR 633/21 (https://dejure.org/2022,3366)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 6 StR 633/21 (https://dejure.org/2022,3366)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 StGB, § 267 StPO
    Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung eines erstmaligen Freiheitsentzugs im Rahmen der Sozialprognose

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Positive Sozialprognose bei der Gefährlichkeitsprognose eines Sachverständigen zur Beurteilung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StGB § 56
    Positive Sozialprognose bei der Gefährlichkeitsprognose eines Sachverständigen zur Beurteilung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 135
  • StV 2022, 389
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91

    Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21
    Denn das Landgericht hat sich nicht damit auseinandergesetzt, dass der Angeklagte erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91) und dass er sich im Sommer 2021 in dieser Sache mehr als zwei Monate in Haft befunden hat (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 215).
  • BGH, 09.12.2014 - 2 StR 297/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21
    Die Strafkammer hat anknüpfend an die "Gefährlichkeitsprognose der Sachverständigen" eine positive "Sozialprognose" im Sinne des § 56 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20, Rn. 119; zur Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB, BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14) verneint und dabei zu Ungunsten des Angeklagten ausgeführt, dass aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung sowie der ungünstigen sozialen Situation - ungeregelte Lebensführung, keine berufliche Perspektive - eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Gewaltstraftaten bestehe.
  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21
    Die Strafkammer hat anknüpfend an die "Gefährlichkeitsprognose der Sachverständigen" eine positive "Sozialprognose" im Sinne des § 56 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20, Rn. 119; zur Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB, BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14) verneint und dabei zu Ungunsten des Angeklagten ausgeführt, dass aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung sowie der ungünstigen sozialen Situation - ungeregelte Lebensführung, keine berufliche Perspektive - eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Gewaltstraftaten bestehe.
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