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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22   

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BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22 (https://dejure.org/2022,14718)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2022 - 2 StR 110/22 (https://dejure.org/2022,14718)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22 (https://dejure.org/2022,14718)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 253
  • StV 2022, 634 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2022 - 26 W 4/22

    Pflicht der Anwälte zur Nutzung des beA auch in Verfahren ohne Anwaltszwang

    Bei Nichteinhaltung ist die Prozesserklärung nicht wirksam (vgl. KG, Beschluss vom 25.02.2022 - 6 U 218/21 -, juris; BT-Drucks. 17/12634, S. 27; Greger, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 130d, Rdnr. 1; für die Parallelnorm des § 32d Satz 2 StPO so auch BGH, Beschluss vom 24.05.2022 - 2 StR 110/22 -, juris; für die Parallelnorm des § 55d VwGO ebenso VG Berlin, Beschluss vom 05.05.2022 - VG 12 L 25/22 -, BeckRS 2022, 9921).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2023 - 2 ORbs 35 Ss 4/23

    Bußgeldverfahren: Einsprucheinlegung mittels E-Mail

    Durch die in der Gegenerklärung des Betroffenen gemachten Ausführungen sieht sich der Senat zu der ergänzenden Bemerkung veranlasst, dass die Nichtbeachtung der gesetzlichen Formvorschriften, die bei der Einreichung eines Rechtsmittels als elektronisches Dokument zu beachten sind, die Unwirksamkeit der Erklärung in dieser Form zur Folge hat (BGH NStZ-RR 2022, 253 - zu § 32d Satz 2 StPO).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftgründe der Fluchtgefahr und der

    Das Erreichen des Termins des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB hat für sich genommen nicht zur Folge, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 09.02.2023 - StB 4/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit:

    Selbst das Erreichen des Termins des § 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB hat für sich genommen nicht zur Folge, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23

    Verwerfung der Revisionen

    Dieser wurde jedoch entgegen § 32d Satz 2 StPO nicht als elektronisches Dokument übermittelt und war daher als Prozesshandlung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22).
  • BGH, 03.11.2022 - StB 49/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit unter

    Das Erreichen des Termins des § 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB hat für sich genommen nicht zur Folge, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

    Der Umstand, dass die Angeklagte bereits jetzt - ausgehend von der erstinstanzlich verhängten Strafe - den Zwei-Drittel-Termin des § 57 Abs. 1 StPO erreicht hat, führt für sich genommen nicht zur Unverhältnismäßigkeit des Haftbefehls, vielmehr ist die Wahrscheinlichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung in eine Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 20; vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • BGH, 06.06.2023 - 5 StR 164/23

    Übermittlung von Revision und Begründung als elektronisches Dokument

    Insoweit handelt es sich um eine Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der jeweiligen Prozesshandlung, welche bei Nichteinhaltung deren Unwirksamkeit zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22 mwN).
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 268/22

    Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Insoweit handelt es sich um eine Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der jeweiligen Prozesshandlung, welche bei Nichteinhaltung deren Unwirksamkeit zur Folge hat (vgl. BT-Drucks. 18/9416 S. 51; BGH, Beschlüsse vom 20. April 2022 - 3 StR 86/22; vom 28. April 2022 - 4 StR 59/22; vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 32d Rn. 2).
  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches

    Hierbei handelt es sich um eine Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der jeweiligen Prozesshandlung, welche bei Nichteinhaltung deren Unwirksamkeit zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22 -, juris, Rn. 3 m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 328/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Hamm, 20.07.2023 - 4 ORs 62/23

    Elektronische Übermittlung

  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung:

  • BGH, 06.09.2023 - StB 55/23

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

  • BGH, 07.03.2023 - 6 StR 74/23

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Pflicht zur elektronischen Übermittlung

  • BGH, 13.12.2022 - 1 StR 293/22

    Erforderliche Form der Revisionsbegründung (elektronisches Dokument)

  • BGH, 21.03.2023 - 6 StR 97/23

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22

    Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig wegen Fristversäumnis

  • KG, 17.10.2022 - 121 Ss 105/22

    Anforderungen an eine Ersatzeinreichung bei Pflicht zur elektronischen

  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 6 K 2297/22

    Zur Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (bejaht für Rechtsanwälte

  • KG, 17.10.2022 - 3 Ss 42/22

    Anforderungen an eine Ersatzeinreichung nach § 32d Satz 4 StPO

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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2022 - 6 StR 401/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16361
BGH, 15.06.2022 - 6 StR 401/21 (https://dejure.org/2022,16361)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2022 - 6 StR 401/21 (https://dejure.org/2022,16361)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2022 - 6 StR 401/21 (https://dejure.org/2022,16361)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 261 StPO
    Mord (sonstige niedrige Beweggründe); lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe von Zeugenaussagen im Urteil, Fehlen näherer Darstellung und Würdigung der Angaben des Nebenklägers zum Tatgeschehen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2558
  • NStZ-RR 2022, 253
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82

    Beweiswürdigung - Anforderungen - Tatrichter - Begründungpflicht des Tatgerichts

    Auszug aus BGH, 15.06.2022 - 6 StR 401/21
    Zwar ist das Tatgericht grundsätzlich nicht gehalten, im Urteil Zeugenaussagen in Einzelheiten wiederzugeben; erforderlich ist dies aber, wenn bei einem im Übrigen nicht eindeutigen Beweisergebnis einer Aussage entscheidende Bedeutung zukommen könnte und dem Revisionsgericht ohne Kenntnis ihres wesentlichen Inhalts die Prüfung verwehrt ist, ob im Rahmen der Beweiswürdigung alle wesentlichen Gesichtspunkte beachtet worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133; Urteile vom 3. Juli 1985 - 2 StR 188/85, StV 1986, 6; vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, NStZ-RR 2017, 223; Miebach FS Joecks (2018) S. 133, 134).
  • BGH, 03.07.1985 - 2 StR 188/85

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit unerlaubtem Ausüben der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 15.06.2022 - 6 StR 401/21
    Zwar ist das Tatgericht grundsätzlich nicht gehalten, im Urteil Zeugenaussagen in Einzelheiten wiederzugeben; erforderlich ist dies aber, wenn bei einem im Übrigen nicht eindeutigen Beweisergebnis einer Aussage entscheidende Bedeutung zukommen könnte und dem Revisionsgericht ohne Kenntnis ihres wesentlichen Inhalts die Prüfung verwehrt ist, ob im Rahmen der Beweiswürdigung alle wesentlichen Gesichtspunkte beachtet worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133; Urteile vom 3. Juli 1985 - 2 StR 188/85, StV 1986, 6; vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, NStZ-RR 2017, 223; Miebach FS Joecks (2018) S. 133, 134).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Auszug aus BGH, 15.06.2022 - 6 StR 401/21
    Zwar ist das Tatgericht grundsätzlich nicht gehalten, im Urteil Zeugenaussagen in Einzelheiten wiederzugeben; erforderlich ist dies aber, wenn bei einem im Übrigen nicht eindeutigen Beweisergebnis einer Aussage entscheidende Bedeutung zukommen könnte und dem Revisionsgericht ohne Kenntnis ihres wesentlichen Inhalts die Prüfung verwehrt ist, ob im Rahmen der Beweiswürdigung alle wesentlichen Gesichtspunkte beachtet worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133; Urteile vom 3. Juli 1985 - 2 StR 188/85, StV 1986, 6; vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, NStZ-RR 2017, 223; Miebach FS Joecks (2018) S. 133, 134).
  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 244/22

    Gefährliche Körperverletzung; Notwehr; lückenhafte Beweiswürdigung

    a) Zwar ist das Tatgericht grundsätzlich nicht gehalten, im Urteil Zeugenaussagen in Einzelheiten wiederzugeben; erforderlich ist dies aber, wenn bei einem im Übrigen nicht eindeutigen Beweisergebnis einer Aussage entscheidende Bedeutung zukommen könnte und dem Revisionsgericht ohne Kenntnis ihres wesentlichen Inhalts die Prüfung verwehrt ist, ob im Rahmen der Beweiswürdigung alle wesentlichen Gesichtspunkte beachtet worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 2022 - 6 StR 401/21, mwN).
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