Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 21.02.2022

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21   

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https://dejure.org/2022,5035
OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21 (https://dejure.org/2022,5035)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.2022 - 2 Ws 33/21 (https://dejure.org/2022,5035)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 2 Ws 33/21 (https://dejure.org/2022,5035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Wertfestsetzung, Beschwerdeverfahren, Verschlechterungsverbot, unversteuerte/unverzollte Zigaretten, Gegenstandswert

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 Abs 3 RVG, Nr 4142 VV RVG
    Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG - Zum Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in Bezug auf die Einziehung von illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten

  • IWW

    § 33 RVG, §§ 73 ff. StGB
    Strafrecht, Einziehung

  • Burhoff online

    Unversteuerte/unverzollte Zigaretten, Gegenstandswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 33 Abs 3 RVG ; Nr 4142 VV RVG
    Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG - Zum Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in Bezug auf die Einziehung von illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten

  • rechtsportal.de

    § 33 Abs 3 RVG ; Nr 4142 VV RVG
    Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG - Zum Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in Bezug auf die Einziehung von illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung von unversteuerten/”illegalen” Zigaretten - Wie hoch ist der Gegenstandswert?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 295
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21
    Ein Verbot der Schlechterstellung des Beschwerdeführers durch die Beschwerdeentscheidung ist weder in der StPO noch in den Kostengesetzen und dem RVG gesetzlich geregelt und ist auch keine zwingende Folge aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BGHSt 9, 324, 332; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage 2021, § 331 Rn 1 mwN).
  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21
    In diesen Fällen gestaltet sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts häufig aufwendiger und umfangreicher (KG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05).
  • LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15

    Streitwert, Vergleichsmehrwert, Verschlechterungsverbot, Verbot der reformatio in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21
    Das Verbot der reformatio in peius findet im Wertfestsetzungsverfahren keine Anwendung (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2021 - 2 Ws 37/21; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 2 Ws 34/10; LAG München, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 3 Ta 170/15).
  • KG, 17.06.2008 - 1 Ws 123/08

    Verteidigergebühren: Voraussetzungen für die Entstehung einer Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21
    Allein der Umstand, dass im Fall der Verurteilung eine derartige Maßnahme gegebenenfalls in Betracht kommen könnte, reicht für die Entstehung der Gebühr dagegen nicht aus (KG, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 Ws 123/08).
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 710/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21
    So wird auch für mit der sofortigen Beschwerde angreifbare Kostengrundentscheidungen (BGHSt 5, 52, 53) und für mit der Beschwerde angreifbare Kostenfestsetzungsbeschlüsse (Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464b Rdn. 8) ein Verschlechterungsverbot abgelehnt.
  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 625/17

    Wertfestsetzung für den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (auf die Einziehung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21
    Die Gebühr gemäß Nr. 4142 VV entsteht, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen gerichtete Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt (BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 25. Auflage 2021, RVG VV 4142 Rdn. 6) und sich dadurch für das - oft besonders wertvolle - Eigentum des Mandanten einsetzt (KG, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 1 Ws 16/21).
  • LG Berlin, 13.10.2006 - 536 Qs 250/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung bei Einziehung und verwandten Maßnahmen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21
    Damit hat ihr ggf. auf dem Schwarzmarkt erzielbarer Preis bei der Wertfestsetzung außer Betracht zu bleiben, da dieser allein das subjektive Interesse der beteiligten Straftäter am verbotenen Handel mit illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten beziffert (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 2 Ws 79/09; LG Berlin, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 536 Qs 250/06, bestätigt durch Beschluss des KG, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 5 Ws 687/06).
  • KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21

    Strafverteidigerkosten nach Teil-Verfahrenseinstellung: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21
    Die Gebühr gemäß Nr. 4142 VV entsteht, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen gerichtete Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt (BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 25. Auflage 2021, RVG VV 4142 Rdn. 6) und sich dadurch für das - oft besonders wertvolle - Eigentum des Mandanten einsetzt (KG, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 1 Ws 16/21).
  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 225/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhinterziehung; hier: Hinterziehung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21
    Zwar hat die Kammer im weiteren Verlauf des Ursprungsverfahrens - nach Abtrennung des Verfahrens und Freispruch des vormals Angeklagten B - hinsichtlich vormals Mitangeklagter zum Teil auch auf Einziehungsentscheidungen in Höhe der jeweils hinterzogenen Steuern erkannt, die vor dem BGH allerdings keinen Bestand hatten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 1 StR 225/19).
  • OLG Brandenburg, 19.01.2010 - 2 Ws 79/09

    Gegenstandswert eingezogener, unversteuerter Zigaretten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21
    Damit hat ihr ggf. auf dem Schwarzmarkt erzielbarer Preis bei der Wertfestsetzung außer Betracht zu bleiben, da dieser allein das subjektive Interesse der beteiligten Straftäter am verbotenen Handel mit illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten beziffert (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 2 Ws 79/09; LG Berlin, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 536 Qs 250/06, bestätigt durch Beschluss des KG, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 5 Ws 687/06).
  • OLG Hamburg, 05.05.2010 - 2 Ws 34/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines beigeordneten Zeugenbeistands;

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 59/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22924
OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 59/22 (https://dejure.org/2022,22924)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.02.2022 - 1 Ws 59/22 (https://dejure.org/2022,22924)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - 1 Ws 59/22 (https://dejure.org/2022,22924)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 79a Nr 2 Buchst a StGB, § 455 Abs 4 S 1 Nr 2 StPO, § 458 Abs 2 StPO, § 46 Abs 4 S 2 StVollstrO, § 46 Abs 5 S 1 StVollstrO
    Fortsetzung der Strafvollstreckung nach zeitweiser gesundheitsbedingter Unterbrechung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 295

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09

    Ablehnung einer Strafunterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 StPO (Überprüfbarkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 59/22
    Danach ist eine Gesamtabwägung zwischen dem Vollstreckungsinteresse der Allgemeinheit und dem Gesundungsinteresse des Verurteilten vorzunehmen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09 -, juris = BVerfGK 17, 133; BVerfG NStZ-RR 2003, 345; KG BeckRS 2006, 12982 = StV 2008, 87), wobei die Behandlungsmöglichkeiten nach § 65 Abs. 1 und Abs. 2 StVollzG zu berücksichtigen sind (KG BeckRS 2013, 07664; BeckOK StPO/Coen, 42. Ed. 1.1.2022, StPO § 455 Rn. 8; zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift vgl. auch BVerfG NJW 2018, 289).

    Bei der Auslegung von § 455 Abs. 4 StPO hat die Vollstreckungsbehörde die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Strafgefangenen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG in Rechnung zu stellen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09 -, juris = BVerfGK 17, 133; vgl. auch BVerfG NJW 2018, 289).

  • BVerfG, 21.12.2017 - 2 BvR 2772/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 59/22
    Danach ist eine Gesamtabwägung zwischen dem Vollstreckungsinteresse der Allgemeinheit und dem Gesundungsinteresse des Verurteilten vorzunehmen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09 -, juris = BVerfGK 17, 133; BVerfG NStZ-RR 2003, 345; KG BeckRS 2006, 12982 = StV 2008, 87), wobei die Behandlungsmöglichkeiten nach § 65 Abs. 1 und Abs. 2 StVollzG zu berücksichtigen sind (KG BeckRS 2013, 07664; BeckOK StPO/Coen, 42. Ed. 1.1.2022, StPO § 455 Rn. 8; zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift vgl. auch BVerfG NJW 2018, 289).

    Bei der Auslegung von § 455 Abs. 4 StPO hat die Vollstreckungsbehörde die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Strafgefangenen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG in Rechnung zu stellen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09 -, juris = BVerfGK 17, 133; vgl. auch BVerfG NJW 2018, 289).

  • KG, 15.02.2006 - 5 Ws 607/05

    Strafaufschub bzw. -unterbrechung wegen Krankheit: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 59/22
    Danach ist eine Gesamtabwägung zwischen dem Vollstreckungsinteresse der Allgemeinheit und dem Gesundungsinteresse des Verurteilten vorzunehmen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09 -, juris = BVerfGK 17, 133; BVerfG NStZ-RR 2003, 345; KG BeckRS 2006, 12982 = StV 2008, 87), wobei die Behandlungsmöglichkeiten nach § 65 Abs. 1 und Abs. 2 StVollzG zu berücksichtigen sind (KG BeckRS 2013, 07664; BeckOK StPO/Coen, 42. Ed. 1.1.2022, StPO § 455 Rn. 8; zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift vgl. auch BVerfG NJW 2018, 289).
  • BVerfG, 27.06.2003 - 2 BvR 1007/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer Strafunterbrechung nach §

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 59/22
    Danach ist eine Gesamtabwägung zwischen dem Vollstreckungsinteresse der Allgemeinheit und dem Gesundungsinteresse des Verurteilten vorzunehmen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09 -, juris = BVerfGK 17, 133; BVerfG NStZ-RR 2003, 345; KG BeckRS 2006, 12982 = StV 2008, 87), wobei die Behandlungsmöglichkeiten nach § 65 Abs. 1 und Abs. 2 StVollzG zu berücksichtigen sind (KG BeckRS 2013, 07664; BeckOK StPO/Coen, 42. Ed. 1.1.2022, StPO § 455 Rn. 8; zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift vgl. auch BVerfG NJW 2018, 289).
  • KG, 05.02.2013 - 2 Ws 41/13

    Strafvollstreckung: Unterbrechung der Strafhaft bei Erkrankung eines Gefangenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 59/22
    Danach ist eine Gesamtabwägung zwischen dem Vollstreckungsinteresse der Allgemeinheit und dem Gesundungsinteresse des Verurteilten vorzunehmen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09 -, juris = BVerfGK 17, 133; BVerfG NStZ-RR 2003, 345; KG BeckRS 2006, 12982 = StV 2008, 87), wobei die Behandlungsmöglichkeiten nach § 65 Abs. 1 und Abs. 2 StVollzG zu berücksichtigen sind (KG BeckRS 2013, 07664; BeckOK StPO/Coen, 42. Ed. 1.1.2022, StPO § 455 Rn. 8; zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift vgl. auch BVerfG NJW 2018, 289).
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