Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.12.2021

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   BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21   

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https://dejure.org/2021,51248
BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21 (https://dejure.org/2021,51248)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2021 - 4 StR 118/21 (https://dejure.org/2021,51248)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21 (https://dejure.org/2021,51248)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 400 Abs. 1 StPO; § 177 StGB; § 230 StGB
    Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit besonders eingehender Begründung, Glaubhaftigkeit, Gesamtwürdigung); Rechtsmittel des Nebenklägers (Revision: Revisionsbegründung, unzulässiges Angriffsziel, Strafzumessungsregel); schwere ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 400 Abs 1 StPO, § 177 Abs 1 StGB, § 177 Abs 5 Nr 1 StGB, § 177 Abs 6 StGB, § 177 Abs 8 Nr 1 StGB
    Strafverfahren: Umfang der Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers bei Sexualdelikt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung in einem Verfahren wegen besonders schwerer Nötigung wegen lückenhafter Tatsachenermittlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 ; StGB § 177 Abs. 6
    Erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung in einem Verfahren wegen besonders schwerer Nötigung wegen lückenhafter Tatsachenermittlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 56
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.07.2003 - 2 StR 173/03

    Vergewaltigung (Tenorierung; sexuelle Nötigung); sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass das in Betracht kommende Regelbeispiel im Urteilstenor eine eigene Bezeichnung ("Vergewaltigung") erhält; denn dabei handelt es sich nicht um eine Frage des Schuldspruchs, sondern allein der Fassung der Urteilsformel gemäß § 260 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 StR 173/03, NStZ-RR 2003, 306).

    Die Revision der Nebenklägerin ist daher auf das ? unzulässige ? Ziel gerichtet, auf den festgestellten Sachverhalt (auch) die Strafzumessungsvorschrift des § 177 Abs. 6 StGB anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 ? 2 StR 173/03, NStZ-RR 2003, 306).

  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Der Senat hebt das Urteil im Tatkomplex II. B. dennoch insgesamt mit den Feststellungen auf (§ 353 Abs. 2 StPO), um dem neu zur Entscheidung berufenen Tatgericht auf umfassend neuer Grundlage eine widerspruchsfreie Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20 Rn. 36; Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 1 StR 120/15 Rn. 5).
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Zwar ist das Tatgericht von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Februar 2016 ? 3 StR 436/15, Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).
  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11

    Mord durch Unterlassen: Prüfung einer Strafrahmenmilderung

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Die Revisionsbegründung muss daher erkennen lassen, dass die Nebenklägerin mit ihrem Rechtsmittel ein zulässiges Rechtsmittelziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten wegen einer zur Nebenklage berechtigenden Straftat erstrebt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2021 ? 6 StR 229/21; vom 22. März 2016 - 3 StR 56/16 und vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 Rn. 6).
  • BGH, 09.11.2000 - 4 StR 425/00

    Verwerfung der Revision der Nebenklage als unzulässig; Gesetzesverletzung,

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Da der Senat sich sachlich mit dem Rechtsmittel der Nebenklägerin nicht zu befassen hat, ist er zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde, mit der sie sich gegen die unterbliebene Entscheidung über die Auslagen der Nebenklage wendet, nicht berufen (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 3 StR 592/08, NStZ-RR 2009, 253 und vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00 mwN).
  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19

    Beweiswürdigung (lediglich teilweise Glaubhaftigkeit der Angaben des einzigen

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Denn es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 ? 5 StR 391/19, NStZ-RR 2020, 89).
  • BGH, 22.03.2016 - 3 StR 56/16

    Beschränktes Anfechtungsrecht des Nebenklägers in der Revision

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Die Revisionsbegründung muss daher erkennen lassen, dass die Nebenklägerin mit ihrem Rechtsmittel ein zulässiges Rechtsmittelziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten wegen einer zur Nebenklage berechtigenden Straftat erstrebt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2021 ? 6 StR 229/21; vom 22. März 2016 - 3 StR 56/16 und vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 Rn. 6).
  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Zwar ist das Tatgericht von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Februar 2016 ? 3 StR 436/15, Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).
  • BGH, 13.07.2021 - 6 StR 229/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Die Revisionsbegründung muss daher erkennen lassen, dass die Nebenklägerin mit ihrem Rechtsmittel ein zulässiges Rechtsmittelziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten wegen einer zur Nebenklage berechtigenden Straftat erstrebt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2021 ? 6 StR 229/21; vom 22. März 2016 - 3 StR 56/16 und vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 Rn. 6).
  • BGH, 27.01.2009 - 3 StR 592/08

    Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlender Vortrag eines rechtmäßigen

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Da der Senat sich sachlich mit dem Rechtsmittel der Nebenklägerin nicht zu befassen hat, ist er zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde, mit der sie sich gegen die unterbliebene Entscheidung über die Auslagen der Nebenklage wendet, nicht berufen (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 3 StR 592/08, NStZ-RR 2009, 253 und vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00 mwN).
  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung

  • BGH, 25.10.2016 - 1 StR 120/15

    Untreue (Schadenshöhe); Beschränkung der Verfolgung (unzutreffende Anwendung);

  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in

  • BGH, 13.10.2020 - 1 StR 299/20

    Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: erforderliche

  • BGH, 09.01.2018 - 3 StR 587/17

    Verhältnis von Vergewaltigung und sexueller Nötigung (Regelbeispiel;

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Das Tatgericht ist von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).

    Eine solche Beweiswürdigung bedarf jedoch besonders eingehender Begründung (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15).

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Das Tatgericht ist von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).

    Eine solche Beweiswürdigung bedarf jedoch besonders eingehender Begründung (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15).

  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 484/21

    Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenenen Steuer: erforderliche

    An einer Begründung, warum die Strafkammer die Inventuraufstellungen für zutreffend hält und den diesbezüglichen Angaben des Angeklagten und des Zeugen E. folgt, obwohl sie sowohl die Aufzeichnungen des Angeklagten und des Zeugen E. für die Buchhaltung der B. GmbH für unrichtig hält als auch deren Angaben zur vollständigen Erfassung der Warenumsätze in der Buchhaltung im Übrigen als unglaubhaft erachtet, fehlt es indes (vgl. zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung, wenn das Gericht einer Zeugenaussage nur teilweise glauben will, BGH, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 357/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Denn bei § 177 Abs. 6 StGB handelt es sich lediglich um einen besonders schweren Fall und damit um eine Strafzumessungsregel (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21, NStZ-RR 2022, 56), deren Vorliegen nach § 12 Abs. 3 StGB nicht zur Annahme eines Verbrechens führt.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2021 - 5 StR 187/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51930
BGH, 07.12.2021 - 5 StR 187/21 (https://dejure.org/2021,51930)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2021 - 5 StR 187/21 (https://dejure.org/2021,51930)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - 5 StR 187/21 (https://dejure.org/2021,51930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 16 Abs. 1 MuSchG; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem Beschäftigungsverbot; keine Anwendbarkeit der Mutterschutzvorschriften)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StPO, § 24 StPO, § 26 StPO, § 338 Nr 1 StPO, § 16 Abs 1 MuSchG
    Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Gesetzeswidrige Gerichtsbesetzung bei ärztlichem Beschäftigungsverbot für eine Schöffin im Mutterschutz

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Schwangere Schöffin nimmt an der Hauptverhandlung teil - Ist die Schöffin befangen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 56
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Auszug aus BGH, 07.12.2021 - 5 StR 187/21
    Zudem ist eine Strafkammer unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt dazu verpflichtet, die Schwangerschaft einer Berufsrichterin oder Schöffin offenzulegen oder Fragen der Verfahrensbeteiligten dazu zu beantworten; jedenfalls bei einer Schöffin gilt im Hinblick auf etwaige ärztliche Beschäftigungsverbote nach § 16 MuSchG Gleiches (vgl. zum unzulässigen Ausforschen etwaiger Befangenheitsgründe auch BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741; Urteil vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

    Auszug aus BGH, 07.12.2021 - 5 StR 187/21
    Zudem ist eine Strafkammer unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt dazu verpflichtet, die Schwangerschaft einer Berufsrichterin oder Schöffin offenzulegen oder Fragen der Verfahrensbeteiligten dazu zu beantworten; jedenfalls bei einer Schöffin gilt im Hinblick auf etwaige ärztliche Beschäftigungsverbote nach § 16 MuSchG Gleiches (vgl. zum unzulässigen Ausforschen etwaiger Befangenheitsgründe auch BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741; Urteil vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749).
  • BGH, 07.11.2016 - 2 StR 9/15

    Mitwirkung einer Richterin während des gesetzlichen Mutterschutzes führt zur

    Auszug aus BGH, 07.12.2021 - 5 StR 187/21
    Anderes mag allenfalls gelten, wenn ausnahmsweise die Verhandlungsunfähigkeit einer zur Entscheidung berufenen Person wegen einer ernsthaften Erkrankung aufgrund konkreter und tragfähiger Anhaltspunkte in Rede steht oder es um die Frage geht, ob eine Konstellation im Sinne der Entscheidung des 2. Strafsenats vom 7. November 2016 (2 StR 9/15, BGHSt 61, 296) vorliegt (zwingender nachgeburtlicher Mutterschutz einer Berufsrichterin).
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21

    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem

    Auszug aus BGH, 07.12.2021 - 5 StR 187/21
    Das an den Arbeitgeber, nicht aber an das Gericht gerichtete Beschäftigungsverbot führt schon deshalb nicht zu einer gesetzeswidrigen Besetzung, weil die als öffentliches Ehrenamt ausgeführte Schöffentätigkeit (§ 31 Satz 1 GVG) nicht dem persönlichen Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes unterfällt (vgl. dazu im Einzelnen BGH, Urteil vom 30. September 2021 - 5 StR 161/21, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
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